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Alt 29.11.2010, 18:18:36   #41
Keumaster
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Genial...
Auf jeden Fall scheint es sogar bei dem Brief zu gehen, dass man als Käufer die eV abgeben darf! Jedenfalls solange man sich per Kaufvertrag als Eigentümer ausweisen kann...

Ich such mal weiter, ob das auch für den Schein gilt... Vll. wäre es sogar einfacher, dass ich selbst bei meiner Freundin (wo ich ja doch sehr regelmäßig bin) einen Zweitwohnsitz anmelde und dann dort auf der Zulassungsstelle die GS ummelde... Sollte dies jedoch gehen, kann ich nur noch über die Behörden in Rheinland-Pfalz den Kopf schütteln...


Edit: Das ist jetzt nicht deren ernst... Wenn ich nur den Fahrzeugschein verloren habe, muss derjenige ne eV abgeben, der sie verloren hat (ähm... nicht ich?), aber beim Brief kann das auch der Käufer. Das find ich doch leicht seltsam, aber vll sollte ich da einfach nochmal nachfragen.
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