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Alt 30.12.2011, 19:23:17   #1
Tayler
Benutzer
 
Registriert seit: 29.12.2011
Beiträge: 62
Standard Zusatzscheinwerfer erlaubt?

Guten Abend=)

Erstmal vorweg, das Forum ist klasse!

ich will aus meiner kleinen Susi so eine Art 'survial/rat bike' machen. Damit meine ich nicht das ich es mit absicht rosten lassen oder nicht pflegen will, aber es soll halt ein Reisemotorrad werden. Da ich gerne zum Angel in ferne Länder fahre () dachte ich mir so ein paar extra Sachen an die kleine zu bauen.

Ich habe mir überlegt an die Sturzbügel Zusatzscheinwerfer zu bauen, die man seperat mit einem Schalter anschalten kann z.B damit man beim Zelt aufbauen nicht mit der Taschenlampe rumlaufen muss.
Dann habe ich mir noch überlegt vor den normalen Scheinwerfer ein Gitter zu schweißen was Steinschlag verhindern soll. Ist ja bei manchen BMW Mopeds serie.

Jetzt die großse Frage: Was sagt die Gesetzeslage dazu?! (was ich vielleicht noch sagen sollte, ich will da nichts dranfuschen, das soll schon alles ordentlich aussehen.)
Tayler ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30.12.2011, 19:26:12   #2
Goose
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Alt 30.12.2011, 21:09:38   #3
Tayler
Benutzer
 
Registriert seit: 29.12.2011
Beiträge: 62
Standard

Danke für den Link
Wie ich das verstehe darf ich einen zweite. Fernlichtscheiwerfer anbauen oder? Wie ist das mit Nebelscheinwerfern und mit dem Gitter vor dem Scheinwerfer? Lg
Tayler ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30.12.2011, 21:14:34   #4
suzi-rider-le
Stammtisch Sachsen
 
Benutzerbild von suzi-rider-le
 
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Ort: Borsdorf
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Beiträge: 1.094
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Kilometer: 30.xxx
Standard

Zitat:
Zitat von Tayler Beitrag anzeigen
Danke für den Link
Wie ist das mit Nebelscheinwerfern Lg
Steht doch im Link...

"Nebelscheinwerfer

(StVZO § 52, 93/92/EWG)

Nach StVZO und EG-Richtlinie zulässig.

Anzahl:
StVZO: einer
EG-Rili: einer oder zwei

Anbauposition:
StVZO: max. 250 mm von der Fahrzeugmitte entfernt
EG-Rili: Fahrzeugmitte, bei zwei Nebelscheinwerfern symmetrisch zur Fahrzeugmitte

Höhe:
StVZO / EG-Rili: nicht höher als der Abblendscheinwerfer

Elektrische Schaltung:
Mit Fernlicht, Abblendlicht, Begrenzungsleuchte (Standlicht), d.h. es ist kein Relais notwendig.

Einschaltkontrolle:
Nach StVZO und EG-Richtlinie zulässig."
__________________
www.spezialgeruestbau.de
suzi-rider-le ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30.12.2011, 21:31:58   #5
Tayler
Benutzer
 
Registriert seit: 29.12.2011
Beiträge: 62
Standard

Oh ok danke dann Bau ich mir Links nen Fernlicht und rechts nen Nebelscheinwerfer dran.
Tayler ist offline   Mit Zitat antworten
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