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Alt 26.12.2005, 20:19:28   #1
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Standard Scheinwerferumbau

moin

ich hätt für meine GS gern nen anderen Scheinwerfer (z.b.Rechteckig)
der Händler meinte da bei der GS sämtliche Verkabelungen im Scheinwerfer zusammen führen,müssten diese nach hinten (sitzbank )verlegt werden.

hört sich irgendwie nach Arbeit an

wie macht man das am besten bzw kann es da irgendwelche Komplikationen geben?

Mfg
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Alt 26.12.2005, 20:21:06   #2
Drunken Master
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hinen is doof, machs untern tank !
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Alt 26.12.2005, 20:21:24   #3
KriegsJunkie
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Im FAQ Bereich gibbet ne Tolle anleitung

am besten nur unter den Tank verlegen und Kabel von dem Scheinwerfer und den Blinkern verlängern, der rest kann so bleiben wie er ist
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Warum ich 50 Kilo Semtex Unter der Verkleidung spazieren fahre ?
Ganz easy: Weil Marschflugkörper weder Zulassung noch Kennzeichen benötigen!

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Alt 27.12.2005, 22:47:41   #4
Rubinator
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Habe den
http://cgi.ebay.de/Streetfighter-Schein ... dZViewItem
Scheinwerfer(blau,oval) bei meiner GS eingebaut. Musste keine Kabel verlängern, sondern ehr den Kabelbaum verkürzen!
Aber die Kabel unter den Tank zu verlegen ist die beste Idee!
MFG Dennis
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Alt 27.12.2005, 23:45:34   #5
Lord Loyd
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Der hat doch nur Nebellicht und kein Abblendlicht.
Kommst du mit dem überhaupt durch den TÜV?
In Louis-Katalog wird der nur als Zusatzscheinwerfer dargestellt!!
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Alt 27.12.2005, 23:58:45   #6
Rubinator
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Also der Scheinwerfer hat eine e11 Nummer un somit nich eintragungspflichtig. Arbeite nebenbei in einer Harley tuner Werkstatt, wo einmal die Woch der DEKRA-Man vorbei kommt, der sagte das das überhaupt kein Problem gibt, wenn der ordentlich verbaut wurde! Außerdem verbauen wir die selber in Custom Bikes ein und der DEKRA-Man hat bis jetzt alle ohne wenn und aber zusätzlich eingetragen!

MFg Dennis
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Alt 28.12.2005, 00:03:25   #7
Lord Loyd
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ok.
Mit so einem Scheinwerfer hab ich schon länger geliebäugelt und hab mich halt immer an dem Begriff Nebelscheinwerfer gestört.
Immerhin ist der in ebay noch bei 1 €
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Alt 28.12.2005, 00:11:18   #8
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Ach ja, der Scheinwerfer hat Abblendlicht und Fernlicht nur kein Standlicht!!!!!!!!!!!
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Alt 28.12.2005, 00:16:34   #9
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Aha also gibts doch probs.
Wie habt ihr das prob bei euch gelöst?
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Alt 28.12.2005, 00:39:35   #10
Rubinator
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Nein Probleme gab es nicht, wollte dich nur korrigieren!!! Standlicht ist soweit ich weiß nicht vorgeschrieben. Falls es so wichtig wäre, würde ein viertel unserer Harleys mit solch einem Scheinwerfer gar nicht erst abgenommen werden!!! Keine Panik, dürfte keine Probleme geben, wenn du den ordentkich verbaut hast. Zum Teil kommt es auch drauf an was für ein TÜVer du hast!
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Alt 28.12.2005, 16:20:12   #11
explosion
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Zitat:
Zitat von Rubinator
Also der Scheinwerfer hat eine e11 Nummer un somit nich eintragungspflichtig. Arbeite nebenbei in einer Harley tuner Werkstatt, wo einmal die Woch der DEKRA-Man vorbei kommt, der sagte das das überhaupt kein Problem gibt, wenn der ordentlich verbaut wurde! Außerdem verbauen wir die selber in Custom Bikes ein und der DEKRA-Man hat bis jetzt alle ohne wenn und aber zusätzlich eingetragen!

MFg Dennis

Hallo erstmal,

kann ja nicht glauben, was hier wieder den Neuen erzählt wird!

Die besagte E11 Nummer sagt nur aus, dass der Scheinwerfer nur in Fahrtrichtung vorne geprüft ist und nicht als Abblend- und Fernscheinwerfer!

Ebenso wird bei den älteren Baujahren ein Standlicht gefordert, dass dieser Scheinwerfer nicht hat.

Als nächstes darf so ein Dekramann in Westdeutschland diesen Scheinwerfer gar nicht eintragen, da dieser unter §19 fällt und da ist ein Tüvingenieur gefragt.
Also ist es eigenes Risiko diesen Scheinwerfer zu Fahren, wobei die Lichtausbeute mit 2 Teelichtern erheblich besser wäre!


LG,
Katrin
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Alt 28.12.2005, 16:40:16   #12
Fenris
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Zitat:
Zitat von explosion
Hallo erstmal,

kann ja nicht glauben, was hier wieder den Neuen erzählt wird!

Die besagte E11 Nummer sagt nur aus, dass der Scheinwerfer nur in Fahrtrichtung vorne geprüft ist und nicht als Abblend- und Fernscheinwerfer!

Ebenso wird bei den älteren Baujahren ein Standlicht gefordert, dass dieser Scheinwerfer nicht hat.

Als nächstes darf so ein Dekramann in Westdeutschland diesen Scheinwerfer gar nicht eintragen, da dieser unter §19 fällt und da ist ein Tüvingenieur gefragt.
Also ist es eigenes Risiko diesen Scheinwerfer zu Fahren, wobei die Lichtausbeute mit 2 Teelichtern erheblich besser wäre!


LG,
Katrin
genau so ist es!
gut ob es da zwischenDekra/TÜV unterschiede beim eintragen gibt, weiß ich nicht. aber sowas habe ich auch schonmal gehört.
zu den scheinwerfern: die wollte ich mir auch bestellen, aber genau weil die halt nur als Fernscheinwerfer geprüft worden sind und weil die Lichtausbeute so gering ist, habe ich die finger davon gelassen!
hatte damals eine e-mail an ex_technik geschickt (wegen technischen details) und bekam das als antowort:
Zitat:
...wie allgemein bekannt, sind diese Art Scheinwerfer für Nebel und Fern
geprüft. Eintragung und HU sind Prüferabhängig. An unseren Fahrzeugen
sind sie montiert, sind nicht eingetragen und seit fast zwei Jahren hat
sich noch niemand dran gestört. Ein Standlicht lässt sich leicht mittels

Gummifassung nachrüsten. Die Lichtausbeute lässt sich noch mittels einem
besseren Leuchtmittel erhöhen(ca. 20,--?). Hochwattlampen allerdings
halten, aufgrund des kleinen Gehäuses nicht lange durch.

Mit freundlichen Grüssen
Marian Rahn
ich würde die finger davon lassen...
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Alt 28.12.2005, 16:50:41   #13
Spitshine
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Das wurde doch schon öfter gesagt zu dem Typ Scheinwerfer oder nicht ? Hab so ne Diskussion hier auf jeden Fall schon mal gelesen, und da wurde genau das selbe gesagt

Mal was anderes, hat jemand von euch evtl mal ne Seite auf der die ganzen E-Zeichen aufgelistet sind ?
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Alt 28.12.2005, 16:54:37   #14
Fenris
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Zitat:
Zitat von Spitshine
Das wurde doch schon öfter gesagt zu dem Typ Scheinwerfer oder nicht ? Hab so ne Diskussion hier auf jeden Fall schon mal gelesen, und da wurde genau das selbe gesagt

Mal was anderes, hat jemand von euch evtl mal ne Seite auf der die ganzen E-Zeichen aufgelistet sind ?
richtig das was ich geschrieben habe, habe ich im prinzip eins zu eins aus meinem alten beitrag zu diesem thema entnommen.

was meinst du mit Liste? soweit ich weiss gibt das E-prüfzeichen doch nur an in welchem Land die geprüft worden sind oder?
http://www.opelclubscene.de/portal/a...artikel_id=297
schau hier mal
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Alt 28.12.2005, 17:01:30   #15
Spitshine
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Zitat:
Zitat von explosion
Die besagte E11 Nummer sagt nur aus, dass der Scheinwerfer nur in Fahrtrichtung vorne geprüft ist und nicht als Abblend- und Fernscheinwerfer!
Ich hab keine Ahnung, aber anscheinend haben die E Nummern auch noch andere Bedeutungen
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Alt 28.12.2005, 17:23:56   #16
explosion
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Hey,

diese erwähnte e11 prüfzeichen heißt nur, dass der scheinwerfer in GB geprüft wurde und eine zulassung erhielt und dies muss nicht unbedingt für D gelten.
die meisten leuchten und blinker werden meist mit einer e3 prüfung (italien) gemacht und gelten europa weit und sind somit ohne eintragung in die Fahrzezugpapiere zulässig.
die ziffer 11 bedeutet Fahrtrichtungsanzeiger vorne, ziffer 12 bedeutet Fahrtrichtungsanzeiger hinten.
die bezeichnung 50r z.b. bedeutet nur, geprüft ist für motorisierte zweiräder.
aber das weiß man als motorradfahrer eigentlich.

@ fenris: schön, dass Du immer noch die Geduld hast, jahr für jahr das gleiche zu erklären! Vorallem für die, die die suche nicht benutzen
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Alt 28.12.2005, 17:40:32   #17
Fenris
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Zitat:
Zitat von explosion
@ fenris: schön, dass Du immer noch die Geduld hast, jahr für jahr das gleiche zu erklären! Vorallem für die, die die suche nicht benutzen
ist die langeweile
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Alt 28.12.2005, 22:28:24   #18
Spitshine
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Dankeschön Katrin ! Jetzt hab sogar ich es verstanden

Zitat:
Zitat von explosion
aber das weiß man als motorradfahrer eigentlich.
Aber natürlich, wollte dich ja eigentlich auch nur mal testen...
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Alt 28.12.2005, 23:03:17   #19
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Also ich fahre jetzt schon seit ca. 1,5 Jahren mit dem Scheinwerfer herum, kamm auch schon in zwei Polizeikontrollen und die haben das genau so gesehen, mit dem e11 Prüfzeichen, wie ich.
Wir lassen diese Scheinwerfer auch grundsätzlich eintragen, wer als Kunde den Wunsch dazu äussert, auch ohne Probleme!
Dabei sind auch ältere Maschinen, von Oldtimer bis hin zu Fabrik neuen Maschinen, somit ist das auch erledigt das ältere Motorräder ein Standlicht brauchen, spreche aus erfahrung! Habe das mit dem Standlicht noch nie gehörrt!!
Der Scheinwerfer ist sogar heller, als der Orginale, wirkt wie Halogen.
Auf jeden Fall fahre ich damit weiter und bekomme meine GS auch wieder ohne Probleme über den TÜV.
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Alt 28.12.2005, 23:11:20   #20
Fenris
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Zitat:
Zitat von Rubinator
Der Scheinwerfer ist sogar heller, als der Orginale, wirkt wie Halogen.
also das halte ich mal für ein gerücht aber naja... wie du meinst.
ich bin sehr froh, dass ich den nicht angebaut habe, sondern meine doppelscheinwerfer
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Alt 28.12.2005, 23:17:33   #21
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Jeder hat einen anderen Geschmack, doppel Scheinwerfer hatte ich mir auch erst überlegt, sieht ja auch nicht schlecht aus, habe mich aber dann für den kleinen Scheinwefer entschieden!
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Alt 29.12.2005, 13:05:48   #22
Spitshine
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ich war gerad mal draußen schauen, und hab jetzt den leisen verdacht das mein verbauter doppelscheinwerfer gar keine zulassung hat...auf einem steht nämlich HC und auf dem anderen HR, somit ist einer für fern- und einer für abblendlicht zugelassen nach dem was ich so gelesen hab, bei abblendlicht leuchten jedoch beide, fernlicht nur einer...hat da jemand ne ahnung von ? ich nämlich nicht.. deshalb auch meine frage wegen den e-nummern, dachte die hätten da auch was mit zu tun.

aber spätestens im april beim tüv werd ichs merken
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Alt 29.12.2005, 13:11:45   #23
Fenris
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also, bei mir ist es auch so.
einer leuchtet nur als Abblendscheinwerfer, der andere leuchtet als Abblend und Fernscheinwerfer. sprich: fahre ich mit Abblendlicht dann leuchten beide, wenn ich mit Fernlicht fahre leuchtet weiterhin der eine als Abbl. und der andere als Fernscheinwerfer. weiß nicht wo da das problem sein sollte
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Alt 29.12.2005, 13:25:48   #24
Patr0ck
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Zitat:
Zitat von Fenris
also, bei mir ist es auch so.
einer leuchtet nur als Abblendscheinwerfer, der andere leuchtet als Abblend und Fernscheinwerfer. sprich: fahre ich mit Abblendlicht dann leuchten beide, wenn ich mit Fernlicht fahre leuchtet weiterhin der eine als Abbl. und der andere als Fernscheinwerfer. weiß nicht wo da das problem sein sollte
So ists bei mir auch, naja ich hoffe das gibt beim TÜV keine Probleme wenn doch muss ich wohl den Originalen wieder anbauen.
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Alt 29.12.2005, 13:49:26   #25
Fenris
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warum sollte es?
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Alt 29.12.2005, 14:35:31   #26
Patr0ck
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Zitat:
Zitat von Fenris
warum sollte es?
Ich hab mal irgendwo gehört, dass es nicht erlaubt sei, dass die beiden Scheinwerfer bei Abblendlicht an sind oder anderst herum
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Alt 29.12.2005, 16:37:47   #27
KriegsJunkie
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Zitat:
Zitat von Spitshine
ich war gerad mal draußen schauen, und hab jetzt den leisen verdacht das mein verbauter doppelscheinwerfer gar keine zulassung hat...auf einem steht nämlich HC und auf dem anderen HR, somit ist einer für fern- und einer für abblendlicht zugelassen nach dem was ich so gelesen hab, bei abblendlicht leuchten jedoch beide, fernlicht nur einer...hat da jemand ne ahnung von ? ich nämlich nicht.. deshalb auch meine frage wegen den e-nummern, dachte die hätten da auch was mit zu tun.

aber spätestens im april beim tüv werd ichs merken
Also bei mir steht auf dem kleinem VOR der E11 ein B, was für Nebellicht steht.
Auf dem Großen steht da ein HC, was für ein Halogen Fernlicht steht.

Kein Abblendlicht, kein TÜV (zumindest wenn der Prüfer sich auskennt)

Zu mir kamen die direkt an von wegen der Wäre zu klein ohne auch nur zu gucken.
Dasselbe ham sie zu den Blinkern gesagt


Da steht ein bisschen was mehr zum Thema E zeichen, besonders interessant ist die 2. Antwort :http://www.autoextrem.de/showthread,t-14822.htm

MfG
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Alt 30.12.2005, 02:32:00   #28
Spitshine
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Zitat:
HC Halogen-Abblendlicht
HR Halogen-Fernlicht
HCR Halogen-Fern- u -Abblendlicht
HC/R Halogen-Fern- u -Abblendlicht, nicht zusammen einzuschalten
Und genau da ist der Punkt ! Die eine Hälfte meines Scheinwerfers dürfte (so wie ich das verstanden hab) nicht als Abblendlicht fungieren, da auf dieser nur ein HR drauf ist. Tut sie aber.

Richtig oder falsch ?
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Alt 30.12.2005, 17:16:27   #29
KriegsJunkie
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Zitat:
Zitat von Spitshine
Zitat:
HC Halogen-Abblendlicht
HR Halogen-Fernlicht
HCR Halogen-Fern- u -Abblendlicht
HC/R Halogen-Fern- u -Abblendlicht, nicht zusammen einzuschalten
Und genau da ist der Punkt ! Die eine Hälfte meines Scheinwerfers dürfte (so wie ich das verstanden hab) nicht als Abblendlicht fungieren, da auf dieser nur ein HR drauf ist. Tut sie aber.

Richtig oder falsch ?[/quo

nein darf nicht
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Alt 30.12.2005, 17:18:44   #30
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Zitat:
Zitat von Spitshine
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HC Halogen-Abblendlicht
HR Halogen-Fernlicht
HCR Halogen-Fern- u -Abblendlicht
HC/R Halogen-Fern- u -Abblendlicht, nicht zusammen einzuschalten
Und genau da ist der Punkt ! Die eine Hälfte meines Scheinwerfers dürfte (so wie ich das verstanden hab) nicht als Abblendlicht fungieren, da auf dieser nur ein HR drauf ist. Tut sie aber.

Richtig oder falsch ?[/quo

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Alt 04.03.2006, 17:30:45   #31
Patr0ck
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Also erstmal sorry, dass ich den Thread wieder auskrame, aber ich habe auch nen Doppelscheinwerfer bei dem Fern- und Abbledscheinwerfer zusammen brennen. Ich hab jetzt die Anschlüsse ein wenig modifiziert, damit das nicht mehr der Fall ist.
Jetzt ist bei Fernlicht der Abblend- und der Fernscheinwerfer an. Das ist OK, oder?
Der Fernscheinwerfer ist bei Abblendlicht aus, aber im Fernscheinwerfer ist die Standlichtbirne und die brennt bei Abblendlicht mit. Darf das so sein?
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