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Zusatzscheinwerfer erlaubt?
Guten Abend=)
Erstmal vorweg, das Forum ist klasse! :kiss2: ich will aus meiner kleinen Susi so eine Art 'survial/rat bike' machen. Damit meine ich nicht das ich es mit absicht rosten lassen oder nicht pflegen will, aber es soll halt ein Reisemotorrad werden. Da ich gerne zum Angel in ferne Länder fahre (:D) dachte ich mir so ein paar extra Sachen an die kleine zu bauen. Ich habe mir überlegt an die Sturzbügel Zusatzscheinwerfer zu bauen, die man seperat mit einem Schalter anschalten kann z.B damit man beim Zelt aufbauen nicht mit der Taschenlampe rumlaufen muss. Dann habe ich mir noch überlegt vor den normalen Scheinwerfer ein Gitter zu schweißen was Steinschlag verhindern soll. Ist ja bei manchen BMW Mopeds serie. Jetzt die großse Frage: Was sagt die Gesetzeslage dazu:kopfkratz2:?! (was ich vielleicht noch sagen sollte, ich will da nichts dranfuschen, das soll schon alles ordentlich aussehen.) |
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Danke für den Link:)
Wie ich das verstehe darf ich einen zweite. Fernlichtscheiwerfer anbauen oder? Wie ist das mit Nebelscheinwerfern und mit dem Gitter vor dem Scheinwerfer? Lg |
Zitat:
"Nebelscheinwerfer (StVZO § 52, 93/92/EWG) Nach StVZO und EG-Richtlinie zulässig. Anzahl: StVZO: einer EG-Rili: einer oder zwei Anbauposition: StVZO: max. 250 mm von der Fahrzeugmitte entfernt EG-Rili: Fahrzeugmitte, bei zwei Nebelscheinwerfern symmetrisch zur Fahrzeugmitte Höhe: StVZO / EG-Rili: nicht höher als der Abblendscheinwerfer Elektrische Schaltung: Mit Fernlicht, Abblendlicht, Begrenzungsleuchte (Standlicht), d.h. es ist kein Relais notwendig. Einschaltkontrolle: Nach StVZO und EG-Richtlinie zulässig." |
Oh ok danke:) dann Bau ich mir Links nen Fernlicht und rechts nen Nebelscheinwerfer dran. ;)
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