Anwalt sagt Kauf rückgängig machen.
Also Geld zurück + Folgekosten, d.h. Speditionskosten und Zulassungskosten. Darüber gibt es schon ein Urteil in München, wo so ein Fall verhandelt wurde.
Was soll ich auch mit dem Ding. In zwei Jahren komm ich da nicht über den TÜV mit dem Rahmenschaden. Fraglich ist auch laut Anwalt, welche Auswirkungen dies versicherungstechnisch hat, sollte mal was passieren und ein Gutachter würde den Schaden erkennen.
Ne ne, zumal ich ja das Teil evtl. vermessen lassen müsste, ob sich beim Schweißen was verzogen hat. Habe in die Maschine auch kein Vertrauen, so dass ich sorglos mit 170 über die Autobahn düsen würde.
Geändert von verdi (28.07.2011 um 08:12:11 Uhr)
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