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Alt 06.04.2013, 10:18:13   #2
gsmattis
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Nein, außer der Scheinwerfer ist für Xenon zugelassen

Zitat:
Ich möchte vorweg sagen, dass der Einbau eines Xenonbrenners in einen Scheinwerfer, der für Xenon nicht zugelassen ist (also ohne die Kennung WC/R-DS), zum erlöschen der Betriebserlaubnis führt. Ich habe mir also einen Scheinwerfer einer Yamaha MT03 gekauft der über diese notwendige Kennzeichnung verfügt. Zum Einbau wird hier einfach die H4 Birne gegen der Xenonbrenner ausgetauscht.

Zum Schluß das wichtigste: Xenon muss eingetragen werden, auch wenn der Scheinwerfer bereits für Xenon geprüft ist. Der Anbau ist wichtig, er wird geprüft.
Bevor ihr anfangt zu schrauben, fahrt auf jeden Fall vorher zum TÜV und besprecht es mit dem Prüfer. Er wird euch auch die letzten notwendigen Tips geben.
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weil nur 6 Zylinder Sinn ergeben
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