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Stammtisch Bodensee
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@waldek
das liegt aber wohl dran dass die fahrbahneigenschaften ganz andre sind, wie auch einer landstrasse. Autobahnen sind ja für hohe Geschwindigkeiten gebaut, das heiss es sind keine starken Kurven vorhanden, und der Fahrbahnbelag ist grösstenteils recht gut.
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GS 500, Baujahr 1999,gelb-schwarz,, IXIL Competition 32.000 km --> verkauft Suzuki SV650S, Bj.2000, schwarz, mit Barracuda RS2 "Der Unterschied zwischen Genie und Wahnsinn, definiert sich lediglich aus dem Erfolg" |
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Erfahrener Benutzer
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Zitat:
Unangepaßt kann je nach Witterung auch 30 km/h auf ner 100er Strecke sein, wogegen ich dir x runterreglementierte Stellen zeigen kann, wo man lockerst mit 40 oder mehr überm Limit fahren könnte, ohne sich auch nur im geringsten zu gefährden. Abteilung sinnvolle Speedlimits z.B.: Tempo 80 auf Brandenburgs Alleen. Warum? Weil sich Leute mit 200+ um Bäume gewickelt haben. Was sollen die 80 da bringen? Alle, denen vorher die 100 egal war, ignorieren die 80 genauso. Nur die Leute, die sich an die Limits halten (warum auch immer) werden sinnlos eingebremst, obwohl die Strecken mit 100 genau nicht gefährlicher sind. Zitat:
Die Limits die ich hier sehe, sind zumindest auf den größeren Straßen so gesetzt, daß selbst unfähigste Autofahrer (die eigentlich aufgrund ihrer Unsicherheit eigentlich nichts auf den Straßen verloren haben) noch unterfordert werden. Andererseits gibts genug kleinere Straßen mit teilweise wirklich haarigen Ecken, die "offiziell" durchgängig mit 100 befahrbar sind. Zitat:
Zitat:
Cherry
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Zitat:
Das beste Beispiel ist die Gurtpflicht im Auto ... Gut, das es sinnvoll ist, ihn anzulegen ist zweifelfrei bewiesen. Aber warum stelle ich es unter Strafe (bzw. Bußgeld), wenn ich ihn nicht anlege ? Fakt ist, wenn ich jemanden gefärde (z.B. telefonieren, obwohl man darüber auch streiten kann, denn dann müsste man auch das rauchen, das Radio und den Bei-/Mitfahrer verbieten) ist es sinnvoll ein Bußgeld aufzuerlegen, denn ich gefärde andere, wenn ich in sie reinfahre. Mit welchem Recht entscheiden Leute über meinen Geldbeutel, wenn ich mich nur selber gefärde (wenn ich einen Unfall habe und mich verletze, bin ich halt selber Schuld).
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Ralf Georg 國王 瘋狂 - www.euregio-biker.de Ein Tag an dem man nicht lächelt, ist ein verlorener Tag (Ch. Chaplin *1889 †1977) Befürworter des Organspendeausweises |
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#55 |
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Der Staat wird gebildet von seinen Einwohnern und dem was noch so dazugehört. Geb ich euch vollkommen Recht.
Unsere Herren Volksvertreter, die wir gewählt haben oder nicht, hauptsächlich aber die, die von unseren Vorfahren mehr oder weniger gewählt wurden, haben das ganze verbrochen. Ich hab schon mal, relativ salopp zwar, eine kleine Abhandlung über die Rechte und Pflichten des Staates gegeben. Dem Staat steht auch die Pflicht zu, alles in seiner Macht stehende zu tun um Schaden von seinen Bürgern abzuwenden. Dazu gehören eben auch die Kontrollen und Geschwindigkeitsbegrenzungen. Oftmals ist es auch so, dass die Verwaltungsbehörden sich auch einfach nur den Rücken freihalten wollen. Gerade in den ostdeutschen Alleen könnte ich mir das vorstellen. Abholzen will/soll man nicht. Etwas für die Sicherheit muss man aber tun. Schutzplanken kosten einen Haufen Geld, Schilder sind wesentlich billiger, also stellt man Schilder auf, wo draruf steht "80". Wenn dann was passiert, kann man sagen: "Wir haben ja was gemacht. Uns trifft keine Schuld" Weil wo wird von dem mündigen Bürger die Schuld immer gesucht? Selten bei dem der zu schnell war. Unangepasst ist eine Geschwindigkeit, bei der ein Unfall passiert, weil die Geschwindigkeit für gerade diesen einen Verkehrsvorgang zu hoch war. Das kann auch mal sein, dass sich der Betroffene an die vorgeschrieben Geschwindigkeit gehalten hat und trotzdem wegen unangepasster Geschwindigkeit beanzeigt wird, stößt meist auf Unverständnis, ist aber so. Da es wenige Verkehrsteilnehmer gibt, die ihr Fahrzeug so gut beherrschen wie der geschätzte Cherry, muss die Verwaltungsbehörde die Schilder aus ihrer Verkehrssicherungspflicht so bemessen, dass alle Kraftfahrzeugarten damit klarkommen, auch Lkw und besonders ungeübte Fahranfänger, die sich auf die Beschilderung besonders verlassen können müssen. Ich werde beim BMI ein Sonderverkehrszeichen "Ausgenommen Cherry" beantragen. Leider hat die Erfahrung gezeigt, dass der Bürger nahezu belehrungsresistent ist und die Vorschriften nur internalisiert, wenn er sonst Geld bezahlen muss. Außerdem schützt das auch den Staat, bzw. die Finanzen der Allgemeinheit, die müssen nämlich, in Form der Krankenfürsorge bzw. Rentenversicherungen für die erlittenen Verletzungen bezahlen. Der einzelne, der sich aus freien Stücken nicht angeschnallt hat, wird in den allermeisten Fällen noch nicht einmal in der Lage sein seinen Krankentransport aus eigener Tasche zu zahlen, insbesondere wenn dann die Feuerwehr ihn noch aus dem Wrack schneiden muss und er mit dem Hubschrauber abtransportiert werden muss. Ganz abgesehen von den REHA-Kosten. Daran sollte man auch mal denken.
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@Goose Leider haben wir (das Volk) durch Mehrheitsentschluss, ist in einer Demokratie einfach so, unsere Vertreter selbst gewählt
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@King Madness Ich wünschte mir manchmal es gäbe diese ganzen Bestimmungen und Verordnungen nicht, dann gäbe es weniger Staus, kaum noch Radfahrer, viele Kinder wären schon tot gefahren, die Autohändler würden wesentlich mehr Umsatz machen. Es bräuchte keiner mehr eine Garage, weil er entweder nicht rein- oder nicht raus-fahren könnte. Vorfahrtsregeln würde es auch nicht geben und keine Ampeln, es könnte jeder fahren wie er gerade denkt. Das wäre ein Spass.
Und dann würde der mündige Bürger bestimmt schreien: "Der Staat muss was machen." Und als zweites: "Aber nicht so, dass ich eingeengt werde." Jede Madaille hat zwei Seiten. In diesem Fall ist die eine Sicherheit und die andere eben Einschnitte in der Freiheit. Geht doch nicht immer von euch aus, die ihr absolute Verkehrsexperten seid. Denkt doch auch mal an eure Mitmenschen, die auch am Straßenverkehr teilnehmen wollen und deren Belange auch berücksichtigt werden müssen.
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Gast
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Versuch doch nicht immer allen Leuten deine StVo-Konforme Art aufzudrücken. Ist ja klar bzw. verständlich dass du dich aufgrund deines Berufes dran hälst, aber in einem Motorradforum brauchst du dich doch nicht wundern sowas zu lesen. Aber mal im ernst....wenn man den StVo Regeln entsprechend fahren will kauft man sich doch kein Motorrad sondern ein Smart. |
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Wenn man sich selbst und anderen Menschen etwas Verantwortungsgefühl entgegenbringt, fährt man nach der StVO.
Das wird zwar nicht den letzten Unfall verhindern, bringt aber doch unwahrscheinlich viel Sicherheit im Straßenverkehr. Edit: Ein Smart fährt in etwa so schnell wie eine GS, kommt auf die Motorisierung an.
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Gast
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Und die Beschleunigung ist auch etwas besser bei der GS. |
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#62 |
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Super-Moderator
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http://www.lycos.de/startseite/auto/new ... essen.html
Edit: Bei der Beschleunigung könntest du noch Recht haben.
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#63 |
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Gast
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Ich red ja auch von einem normalen smart und einer normalen GS
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Erfahrener Benutzer
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Zitat:
Cherry, der noch ein frohes (StVO-konformen) Restleben wünscht PS: ich wünsch mir grad mal wieder dringend ne Ignore-Funktion für dieses Forum
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#65 |
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@ Cherry Es geht eigentlich gar nicht ums Speedlimit sondern ums Prinzip.
Die Gesetze und Verordnungen sind für alle da. Wenn die Verkehrszeichen aufgestellt wurden, hat man sich dran zu halten. Obs dir sinnvoll erscheint oder nicht. Die Hintergründe, warum die aufgestellt wurden verschließen sich den meisten Verkehrsteilnehmern ja sowieso. Du würdest vermutlich auch ganz anders darüber denken, wenn du das zu entscheiden hättest. Mir scheint du hast das noch nicht verstanden, um was es bei der Schilderaufstellerei überhaupt geht. Es geht um VERKEHRSSICHERHEIT FÜR ALLE! und nicht nur um Cherry Spass.
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@berndy
ich denke den meisten hier geht es darum, das du entweder unglaubwürdig oder extrem kleinkarriert wirkst mit deinen texten. ich tendiere zu unglaubwürdig, da mir noch kein polizist begenet ist der selbst so lebt, wie du es propagierst. desweiteren sind sicherlich die meisten hier deiner meinung wenn es um gravierende verstöße im straßenverkehr geht. aber die fangen erst bei +20km/h an
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gruß jan |
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Was ihr denkt, kann ich nicht beeinflussen.
Wenn ihr denkt, dass das Lapalien seien, denkts weiter. Ihr könnt ja sowieso machen was ihr wollt. Aber dann spart euch das Gejammere, wenns euch erwischt hat. Und ja, ich fahr auch manchmal schneller, wenns gilt, mit Blaulicht und Einsatzhorn. Und privat versuch ich mich immer an die Vorschriften zu halten, aus Überzeugung. Das ist aber Einstellungssache. Deswegen bin ich doch nicht unglaubwürdig, nur weil sich andere Polizisten nicht so verhalten wie ich. Ich hab schon schlimme Unfälle gesehen, von jungen Leuten, die meinten sie könnten gut Motorrad fahren und 20 km/h wären nicht so schlimm und man bräuchte sich nicht an die Regeln halten. Ich wünsch euch nicht, dass ihr sowas mal sehen müsst. Aber wenn, dann sprecht mal mit den Eltern und versuchts denen mal plausibel zu machen. Ob ihrs glaubt oder nicht, aber um die Sicherheits gehts mir tatsächlich. Edit: Für die, die es noch nicht wussten und die, die es interressiert. Hier könnt ihr den Bremsweg berechnen.http://www.annotext.de/download/tool.../bremsweg.html Bei 50 km/h und mittlerer Bremsverzögerung von 8 m/s2 sinds 10,71 m, bei nur 20 km/h mehr, also bei 70 km/h sinds 21,73 m, also nur mehr als doppelt so viel. Das gibt einem doch zu denken.
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Berndys Ansicht in allen Ehren. Bei einem polizisten finde ich einen etwas starren blick für law & order ok. Wenn die Gesetze besser, die Verordnungen sinnvoller, der rechtsschutz besser wäre und die Schilder sparsamer eingesetzt würden, könnten mir die grünen nicht kleinkariert genug sein.
Nur, Berndy, viele regeln machen den fahrzeugführer auf dauer zum schlechten fahrer. Wer für jede verkehrssituation ein schild braucht, sollte die pappe gleich abgeben. Die Beschilderung geht zu oft vom greisen, sehschwachen, alkoholisierten und abgelenkten fahranfänger mit achsenbruch und verteerter windschutzscheibe aus. Wer sich dazu nicht zählt, hält sich eben nicht an die vorschriften. Das kann man ruhigen gewissens tun: Der Gesetzgeber hat verkehrschilder einfach so dem Verwaltungsakt ( speziell: Allgemeinverfügung ) zugeordnet. Damit ist auch ein rechtswidriges verkehrsschild zu befolgen. Das erklärt diese schlamperei der behörden. Wäre ein Schild eine verordnung, wäre sie nichtig, wenn sie rechtswidrig ist. So aber hat sich die staatsgewalt aus der verantwortung gestohlen. Warum sollte ich päpstlich wahrscheinlich rechtswidrige anordnungen befolgen, wenn der gesetzgeber so großzügig mit fehlern der staatsgewalt umgeht? Der Gesetzgeber hat Ordnungswidrigkeiten dem Strafprozess unterworfen, nicht dem Verwaltungsprozess. Damit wird bsp. nicht der Bußgeldbescheid, sondern nur die Tat bewertet. Somit muss man in vielen Fällen mit einem rechtswidrigen Bußgeldverfahren und Bußgeldbescheiden leben und wird trotzdem verurteilt. Dass unsere beschilderung der verfassung geschuldet ist, - ich hoffe das lernt man nicht wirklich in der polizeischule - ist nicht wahr. Grundrechte sind in erster Linie Abwehrrechte. Wenn der Staat einfach so mit hinweis auf seinen "schutzauftrag" für grundrechte ( bsp. leben ) in andere grundrechte eingreifen müsste ( bsp. Handlungsfreiheit ), wären die grundrechte wertlos. Eine SchutzaPFLICHT hat der Staat nur in engen grenzen. Er muss das minimalste machen, damit das Grundrecht an sich nicht in Frage gestellt würde ( bsp. Strafbarkeit und Strafverfolgung des Totschlags ). Er hat zwischen Untermaßverbot ( bsp. Schutz des Lebens dch. das StVG ) und Übermaßverbot ( Einschränkungen der anderen Grundrechte durch bsp. das StVG ) einen sehr weiten Spielraum. Das sich die deutsche Staatsgewalt über StVG, StVO bis hin zum einzelnen Schild eher dem Übermaßverbot annähert ist mit der verfassung nicht zu erklären. Einen Erziehungsauftrag gibt es im Grundgesetz nicht. Sicherheit im Straßenverkehr hat keiner der politiker im sinn ( außer er ist beschränkt ). Wählerfang. Einbremsen, Drosseln, Verbote und Abzocke der Fahranfänger kommen bei einigen personengruppen wie müttern, sonntagsfahrern und alten besserwissern sehr gut an. |
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Zitat:
Art. 1 Abs. 3 GG: Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht. Daraus leitet sich ab, dass der einzelne Bürger auch bei Ruhestörungen usw. sich an die Polizei, besser Obrigkeit, wenden kann, die dann das Recht des Einzelnen durchsetzt. Genauso sehe ich das bei den Beschilderungen. Die haben ja nicht die Aufgabe den Bürger zu knechten, sondern ganz im Gegenteil, für seine Sicherheit zu sorgen und ihn vor anderen Bürgern zu schützen. Ebenso wird aus Art. 1 Abs. 3 GG die Pflicht des Staates abgeleitet Selbstmörder daran zu hindern sich selbst das Leben zu nehmen. Dieser Schutzanspruch des Bürgers an den Staat besteht und daraus ergibt sich z.B. auch die Verkehrssicherungspflicht der öffentlichen Verwaltung, sonst bräuchte man keine Verkehrsregeln. Was störts den Staat, wenn sich seine Bürger gegenseitig tot fahren. Edit: Ach ja nochwas, dass wir bald in einem solchen Schilderwald unterwegs sind, dass sich keiner mehr auskennt, liegt z.B. an den Bürgern, die meinen, sie müssten sich über alle allgemeinen Regeln hinwegsetzen. Habt ihr auch mal darüber nachgedacht? Wenn sich jeder an § 1 Abs. 1 und 2 StVO halten würde, bräuchte man weit weniger regelnd einzugreifen.
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Zitat:
@Berndy: Ich glaube, du machst es dir zu einfach. Zu behaupten, der Staat hätte die Pflicht, alles mit Beschilderung zu regeln steht im Wiederspruch zur Pflicht des Einzelnen, umsichtig und vorsichtig zu handeln (§1). Laut deiner Aussage müsste der Staat alle Schilder und Strassen regelmäßig von z.B. Schnee befreien, um seiner Fürsorgepflicht nachzukommen. Das dies nicht passiert, ist keine Spekulation...
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Was du mit durchsetzen meinst bedeutet mehr Kontrollen und härtere Strafen!
Ihr müsst mal mit den Bürgern sprechen, die in einer bisher ruhigen Straße wohnen, in der seit kurzem, weil die Hauptdurchgangsstraße gesperrt ist, mehr Verkehr läuft, wie die nach mehr Schildern und mehr Kontrollen schreien. Es ist unglaublich, wie die sich über 200 Autos am Tag aufregen können.
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Die Verkehrsregelung ist viel zu präventiv ausgelegt. Es wird versucht, für jede einzelne Situation, genaue Regeln zu finden und das auch noch per Schilderwald an der Straße zu kommunizieren.
Die Folge ist, dass a) viele Leute glauben, genaustens Bescheid zu wissen und in diesem Rahmen glauben, immer im Recht zu sein und b) eigentlich doch keine Ahnung haben, weil sie´s nicht mehr überblicken. Das führt dann dazu, dass die Leute so auf ihrem Recht bestehen, dass viele beispielsweise draufhalten und Hupen, wenn ihnen einer die Vorfahrt nimmt statt mal zu bremsen. Teilweise bestehen die Leute natürlich auch auf vermeindlichen Rechten, die sie gar nicht haben... Ich fände es viel sinnvoller, die Regeln und Beschriftungen zu vereinfachen und tatsächlich passierte Dinge konsequent zu bestrafen. §1 (Gegenseitige Rücksicht) zum wichtigsten und zentralen Paragraphen machen und den Leuten klar machen, dass nur sie alleine für ihr Handel verantwortlich sind. Das heisst auch, dass man z.B. die "Schuld" an einem Unfall mehr auf beide Beteiligten verteilt, so dass ALLE Leute mehr darauf achten, keinen Crash zu bauen. Dass man Schiss hat, ein Kind umzufahren und damit richtig in der Scheisse zustecken, wenn man 60 an der Schule fahren will und nicht "Angst" vor 30€ "Strafe". Dann kann man auch mal drauf pfeifen, wenn einer irgendwo im nirgendwo mal 130 auf der Landtraße fährt, solange er sich im Umgang mit anderen zusammenreisst. Aber genau dieses eigenverantwortliche Handeln wird uns nicht zugetraut. Viele werden sich damit vielleicht auch schwer tun. Aber man muss ja nicht alle behandeln wie kleine Kinder.
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Ja, irgendwie fehlt im Regelland das Konzept. Das ist doch auch in der Politik zu erkennen.
Anstatt den Schulden mit weniger Ausgaben zu begegnen werden halt mehr Steuern reingeholt. Es fehlt einfach an Übersicht zB. ein kleines ca. 400 Meter langes Stück zwischen zwei kleinen Orten bei uns. 50 --> 70-->100-->70-->50-->30 ! Ich kann BW und ricky nur zustimmen. Den Leuten wird viel zu sehr das Denken abgenommen! Wie oft fahren die Leute Zobieartig durch den Verkehr. Wenn ich das auch machen würde hätte ich gestern meine Vorfahrt genossen und den Radfahrer umgesenst oder würde auch bei regen 100 fahren! Es schadet keinem wenn er sich etwas mehr auf weniger aber sinnvollere Schilder konzentriert anstatt zu telefonieren oder zu dösen. @berndy: geht nicht gegen dich! ich weiß dass du die nicht alle aufgestellt hast!
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Stammtisch Bodensee
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@bäni
also das mit den Geschwindigkeitsbeschränkungen für wenige meter hat mich stellenweise auch schon sehr verwundert, aber was mir bis jetzt immer aufgefallen ist: wenns richtung ortschaft geht, sind die schritte auf den tafeln nie grösser alls 20 km/h. das heisst nach einer 80er tafel kann nie eine 40ger oder 50ger tafel kommen. Irgendwo in Niederösterreich hat man anfang des Jahres ein Pilotprojekt gestartet. Da ging es genau um das Thema: zu viele schilder, es wird einem das denken abgenommen. Man hat dann in einem Ort etwa 2/3 aller Schilder abgenommen (weiss nicht mehr genau aber etwa 65 bis 75%), nur noch die wirklich wichtigen stehen gelassen. Das ganze hat man dann über längere Zeit beobachtet und siehe da: die Unfallzahlen gingen zurück, die Eigenverantwortung der Autofahrer gegenüber Fahrradfahrern und Fussgängern nahm wirklich spürbar zu tun. Bleibt nur zu hoffen dass dieses Modell Schule macht.........
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#76 |
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Ich denke auch, dass Prinzip fuktioniern könnte! Super sache, dass es mal getestet wurde.
Naja, die Abstufungen sind an manchen Stellen schon sinnvoll, aber wenn ich schon das nächte Ortsschild sehe weiß ich doch, dass ich irgendwann wieder langsamer werden muss...
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#77 |
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Stammtisch Bodensee
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war ja auch nur das was ich beobachtet habe. dass eine 100er strasse sofort ohne irgendwas in einer ortschaft endet hab ich noch nie gesehen, meistens kommt doch davor noch nen 70er schild.
Sollte nicht so rüberkommen, alls das das eine Vorschrift ist.
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Allerdings habe ich beim Durchschauen feststellen müssen, dass die längsten Posts gar nicht vom Berndy sind, also Sorry.
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So bin jetzt nach 9 Stunden Spätdienst wieder zurück.
Ich bemüh mich ehrlich meine Posts kurz zu halten. Nur gelingt mir das irgendwie nicht. Ist aber schön, dass ich mit meiner Schreiberei eine Diskussion angezettelt und untrhalten hab. Auch wenn viele mich vll. für einen engstirnigen Paragraphenreiter halten, bringt diese Disskussion etwas. Ihr macht euch etwas Gedanken um die Verkehrssicherheit. Und im übrigen: Die Polizei stellt keine Schilder auf, höchstens ausnahmsweise mal ein Gefahrenzeichen. Wir haben keine Schilder. Das machen die Kommunen bzw. die Straßenmeistereien. Die Polizei hat auch keinen Einfluss darauf, wo Schilder aufgestellt werden, sie hat nur beratende Funktion, zumindest in Rheinland-Pfalz. Aber überwachen, das muss die Polizei. Darum verkneife ich mir über Sinn und Unsinn von Verkehrsschildern weiteres zu sagen. Nur so viel noch, wenn sie stehen, sind sie zu befolgen, ob sinnig oder unsinnig.
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Ich darf das! |
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Dürfen darfst du.
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Gast
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#85 |
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Du weißt, dass die Verwaltungsbehörde dir bei beharrlichen Verstößen gegen die StVO die Fahrerlaubnis entziehen kann?
Das wäre z.B. dann der Fall, wenn du immer wieder wegen Geschwindigkeitsverstößen im Bußgeldbereich auffallen würdest.
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#86 |
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Gast
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Das mag schon sein, aber so leicht ist die Pappe nicht weg, und wenn dann für 1-3 Monate (nein, ich fahr nicht betrunken oder bekifft falls du jetzt damit anfängst).
Ich fahr jetzt schon seit fast 2 Jahren mit der GS und halte mich zugegebener maßen selten an Geschwindigkeitsregeln (haut mich) und das einzige was mir bis jetzt passiert ist waren 15 € Verwarnungsgeld und einmal ein Bußgeldbescheid über 125 €, 4 Punkte etc. p.p. den ich aber nie bezahlen mußte da man sich auf dem Mopped und ein paar Tipps gut aus der Schlinge ziehen kann. Und Fahrtenbuch gabs auch keins. Die Wahrscheinlichkeit auf dem mopped erwischt zu werden ist eben geringer als beim PKW und bis jetzt kann ich mich nicht beschweren. Und so schnell ist deine Pappe nicht weg.....und wenns mal nen Monat oder zwei sein sollten dann is mir das auch wurscht da ich nicht wirklich auf mein Lappen angewiesen bin und die Strafe dann im Winter antreten kann. |
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#87 |
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Das ist definitiv nicht richtig. Die Verwaltungsbehörde kann, wenn du wiederholt grobe Verkehrsverstöße begehst, die Pappe im Verwaltungsweg wegen Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen entziehen und dich zu einer med. psycholog. Untersuchung schicken. Das hat mit Suff oder Drogen gar nix zu tun, da gehts um deine innere Einstellung zur StVO!
Deiner Meinung waren schon viele, die dann mit dem ÖPNV fahren mussten. Die Pappe ist kein Freibrief, die ist schneller weg als man glaubt.
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#88 |
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Heute gemeinsam Goose?
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#89 |
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Gast
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Naja...bis jetzt hab ich ja noch eine reine Weste und sollte es mich mal erwischen tut man halt ein bisschen langsamer. Aber ich denke bis dahin werde ich bestimmt noch viel Freude haben
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#90 |
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Erfahrener Benutzer
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@besserwisser
mein fehler. @berndy Nö, Deine argumentation mit Art. 1 III GG ist zirkulär. Da steht, dass die Grundrechte den Staat binden. Da steht nicht, dass sie den so Staat binden, wie Du das auffasst. Wenn ich mir jetzt den arm absägen will, heißt Art. 1 III GG nur dass der Staat meine grundrechte beachten muss, wenn er etwas dagegen unternehmen will. Art. 1 III bringt also ohne den inhalt der grundrecht gar keine erkennntnis. Nach jetziger Auffassung von Lehre und Rechtsprechung gehört mein grundrecht zum größten teil mir. Also kann ich mir am arm rumsägen wie ich will. Ich sollte es nur leise machen und dabei keinen belästigen und noch bei Verstand sein. Wer dieses von sich behaupten kann, darf dann munter drauflossägen. Naja, in Bayern vielleicht nicht. Der Staat hat keine eingriffsbefugnis einen selbsttötung zu verhindern! Praktisch macht er das, weil der handelnde polizist in den meisten fällen zu recht von appellselbsttötungen ausgehen kann, die gewählte tötungsart andere leute stört oder die person gerade geistig nicht beisammen ist. Wer aber allen ernstes, nach reiflicher überlegung, friedlich ins grab steigt und aufpasst, dass niemand sich niemand durch die selbsttötung gestört fühlt, kann sich "verabschieden". Die Selbsttötungskabine aus Futerama wäre so eine sozial veträgliche Lösung. Die überlegungen zu diesem theoretischen fall sind sehr wichtig für die beurteilung der sterbehilfe ( passiv und aktiv als gehilfe ). |
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#91 |
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Super-Moderator
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Deine Auffassung ist nicht mit unseren Gesetzen und Verordnungen in Einklang zu bringen. Alle Gesetze und Verordnungen gründen auf dem GG, welche Rechtsgrundlage sollten sie sonst haben. Sie müssen ja auch konform mit dem GG sein.
Wenn den Staat keine Handlungspflicht träfe, wozu würde er dann eine Unmenge Geld ausgeben um seine Bürger vor sich untreinander und sich selbst zu schützen? Alle Polizeigesetze beinhalten den Schutz eines Selbstmörders. Der ist zu seinem eigenen Schutz daran zu hindern. Deiner Auffassung nach wären dann alle solchen Gesetze verfassungswidrig. Der Staat hat die Grundrechte seiner Bürger zu achten. Das man das in erster Linie als Abwehrrechte des Bürgers gegenüber dem Staat sehen kann, ist wohl auch so gedacht. Aber im Umkehrschluss ergibt sich für den Staat daraus auch die Verpflichtung die Grundrechtsausübung überhaupt erst zu ermöglichen. Was nutzt dir die Freizügigkeit, wenn keine Verkehrswege bestehen? Warum sollte der Staat irgendwelche Straßen in die abgelegensten Orte bauen, wenn er nicht muss. Wie siehts den in anderen Staaten aus. Da gibts keine Straßen. Was nutzt dir das Recht am Eigentum, wenn keiner da ist, der Diebstähle verfolgt? Usw. Es ist richtig, diese Verpflichtung geht nicht so weit, dass der einzelne Bergbauer sich eine vierspurige Autobahn erklagen kann, aber eine adäquate Verkehrsanbindung schon und wenns nur ein Fußweg ist. Warum sollte der Staat den sonst seine Bedürftigen unterstützen, wenn er nicht muss. Diese Verpflichtung ergibt sich auch aus Art. 1 Abs. 1 GG die Würde des Menschen. Menschenwürdige Existens z.B. muss dir der Staat ermöglichen. Daraufs ergibt sich dann auch die Verpflichtung keinen verhungern zu lassen. Und diese Pflichten des Staates seiner Bürger gegenüber führen so weit, dass der Staat auch den Verkehr regeln muss. Der Staat ist eben auch für die Gefahrenabwehr zuständig um seinen Bürgern ein halbwegs erträgliches Leben zu ermöglichen. Du machst dir das etwas zu leicht das GG nur als Abwehrrecht zu sehen.
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#92 |
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Wie schön einfach war doch die Zeit, als Selbstmord eine Straftat darstellte und selbst dr Versuch bestraft wurde ...
Mit Tod durch erhängen !
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Ralf Georg 國王 瘋狂 - www.euregio-biker.de Ein Tag an dem man nicht lächelt, ist ein verlorener Tag (Ch. Chaplin *1889 †1977) Befürworter des Organspendeausweises |
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#93 |
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Edit: @gplchris
Und da das hier ein Motorradforum und kein Forum für Verfassungsrechtler ist, könnten wir unseren kleinen Streit beilegen. Ich denke, ich werde dich nicht bekehren und du mich nicht. Nur eins noch, ich wüsste gerne, ob man dir auch gesagt hat, wo die einzelnen Gesetze ihre Rechtsgrundlage heraus beziehen. Ohne Rechtsgrundlage kein Gesetz und erst recht keinen Rechtseingriff. Und in jedem Gesetz muss der Bezug zum GG genannt sein!
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#94 |
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Gast
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Rabarberlabarberrabarberblabla
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#95 |
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Ich meinte den -> gplchris.
Wir haben doch keinen Streit. Wir sind vll verschiedener Meinung
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#96 |
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Erfahrener Benutzer
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Ein Schild ist kein Gesetz und begründet sich auch nich unmittelbar auf eines, sondern steht irgendwo, weil jemand entschieden hat, dass eine Notwendigkeit für dieses Schild besteht (dieser jemand ist natürlich gesetzlich legitimiert, Schilder aufstellen zu lassen… blabla). Diese Entscheidung kann aber falsch sein und das Schild kommt wieder weg.
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#98 |
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Ihr habt Recht, wenn ihr meint, dass Tempo-Limits nicht die Sicherheit erhöhen. Das stimmt voll und ganz, geb ich euch total Recht. Und die aufgestellten Schilder stellen sogar eine Gefahr dar, wenn man wegen überhöhter Geschwindigkeit von der Fahrbahn abkommt und voll dagegen knallt, wie es vor 3 Jahren einem 20 jährigen Motorradfahrer ergangen ist, der ein 70 km/h Schild mit ca. 150 getroffen hat. Das war eine Schweinerei, 5 Liter Blut auf dem Wirtschaftsweg. Was das ganze Schilderaufstellen ad absurdum führt, sind Leute die sich partout nicht daran halten wollen, die gefährden die Sicherheit. Ihr habt vollkommen Recht, mit Schildern bewirkt man nichts. Man könnte die sich sparen, irgendwann sind die ausgestorben, die sich sowieso nicht dran halten wollen. Das hat was mit der darwinschen natürlichen Auslese zu tun. Überleben tun nur die cleveren.
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#99 |
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Nur soviel: meine beiden einzigen "Stürze" mit der GS (sind mittlerweile auch schon einige Jahre her) geschahen bei Geschwindigkeiten weit unter 100 km/h.
Der erste auf der Heimfahrt vom Bund, weil ich so vor mich hin träumte, plötzlich aufschreckte und der Meinung war, ich würde ne Kurve nicht kriegen und vor Panik gebremst hab (auch hinten). Die Kurve war ne langgezogene Linkskurve, letzte Kurve vor nem Ortsausgangsschild. Gefahren bin ich an der Stelle höchsten 60 (war ja innerorts), der Kurvenverlauf hätte an der Stelle im Nachhinein betrachtet prinzipiell auch 100 oder mehr zugelassen. Sturzursache: Träumerei (eine Woche Bund vorbei, schönes Wetter, heimfahren...), Unkonzentriertheit. Schäden: paar Meter auf der Straße gerutscht, Kupplungshebel abgebrochen, Mopped paar Kratzer. Hätte bei Verkehr eventuell etwas anders ausgehen können, aber da hätte ich vielleicht auch nicht so vor mich hin geträumt, who knows. Der zweite nen Jahr später, an nem nassen, kalten Oktoberabend (11 Uhr abends oder so) 30 km von zu hause weg. Ich bin eh langsam gefahren wegen naß und kalt und weil ich schon gemerkt habe, daß ich nicht 100% bei der Sache bin. Dann in einer Rechtskurve so eine Baustellenwarnbake, weil am Gulli dahinter das Gitter fehlte. Ich war in meinem Tran der Meinung, daß ich mit dem Oberkörper (weil Schräglage) nicht an der Bake vorbeikommen würde (im Nachhinein auch Schwachsinn, ich hatte so wenig Schräglage, daß ich da locker hätte drumrumfahren können), also aufgerichtet, gebremst und dann gradeaus 2m Abhang runter in die Wiese gefahren/gerutscht. Schaden: wenn ich beim Abhang runterrutschen nicht mit dem Motorseitendeckel nen Stein erwischt hätte: außer Dreck wäre nix passiert. Ursache auch hier wieder: Unkonzentriertheit (wegen Nacht und kalt und naß und müde), ich war weit unterm erlaubten Speedlimit. Es hat mich (nach mittlerweile ca. 80 Mm auf motorisierten Zweirädern) bisher nicht wegen Schnellfahren gelegt, obwohl ich dazu neige, Speedlimits großzügig zu interpretieren. Die Schlüsse daraus überlasse ich anderen. Cherry, fährt lieber voll konzentriert zu schnell, als sich sklavisch an die Speedlimits zu halten und dann vor Langeweile zu sterben.
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GS91 98-01, 17-45 Mm / GS97 01-?, 10-55 Mm Verantwortung übernehmen heißt: "die Geschwindigkeit an die Verhältnisse anpassen", nicht zu denken, dass das Tempolimit "Denken und Verantwortung übernehmen" am Steuer erspart. |
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#100 |
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Super-Moderator
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Das muss jeder für sich aus machen.
Denkanstöße gab ja genug.
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