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Alt 28.12.2009, 14:33:58   #1
gsmattis
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Standard Auf Beschleunigungsspur rechts überholt

Moin leute
ich habe heute morgen ein Auto (Fahrer älteres Semester mit Hut) auf der Beschleunigungsspur rechts überholt (ich selber auch mitm Auto) und bin vor dem Auto auf die Straße eingeschert. Das vor mir fahrende Auto ist direkt als die gestrichelte Linie anfing rübergefahren. Ich hab Gas gegeben und bin vorbei. Da alte Leute gerne auf geraden Strecken dazu neigen, die Leistung ihres Wagens zu nutzen bin ich zwar knapp, aber nicht behindernd oder gefährdend knapp vor dem Mann eingeschert. Dann ist er total dicht aufgefahren, hat ziemlich oft die Lichthupe betätigt und als ich dann abgebogen bin ist er kurz auf meiner Höhe geblieben und hat angedeutet, das das teuer wird.
Jetzt meine Frage dazu: Ich muss doch eigentlich laut Verkehrsordnung den Beschleunigungsstreifen bis zum Ende ausnuzen und dann erst einscheren und rechts überholen ist in diesem Falle meines Wissens nach nicht verboten.
Kann der mir jez anne Karre pissen deswegen, denn ich denke, das er sich mein Kennzeichen gemerkt hat.
Ich hoffe, das da jemand was zu weiß.
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Alt 28.12.2009, 14:40:35   #2
verbali
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solange du ihn beim einscheren nicht behindert oder gefährdet hast ist alles im grünen Bereich
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Sollte sich jemanden an meinen Posts stören, beziehe ich mich in jedem Fall auf §20 STGB
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Alt 28.12.2009, 14:41:22   #3
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Aussage gegen Aussage. Ohne Zeugen was will er machen.
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Alt 28.12.2009, 14:56:32   #4
cha0s
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Zitat:
Zitat von gsmattis Beitrag anzeigen
Dann ist er total dicht aufgefahren...
in dem fall kannst du ihn wegen nötigung dran kriegen. wenn er dich also wirklich anzeigt, kannst du ihm direkt eine retourkutsche verpassen. DU hast dich vllt nicht regelgerecht verhalten, ER hat eine straftat begangen. für wen es teurer wird, kann man sich leicht selber denken.
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Alt 28.12.2009, 15:01:03   #5
icumblood
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Zitat:
ich habe heute morgen ein Auto (Fahrer älteres Semester mit Hut) auf der Beschleunigungsspur rechts überholt
Da musst ich nachhaken,

Bist du auf die Autobahn aufgefahren. Und hast den Beschläunigunsstreifen Zweckmäßig benutzt.
ODER hast du den Beschläunigungsstreifen zum nur zum Überholen Genutzt? Das währe dann nämlich nicht legal.
Beschläunigunsstreifen muss voll ausgenutzt werden.
Und ist zum (wie der name schon sagt ) Beschläunigen auf Autobahngeschwindigikeit.

JE nach nach gegebenheit kann man den Beschläunigungstreifen auch "erweitern" und den Standstreifen benutzen.

Über solch Stestosderon gewunkene Gesten würde ich mich nicht beunruhigen lassen.
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Alt 28.12.2009, 15:48:33   #6
berndy
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Bei Unklarheiten bringt der Blick ins Gesetz (hier Verordnung) Klarheit.

http://www.das-kfz-portal.de/strasse...o/par42_1.html

in Abs. 6, Punkt 5 steht, dass man rechts schneller als links fahren darf.

http://www.fahrtipps.de/frage/rechts-ueberholen.php

noch ein paar Urteile dazu
http://www.verkehrslexikon.de/Module/BABEinfahren.php

Vorausgesetzt du hast den Hutträger nicht stark behindert oder gefährdet, hast du dir nichts vorzuwerfen, im Gegensatz zu dem Hutträger.

http://www.anwalt.de/rechtstipps/noe...se_004558.html

http://www.ra-kassing.de/verkehr/str...un/noetalg.htm

Gibts Zeugen? War der und Du alleine im Fahrzeug?

Ich würde das mal auf mich zukommen lassen, mehr kann man sowieso nicht machen, es sei denn, du hättest dessen Kennzeichen.

Es gibt immer wieder Leute, die denken, sie wüssten was und wissen in Wirklichkeit gar nix.

Ich war mal mit dem Streifenwagen unterwegs und musste an einer Einmündung vorbei, aus der ein verkehrsberuhigter Bereich in die Straße mündet, für mich von rechts natürlich. Da kam ein Besserwisser angefahren. Nachdem ich eben nicht anhielt, wie er es erwartet hatte, hupte dieser. Ich hielt dann an und fragte nach seiner Begehr. Er wollte mich zurechtweisen, dort gelte "rechts vor links". Ich schaute mir dann einmal die Beschilderung demonstrativ an, und sagte ihm, er solle mal im § 10 StVO nachlesen. Da stünde, dass er hier eben keine Vorfahrt hat, sondern beim Einfahren in den fließenden Verkehr dem durchgängigen Verkehr Vorrang einzuräumen hat. Er entgegnete dann, dass die anderen auch immer hielten. Ich sagte ihm dann, dass er bisher anscheinend immer Glück hatte, weil sich die anderen auch nicht auskennen.

Ich fahre da auch öfter privat vorbei. Ich warte nur, bis mir da einer mal ins Auto rauscht, das wird lustig.
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Alt 28.12.2009, 15:55:15   #7
icumblood
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Zitat:
Zitat von berndy Beitrag anzeigen

Ich war mal mit dem Streifenwagen unterwegs und musste an einer Einmündung vorbei, aus der ein verkehrsberuhigter Bereich in die Straße mündet, für mich von rechts natürlich. Da kam ein Besserwisser angefahren. Nachdem ich eben nicht anhielt, wie er es erwartet hatte, hupte dieser. Ich hielt dann an und fragte nach seiner Begehr. Er wollte mich zurechtweisen, dort gelte "rechts vor links". Ich schaute mir dann einmal die Beschilderung demonstrativ an, und sagte ihm, er solle mal im § 10 StVO nachlesen. Da stünde, dass er hier eben keine Vorfahrt hat, sondern beim Einfahren in den fließenden Verkehr dem durchgängigen Verkehr Vorrang einzuräumen hat. Er entgegnete dann, dass die anderen auch immer hielten. Ich sagte ihm dann, dass er bisher anscheinend immer Glück hatte, weil sich die anderen auch nicht auskennen.

Ich fahre da auch öfter privat vorbei. Ich warte nur, bis mir da einer mal ins Auto rauscht, das wird lustig.
Stimmt, das hat uns mein fahrlerer auch eingebpredigt
Wer aus dem Verkehrsberuhigten bereich kommt. Muss warten.
(in der Realität, läuft das aber oft anderst oO )
Das gleiche problem wie Abgesenkter und abgesetzter Bordstein
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Alt 28.12.2009, 17:43:03   #8
gsmattis
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Erst mal Danke für die vielen Antworten
Also er war alleine und ich war mit meinem kleinen Bruder (14) unterwegs. Es war allerdings keine Autobahnauffahrt, sondern die Auffahrt auf die Umgehungsstraße, aber das dürfte ja in dem Fall egal sein. Wir fuhren beide auf die Umgehungsstraße auf, ich habe ihn also nicht als schon auf der Straße fahrender überholt weil er draufgefahren ist und nicht beschleunigt hat. Als ich dann auf der Hauptfahrbahn war hatte ich ca 110km/h auf dem Tacho, also die optimale Geschwindigkeit und habe ihn meiner Ansicht nach nicht behindert oder gefährdet.
Ob er sich wirklich mein Kennzeichen gemerkt oder sogar aufgeschrieben hat weiß ich nicht, ich weiß seins auch nicht, aber was es fürn ne Marke und modell is.
Und mein Fahrlehrer hat mir beim ersten mal auffahren gesagt, ich soll erst schalten wenn ich auf der Hauptfahrbahn bin, somit immer im 3. Gang und mit Vollgas die Beschleuigungsspur bis zum Ende ausgenutzt und dann mit 100 Sachen eingeschert.
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Alt 28.12.2009, 19:47:34   #9
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ich denke du hast alles richtig gemacht
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Alt 30.12.2009, 20:49:24   #10
Toni
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Ich denke auch, da kann dir keiner was.
Beim Spurwechsel ist darauf zu achten, das niemand gefährdet wird.
Das Auto war schon eine Spur weiter beim Autobahn auffahren, also kommt der nicht nach rechts zurück.

Gruß


Ps: Der Name "Beschleunigungsstreifen" hat seinen Ursprung im
Beschleunigungsstreifen.
Der ist schwarz, lang und stinkt nach Gummi.......


Edit:
Hab grad gelesen, es war keine Autobahn.
Auf einer Umgehung- Landstrasse sind die Beschleunigungsstreifen meißt nicht so lang wie auf einer Autobahn.
Deshalb auch oft auf 80- 70Km/h beschränkt.
Mit 110Km/h auf deinem Tacho wars dann doch recht flott............
§1 fällt mir da spontan ein.
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Geändert von Toni (30.12.2009 um 20:56:47 Uhr)
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Alt 31.12.2009, 16:12:25   #11
berndy
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@Toni §1 ? (welche Bestimmung?)

Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
I. Allgemeine Verkehrsregeln

§1 Grundregeln

(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.

(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

Ich denke du meintest eher den § 3 StVO Geschwindigkeit
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