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Alt 24.09.2006, 17:24:33   #1
chrimsor
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hallo!
ich wollte nen neues rücklicht dranbasteln, hab nen LED-licht gefunden das mir gefällt. jetzt is meine frage ob ich mit nem e-geprüften rücklicht zum tüv muss un das eintragen lassen muss!
danke im voraus!
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Alt 24.09.2006, 17:32:21   #2
Titan
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Nein, Rücklicht muss nicht eingetragen werden. Muss nur funktionieren (inkl. Bremslicht und Lösung für Nummernschildbeleuchtung) und ne E-Nummer draufstehen!
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Alt 24.09.2006, 19:02:45   #3
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selbe sache wie bei neuen blinkern. sobald das prüfzeichen drauf ist, ist es ok.
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Alt 24.09.2006, 20:06:31   #4
chrimsor
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gut, das heist wenn es e-geprüft fürn motorrad is kein problem, sonst muss ichs eintragen lassen?!
danke
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Alt 25.09.2006, 01:10:14   #5
berndy
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Wenn die lichttechnischen Einrichtungen für den entsprechenden Fahrzeugtyp e-geprüft und zugelassen sind und auch die entsprechende Größe bzw. Leuchtstärke haben, kannst du die anschrauben und brauchst sie nicht eintragen zu lassen (es sei denn du willst gelbe oder blaue Rundumlichter montieren).

Bei Rücklichtern musst du aufpassen, da gabs mal für alte Bikes gelbe Bremslichter, die sind bei neueren nicht mehr zulässig. Das genaue Datum weiß ich nicht mehr, müsst ich nachsehen. Das war bis Anfang 80er Jahre.

Scheinwerfer müssen, je nach Hubraum, im Durchmesser größer sein. Musst du in der StVZO nachlesen. StVZO gibts auch online, Google einfach mal.
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Alt 25.09.2006, 06:41:55   #6
In Flames
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aber wie gross ist schon die chance dass der Polizist auf dem Rücklicht die E-Nummer kontrolliert, bei der Zentrale nachfragt ob die für Motorräder gültig ist, und dich dann eventuell an der Weiterfahrt hindert?
__________________
GS 500, Baujahr 1999,gelb-schwarz,, IXIL Competition 32.000 km --> verkauft
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Alt 25.09.2006, 09:09:13   #7
Saugwurmmensch
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Zitat:
Zitat von In Flames
aber wie gross ist schon die chance dass der Polizist auf dem Rücklicht die E-Nummer kontrolliert, bei der Zentrale nachfragt ob die für Motorräder gültig ist, und dich dann eventuell an der Weiterfahrt hindert?
Andererseits gibt es außer wenigen Traktorrücklichtern nichts gescheites, was man sich von andren KFZ`s an die GS bauen würde...
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Alt 25.09.2006, 14:05:54   #8
berndy
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Schaun wir mal bei der nächsten Kontrolle.
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Alt 26.09.2006, 04:01:39   #9
berndy
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@Kay73 Hast Recht, hab da was falsches in meiner Erinnerung gehabt. Die Leuchtstärke ist da vorgeschrieben. Unter 100 ccm 0,25 lx und über 100 ccm 0,5 lx, das gilt für das Fernlicht. § 50 Abs. 5 Nr 1 u.2 StVZO.
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Alt 26.09.2006, 08:26:50   #10
CrazyHarry
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schau mal hier
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Alt 27.09.2006, 18:12:45   #11
ALF
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Mit den E-Nummern ist das so eine Sache.Bin ich auch noch nicht so ganz durch gestiegen.
Also Rücklicht mit E11 ist kein Problem,wenn sie mit Kennzeichenbeleuchtung sind,mit E4 sowiso nicht.
Bei den Blinkern muss man aufpassen,dass E11/12 draufsteht.Ist z.Bsp.nur E11 drauf,dürfen die Dinger nur vorne verbaut werden usw...
__________________
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Alt 27.09.2006, 18:28:09   #12
chrimsor
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cool, wunderbar, dann passt alles! dankeschön!
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Alt 27.09.2006, 18:33:53   #13
KriegsJunkie
Friedenstaube
 
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Zitat:
Zitat von ALF
Mit den E-Nummern ist das so eine Sache.Bin ich auch noch nicht so ganz durch gestiegen.
Also Rücklicht mit E11 ist kein Problem,wenn sie mit Kennzeichenbeleuchtung sind,mit E4 sowiso nicht.
Bei den Blinkern muss man aufpassen,dass E11/12 draufsteht.Ist z.Bsp.nur E11 drauf,dürfen die Dinger nur vorne verbaut werden usw...
Nein nein nein die Nummern stehen nur für die EU-Länder in denen die Teile zugelassen wurden. Heißt nicht dass sie nicht in der ganzen EU gültig sind, nur haben die Nummen wenig mit dem Zweck der Einrichtung zu tun.
Was wichtig ist sind die Buchstaben neben dem E Zeichen
__________________
Warum ich 50 Kilo Semtex Unter der Verkleidung spazieren fahre ?
Ganz easy: Weil Marschflugkörper weder Zulassung noch Kennzeichen benötigen!

Sport ist Mord, meine Damen! - Wenn nicht, will ich garkein Sportler mehr sein.
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