Thema: Motorschaden
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Alt 23.04.2018, 12:52:19   #26
AmigaHarry
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Ah, du meintest die Betriebserlaubnis.
Nun, theoretisch erlischt die bei solchen Änderungen sehr wohl. Deswegen musste Suzuki auch für fast jedes BJ die Änderungen zur Homologierungsmaschine bei der Behörde nachreichen. D.h. bei der Behörde liegen die Änderungen zu deiner Rahmennummer und Motornummer auf. Natürlich ist das eingetragene Homologierungsfahrzeug immer das erste aus 1988. Das gilt auch für die F, obwohl die schon ganz schön von der 88er abweicht. Diese Änderungen stehen im Typenschein (bei euch Fahrzeugbrief) und rechtfertigen jedoch noch keine neue Homologierung, da es ja immer noch ein Fahrzeug der GS500-Baureihe ist.
Eine der größten Änderungen an der GS war gleich im ersten Jahr die Änderung der Nockenwellen. Suzuki änderte das ja in einer Nacht&Nebel-Aktion. Wer so eine Kiste hatte, bekam ein Zusatzblatt für den Typenschein, da diese Änderung gravierend war.
Ob das aber in der Praxis (beim Enduser) jemals jemand kontrolliert, wage ich stark zu bezweifeln (ich habe jedenfalls davon noch nie gehört). Das eine ist die Vorschrift, das andere die gelebte Praxis......

Edit: ich muss mich korrigieren: Für die F wurde die EU-Genehmigung am 7.11.2003 erweitert, aber basierend auf der alten Genehmigung aus 1988 (ab 2003: e9*92/61*0116*01). Solche Erweiterung dürfte es vorher auch schon gegeben haben (scheinbar 92)
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