@Sumpfmensch:
Wie soll ich dein erstes Zitat verstehen?
Denkst du ich liege falsch wenn ich sage das man eine Änderung am Luftfilterkasten eintragen muss?
Wir reden hier von einem bauartgeprüften Fahrzeug, alle Änderung an der Bauart gerade im Bereich der Teile die das Abgasverhalten so wie den Emissonschutz betreffen, müssen bei Veränderungen geprüft werden.
Jedes Anbauteil wie ein Auspuff hat heute eine E Prüfnummer, ja und selbst der Tauschfilter von K&N dürfen nur mit einer ABE legal gefahren werden. Warum also sollten Veränderungen am Luftfilterkasten da nicht auch geprüft werden müssen.
Du schreibst das man eine eintragungspflichtige Mehrleistung erzielen würde, wenn man den Ansaugwiederstand verringern würde und die Benzinzufuhr erhöhen würde. Wenn du deine Theorie hier vor Ort in eine Leistungssteigerung in einen vom TÜV prüfrelevanten Bereich an der GS 500 in die Praxis umsetzt, bekommst du 200 Euro von mir.
Den Prüfstand für vorher nachher Messung stelle ich dir.
Ich denke immer noch, das du einen gescheiten Umbau auf E85 beim TÜV abgenommen bekommst, allerdings tragen dir die eher eine andere Bedüsung ein, als Änderungen am Luftfilter.
Zum dem zweiten Zitat wegen der §, ich wollte damit zum Ausdruck bringen, das Papier in der Theorie sehr geduldig ist, aber mir die § in der Praxis am Arsch vorbei gehen, Sorry. Ich bin halt ein Praktiker, kein Theoretiker.
Und mein § ist bei meinem TÜVer die 21, weil damit bekomme ich fast jeden Umbau den ich hier mache auch abgenommen, ganz legal.
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Hebamme und Entwicklungshelfer geiler Moppeds
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