Fakt ist nunmal , dass die Richtlinie bereits dahingehend umgesetzt ist , dass E10 als Verkaufsbezeichnung eingeführt wurde
falls in der Verordnung nicht explizit geregelt wird wieviel Ethanol tatsächlich beigemischt werden muß , gehe ich mal davon aus , dass die Richtlinie dann zumindest die Mengen an Fremdstoffen angibt die dem Benzin maximal beigemischt werden dürfen
für den Verbraucher ist die chemische Zusammensetzung aber eh nur am Rande interessant
vielmehr wiegt der Preis der von Jedem für seinen individuell benötigten Treibstoff zu entrichten ist
und dieser ist halt ( mal wieder ) gestiegen
wenn er gesunken wäre , wäre der Diskussionsbedarfs über die Einführung von E10 vermutlich auch deutlich geringer
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