Re: reifenfreigaben betreff b6 umbau
Diese Freigaben der Reifenfabrikanten greifen nur dann, wenn dein Motorrad durch den Motorradhersteller eine Reifenbindung hat. Da die GS meines Wissens von Haus aus an keine Reifen gebunden ist, braucht sie auch keine Freigabe. Natürlich müssen neue Dimensionen eingetragen werden, wird dabei auch das Fabrikat eingetragen, hat man auch eine Reifenfabrikatsbindung, ansonsten zählt nur die richtige Dimensionierung.
Das Spiel läuft allgemein so:
Der Motorradhersteller bindet sein Modell an einen bestimmten Reifen oder einen Hersteller. Das kommt zum einem (hintergründig) aus Sicherheitsüberlegungen heraus, weil das Fahrverhalten mit diesem Reifen geprüft wurde und unbedenklich ist, zum anderen ist es reines Marketing.
Da die anderen Reifenhersteller es natürlich nicht gern sehen, dass nur das Konkurrenzprodukt auf einer Maschine gefahren werden darf, unternehmen sie selbst Tests und erteilen Unbedenklichkeitsbescheinigungen (Reifenfreigabe des Reifenherstellers), die eine Eintragung des Reifens und damit auch das Fahren damit möglich machen.
Da sich nunmehr die meisten Reifen, wenn sie zweckgebunden eingesetzt werden, nicht gefährlich verhalten, zum anderen auch die Motorradhersteller wegen der Erstbereifung zunehmend in die Kritik geraten und in der Reifenwahl lieber flexibler wären, wird es diese Prozedur über kurz oder lang nicht mehr geben.
Suzuki hat erst kürzlich mitgeteilt, dass es für Neumaschinen keine Reifenbindung mehr geben wird, als Empfehlung gibt Suzuki von nun an ausschließlich die Erstbereifung an. Andere Hersteller kommen schon seit längerer Zeit ohne Reifenbindung aus (z.B. Triumph).
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