Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 19.07.2004, 10:28:21   #3
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Ja ich habe mir die Unterlagen durchgelesen. Ich habe einmal ein BJ 90 und BJ 91 gedrosselt.

Zum Austragen brauche ich das TÜV Gutachten aber nicht mehr oder?