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Alt 28.08.2007, 13:33:35   #1
sprat
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Standard reifenfreigaben betreff b6 umbau

hallo!

habe grad mit metzeler telefoniert und der herr dort erklärte mir, dass die freigaben für die reifen motorrad gebunden sind.

d.h. mein reifen ist zwar für ne bandit aber nich für die gs freigegeben und andersrum...

müsste mir also speziel den einen reifen eintragen lassen und immer diesen fahren....

allgemein gültige freigaben gibt es für die gs mit umbau wohl nich...

ich mein die dinger sind drauf und es kann auch keiner so richtig kontrollieren ob des die passenden sind, aber im erstfall kann es ja dann doch riesen probleme geben, wenn die be erloschen is!

wie seht ihr das? hattet ihr ein ähnliches problem oder nie drüber nachgedacht?

weiß jetz ehrlich gesagt nich so richtig was i machen soll....
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Alt 28.08.2007, 13:34:56   #2
verdi
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das sollte dir dein tüv prüfer der es eingetragen hat sagen können.

bei mir ist der reifen der bei der eintragung meines umbaus drauf war eingetragen worden.
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Alt 28.08.2007, 13:39:26   #3
verdi
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Zitat:
Zitat von Verbali
Habsch alle geänderten Reifengrößen eingetragen.
und dann egal welches reifenmodell ?
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Alt 28.08.2007, 13:39:29   #4
sprat
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ja die größe steht drin aber nich der hersteller usw.

genau was vrdi geschrieben hat! größe allein reicht also nicht?!

muss mich auf ein modell festlegen und des eintragen lassen richtig?
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Alt 28.08.2007, 13:46:35   #5
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bei meiner r1 steht auch nur die größe drin trotzdem muss ich doch für die reifen ne freigabe haben oder etwa nicht ?
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Alt 28.08.2007, 13:48:05   #6
sprat
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und wer bitte hat das eingetragen?

mein tüver hat mich vom hof gejagt als ich ihn gefragt hab ob er den passus reifenherstellerfreigabe beachten rausnehmen kann...

dachte auch das man immer ne freigabe brauch...
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Alt 28.08.2007, 14:47:36   #7
Drunken Master
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mein TÜVer hat damals nur die reifengröße eingetragen , keinen hersteller oder reifentyp !
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Alt 28.08.2007, 15:44:21   #8
skaddi
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bei mir im Schein steht: "Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten"
hab daraufhin mal meinen Tüver gefragt, weil ich nen neuen Hinterreifen brauche und er meinte nur, ich soll raufziehen, was ich will, solange die größe stimmt, da das wohl in ner Kontrolle für niemanden nachvollziehbar sei.
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Alt 28.08.2007, 15:55:53   #9
majestic_morpheus
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Standard Re: reifenfreigaben betreff b6 umbau

Diese Freigaben der Reifenfabrikanten greifen nur dann, wenn dein Motorrad durch den Motorradhersteller eine Reifenbindung hat. Da die GS meines Wissens von Haus aus an keine Reifen gebunden ist, braucht sie auch keine Freigabe. Natürlich müssen neue Dimensionen eingetragen werden, wird dabei auch das Fabrikat eingetragen, hat man auch eine Reifenfabrikatsbindung, ansonsten zählt nur die richtige Dimensionierung.

Das Spiel läuft allgemein so:
Der Motorradhersteller bindet sein Modell an einen bestimmten Reifen oder einen Hersteller. Das kommt zum einem (hintergründig) aus Sicherheitsüberlegungen heraus, weil das Fahrverhalten mit diesem Reifen geprüft wurde und unbedenklich ist, zum anderen ist es reines Marketing.

Da die anderen Reifenhersteller es natürlich nicht gern sehen, dass nur das Konkurrenzprodukt auf einer Maschine gefahren werden darf, unternehmen sie selbst Tests und erteilen Unbedenklichkeitsbescheinigungen (Reifenfreigabe des Reifenherstellers), die eine Eintragung des Reifens und damit auch das Fahren damit möglich machen.

Da sich nunmehr die meisten Reifen, wenn sie zweckgebunden eingesetzt werden, nicht gefährlich verhalten, zum anderen auch die Motorradhersteller wegen der Erstbereifung zunehmend in die Kritik geraten und in der Reifenwahl lieber flexibler wären, wird es diese Prozedur über kurz oder lang nicht mehr geben.

Suzuki hat erst kürzlich mitgeteilt, dass es für Neumaschinen keine Reifenbindung mehr geben wird, als Empfehlung gibt Suzuki von nun an ausschließlich die Erstbereifung an. Andere Hersteller kommen schon seit längerer Zeit ohne Reifenbindung aus (z.B. Triumph).
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Alt 29.08.2007, 09:19:29   #10
majestic_morpheus
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Zitat:
Zitat von skaddi
bei mir im Schein steht: "Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten"
hab daraufhin mal meinen Tüver gefragt, weil ich nen neuen Hinterreifen brauche und er meinte nur, ich soll raufziehen, was ich will, solange die größe stimmt, da das wohl in ner Kontrolle für niemanden nachvollziehbar sei.
Der Eintrag spielt keine Rolle, solange es keine Bindung gibt. Die GS z.B. hat keine, insofern kann man fahren, was drauf passt
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Alt 30.08.2007, 14:00:29   #11
sprat
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also...

entweder der reifen hat ne allgemeine freigabe durch den hersteller für die betreffende maschine oder er muss per einzelabnahme eigetragen werden!!!

das sagt mir der hersteller und der tüv!

wer seinem motorrad ne andere felge spendiert muss wohl mit der einzelabnahme und der bindung an das entsprechende fabrikat leben....

und auf die kontrollen kommt es ja nich an! sondern darauf, dass die versicherung im ernstfall bezahlt und sich nich wegen ner erloschenen be drum drücken kann!

gruß
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Alt 30.08.2007, 14:25:23   #12
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Zitat:
Zitat von majestic_morpheus
Zitat:
Zitat von skaddi
bei mir im Schein steht: "Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten"
hab daraufhin mal meinen Tüver gefragt, weil ich nen neuen Hinterreifen brauche und er meinte nur, ich soll raufziehen, was ich will, solange die größe stimmt, da das wohl in ner Kontrolle für niemanden nachvollziehbar sei.
Der Eintrag spielt keine Rolle, solange es keine Bindung gibt. Die GS z.B. hat keine, insofern kann man fahren, was drauf passt
das heißt also, ich kann hersteller und größe frie wählen? *ein wenig verpeilt jetzt is*
weil ich brauch demnächst auch neue ... und naja, ich weiß halt ned welche.
lg
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Alt 30.08.2007, 14:26:23   #13
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Zitat:
Zitat von Bekky
das heißt also, ich kann hersteller und größe frie wählen? *ein wenig verpeilt jetzt is*
weil ich brauch demnächst auch neue ... und naja, ich weiß halt ned welche.
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bekky
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Alt 30.08.2007, 14:27:18   #14
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ok die größe les ich dann einfach am jetzigen reifen ab?!

danke
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Alt 30.08.2007, 14:31:35   #15
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Zitat:
Zitat von Bekky
ok die größe les ich dann einfach am jetzigen reifen ab?!

danke
Ja, die Reifendimensionen stehen drauf.

Auch jeder Onlineshop und Reifenhändler kann dir sagen, welcche Reifen du auf der GS fahren kannst/darfst.

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Alt 30.08.2007, 14:33:01   #16
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ok danke.. werd mich dan mal um die neuen reifen kümern
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Alt 30.08.2007, 14:38:15   #17
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Zitat:
Zitat von Saugwurmmensch
Hersteller ja, Größe nein.
Genau, die Größe ist doch im Fzg.-Schein eingetragen und verbindlich, bei der GS vorn 110/70-17 54H und hinten 130/70-17 62H.

Zitat:
Zitat von sprat
entweder der reifen hat ne allgemeine freigabe durch den hersteller für die betreffende maschine oder er muss per einzelabnahme eigetragen werden!!!
Diese Aussage verstehe ich nicht, oder gilt das nur für Umbauten? Das würde ja sonst bedeuten, dass man auf der GS gar keinen Bridgestone fahren darf, weil diese Reifen keine allgemeine Freigabe für die GS haben (genauer gesagt haben werder Exedra noch BT 45 irgendeine Freigabe).
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Alt 30.08.2007, 14:41:06   #18
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Zitat:
Zitat von majestic_morpheus
Zitat:
Zitat von Saugwurmmensch
Hersteller ja, Größe nein.
Genau, die Größe ist doch im Fzg.-Schein eingetragen und verbindlich.
quote]
das kommt davon wenn man seinen fahrzeugschein nciht genau anschaut *handvorkopphau**g+
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Alt 30.08.2007, 14:42:43   #19
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Ich glaub der Punkt ist, dass man keine Freigabe für nicht originale Dimensionen bekommen kann, weil die verständlicherweise nicht geprüft werden.
Da andere Dimensionen per Einzelabnahme geprüft werden, kann der Prüfer auch nur für den dabei montierten Reifen geradestehen, weshalb evtl. der Reifentyp eingetragen wird.

Wenn jetzt nur veränderte Dimensionen eingetragen sind, ist die Lücke grau genug, um einen beliebigen Hersteller zu fahren.
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Alt 30.08.2007, 14:44:41   #20
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Zitat:
Zitat von Saugwurmmensch
Da andere Dimensionen per Einzelabnahme geprüft werden, kann der Prüfer auch nur für den dabei montierten Reifen geradestehen, weshalb evtl. der Reifentyp eingetragen wird.
Machen die einen Fahrversuch?
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Alt 30.08.2007, 14:46:55   #21
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Zitat:
Zitat von majestic_morpheus
Zitat:
Zitat von Saugwurmmensch
Da andere Dimensionen per Einzelabnahme geprüft werden, kann der Prüfer auch nur für den dabei montierten Reifen geradestehen, weshalb evtl. der Reifentyp eingetragen wird.
Machen die einen Fahrversuch?
Müssen sie eigentlich.
Ist schließlich ein erheblicher Eingriff ins Fahrwerk.
Wenn aber häufiger solche Umbauten vorgeführt werden, wird der Prüfer das vermutlich ohne Fahrt abnicken.
Im Zweifelsfall hängt schließlich sein Hals in der Schlinge.
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Alt 30.08.2007, 14:57:58   #22
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Zitat von Saugwurmmensch
Zitat:
Zitat von majestic_morpheus
Machen die einen Fahrversuch?
Müssen sie eigentlich.
Axo! Dann verstehe ich auch, warum die nur den einen Reifen eintragen wollen...
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