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Alt 18.11.2010, 13:31:43   #1
Keumaster
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Hallo Leute!
Nachdem ich mich jetzt mehr oder weniger als Besitzer einer GS500E Bj. 1991 fühle, hab ich doch ein arges Problem.

Obwohl ich den Fahrzeugbrief, gültigen Kaufvertrag (original) und die HU-Bescheinigung hab, kann ich die GS nicht ummelden.
Beim Kauf hatte man mich glauben lassen, dass der Fahrzeugschein bei der Außerbetriebsetung einbehalten wurde vom Amt (war so bis 2005). Hab schon mit der Zulassungsstelle vor Ort geredet und der wo das Fahrzeug vorher zugelassen war. Außerdem habe ich vor 3 Tagen den Vorbesitzer/Verkäufer angerufen und gebeten mir den Fahrzeugschein zukommen zu lassen. Seitdem hat er sich - trotz gegenteiliger Aussage - nicht gemeldet und keiner meiner Anrufe/Anfragen wurde bis jetzt beantwortet.
Letztendlich geben mir die Zulassungsstellen nur folgende Möglichkeiten gegeben:

1.) Den Fahrzeugschein herzuzaubern (ich denke der Vorbesitzer hat ihn aber verloren)

2.) Vorsprechen vom Vorbesitzer mit "meinem" Fahrzeugbrief (und dann habe ich auch erstmal nicht den Fahrzeugschein, sondern der Vorbesitzer und er hat dann sogar noch den Fahrzeugbrief) -> also Overkill...

3.) Eine eidesstattliche Versicherung vom Vorbesitzer + Ausweiskopie vom Vorbesitzer + persönliches Vorsprechen von mir (Weg ist etwas weiter...) + ca. 50€ von mir


Natürlich werde ich weiterhin versuchen den Vorbesitzer zu erreichen.
Aber was würdet ihr am besten tun bzw. hat jemand schonmal Erfahrung mit sowas gemacht?

Ich finds einfach ziemlich witzlos, dass man mit dem Fahrzeugbrief + Kaufvertrag heute scheinbar garnichts anfangen kann. Die Versicherung der GS wird übrigens auch langsam ein Problem, da das Kurzzeitkennzeichen abgelaufen ist und sie demnach schleunigst in eine Garage gehört (jedenfalls nicht in die gemietete Tiefgarage und schon garnicht auf die Straße). Garage hab ich... nur keine Möglichkeit die GS legal rüberzufahren.

Wäre für einen freundlichen Rat dankbar! Für mich sieht es mangels Zusammenarbeit des Vorbesitzers nämlich so ziemlich nach Sackgasse aus bzw. es sieht aus, als müsste ich das mit einem Anwalt durchsetzen.
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Alt 18.11.2010, 15:17:03   #2
Saugwurmmensch
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Sach, dass du den Schein verloren hast und gut ist.
Ich staune, dass dein Straßenverkehrsamt sich da so anstellt. Ist doch überhaupt kein Hit da einen neuen auszustellen, wenn du die letzte HU-Bescheinigung, Versicherungsnummer, Personalausweis und Fahrzeugbrief hast.
Mehr brauchen die nicht.
Bekommst bei der Zulassung doch eh neue Papiere.
Einziger Nachteil: dir gehen etwaige Eintragungen verloren. Denn außer der momentanen Leistung stehen im Brief nur die Seriendaten.

Ich würd da einfach nochmal hingehen und hoffen, einen weniger inkompetenten Schalterclown zugeteilt zu bekommen.

Ich staune überhaupt, wie oft es im Amt Probleme gibt...dabei tun die den lieben langen Tag nichts anderes.
In jedem anderen Job wär man mit so wenig Kompetenz auf dem eigenen Gebiet längst weg vom (Schalter)Fenster...
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Alt 18.11.2010, 15:32:22   #3
Keumaster
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Du kannst davon ausgehen, dass ich auch nicht schlecht gestaunt habe, da ich mir auch bewusst bin, dass die mir sowieso nen neuen Schein ausstellen müssen. Eintragungen sind mir an sich recht egal, da ich wohl wissen sollte, wie das Bike gedrosselt ist (siehe Diverse Foreneinträge und die FAQ).

Die wollen auf jeden Fall ne eidestattliche Versicherung, dass das Teil verloren wurde. Ne gute Frage ist natürlich, ob ich die nicht stattdessen abgeben kann indem ich behaupte, dass ich den Fahrzeugschein verloren habe (kostet übrigens 30€). Das lustige ist, dass andere Zulassungsstellen einen neuen Schein "einfach so" -d.h. ohne eidesstattliche Versicherung rausgeben.

Beim Zulassen des Autos hab ich aber auch nicht schlecht gestaunt, dass ich nach dem Kennzeichen drucken nochmals in die Zulassungsstelle musste. Ihre Urkunde ändern (TÜV Plakette, Landesplakette) dürfen nach deren Aussage natürlich nur die selbst...

Ich werd mir also überlegen, ob ich nachher nicht nochmal schnell da vorbeifahre und denen erzähle, dass ich die Bescheinigung verloren habe...
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Alt 18.11.2010, 16:44:31   #4
Saugwurmmensch
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Billiger (da buß- oder verwarngeldfrei) könnte es sein, zur Polizei zu gehen und das Ding als gestohlen zu melden.
Ist so oder so nicht ganz astrein, weil du jedes Mal deine eidesstattlichen drei Kreuze machen musst.

Ist die Kiste denn mittlerweile vom Vorbesitzer abgemeldet?
Dafür muss er ja den Schein (und Kennzeichen) vorzeigen.

btw: Die Schilderdrucker dürfen Schilder drucken wie sie wollen. Aber nur die Zulassungsstelle hat die wichtigen Sticker. Das ist der Grund, warum die Kennzeichenfritzen meist in direkter Nähe vom Amt kampieren.

@ Drossel: Da solltest du so oder so nachsehen - egal was eingetragen ist.
Ich schätze es fahren mehr falsch ge-/entdrosselte GS rum als korrekt bestückte Modelle.
Hast ja den Winter über Zeit zu basteln
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Alt 18.11.2010, 16:55:25   #5
Keumaster
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Ach die Kiste ist schon länger abgemeldet (deswegen dachte ich ja, dass der Schein bei der Zulassungsstelle verbleibt - wie bis 2005). Hab die halt nur mit einem Kurzzeitkennzeichen + roten Fahrzeugschein (eher pink) abholen können. Was ein Mist...

Das Kurzzeitkennzeichen hab ich übrigens in Saarbrücken machen lassen (da etwas günstiger und ich das eh in der Nähe war). Da hat der Schildermacher mir zum 2ten mal selbst die Plakette draufgemacht (jedenfalls die Landesplakette).


Wg. der Drossel: Dann ist wohl meine Vermutung, dass die GS im unteren Drehzahlbereich und Vollgas bockt also vll. doch auf die ausgebauten Anschläge, aber vermutlich nicht getauschte Düsen zurückzuführen ^^. Der Vorbesitzer wollte mir auch tatsächlich erzählen, dass diese Anschläge (schwarz aus Platik mit Loch drin) in den Krümmer kommen... Mir ist bewusst, dass es da ggf. etwas von Alphatechnik (oder wie die heißen gibt) - wird aber vermutlich nicht aus Plastik sein .


Im Übrigen fällt mir gerade ein, dass man lt. Zulassungsstelle auch bei Diebstahl ne Vollmacht des eingetragenen Halters braucht. Da der sich nicht mehr meldet, bleibt mir letztendlich - selbst mit nicht ganz astreinen Mitteln - wohl nichts anderes übrig als den versuchen zu erreichen bzw. vorbeizufahren oder eine schriftl. Aufforderung zu schicken...
Dabei bin ich immer eher dafür das ganz menschlich untereinander zu klären...

Geändert von Keumaster (18.11.2010 um 17:18:25 Uhr) Grund: Nachtrag
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Alt 18.11.2010, 19:06:38   #6
majestic_morpheus
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Ich würde dem alten Besitzer mit einer Anzeige drohen. Er ist verpflichtet, dir alle Papiere auszuhändigen oder dich über deren Verbleib zu informieren.
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Alt 18.11.2010, 19:23:14   #7
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Ja, genau das ist es, was ich meine. Ist mir so auch bekannt und es scheint wohl die einzige Lösung zu sein, falls er nicht vor hat sich diese Woche zu melden bzw. mal ans Telefon zu gehen.

Ich frag mich nur immer, warum die Leute es so kompliziert machen wollen...

Tut mir nur irgendwie Leid für die GS - dann muss sie wohl ggf. noch zwei Wochen in einer finsteren Tiefgarage verweilen, wo jeder, der vorbeigeht erstmal gaffen muss... Zudem hoffe ich, dass der Verwalter bzw. die Hausmeisterin nicht irgendwann darauf angesprochen werden, dass ein nicht versichertes Fahrzeug da rumsteht...

Mehr als abwarten und Tee trinken kann ich wohl erstmal nicht. Falls sich niemand meldet, werde ich wohl für nächste Woche etwas schriftl. verfassen müssen. Verdirbt einen natürlich den ganzen Spaß mit der GS...
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Alt 19.11.2010, 09:54:13   #8
Keumaster
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So... ich war gerade auf der Zulassungsstelle vor Ort (waren heute ja mal echt schnell). Die Dame am Schalter war sehr bemüht. Sie hat erst bei der alten Zulassungsstelle angerufen, jedoch wurde ihr mitgeteilt, dass man keine "Unbedenklichkeitsbescheinigung" ausstellen würde. Muss heute morgen (hab an der alten Zulassungsstelle angerufen) also eine schlichte Fehlinformation gewesen sein - da stellt sich mir aber die Frage, ob man mir wirklich Auskunft geben durfte, dass nichts gegen das Fahrzeug vorliegt (Datenschutz).

Das nächste war dann, dass man mir beim ersten Besuch (in der neuen Zulassungsstelle) ebenfalls die Fehlinformation gegeben hatte, dass abzuklären wäre, ob ich eine Verlustanzeige abgeben könnte (anstelle des eingetragenen Halters bzw. dem der den Schein verloren hat). Es ist schlicht weg ohne Falschaussage nicht möglich (und nebenbei zusätzlichen Kosten für die eidesstattliche Versicherung).


Aber jetzt kommt der Hammer:

Die Dame am Schalter war sogar bereit den Vorbesitzer anzurufen und siehe da: er hat sich tatsächlich gemeldet! Das legt die Vermutung Nahe, dass der Vorbesitzer sich absichtlich nicht bei mir gemeldet hat.

Aussage des Vorbesitzers: "In der alten Zulassungsstelle wurde der Fahrzeugschein einbehalten. Ich habe keine Zeit mich um sowas zu kümmern, da ich morgens bis abends arbeite" (alles sinngemäß).
Von der Dame am Schalter wurde dann schnell geprüft, ob dies der Wahrheit entspricht und siehe da: natürlich nicht (habe ich aber auch von der alten Zulassungsstelle schriftl. dass der alte Fahrzeugschein ausgehändigt wurde). Dann hat man noch schnell beim Chef gefragt, was noch gehen könnte... Und letztendlich ist es mein privatrechtliches Problem.


Hab mich bei der Dame für die Mühen bedankt und bin dann ab...
So wie alles sich abzeichnet muss ich wohl oder übel einen Anwalt einschalten, nebenbei die Gebühr für das Kurzzeitkennzeichen blechen und das Motorrad irgendwie (z.B. mit Anhänger) aus der Tiefgarage schaffen. Denn so schnell wird da sicherlich nichts gehen und über 2 Wochen wird mich meine Versicherung wohl nicht nachversichern wollen (könnte ja ein Unfall in der Zwischenzeit passiert sein).


Wenn keine weiteren Vorschläge kommen sieht folgendes Vorgehen für mich am sinnvollsten aus:

1.) Abwarten, ob durch den Anruf der Zulassungsstelle beim Vorbesitzer die Bescheinigung nicht tatsächlich nächste Woche auftaucht.

2.) Versicherung wg. dem Kurzzeitkennzeichen anrufen und fragen, ob ich das Antreten der Versicherung nicht doch um 2 weitere Wochen verschieben kann mit der Aussage, dass das Fahrzeug außerhalb des öffentlichen Straßenverkehr untergebracht ist.

3.) Dem Vorbesitzer eine schriftl. Aufforderung per Einschreiben zukommen lassen, dass er die Zulassungsbescheinigung bitte auszuhändigen hat bzw. Ersatz beschaffen muss (muss er ja eigentlich auch, wenn er das Motorrad nicht verkauft hätte). Zusammen mit Fristsetzung.

4.) Wohl oder übel: Beauftragen eines RA, der vorerst nur einen Brief verfassen sollte. Da ich nur Beratungsgespräche (ohne z.B. Anfertigen von Dokumenten) bekomme wird das wohl mit der Zeit recht kostspielig werden.


Trotzdem: hat jemand noch eine Idee?



Dem Vorbesitzer hätte es im Übrigen auch nur ca. 1h donnerstags (wenn das Amt lange offen hat) und um die 11€ gekostet ne Verlustanzeige bei der alten Zulassungsstelle zu machen (eidesstattliche Erklärung nicht notwendig). Echt traurig...
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Alt 19.11.2010, 12:41:09   #9
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Alle Kosten, die dir durch den fehlenden Fahrzeugschein entstehen wie z.B. die Verlängerung der Versicherung usw., kannst du dir vom Vorbesitzer wiederholen.
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Alt 19.11.2010, 15:01:18   #10
Keumaster
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Gemeint ist wohl: Kann ich mir über einen Anwalt vom Vorbesitzer wiederholen .

Naja, ich hab vorhin gerade ein Einschreiben/Rückschein weggeschickt und dem die Sache nochmal rechtl. geschildert. Hab ihm eine recht knappe Frist gesetzt, aber ich denke das wird schon ok sein, weil er bei Ablauf der Frist seit Verkauf der GS volle 2 Wochen Zeit hatte den Schein zu beschaffen.

Würde das gerne für beide Seiten möglichst kostengünstig klarmachen, aber ich gebe der Sache nur eine 50/50 Chance, dass der Schein nächste Woche da ist.

Ansonsten hat mir übrigens auch nochmal die alte Zulassungsstelle telefonisch bestätigt, dass am Tag xy dem Herrn yx die Fahrzeugpapiere ausgehändigt worden sind (also von wegen der Schein liegt auf dem Amt). Namen und Datum wurden mir natürlich genannt und sind notiert .
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Alt 19.11.2010, 15:11:04   #11
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Zitat:
Zitat von Keumaster Beitrag anzeigen
Gemeint ist wohl: Kann ich mir über einen Anwalt vom Vorbesitzer wiederholen .
Kommt drauf an, wie gut man sich mit dem Thema auskennt. Die Kosten für den Anwalt kannst du dir natürlich auch erstatten lassen.
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Alt 21.11.2010, 14:54:21   #12
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Wenn das nicht aushändigen der Papiere irgendeinen gesetzlichen Tatbestand erfüllt, könntest du zur Polizei gehen und eine entsprechende Anzeige aufnehmen lassen (geht bei vielen Polizeidienststellen mittlerweile auch online (Suchwort Internetwache + dein Ort/Bundesland)).
Die Erfahrung bei kleineren Betrügereien zeigt, dass sich vieles in Wohlgefallen auflöst, wenn der Vorfall erstmal ein offizielles Aktenzeichen hat.
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Alt 23.11.2010, 21:29:34   #13
Keumaster
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So...
wollte nur mal einen kurzen Zwischenstand zur Sache geben:

Rückschein vom Brief gestern erhalten - ist vom Vorbesitzer persönlich am Samstag entgegengenommen worden. Meldet sich immer noch nicht und hat natürlich noch nicht den Schein zugeschickt.

Demnächst (angeblich schon morgen) soll hier scheinbar der erste leichte Schneefall kommen. Bedeutet wohl auch, dass ich aufgrund dessen, dass mir der Fahrzeugschein nicht ausgehändigt wird, die GS bald auch nicht mehr über den Winter in die Garage fahren kann (ca. 50km entfernt). Geht bei mir und dem Garagenbesitzer halt nur samstags nach seiner Arbeit (notfalls sonntags) und da sollt es m.E. schon schneefrei sein - besonders, da ich länger nicht gefahren bin.

Geändert von Keumaster (23.11.2010 um 21:31:30 Uhr) Grund: fehlendes Wort
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Alt 24.11.2010, 08:14:39   #14
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Was macht ihr denn immer für seltsame Geschäfte?

Man kauft nix, wenn nicht alle Papiere vorhanden sind und einem auch vorliegen.

Ich würde mal mit dem Amtsleiter der zuständigen Zulassungsstelle reden, es gibt mit Sicherheit eine Lösung auch ohne den Fahrzeugschein zu besitzen.
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Alt 24.11.2010, 08:17:02   #15
majestic_morpheus
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Hast du es mal mit einem anderen Telefon (andere Nummer) versucht?

Ansonsten: Zeig ihn an, er muss dir den Fahrzeugschein aushändigen. Wie SWM geschrieben hat, wirken offizielle Aktennummern Wunder.
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Alt 24.11.2010, 08:35:37   #16
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Ich denke, dass da kein böser Wille dahinter steckt, dass er mit dem Schein nicht rüber kommt. Wenn der das Ding verloren hat oder einfach nicht mehr findet, kann er es auch nicht aushändigen und dann nützen auch 10 Anzeigen nichts.

Man könnte den Kauf rückgängig machen.

Ich würde mich aber erst mal nach Möglichkeiten bei der Zulassungsstelle erkundigen.

Das geht ja auch ganz ohne Papiere relativ problemlos, also warum sollte es ohne Fahrzeugschein größere Probleme als ganz ohne geben.

Die werden halt nur rumzicken, weil keine Außerbetriebsetzungsbestätigung und keine Unterlagen über die letzte HU vorliegen. Aber selbst das ist kein wirkliches Problem, das der Amtsleiter nicht lösen könnte.

Nur die Damen an den Schaltern haben dazu nicht die Zeit und auch nicht den Überblick.

Eventuell wurde das Fahrzeug auch zwangsstillgelegt, da wird der Fahrzeugschein normalerweise eingezogen und die Stilllegung im Brief nicht dokumentiert. Da gibts manchmal auch solche Probleme. Aber, wie gesagt, das kann man alles lösen.

Es kostet nur etwas mehr Zeit und Geld als normal.

Geändert von berndy (24.11.2010 um 10:54:36 Uhr) Grund: Tippfehler
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Alt 24.11.2010, 11:09:42   #17
Keumaster
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An sich unterstelle ich auch keinen bösen Willen, was das Nichtaushändigen des Scheins angeht. Ich vermute ja auch, dass er ihn verloren hat.

Nur wie oben bereits erwähnt ist eine Zulassung seit 2005 ohne beide Papiere nicht möglich, da nach der Anpassung ans EU-Recht beide Teile der Zulassungsbescheinigung gleich bedeutsam sind. HU Bescheinigung oder Sontiges wäre auch nicht das Problem (hab ich alles da). Hab auch noch die Auskunft, dass nichts gegen das Fahrzeug vorliegt (also Fahrzeugschein nicht eingezogen). Zusätzlich wurde mir das Datum und die Person genannt, die zuletzt von der Zulassungsstelle die Papiere ausgehändigt bekommen hat, genannt.

Wie bereits oben erwähnt, hab ich mich mehrmals an beide Zulassungsstellen gewandt und auch an den Chef der Zulassungsstelle vor Ort (und wie ich mittlerweile weiß - in der alten Zulassungsstelle).

Zu dem Kaufen ohne Fahrzeugschein: Mir wurde vom Vorbesitzer gesagt, dass der Schein bei der Außerbetriebsetzung dort behalten wurde (was bis zum 01.10.2005 auch so was). Daher hatte ich auch keine Bedenken bezüglich der Unvollständigkeit der Papiere. Leider wurde das Fahrzeug dann aber doch schon letztes Jahr außer Betrieb gesetzt.

Mit einem andere Telefon wurde es auch probiert dort anzurufen - d.h. von der Zulassungsstelle vor Ort (siehe oben). Ich selbst habe vorläufig nicht die Möglichkeit und wenn er bei meiner Nummer nicht abhebt, weiß ich nicht, wieso er mir ansonsten (auch wenn er erreichbar ist) entgegenkommen sollte.


Wie man sehen kann, habe ich vorläufig alles probiert, was mir einfällt, aber es geht halt nichts.
Ich denke, dass es nicht der größte Aufwand für den Vorbesitzer wäre, einfach zur alten Zulassungsstelle zu gehen und ne eV abzugeben, dass er den Schein verloren hat (damit wäre alles erledigt). Aber er scheint daran kein interesse zu haben bzw. es ist ihm egal und er hat keine Lust hinzufahren. Das dürfte nämlich aller höchstens 1h an einem donnerstag abend dauern...
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Alt 24.11.2010, 11:18:27   #18
klassikfon
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Nimm doch ein paar Bulgarische Kugelstoßerinnen mit und besuche den Typen mal

...nee, mal ensthaft, ich würde zur Polizei gehen und nachfragen, ob es ne Möglichkeit gibt, den Typen anzuzeigen. Wie SWM schon sagt, wenn da erstmal der richtige Brief kommt, dann klappts vielleicht auch...

Und wenn garnichts geht, hab ich in kürze einen Rahmen (mit allen Papieren) für fast geschenkt plus Porto für dich....kannste schnell mal alles umbauen und dann in Ruhe anmelden
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Vergaser zerlegen:http://forum.gs-500.de/showthread.ph...458#post424458
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Alt 24.11.2010, 13:00:28   #19
berndy
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Weswegen anzeigen?

Weil er ein Stück Papier verloren hat?

Was, mit sehr viel Wohlwollen eventuell in Betracht käme, ist möglicherweise ein Betrug oder eine Urkundenunterdrückung.

Allerdings würde letzteres voraussetzen, dass er tatsächlich diese Urkunde noch hat und diese böswillig nicht herausgibt
http://dejure.org/gesetze/StGB/274.html
und bei dem Betrug überlege ich immer noch, worin da der erregte Irrtum bzw. der geforderte Vermögensschaden liegen könnte.
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__263.html
Vermögensschaden eventuell die notwendigen Mehraufwendungen und der erregte Irrtum möglicherweise die Annahme, dass man es einfach zulassen kann.

Meiner Meinung nach ist das aber etwas dünn.

Was anderes fällt mir da jetzt nicht ein.


Aber was hindert denn den neuen Eigentümer daran, einfach eine eidesstattliche Versicherung abzugeben, dass er das Dokument selber verloren (vergessen mitzunehmen, nachzufragen ....) hat?

Edit: Hab noch mal gegoogelt: der eingetragene Halter muss eine Verlusterklärung abgeben. Dazu könnte man ihn im Zivilrechtsweg zwingen.

Aber das muss auch anders gehen. Was ist, wenn der verstorben oder so senil ist, dass er gar nichts mehr erklären kann oder wenn er einfach nicht will usw. Das kann nicht sein, dass es dann keine Möglichkeit mehr gibt.

Geändert von berndy (24.11.2010 um 13:29:28 Uhr)
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Alt 24.11.2010, 13:06:04   #20
klassikfon
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Zitat:
Zitat von berndy Beitrag anzeigen
...Meiner Meinung nach ist das aber etwas dünn.
Naja, wenn der Verkäufer aber auch jede Zusammenarbeit verweigert.....ich find das nicht dünn, das ist schon ne große Frechheit in meinen Augen. Und das alles zu Lasten des Käufers....gerecht ist das nicht.

Ich wäre zum jetztigen Zeitpunkt (nachdem alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft sind) zum Anwalt gegangen.
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Alt 24.11.2010, 13:10:33   #21
Atze
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Wenn ich das alles so lese, hört sich das von berndy so an als ob der Verkäufer nix falsch gemacht hat, und wenn doch ist er nicht zu belangen?

Ist das wirklich so in Deutschland?
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Alt 24.11.2010, 13:24:44   #22
Keumaster
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Naja, nach Aussage der Zulassungsstellen kommt das scheinbar öfters vor und er ist verpflichtet mir die Fahrzeugpapiere vollständig auszuhändigen (jedenfalls sofern dies zur Zulassung notwendig ist). Gibt es andere Möglichkeiten mir eine Zulassung zu ermöglichen (Stichwort "Verschaffung des Eigentums an der Sache"), wäre das auch ok. Mit wurde auch von der Zulassungsstelle zu einem Anwalt geraten, falls der Schein nicht bald beikommt.

Ich hätte theoretisch ja auch eine Verlusterklärung + Verlustanzeige abgeben können. Die Zulassungsstelle (zu mindestens hier und da behaupte ich, dass die total überspitzt reagieren) lässt mich aber keine eV abgeben, da ich lt. Kaufvertrag nie im Besitz des Scheins war und sowieso (lt. denen) nur der Halter den Schein bekommen kann sofern ich keine Vollmacht habe. Letztendlich ist es auch ne Kostenfrage, ob ich für sowas 50€ ausgeben möchte und ggf. für die Falschaussage noch ne Strafe sollte z.B. der Vorbesitzer doch auf die Idee kommen irgendwann den Schein bei seiner Zulassungsstelle abzugeben - ist aber m.E. auch ne Sache, wie man den Verlust des Scheins darstellt.

Meines Wissens gibt es andere Zulassungsstellen (ich glaube das war z.B. Hamburg), die da nicht so einen Aufstand machen und bei Verkauf mit Kaufvertrag auch nen neuen Schein ausstellen, falls dieser abhanden gekommen ist.

@Atze: Alleine schon, dass der Verkäufer keinen Ersatz beantragt hat, ist eigentlich zu mindestens eine Ordnungswidrigkeit. Nur interessiert das keinen bei einem Fahrzeug, welches in der Garage steht. Ich sollte mich aber auch nach angemessener Frist nochmal bei der alten Zulassungsstelle melden - die wollen aber wohl nur ihren blöden Schein "aus dem Vekehr" ziehen oder ne eV.
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Alt 24.11.2010, 13:28:06   #23
Atze
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Manchmal denke ich das wir in diesem lande das faustrecht wieder einführen sollten, ich würde mir da vom Staat/Behörden voll verarscht vorkommen....
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Alt 24.11.2010, 13:42:58   #24
Keumaster
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Manchmal denke ich das wir in diesem lande das faustrecht wieder einführen sollten, ich würde mir da vom Staat/Behörden voll verarscht vorkommen....
Bisschen komm ich mir auch verarscht vor (so nach dem Motto auf der Zulassungsstelle: "Wir können nichts tun. Wenn wir Ihnen einen neuen Schein ausstellen, dann kommen wir morgen in den Knast").

Aber nur mal so nebenbei: als ich mein Auto damals gekauft hab, hat der Vorbesitzer mir die Kennzeichen nicht mitgegeben. Fand ich auch völlig legitim, da ich ja ansonsten auch Mist damit betreiben könnte bzw. nicht gezwungen bin das Auto schnellstmöglich umzumelden (gibts alles).
Auf einmal hab ich nicht schlecht gestaunt, als ich das Auto nicht zulassen konnte... und der Vorbesitzer hatte auch Probleme mit der Zulassung seines neuen Wagens als Erstwagen... Die ganze Sache hat sich zwar innerhalb 2 Tage geklärt, aber ich wunder mich heute immernoch, dass er nicht einfach bei seiner Zulassungsstelle das Kennzeichen entstempelt vorzeigen konnte
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Alt 24.11.2010, 19:20:24   #25
majestic_morpheus
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Dann zeige ihn wegen der Ordnungswidrigkeit an, den Verlust der Papiere nicht gemeldet zu haben. Es ist eigentlich Schnurz, weswegen er einen Anhörungsbogen bekommt, Hauptsache es ist von offizieller Stelle. Dann wird und muss er reagieren und du brauchst (zumindest vorerst) nicht zum Anwalt.
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Alt 24.11.2010, 22:36:21   #26
White
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Zitat:
Zitat von berndy Beitrag anzeigen
Eventuell wurde das Fahrzeug auch zwangsstillgelegt, da wird der Fahrzeugschein normalerweise eingezogen und die Stilllegung im Brief nicht dokumentiert. Da gibts manchmal auch solche Probleme. Aber, wie gesagt, das kann man alles lösen.

Es kostet nur etwas mehr Zeit und Geld als normal.

Bei mir war es so dass meine Zwangsstillgelegt wurde (bevor ich sie gekauft hatte) und das wurde nicht im Fahrzeugschein eingetragen. So durfte ich dann mit Fahrzeugbrief und Schein zu der Zulassungstelle fahren die das Fahzreug damals Stillgelegt hat. Die haben dann den Aufkleber reingemacht. Erst dann konnte ich das Fahrzeug bei mir zulassen ...
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Alt 25.11.2010, 16:02:42   #27
Keumaster
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Zitat:
Zitat von White Beitrag anzeigen
Bei mir war es so dass meine Zwangsstillgelegt wurde (bevor ich sie gekauft hatte) und das wurde nicht im Fahrzeugschein eingetragen. So durfte ich dann mit Fahrzeugbrief und Schein zu der Zulassungstelle fahren die das Fahzreug damals Stillgelegt hat. Die haben dann den Aufkleber reingemacht. Erst dann konnte ich das Fahrzeug bei mir zulassen ...

Klingt nach einer ebenfalls bescheuerten Sache.




Da es letztendlich tatsächlich hier angefangen hat zu schneien und ich die GS irgendwie (kostengünstig) in die Garage kriegen möchte, hab ich mich jetzt entschieden ein weiteres Kurzzeitkennzeichen in Anspruch zu nehmen und der GS zusätzlich ein Saison- statt Ganzjahreskennzeichen zu verpassen (krieg den Schein vermutlich sowieso nicht demnächst und da wäre es dämmlich dafür im Nachheinein Versicherung zahlen zu müssen.).
Werde also vermutlich am Samstag die GS per Kurzzeitkennzeichen in die Garage fahren und durch das Saisonkennzeichen die Versicherung "aussetzen bis unbestimmt". Kann man halt immer ändern solange man den Vertrag nicht angetreten hat.

Kostenpunkt 16,50€, aber ist mir lieber als wenn die GS hier in der Tiefgarage (auch noch ohne Kennzeichen) rumsteht und dann am Ende erst im Januar in die Garage könnte. Somit hätte ich auch keinen "Zeitdruck" mehr und kann die Sache mit Anzeige und/oder Anwalt notfalls abklären.
Ärgert mich nur, dass es ggf. soweit kommen muss, nur weil jemand nicht mal 1h aufs Amt will


Werde die nächsten Tage dann weiter berichten, wie es weitergeht.
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Alt 25.11.2010, 17:54:53   #28
berndy
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http://www.gera.de/sixcms/detail.php..._nav_id2=10248


In der gesamten FZV konnte ich keine Verpflichtung, den Verlust der Zulassungsbescheinigung I zu melden, finden.
Da in der FZV anscheinend nicht gefordert wird, dass der Halter für eine neue sorgen muss, kann man das so auch nicht vorwerfen. Was bliebe, wäre ein Verwarnungstatbestand (10 €), wenn er bei einer Kontrolle das Dokument nicht vorlegen könnte. Da das Fahrzeug aber abgemeldet ist, besteht auch weniger die Möglichkeit, dass es in eine Kontrolle kommt.

Es ist aber umgekehrt eine Ordnungswidrigkeit, wenn man die Zulassungsbescheinigung I nicht abgibt, wenn man sie nach Verlust wieder findet und bereits eine neue erhalten hat.

http://www.verkehrsportal.de/fzv/fzv_11.php Abs. 5 und 6

Nur der Verlust eines Vordruckes Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief) ist meldepflichtig § 12 Abs. 4 FZV, siehe 1. Link

Mitteilungspflichten bei Änderungen ergeben sich aus § 13 FZV.


Ich möchte hier mal anmerken, dass ich mit dieser neuen Verordnung alles andere als zufrieden bin. Ich finde das schlicht und ergreifend nicht ausgereift außerdem wurde nichts vereinfacht sondern, im Gegenteil, verkompliziert. Nicht alle Neuerungen sind auch Verbesserungen.

Es ergibt sich zwar die Verpflichtung des Halters beim Verkauf die Zulassungsbescheinigung I und II auszuhändigen, allerdings ist eine Zuwiderhandlung dagegen, meinem Erkenntnisstand nach, weder eine Ordnungswidrigkeit noch eine Straftat, mal abgesehen von der Urkundenunterdrückung bzw. dem Betrug, was ich ja weiter oben schon angeführt habe.

Zivilrechtliche Forderungen bleiben davon aber unberührt. Hier kommt halt wieder die Trennung in Straf- und Zivilrecht zum Tragen. Für das Zivilrecht ist die Polizei aber nicht zuständig, da kann man auch keine Anzeige deswegen erstatten. Das ist eine Sache zwischen den betroffenen Parteien und dem Gericht.

Darauf hab ich oben aber auch schon hingewiesen.

Der Verkäufer hat sich hier nicht korrekt verhalten, das ist keine Frage, nur strafrechtlich vorwerfen kann mans ihm halt nicht so recht. Die o.g. Straftatbestände sind mMn nicht so richtig erfüllt.

Es gibt eben Sachverhalte, die nicht in Ordnung trotzdem aber weder ordnungswidrig noch unter Strafe gestellt sind.

Hier bleibt nur der Weg zu einem Anwalt. Ob sich das aber für 50 € Forderung rechnet?

Im Übrigen finde ich das Verhalten der Zulassungsstelle recht kleinlich. Das ist eigentlich ein Vorgang wie er bestimmt schon mehrere tausend Mal passiert ist, das müsste man etwas großzügiger handhaben. Schließlich kann ja der Käufer nichts dafür und früher ging es ja auch.
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Alt 25.11.2010, 18:44:55   #29
Keumaster
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Ich glaube die FZV ist die falsche Stelle zum Suchen.

Wenn man § 433 Abs. 1 BGB in Kombination mit §5 StVG nimmt, könnte man zumindestens beim Verkauf eines Fahrzeuges die Notwendigkeit ableiten, dass ein Ersatzdokument zu besorgen ist. Ist noch ne Frage, ob es wirklich ein Ersatzdokument sein muss - wäre mir auch egal wie sonstwas, solange ich die GS zugelassen bekomme - d.h. wenn ne eV reicht, reicht mir das auch.

Aber ich sehe das eigentlich auch so, dass es strafrechtlich sehr dünn aussieht. Man könnte höchstens eine Täuschung unterstellen, da er mir gegenüber und auch der neuen Zulassungsstelle gegenüber behauptet hat, dass der Fahrzeugschein nach Außerbetriebsetzung einbehalten wurde. Sonst hätte ich wohl von dem Kauf abgesehen und mir hier im Forum was gesucht.

Privatrechtlich ist es m.E. recht klar, da der Verkäufer mir bis heute kein (uneingeschränktes) Eigentum an der Sache verschafft hat.


@berndy: Irgendwie mag ich die Anpassung an EU-Recht auch nicht sonderlich. Man sieht u.A. schon einen recht krassen Unterschied bei ABE oder EG-Typgenehmigung was z.B. den Spritzschutz angebt (aber auch viele andere Sachen).


Hab vorhin eine neue eVB zweite Kurzzeitkennzeichen bekommen. Damit kann ich die GS dann in die Garage bringen. Die Versicherung gibt mir übrigens unter diesen Umständen auch ne Frist von ca. 6 Monaten um einen Vertrag mit denen abzuschließen (womit die Kurzzeitkennzeichen quasi kostenlos sind). Ich soll im mich aber im Februar nochmal melden, was jetzt Stand der Sache ist (ob Schein da oder nicht etc.) und dann kann ich auch die Versicherung erst ab März (oder wann auch immer) antreten. Damit kostet mich das Nichtvorhandensein des Scheins vorläufig nichts...

Hätte also keinen Zeitdruck mehr um ggf. die Sache mit einem Anwalt zu klären. Es geht mir da auch weniger um die 50€, sondern eher darum, dass die Zulassungsstellen über den Verlust informiert sind und es im Nachhinein halt vll. dumm kommt, wenn ich ne eV abgebe - v.a. falls der Vorbesitzer sich entscheidet doch mal zur Zulassungsstelle zu gehen und den alten Schein abgibt. Normal würde ich mich fragen: wenn interessierts? Aber so, wie sie Zulassungsstellen sich jetzt geben, trau ich den schon einiges zu. Und ne eidesstattliche Falschaussage, weil jemand anderes etwas verbockt hat, muss ja auch nicht sein.
Falls der Schein nicht in den nächsten Wochen auftaucht bzw. der Vorbesitzer sich meldet (hat ja nen Brief bekommen) und ich gerade länger Zeit hab, dann werd ich zu mindestens für eine kostenlose Erstberatung zu ner Anwältin hier vor Ort, die eigentlich Ahnung haben müsste.
Kann dann ja noch ne Nacht drüber schlafen und überlegen, ob es sich lohnt den Schein zivilrechtlich einzufordern (betrifft z.B. Erstattung meiner ggf. anfallenden Anwaltskosten)

Die Zulassungsstellen (sehen beide die Sache ja gleich) find ich übrigens auch etwas kleinlich... Wäre wohl kein Problem ne Anfrage von der neuen Zulassungsstelle an die alte zu stellen, ob etwas gegen das Fahrzeug vorliegt und dann "ausnahmsweise" nen neuen Schein auszustellen...
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Alt 25.11.2010, 20:24:04   #30
majestic_morpheus
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Sag mal, kannst (und willst) du vom Kaufvertrag nicht lieber zurücktreten. Noch ist dieser von Seiten des Verkäufers nicht erfüllt.
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Alt 25.11.2010, 21:45:56   #31
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Zitat:
Zitat von Keumaster Beitrag anzeigen
Privatrechtlich ist es m.E. recht klar, da der Verkäufer mir bis heute kein (uneingeschränktes) Eigentum an der Sache verschafft hat.
Na das wär aber ziemlich misslich, wenn du nichtmal Eigentümer des Scheins wärst, da du dann nichtmal nen Herausgabeanspruch hättest (§985 BGB). Du bist Eigentümer des Scheins, da du Eigentümer des Fahrzeugs bist, auch wenn dieser nicht mit übergeben wurde, § 952 II BGB analog.

Allerdings müsste der Verkäufer auch Besitzer des Scheins sein und das ist gerade fraglich. Schon, wenn er ihn verloren hat, scheitert ein Herausgabeanspruch. Zumal er das ja einfach behaupten kann.

Ich stimme m² zu. Du musst kaufrechtlich vorgehen. Falls noch nicht geschehen Frist zur Nacherfüllung setzen, bei Verweigerung anschließend zurücktreten, dann Rückabwicklung Zug um Zug. Wenn er nicht will, bekommst du den Schein nie, selbst wenn er ihn noch hat. Auch nicht durch ein Gerichtsverfahren.
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Alt 25.11.2010, 22:44:30   #32
Keumaster
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Ich bin mir recht sicher, dass der den Schein verloren hat (oder seine Freundin oder ein sonstiger Mitfahrer - er hat die Außerbetriebsetzung auch nicht selbst gemacht, sondern ein Bevollmächtigter).

Ich wäre mir nichtmal so ganz sicher, ob ich jetzt Besitzer oder tatsächlich Eigentümer des Fahrzeugs (und der Papiere) bin. Ich kann mich ja nichtmal als Halter eintragen lassen und selbst nichtmal nen Ersatzschein bekommen. Das ist ja das Problem: nur er kriegt nen neuen Fahrzeugschein (lt. Zulassungsstellen) oder ich brauch ne Vollmacht + gültige eV + Ausweiskopie von ihm + Fahrt ins Kaff (hab ich als E-Mail von der Zulassungsstelle). Da nützt mir auch der Brief+Kaufvertrag nichts.

Soweit ich informiert bin (und das kann auch falsch sein), muss er mir entweder den Schein geben oder Auskunft über den Verbleib.
Hat nichts von beiden gemacht. Frist ist gesetzt per Einschreiben/Rückschein - ausdrücklich mit Aufforderung zur Nacherfüllung.


Bis jetzt halt keine Reaktion - wenn er sich wenigstens gemeldet hätte und dann nicht jeden Kontakt abgebrochen hätte (hat sich trotz gegenteiliger Aussage nicht gemeldet, hebt nie ab und reagiert nicht aufs Schreiben), dann wäre ja noch etwas auszumachen. Aber er stellt sich wirklich tot (bis auf die Unterschrift auf dem Rückschein).

Rücktritt wäre zwar eine sehr gute Lösung, aber da hab ich wohl den Fehler gemacht, dass ich schon zuviel investiert habe. TÜV musste neu (zwecks Zulassung etc.) und dazu neben Birnchen (die ja kaum was kosten) musste halt auch der Spritzschutz-Reflektor wg. dem Baujahr (hat was mit nicht EG-Zulassung oder so zu tun) wieder dran, der nicht "mitgeliefert" wurde.

Auf gut deutsch: Auf den moderaten Kaufpreis kamen noch mind. 100€ drauf (natürlich mit Sprit für die Überführung etc.). Außerdem wird es dann wirklich hässlich, wenn ich keine Ersatz-GS bis Februar/März vor die Haustür gesetzt bekomme und die bei der Versicherung anmelde (2x72€). Mal ganz abgesehen von den Kosten für die Garagenmitbenutzung (ab November).
Ich würd mal sagen, dass ich dann um die 300+ "in den Sand gesetzt hätte", was ca. die Hälfte des Kaufpreises ist...

Und mal ganz ehrlich: wieso sollte er eine Rückabwicklung denn machen, wenn er nichtmal kurz bei der Zulassungsstelle vor Ort ne eV abgeben will? Ich denke es wäre genauso schwierig, wenn nicht schwieriger meine Kohle zurückzubekommen als ihn dazu zu bekommen seine eV abzugeben.

Alles in einem würde ich sagen, dass ich den Fehler begangen habe, dem Typ zu glauben, dass der Schein auf der Zulassungsstelle blieb. Aber der schien echt selbst davon überzeugt zu sein (und seine Freundin, die kurzzeitig dabei war) und da die GS ok war (sprang sofort kalt an etc.), hab ich bei dem Preis mal geglaubt, dass der Fahrzeugbrief+Kaufvertrag+HU schon reichen dürfte, damit ich alles ordnungsgemäß anmelden kann.

Ich frage mich sowieso, wo das große Problem bei der Zulassung sein soll - die müssen mir doch eh nen neuen Schein ausstellen.
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Alt 25.11.2010, 22:57:30   #33
majestic_morpheus
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Fahr doch einfach nochmal hin! Wenn du vor der offenen Tür stehst, fällt es schwer, sich tot zu stellen.
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Alt 25.11.2010, 23:10:05   #34
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Du bist Eigentümer an Fahrzeug, Zulassungsbescheinigung I und II geworden. Gemäß § 929 BGB bedarf es dafür eine berechtigte Übergabe und eine Einigung, dass das Eigentum übergehen soll. Das ist hier zweifelsfrei bei Fahrzeug und Besch. II gegeben. Besch. I wurde nicht übergeben, sie folgt aber dem Recht (Eigentum) am Fahrzeug. Ob du das Fahrzeug zulassen kannst, hat nichts mit der Eigentumseigenschaft zu tun, auch wenn dadurch tatsächlich deine Sachherrschaft eingeschränkt wird. Umfassender als du "herrscht" aber keiner über das Fahrzeug und herrenlos wird es wohl kaum sein.

Du bist Eigentümer aller drei Sachen.
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Alt 26.11.2010, 08:26:43   #35
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Das ist alles schön und gut, nur löst es das bestehende Problem nicht, hast du ja bereits selbst geschrieben. Wenn der nicht kann oder will, kommt der Fahrzeugschein nicht rüber.

Halten wir mal unser Zwischenergebnis fest:

Keumaster ist im Recht, nur nutzt es nix, weil der Fahrzeugschein nicht rüber kommt.

Und gerade für solche Fälle muss es eine andere Lösung geben.

Was ist, wenn der bisherige Halter gar keine Erklärung abgeben kann? Z.B. der verstorbene Opa oder der Verkäufer, der ins Ausland verzogen ist oder der, der sich einfach nur quer stellt.

Ich glaube, ich ruf mal unserer Zulassungsstelle an, wenn ich wieder Dienst habe.
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Alt 26.11.2010, 08:30:11   #36
majestic_morpheus
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Zitat:
Zitat von berndy Beitrag anzeigen
Ich glaube, ich ruf mal unserer Zulassungsstelle an, wenn ich wieder Dienst habe.
Gut, wenn man einen sachverständigen Schutzmann im Forum hat
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Alt 26.11.2010, 12:42:23   #37
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Zitat:
Zitat von Keumaster Beitrag anzeigen
...Nur wie oben bereits erwähnt ist eine Zulassung seit 2005 ohne beide Papiere nicht möglich, da nach der Anpassung ans EU-Recht beide Teile der Zulassungsbescheinigung gleich bedeutsam sind.
Gilt das auch für die alten Papiere, oder nur für die neuen (Zulassungsbescheinigungshuppifluppi I & II)?
Hast du denn schon den neuen Brief?

Kann mir gut vorstellen, dass die Pfeifen im Amt einfach inkompetent sind.
Da gibts mal ne neue Regelung und dann kommst du mit nem alten Problem. Das kann die Leute schnell überfordern...
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Alt 29.11.2010, 02:01:24   #38
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Ist schon sehr spät, aber da ich nicht weiß, wann ich morgen ins Forum komme, wollte ich euch den Stand der Dinge gleich mitteilen.


Erstmal...
@Hansafan: Scheint soweit zu stimmen - also bin ich schonmal beruhigt, dass ich zweifelsfrei Eigentümer bin. Nur etwas nutzlos wie berndy bereits erwähnte...

@berndy: Dein Post macht mich jetzt doch ziemlich nachdenklich bzgl. "Was ist, wenn der bisherige Halter gar keine Erklärung abgeben kann?" . Ich würde nur noch extrem den Kopf schütteln, wenn es keine Lösung dafür gäbe, wenn der ehemalige Halter ins Ausland gezogen ist bzw. verstorben ist. Und eigentlich müsste man in meinem Fall ggf. auch die vohandene Regelung auf mein Problem anwenden können. Jetzt wunder ich mich doch etwas über die Zulassungsstelle...

@Saugwurmmensch: Ich hab keine Ahnung, ob das auch für den alten Brief+Schein gilt. Würde aber vermuten, dass es nur für die neuen Zulassungsbescheinigungen gilt, da es möglich ist, dass bei den alten Papieren halt das alte Recht gilt...
Bei den Aussagen der Zulassungsstellen krieg ich immer Gänsehaut (nach dem Motto: können wir nichts machen, ist privatrechtlich zu regeln - das klingt immer so, als könnte ich die GS für immer stehen lassen)... Ich vermute aber, dass die schon mehr oder weniger alles "nach Vorschrift" -d.h. streng genommen nach Vorschrift gemacht haben als die mein Anliegen "bearbeitet haben".



So... Und nun die unspektakulären Infos zum Stand der Sache:

Problem besteht weiterhin unverändert. Die GS habe ich jedoch mit dem Kurzzeitkennzeichen in die Garage gebracht (ich glaub ich brauche dringend ein paar wärmere Handschuhe ). Habe jetzt mind. 2 Monate Zeit, um die Sache zu klären und die GS anzumelden. Da ich das so schnell wie möglich hinter mich bringen will (ich mag es garnicht bestimmte Sachen "schleifen zu lassen"), hab ich versucht den Verkäufer nochmal zu erreichen - natürlich erfolglos. Post hab ich von dem natürlich auch keine bekommen - wäre ja auch zu schön gewesen.
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Alt 29.11.2010, 17:45:54   #39
Hansafan1985
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Ich denke nicht, dass es nutzlos ist, Eigentümer zu sein. Hier ist es evtl. auch nicht die einzige Lösung auf Gedeih und Verderb der Zulassung hinterherzurennen. Vielmehr würde ich mir überlegen die GS einfach an jemanden zu verkaufen, der eben auch ohne den Schein die Zulassung bekommt. Es muss doch Behörden geben, die das anders/sinnvoller handhaben. Da ist es dann nicht verkehrt, wenn man auch berechtigt ist die GS zu übereigenen. Im Frühjahr besorgste dir dann ne neue GS möglichst mit allen Papieren.

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Alt 29.11.2010, 18:06:34   #40
Keumaster
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Zitat:
Zitat von Hansafan1985 Beitrag anzeigen
Ich denke nicht, dass es nutzlos ist, Eigentümer zu sein. Hier ist es evtl. auch nicht die einzige Lösung auf Gedeih und Verderb der Zulassung hinterherzurennen. Vielmehr würde ich mir überlegen die GS einfach an jemanden zu verkaufen, der eben auch ohne den Schein die Zulassung bekommt. Es muss doch Behörden geben, die das anders/sinnvoller handhaben. Da ist es dann nicht verkehrt, wenn man auch berechtigt ist die GS zu übereigenen. Im Frühjahr besorgste dir dann ne neue GS möglichst mit allen Papieren.



Ich hatte schon die Idee bei einem Elternteil oder nem Freund kurzzeitig einen Wohnsitz anzumelden, um ggf. ne Zulassungsstelle zu haben, die das mit dem Fahrzeugschein nicht so eng sieht. Bis jetzt hab ich aber keinen geeigneten Ort gefunden (Zweitwohnsitzssteuer/selbes Problem bei der Zulassung). Diese Art der Lösung fände ich auch etwas "oversized". Zumal die Zulassungsstelle im Ort meines Vaters (hab da das Kurzzeitkennzeichen geholt, weil es deutlich günstiger als hier war und ich sowieso da war) mir ernsthaft erzählen wollte, dass ich die GS nicht bei denen anmelden soll/dürfte - selbst nicht, wenn ich da nen Nebenwohnsitz hab. Ich soll sie dort anmelden, wo der Sticker auf meinem Perso herkommt, selbst wenn die GS regelmäßig in einem andern Ort genutzt wird.
Ich vermute aber eher, dass die keine Ahnung haben und ich sie notfalls trotzdem dort anmelden dürfte. Sofern ich nur ein Zimmer bei meinem Vater bewohnen würde, würde sich die Zweitwohnsitzsteuer auch in grenzen halten ^^. -> Aber wie gesagt, das ist mir dann doch als Lösung etwas "oversized".

Da ich die GS sowieso an meine Freundin veräußern wollte, könnte ich aber ja noch da bei der Zulassungsstelle nachfragen... Vll. kriegt meine Freundin die dort angemeldet und ich kann trotzdem kurzfristig als Versicherungsnehmer mit abweichender Halteradresse auftreten (geht um das Sparen der 144€ für die Kurzzeitkennzeichen). Ist nur die frage, ob ich dann nach 2 Monaten den Versicherungsvertrag gekündigt bekomme...

Fragen über Fragen und das nur wg. so einer Kleinigkeit (in meinen Augen).


Aber Hansafan: Deine Anregung bewegt mich jetzt mal dazu bei der Zulassungsstelle bei meiner Freundin mal kurz nachzuforschen...

GS komplett veräußern wollte ich eigentlich nicht - wg. der anfallenden Kosten für die Kurzzeitkennzeichen und dem "verlorenem Geld", welches schon drinsteckt (TÜV, Anbauteile etc. etc.).

Hab mich auch mal gefragt, ob mir andere Papiere + Typenschild (z.B. hier aus dem Forum) weiterbringen würden. Ich vermute aber, dass das nicht ganz rechtens sein könnte...
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Alt 29.11.2010, 18:18:36   #41
Keumaster
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Genial...
Auf jeden Fall scheint es sogar bei dem Brief zu gehen, dass man als Käufer die eV abgeben darf! Jedenfalls solange man sich per Kaufvertrag als Eigentümer ausweisen kann...

Ich such mal weiter, ob das auch für den Schein gilt... Vll. wäre es sogar einfacher, dass ich selbst bei meiner Freundin (wo ich ja doch sehr regelmäßig bin) einen Zweitwohnsitz anmelde und dann dort auf der Zulassungsstelle die GS ummelde... Sollte dies jedoch gehen, kann ich nur noch über die Behörden in Rheinland-Pfalz den Kopf schütteln...


Edit: Das ist jetzt nicht deren ernst... Wenn ich nur den Fahrzeugschein verloren habe, muss derjenige ne eV abgeben, der sie verloren hat (ähm... nicht ich?), aber beim Brief kann das auch der Käufer. Das find ich doch leicht seltsam, aber vll sollte ich da einfach nochmal nachfragen.
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Alt 29.11.2010, 18:36:38   #42
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Warum hast du nicht längst die eV abgegeben, dass DU den Schein verloren hast?
Kaufvertrag und Brief weisen dich eindeutig als neuen Besitzer aus.
Bei der Menge an Kurzzeitkennzeichen, die du bereits verschlissen hast, wärst du mit dem Fuffi + Unterschrift doch vergleichsweise gut weggekommen...
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Alt 29.11.2010, 18:42:04   #43
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Zitat:
Zitat von Saugwurmmensch Beitrag anzeigen
Warum hast du nicht längst die eV abgegeben, dass DU den Schein verloren hast?
Kaufvertrag und Brief weisen dich eindeutig als neuen Besitzer aus.
Bei der Menge an Kurzzeitkennzeichen, die du bereits verschlissen hast, wärst du mit dem Fuffi + Unterschrift doch vergleichsweise gut weggekommen...
Und bei Nachfrage im Amt (falls die sich in dich erinnern) hat dir eben der alte Besitzer den Brief gegeben und du hast ihn danach verloren/im Zug liegen gelassen oder so ähnlich.
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Alt 29.11.2010, 18:47:03   #44
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Naja. Die Kurzzeitkennzeichen sind (abgesehen von den Gebühren) kostenlos, sofern danach ein Vertrag bei der Versicherung zustande kommt. Mehrkosten bis jetzt waren ja "nur" 16,50€ und zusätzlich spare ich mir die Versicherung der GS für den November (falls ich sie mit einem normalen Kennzeichen hätte in die Garage fahren wollen). Die Versicherung für November hätte mich ja auch ca. 10€ gekostet.

Aber deine Nachfrage ist wohl trotzdem berechtigt. Jetzt mal abgesehen davon, dass es nicht ganz rechtens ist, das hier mal zur Verdeutlichung der "Strenge" der Zulassungsstelle vor Ort:

"
Verlust von Fahrzeugpapieren

Erforderliche Unterlagen:

* Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
(nicht älter als 14 Tage)
* Bei Firmen: Auszug aus dem Handelsregister / Gewerberegister
* Soweit nicht beide Teile verloren: den noch vorhandenen Teil der Zulassungsbescheinigung
* Bescheinigung über Hauptuntersuchung (HU)
* Eidesstattliche Versicherung der Person die das Papier oder die Papiere verloren hat (ist die Person mit dem Kfz-Halter nicht identisch ist zusätzlich eine Vollmacht erforderlich)
"


Und jetzt kannst du dich fragen, ob ich die Vollmacht bekomme, wenn ich nicht einmal ne unterschriebene Verlusterklärung bzw. eV o.Ä. des Verkäufers bekomme... Die meinen tatsächlich den eingetragenen Halter im Fahrzeugbrief.

Im Übrigen brauch man in Köln nichtmal eine eV abgeben...
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Alt 29.11.2010, 18:55:55   #45
majestic_morpheus
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Zitat:
Zitat von Keumaster Beitrag anzeigen
Und jetzt kannst du dich fragen, ob ich die Vollmacht bekomme, wenn ich nicht einmal ne unterschriebene Verlusterklärung bzw. eV o.Ä. des Verkäufers bekomme... Die meinen tatsächlich den eingetragenen Halter im Fahrzeugbrief.

Im Übrigen brauch man in Köln nichtmal eine eV abgeben...
Reicht da nicht der unterschriebene Kaufvertrag, um dich als rechtmäßigen Eigentümer auszugeben? Auch nicht, wenn du die Papiere verloren haben solltest?
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Entdrosseln - die FAQ (ins PDF schauen)

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majestic_morpheus ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 29.11.2010, 21:13:57   #46
Keumaster
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Das ist an sich eine sehr gute Frage. Auf jeden Fall brauch ich selbst mit der eV des eingetragenen Halters seine Ausweiskopie. Wozu ich die nun brauche (weil Halter eV abgegeben hat oder quasi wg. Vollmacht) weiß ich nicht.

"Was ebenfalls möglich wäre ist, dass der eingetragene Halter die Eidesstattliche Erklärung unterschreibt, eine Ausweiskopie beifügt und Sie mit dem Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung Teil II bei uns vorstellig werden. Dann könnte Ihnen ein neues Exemplar ausgestellt und ausgehändigt werden." <-Originaltext

Ansonsten hab ich der Zulassungsstelle am Wohnort meiner Freundin kurz geschrieben, um herauszufinden wie es dort aussieht. Dann hab ich aber wirklich alle Optionen ausgeschöpft...

Langsam wird der Thread ja richtig lang - hoffe die Sache klärt sich langsam.
Keumaster ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30.11.2010, 17:43:45   #47
Keumaster
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So... ich bin nochmals m² Vorschlag durchgegangen und habe mich mit der Zulassungsstelle vor Ort in Verbindung gesetzt (zum dritten Mal):

eV ist durch mich ausgeschlossen - selbst wenn ich wohl behaupte, dass ich den Fahrzeugschein gehabt hätte (Logik?). Hab die ganze Sache "schriftl." via E-Mail von der Dame.

Ich kann nur ne eV abgeben, wenn ich einen Kaufvertrag hätte, wo drinsteht, dass ich den Schein übergeben bekommen habe.
Außerdem muss u.U. sogar von der alten Zulassungsstelle ne neue ZB Teil I ausgestellt werden (und dann muss es nach deren Vorgaben gehen - d.h. Ausweiskopie des eingetragenen Halters + eV des eingetragenen Halters etc.).

Scheint also so, als ob ich wieder der Dumme wäre. Werde jedoch morgen oder übermorgen nochmals die entsprechende Dame auf dem Amt vor Ort anrufen.
Keumaster ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30.11.2010, 19:47:52   #48
Atze
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Am besten nimmste dir nicht die Schalterdamen, sondern geh gleich zum Dienststellenleiter. Der hat viel mehr Möglichkeiten.

Kann doch nicht sein das es einfacher ist Papiere für eine GS zu bekommen wenn man nur den Rahmen hat und sonst nix....
Atze ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.12.2010, 11:46:14   #49
Keumaster
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Nachdem jetzt ca. eine Woche Stillstand war, weil ich niemanden telefonisch erreichen konnte, wurde ich heute zurückgerufen. Wollte euch mal die neuesten Infos durchgeben:

Zulassungsstelle vor Ort kann soweit überhaupt nichts für mich tun. Die einzige Möglichkeit ist jetzt, dass ich irgendwie die Zulassungsstelle Trier dazu bringe eine "Unbedenklichkeitsbescheinigung" (nicht die vom KBA) auszustellen bzw. das ok für die Ausstellung neuer Papiere zu geben.

Die einzige Möglichkeit besteht jedoch darin, dass der Vorbesitzer ne eV abgibt. Theoretisch könnten die aufgrund der "Aktenlage" (also meiner Problembeschreibung etc.) auch schon das ok geben, aber das werden die halt niemals tun (lt. Aussage der Zulassungsstelle vor Ort).

Also ein theoretischer Umzug oder die Zulassung in einem andern Ort, würde das Problem auch nicht lösen, es sei denn, die nehmen das auf Ihre eigene Kappe.

Schreibe denen in Trier jetzt mal wieder eine E-Mail...
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Alt 09.12.2010, 09:34:17   #50
klassikfon
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Mann, hast Du ne Geduld....

Ich glaube, ich hätte den Vorbesitzer schon besucht und Überzeugt
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