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Alt 19.08.2018, 04:01:54   #6
berndy
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Solch eine Diskussion hatten wir doch schon:

http://forum.gs-500.de/showthread.ph...eichung&page=2

Die zulässige Tachoabweichung sind übrigens 10% + 4 km/h.

Kein Geschwindigkeitsmessgerät im Kraftwagen, Kraftrad darf weniger als die tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit anzeigen.
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Man sollte es so oder so nicht übertreiben.
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