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#1 |
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Neuer Benutzer
Registriert seit: 24.04.2009
Beiträge: 20
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Moin Forum,
wurde heute von unserem Freund und Helfer angehalten weil ich eine Cobra Auspuffanlage dran habe. Keine E-Nummer und komplett leer geraeumt. Muss ja ordentlich roedeln Ich dachte jez bekomme ich Punkte und eine saftige Geldstrafe, es lief aber auf 20 Euro hinaus und keine Punkte. Er erzaehlte etwas von einer Gesetzesluecke und dass es nur Laermbelaestigung waere. Hat da jemand weitere Informationen zu? Danke danke |
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#2 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 11.06.2008
Ort: Berlin
Alter: 53
Beiträge: 4.218
Baujahr: 1990
Kilometer: 106000
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Die Gesetzeslücke war/ist, das der Polizist keine Lust auf den Papierkram hatte.
Wenn der Will kann er dir auch an Ort und Stelle die wegnehmen (extremfall) Oder anzeige bis 150€ und 3 Punkte (das hat aber nicht mehr der Polizist zu entscheiden)
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Sollte sich jemanden an meinen Posts stören, beziehe ich mich in jedem Fall auf §20 STGB |
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#3 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 13.09.2009
Beiträge: 167
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Jede Wette, das er beim nächsten mal härter durchgreift!
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#4 |
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Public-Relations-Manager
Registriert seit: 19.07.2004
Ort: Strausberg
Alter: 42
Beiträge: 24.180
Baujahr: 1998
Kilometer: 22000
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Schon seit mehreren Jahren gibt es diese Regelung.
Die gilt aber ausschließlich für unverschuldete Emissionsüberschreitungen. Vorsatz, wie zB leerräumen, Racingpott oder entfernter dB-Killer könnten trotzdem 3 Punkte, 80€ und einen laaaangen Fußmarsch nach sich ziehen. Die Regelung wurde getroffen, da von einem etwas zu lautem Pott keine Gefährdung ausgeht. Das kann der Fall sein, wenn zB mit den Jahren die Dämmwolle flöten geht. Aber wie gesagt: Vorsatz kann und wird nach wie vor mit maximaler Härte bestraft (wobei sich die Rennleiter in letzter Zeit wohl mehr an die "Verhältnismäßigkeit" halten und lange Fußmärsche für den Fahrzeugführer vermeiden. Punkte und Geldstrafe sind trotzdem dabei).
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#5 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 02.09.2007
Ort: Braunschweig
Alter: 45
Beiträge: 1.488
Baujahr: 1998
Kilometer: 64000
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Der Polizist hatte bestimmt Knast und brauchte mal eben 20,- Euro von Dir!
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Hier könnte Radio-Werbung stehen, aber das darf es ja nicht. |
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#6 |
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Benutzer
Registriert seit: 02.09.2009
Ort: Braunschweig
Beiträge: 55
Baujahr: 1998
Kilometer: 9500
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Bei der Rennleitung gibt`s auch Biker(privat) die drücken ger schon mal ein Auge zu und sind privat auch mal zu schnell
ist doch menschlich
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#7 |
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Super-Moderator
Registriert seit: 16.08.2006
Ort: Schifferstadt/Pfalz
Alter: 63
Beiträge: 10.719
Baujahr: 1995
Kilometer: 66666
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So?
Wer denn? Man kann einiges so oder so handhaben. Normalerweise sind aber durch den BKat (Bußgeldkatalog) des BMVBS bzw. des KBA die Grenzen eng gesteckt. Eigentlich führen Veränderungen an der Auspuffanlage zum Erlöschen der Betriebserlaubnis weil sich das Abgas- oder Geräuschverhalten ändert. Das steht so im § 19 StVZO drin. http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_19.php Glück gehabt. Update: Wen es näher interessiert: http://www.verkehrsportal.de/board/i...howtopic=54783 Seit der Einführung der FzV (Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung) gibt es auch unter den Rechtsanwendern (Polizei, Bußgeldstellen, Rechtsanwälten und Gerichten) teilweise unterschiedliche Auffassungen. Ich halte mich zwangsläufig an die Auffassung meines Dienstherrn der darin immer noch einen Verstoß gegen § 3 FzV sieht, was 50 € Geldbuße + Verwaltungskosten und 3 Punkte vorsieht. Besitzer einer Fahrerlaubnis auf Probe spielen mit einer Nachschulung. Es könnte also durchaus teuer werden. In anderen Bundesländern kann es anders gehandhabt werden. Geändert von berndy (29.03.2010 um 09:01:57 Uhr) Grund: Update |
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#8 |
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Neuer Benutzer
Registriert seit: 24.04.2009
Beiträge: 20
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Ja so hatte ich das auch in Erinnerung. 3 Punkte und ne satte Geldstrafe. Doch der Polizist hatte von einer momentanen Gesetzesluecke geredet, wollte nicht zu hart nachharken, auspuff soll doch eeh umgebaut werden hehe hust
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#9 |
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Public-Relations-Manager
Registriert seit: 19.07.2004
Ort: Strausberg
Alter: 42
Beiträge: 24.180
Baujahr: 1998
Kilometer: 22000
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Wie gesagt: Die Gesetzeslücke ist weder eine Lücke noch sonderlich neu.
Da hat der Rennleiter damals bei der Schulung einfach nicht aufgepasst. Glück für dich, ein dienstliches Armutszeugnis für den Freund und Helfer.
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#10 |
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Gast
Beiträge: n/a
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wenn man naütrlich nen pott mit 2 db killer hat kann man sich notgedrungen rausreden.
bei GPR ist es üblich das am ein und auslass ein db-killer vorhanden ist, läßt man den am einlass weg klingt schön dumpf und auch nicht übermäßig laut. und man erkennt es nicht sofot da der hintere der sichtbare noch drin ist |
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#11 |
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Super-Moderator
Registriert seit: 16.08.2006
Ort: Schifferstadt/Pfalz
Alter: 63
Beiträge: 10.719
Baujahr: 1995
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@Saugwurmmensch Es gibt in der Tat hier verschiedene Ansichten. Es kommt halt auf die Sichtweise des Dienstherren an. Bei der Einführung der FzV und dem damit verbundenen Streichen einiger §§ in der StVZO hat der Gesetzgeber offenbar einige Sachen übersehen bzw. absichtlich oder unabsichtlich nicht explizit geregelt. Die Bestimmungen des § 3 FzV sind etwas zu allgemein gehalten.
Dadurch wollen halt einige erkannt haben, dass die Zulassung trotz erloschener BE eben nicht gleichzeitig erlischt. Für Polizeibeamte ist das maßgeblich, was der Dienstherr vorschreibt. Wenn der der Auffassung ist, es sei eine Gesetzeslücke, dann bringt es nichts anderer Meinung zu sein (Ober sticht Unter). Die Bußgeldstelle verfolgts dann auch nicht weiter. "Wes´ Brot ich ess´, des´ Lied ich sing." Im Sinne des Erfinders, der Anwender und der Betroffenen ist das aber nicht. es führt zwangsläufig zu Ungleichbehandlungen. Das sollte aber ausgeschlossen sein. |
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#12 |
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Public-Relations-Manager
Registriert seit: 19.07.2004
Ort: Strausberg
Alter: 42
Beiträge: 24.180
Baujahr: 1998
Kilometer: 22000
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Aber hast du nicht selbst mal gesagt, dass ihr angehalten seid, Ordnungswidrigkeiten zu unterbinden?
Das wäre mit der Montage des dB-Killers ja gegeben, aber würde nicht gehen, wenn die Anlage komplett offen ist. Aber vielleicht sollte ich den Zeigefinger wieder runternehmen und freundlich aus dem Glashaus winken
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#13 |
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Super-Moderator
Registriert seit: 16.08.2006
Ort: Schifferstadt/Pfalz
Alter: 63
Beiträge: 10.719
Baujahr: 1995
Kilometer: 66666
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Die Ordnungswidrigkeit wurde ja verfolgt. 20 € Verwarngeld.
Im Übrigen gilt das Opportunitätsprinzip bei Ordnungswidrigkeiten. Das Ob und Wie des Einschreitens ist in diesem Fall nicht festgelegt. Die Behörde, der Beamte hat daher einen Ermessensspielraum. |
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#14 | |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 11.01.2008
Ort: Baden
Alter: 57
Beiträge: 3.866
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Zitat:
Für den obigen Fall bedeutet dies , daß man mit dem Verwarngeld wohl am unteren Ende des Ermessensspielraums lag Auf der Mopedmesse in Karlsruhe hat mir ein Verkäufer eines renomierten Ducati Händlers (ehemals Importeur) übrigens erklärt , daß man bei Verwendung eines nicht zugelassennen Auspuffs , neuerdings nur noch ein Knöllchen zu erwarten hat geglaubt hab ich ihm zwar nicht , aber Fakt ist , das es dieses "Gerücht" gibt und die Zubehöranlagen ( aus dem Ducati Katalog ) mit solchen Argumenten verkauft werden |
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#15 |
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Super-Moderator
Registriert seit: 16.08.2006
Ort: Schifferstadt/Pfalz
Alter: 63
Beiträge: 10.719
Baujahr: 1995
Kilometer: 66666
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Leider ist das wie bei so vielem anderen auch.
Irgendwer glaubt etwas zu wissen ... Momentan besteht durch die unglückliche Formulierung in der FzV eben ein Auslegungsspielraum. Fakt ist, die Betriebserlaubnis erlischt, siehe § 19 Abs. 2 StVzO: (2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird, eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird. .... geht noch weiter. Das einzig Strittige ist nun, ob damit auch die Zulassungs nach § 3 FzV durch die fehlende Betriebserlaubnis auch erlischt. Meiner Auffassung nach erlischt sie. Dazu verweise ich auf den link zum Verkehrsportal weiter oben. Da steht eigentlich alles drin |
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#16 |
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Benutzer
Registriert seit: 03.05.2010
Ort: Heilbronn
Beiträge: 34
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Da habe ich ja Glück im unglück gehabt... habe in ner verkehrskontrolle 3 punkte wegem glatten vorderreifen bekommen und nur n mängelbericht wegen meim racing auspuff... hab dann einfach den legalen sportauspuff des gleichen herstellers mit der selben modelbezeichnung druf gemacht und fertig. vorteilhaft wenn man mehrere endtöpfe hat^^.
(Sebring Power Jet) |
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#17 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 13.09.2005
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Kilometer: kp
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Mal was anderes.
Muss ein Nachrüstkat eingetragen werden ? Verändert ja auch das abgasverhalten (zum Positiven) ?! |
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#18 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 11.06.2008
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Ich denke ja, denn das er zum Guten verbessert muss erst bewiesen werden.
es sei denn er hat eine ABE
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#19 |
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Benutzer
Registriert seit: 03.05.2010
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ich denk mal, dass du daraus evtl sogar paar vorteile hast und evtl. geld einsparen könntest... aber ich denke mal schon, dass es eingetragen werden sollte, weil du ja etwas an der anlage veränderst!
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#21 |
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Benutzer
Registriert seit: 03.05.2010
Ort: Heilbronn
Beiträge: 34
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ja bei den steuern... ich hatte ma nen golf 2 und wenn man bei dem nen zusätzlichen kat odern nen kaltlaufregler eingebaut hat , haben sich die steuern halbiert...musst hald mal mit irgendnem amt abklären ob des gehen würde, immerhin belastest du die umwelt nichtmehr so arg
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#22 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 16.09.2008
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auto =! Moped
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#23 |
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Benutzer
Registriert seit: 03.05.2010
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#24 |
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Erfahrener Benutzer
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Bei Motorrädern gibt es keinen Steuerunterschied zwischen Kat und nicht Kat. nebenbei kostet die GS 36€Steuern im Jahr.
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#25 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 05.07.2008
Ort: Lübbecke
Alter: 60
Beiträge: 392
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Mag sein dass ich mich täusche - und die meisten selbstgedrehten Videos bei Youtube haben ja auch ne miese Tonqualität. Aber mir kommt es so vor als wenn die neueren GS-Modelle (mit Kat) etwas kerniger klingen als die alten. Kann das wer bestätigen?
Wenn ja, wäre zu klären ob man sich die "neue" Auspuffanlage an die alte GS (GM 51) schrauben darf. |
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