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Alt 04.03.2025, 11:57:22   #6
Jenser
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Zitat von Kay73 Beitrag anzeigen
Materialgutachten reicht ebenso wie ein Teilegutachten nicht aus.

Da es ein Sachverständiger ohnehin eintragen muss, kannst Du ihn auch im Vorfeld fragen, ob ein Materialgutachten ausreicht - oder ob er erst ab Teilegutachten zum Abnicken bereit ist.


Ala ABE das einfache mitführen eines Materialgutachtens reicht nicht einmal bei der HU aus! (Gerne umschrieben mit "Den TÜV hats nicht gestört" oder auch "den Prüfer hats nicht gestört")

Dann ist es wohl am einfachsten die originale obere Gabelbrücke zu verbauen der späteren Modelle.
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