Solch eine Diskussion hatten wir doch schon:
http://forum.gs-500.de/showthread.ph...eichung&page=2
Die zulässige Tachoabweichung sind übrigens 10% + 4 km/h.
Kein Geschwindigkeitsmessgerät im Kraftwagen, Kraftrad darf weniger als die tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit anzeigen.