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Alt 28.12.2009, 15:48:33   #6
berndy
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Bei Unklarheiten bringt der Blick ins Gesetz (hier Verordnung) Klarheit.

http://www.das-kfz-portal.de/strasse...o/par42_1.html

in Abs. 6, Punkt 5 steht, dass man rechts schneller als links fahren darf.

http://www.fahrtipps.de/frage/rechts-ueberholen.php

noch ein paar Urteile dazu
http://www.verkehrslexikon.de/Module/BABEinfahren.php

Vorausgesetzt du hast den Hutträger nicht stark behindert oder gefährdet, hast du dir nichts vorzuwerfen, im Gegensatz zu dem Hutträger.

http://www.anwalt.de/rechtstipps/noe...se_004558.html

http://www.ra-kassing.de/verkehr/str...un/noetalg.htm

Gibts Zeugen? War der und Du alleine im Fahrzeug?

Ich würde das mal auf mich zukommen lassen, mehr kann man sowieso nicht machen, es sei denn, du hättest dessen Kennzeichen.

Es gibt immer wieder Leute, die denken, sie wüssten was und wissen in Wirklichkeit gar nix.

Ich war mal mit dem Streifenwagen unterwegs und musste an einer Einmündung vorbei, aus der ein verkehrsberuhigter Bereich in die Straße mündet, für mich von rechts natürlich. Da kam ein Besserwisser angefahren. Nachdem ich eben nicht anhielt, wie er es erwartet hatte, hupte dieser. Ich hielt dann an und fragte nach seiner Begehr. Er wollte mich zurechtweisen, dort gelte "rechts vor links". Ich schaute mir dann einmal die Beschilderung demonstrativ an, und sagte ihm, er solle mal im § 10 StVO nachlesen. Da stünde, dass er hier eben keine Vorfahrt hat, sondern beim Einfahren in den fließenden Verkehr dem durchgängigen Verkehr Vorrang einzuräumen hat. Er entgegnete dann, dass die anderen auch immer hielten. Ich sagte ihm dann, dass er bisher anscheinend immer Glück hatte, weil sich die anderen auch nicht auskennen.

Ich fahre da auch öfter privat vorbei. Ich warte nur, bis mir da einer mal ins Auto rauscht, das wird lustig.
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