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chrimsor 24.09.2006 17:24:33

frage zu e-geprüften teilen
 
hallo!
ich wollte nen neues rücklicht dranbasteln, hab nen LED-licht gefunden das mir gefällt. jetzt is meine frage ob ich mit nem e-geprüften rücklicht zum tüv muss un das eintragen lassen muss!
danke im voraus!

Titan 24.09.2006 17:32:21

Nein, Rücklicht muss nicht eingetragen werden. Muss nur funktionieren (inkl. Bremslicht und Lösung für Nummernschildbeleuchtung) und ne E-Nummer draufstehen! :-)

24.09.2006 19:02:45

selbe sache wie bei neuen blinkern. sobald das prüfzeichen drauf ist, ist es ok.

chrimsor 24.09.2006 20:06:31

gut, das heist wenn es e-geprüft fürn motorrad is kein problem, sonst muss ichs eintragen lassen?!
danke

berndy 25.09.2006 01:10:14

Wenn die lichttechnischen Einrichtungen für den entsprechenden Fahrzeugtyp e-geprüft und zugelassen sind und auch die entsprechende Größe bzw. Leuchtstärke haben, kannst du die anschrauben und brauchst sie nicht eintragen zu lassen (es sei denn du willst gelbe oder blaue Rundumlichter montieren).

Bei Rücklichtern musst du aufpassen, da gabs mal für alte Bikes gelbe Bremslichter, die sind bei neueren nicht mehr zulässig. Das genaue Datum weiß ich nicht mehr, müsst ich nachsehen. Das war bis Anfang 80er Jahre.

Scheinwerfer müssen, je nach Hubraum, im Durchmesser größer sein. Musst du in der StVZO nachlesen. StVZO gibts auch online, Google einfach mal.

In Flames 25.09.2006 06:41:55

aber wie gross ist schon die chance dass der Polizist auf dem Rücklicht die E-Nummer kontrolliert, bei der Zentrale nachfragt ob die für Motorräder gültig ist, und dich dann eventuell an der Weiterfahrt hindert? :roll:

Saugwurmmensch 25.09.2006 09:09:13

Zitat:

Zitat von In Flames
aber wie gross ist schon die chance dass der Polizist auf dem Rücklicht die E-Nummer kontrolliert, bei der Zentrale nachfragt ob die für Motorräder gültig ist, und dich dann eventuell an der Weiterfahrt hindert? :roll:

Andererseits gibt es außer wenigen Traktorrücklichtern nichts gescheites, was man sich von andren KFZ`s an die GS bauen würde...

berndy 25.09.2006 14:05:54

Schaun wir mal bei der nächsten Kontrolle. :lol:

berndy 26.09.2006 04:01:39

@Kay73 Hast Recht, hab da was falsches in meiner Erinnerung gehabt. Die Leuchtstärke ist da vorgeschrieben. Unter 100 ccm 0,25 lx und über 100 ccm 0,5 lx, das gilt für das Fernlicht. § 50 Abs. 5 Nr 1 u.2 StVZO. :oops:

CrazyHarry 26.09.2006 08:26:50

schau mal hier ;)

ALF 27.09.2006 18:12:45

Mit den E-Nummern ist das so eine Sache.Bin ich auch noch nicht so ganz durch gestiegen.
Also Rücklicht mit E11 ist kein Problem,wenn sie mit Kennzeichenbeleuchtung sind,mit E4 sowiso nicht.
Bei den Blinkern muss man aufpassen,dass E11/12 draufsteht.Ist z.Bsp.nur E11 drauf,dürfen die Dinger nur vorne verbaut werden usw...

chrimsor 27.09.2006 18:28:09

cool, wunderbar, dann passt alles! dankeschön!

KriegsJunkie 27.09.2006 18:33:53

Zitat:

Zitat von ALF
Mit den E-Nummern ist das so eine Sache.Bin ich auch noch nicht so ganz durch gestiegen.
Also Rücklicht mit E11 ist kein Problem,wenn sie mit Kennzeichenbeleuchtung sind,mit E4 sowiso nicht.
Bei den Blinkern muss man aufpassen,dass E11/12 draufsteht.Ist z.Bsp.nur E11 drauf,dürfen die Dinger nur vorne verbaut werden usw...

Nein nein nein :!: die Nummern stehen nur für die EU-Länder in denen die Teile zugelassen wurden. Heißt nicht dass sie nicht in der ganzen EU gültig sind, nur haben die Nummen wenig mit dem Zweck der Einrichtung zu tun.
Was wichtig ist sind die Buchstaben neben dem E Zeichen


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