![]() |
Scheinwerferumbau
moin
ich hätt für meine GS gern nen anderen Scheinwerfer (z.b.Rechteckig) der Händler meinte da bei der GS sämtliche Verkabelungen im Scheinwerfer zusammen führen,müssten diese nach hinten (sitzbank )verlegt werden. hört sich irgendwie nach Arbeit an :) wie macht man das am besten bzw kann es da irgendwelche Komplikationen geben? Mfg |
hinen is doof, machs untern tank !
|
Im FAQ Bereich gibbet ne Tolle anleitung
am besten nur unter den Tank verlegen und Kabel von dem Scheinwerfer und den Blinkern verlängern, der rest kann so bleiben wie er ist |
Habe den
http://cgi.ebay.de/Streetfighter-Schein ... dZViewItem Scheinwerfer(blau,oval) bei meiner GS eingebaut. Musste keine Kabel verlängern, sondern ehr den Kabelbaum verkürzen! Aber die Kabel unter den Tank zu verlegen ist die beste Idee! MFG Dennis |
Der hat doch nur Nebellicht und kein Abblendlicht.
Kommst du mit dem überhaupt durch den TÜV? In Louis-Katalog wird der nur als Zusatzscheinwerfer dargestellt!! |
Also der Scheinwerfer hat eine e11 Nummer un somit nich eintragungspflichtig. Arbeite nebenbei in einer Harley tuner Werkstatt, wo einmal die Woch der DEKRA-Man vorbei kommt, der sagte das das überhaupt kein Problem gibt, wenn der ordentlich verbaut wurde! Außerdem verbauen wir die selber in Custom Bikes ein und der DEKRA-Man hat bis jetzt alle ohne wenn und aber zusätzlich eingetragen!
MFg Dennis |
ok.
Mit so einem Scheinwerfer hab ich schon länger geliebäugelt und hab mich halt immer an dem Begriff Nebelscheinwerfer gestört. Immerhin ist der in ebay noch bei 1 € :D |
Ach ja, der Scheinwerfer hat Abblendlicht und Fernlicht nur kein Standlicht!!!!!!!!!!!
|
Aha also gibts doch probs.
Wie habt ihr das prob bei euch gelöst? |
Nein Probleme gab es nicht, wollte dich nur korrigieren!!! Standlicht ist soweit ich weiß nicht vorgeschrieben. Falls es so wichtig wäre, würde ein viertel unserer Harleys mit solch einem Scheinwerfer gar nicht erst abgenommen werden!!! Keine Panik, dürfte keine Probleme geben, wenn du den ordentkich verbaut hast. Zum Teil kommt es auch drauf an was für ein TÜVer du hast!
MFG Dennis |
Zitat:
Hallo erstmal, kann ja nicht glauben, was hier wieder den Neuen erzählt wird! :-) Die besagte E11 Nummer sagt nur aus, dass der Scheinwerfer nur in Fahrtrichtung vorne geprüft ist und nicht als Abblend- und Fernscheinwerfer! Ebenso wird bei den älteren Baujahren ein Standlicht gefordert, dass dieser Scheinwerfer nicht hat. Als nächstes darf so ein Dekramann in Westdeutschland diesen Scheinwerfer gar nicht eintragen, da dieser unter §19 fällt und da ist ein Tüvingenieur gefragt. Also ist es eigenes Risiko diesen Scheinwerfer zu Fahren, wobei die Lichtausbeute mit 2 Teelichtern erheblich besser wäre! LG, Katrin |
Zitat:
gut ob es da zwischenDekra/TÜV unterschiede beim eintragen gibt, weiß ich nicht. aber sowas habe ich auch schonmal gehört. zu den scheinwerfern: die wollte ich mir auch bestellen, aber genau weil die halt nur als Fernscheinwerfer geprüft worden sind und weil die Lichtausbeute so gering ist, habe ich die finger davon gelassen! hatte damals eine e-mail an ex_technik geschickt (wegen technischen details) und bekam das als antowort: Zitat:
|
Das wurde doch schon öfter gesagt zu dem Typ Scheinwerfer oder nicht ? Hab so ne Diskussion hier auf jeden Fall schon mal gelesen, und da wurde genau das selbe gesagt :wink:
Mal was anderes, hat jemand von euch evtl mal ne Seite auf der die ganzen E-Zeichen aufgelistet sind ? |
Zitat:
was meinst du mit Liste? soweit ich weiss gibt das E-prüfzeichen doch nur an in welchem Land die geprüft worden sind oder? http://www.opelclubscene.de/portal/a...artikel_id=297 schau hier mal |
Zitat:
|
Hey,
diese erwähnte e11 prüfzeichen heißt nur, dass der scheinwerfer in GB geprüft wurde und eine zulassung erhielt und dies muss nicht unbedingt für D gelten. die meisten leuchten und blinker werden meist mit einer e3 prüfung (italien) gemacht und gelten europa weit und sind somit ohne eintragung in die Fahrzezugpapiere zulässig. die ziffer 11 bedeutet Fahrtrichtungsanzeiger vorne, ziffer 12 bedeutet Fahrtrichtungsanzeiger hinten. die bezeichnung 50r z.b. bedeutet nur, geprüft ist für motorisierte zweiräder. aber das weiß man als motorradfahrer eigentlich. :wink: @ fenris: schön, dass Du immer noch die Geduld hast, jahr für jahr das gleiche zu erklären! :) Vorallem für die, die die suche nicht benutzen |
Zitat:
|
Dankeschön Katrin ! Jetzt hab sogar ich es verstanden :wink:
Zitat:
|
Also ich fahre jetzt schon seit ca. 1,5 Jahren mit dem Scheinwerfer herum, kamm auch schon in zwei Polizeikontrollen und die haben das genau so gesehen, mit dem e11 Prüfzeichen, wie ich.
Wir lassen diese Scheinwerfer auch grundsätzlich eintragen, wer als Kunde den Wunsch dazu äussert, auch ohne Probleme! :wink: Dabei sind auch ältere Maschinen, von Oldtimer bis hin zu Fabrik neuen Maschinen, somit ist das auch erledigt das ältere Motorräder ein Standlicht brauchen, spreche aus erfahrung! Habe das mit dem Standlicht noch nie gehörrt!! :roll: Der Scheinwerfer ist sogar heller, als der Orginale, wirkt wie Halogen. 8) Auf jeden Fall fahre ich damit weiter und bekomme meine GS auch wieder ohne Probleme über den TÜV. :lol: :lol: :lol: |
Zitat:
ich bin sehr froh, dass ich den nicht angebaut habe, sondern meine doppelscheinwerfer |
Jeder hat einen anderen Geschmack, doppel Scheinwerfer hatte ich mir auch erst überlegt, sieht ja auch nicht schlecht aus, habe mich aber dann für den kleinen Scheinwefer entschieden! :lol:
|
ich war gerad mal draußen schauen, und hab jetzt den leisen verdacht das mein verbauter doppelscheinwerfer gar keine zulassung hat...auf einem steht nämlich HC und auf dem anderen HR, somit ist einer für fern- und einer für abblendlicht zugelassen nach dem was ich so gelesen hab, bei abblendlicht leuchten jedoch beide, fernlicht nur einer...hat da jemand ne ahnung von ? ich nämlich nicht.. :roll: deshalb auch meine frage wegen den e-nummern, dachte die hätten da auch was mit zu tun.
aber spätestens im april beim tüv werd ichs merken :roll: |
also, bei mir ist es auch so.
einer leuchtet nur als Abblendscheinwerfer, der andere leuchtet als Abblend und Fernscheinwerfer. sprich: fahre ich mit Abblendlicht dann leuchten beide, wenn ich mit Fernlicht fahre leuchtet weiterhin der eine als Abbl. und der andere als Fernscheinwerfer. weiß nicht wo da das problem sein sollte |
Zitat:
|
warum sollte es?
|
Zitat:
|
Zitat:
Auf dem Großen steht da ein HC, was für ein Halogen Fernlicht steht. Kein Abblendlicht, kein TÜV (zumindest wenn der Prüfer sich auskennt) Zu mir kamen die direkt an von wegen der Wäre zu klein ohne auch nur zu gucken. Dasselbe ham sie zu den Blinkern gesagt :roll: Da steht ein bisschen was mehr zum Thema E zeichen, besonders interessant ist die 2. Antwort :http://www.autoextrem.de/showthread,t-14822.htm MfG |
Zitat:
Richtig oder falsch ? |
Zitat:
Richtig oder falsch ?[/quo nein darf nicht |
Zitat:
Richtig oder falsch ?[/quo nein darf nicht |
Also erstmal sorry, dass ich den Thread wieder auskrame, aber ich habe auch nen Doppelscheinwerfer bei dem Fern- und Abbledscheinwerfer zusammen brennen. Ich hab jetzt die Anschlüsse ein wenig modifiziert, damit das nicht mehr der Fall ist.
Jetzt ist bei Fernlicht der Abblend- und der Fernscheinwerfer an. Das ist OK, oder? Der Fernscheinwerfer ist bei Abblendlicht aus, aber im Fernscheinwerfer ist die Standlichtbirne und die brennt bei Abblendlicht mit. Darf das so sein? |
| Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 18:16:48 Uhr. |
Powered by vBulletin® Version 3.8.9 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2025, vBulletin Solutions, Inc.