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Alt 19.07.2004, 10:39:14   #4
DR.BOOM
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wenn du alles nach Anleitung gemacht hast, bzw. das was in den Gutachten steht,
dann mit den Gutachten und der GS zum TÜV und das wars normalerweise.
Könnte sein, dass wenn du bei einem pingeligen TÜV bist,
der dich evtl. nach ner Rechnung einer Fachwerkstatt bezüglich
des Umbaus fragt, was meines Erachtens aber ungerechtfertigt wäre.
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Gruß
DR.BOOM

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