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Alt 28.04.2007, 19:41:10   #1
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Standard AU oder nicht?

Hab nen bock gekauft letztes jahr und wollte ihn MO anmelden, tüv wurde im märz 06 gemacht. brauch ich nun zum anmelden au oder nicht?
danke schonmal im vorraus
 
Alt 28.04.2007, 20:39:02   #2
In Flames
Stammtisch Bodensee
 
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Registriert seit: 02.03.2006
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Alter: 41
Beiträge: 1.366
Standard

kann man die AU nicht auch 4 Monate überziehen (wie die Plakette)?
__________________
GS 500, Baujahr 1999,gelb-schwarz,, IXIL Competition 32.000 km --> verkauft
Suzuki SV650S, Bj.2000, schwarz, mit Barracuda RS2

"Der Unterschied zwischen Genie und Wahnsinn, definiert sich lediglich aus dem Erfolg"
In Flames ist offline  
Alt 28.04.2007, 20:43:44   #3
Gast
 
Beiträge: n/a
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es geht mir nicht ums überziehen sondern ob ich zum anmelden ne au-bescheinigung brauch oder nicht.
 
Alt 28.04.2007, 20:57:51   #4
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Beiträge: n/a
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habsch doch. hatte nur zur selben zeit geschrieben. danke dir für deine antwort.
 
Alt 29.04.2007, 12:13:58   #5
berndy
Super-Moderator
 
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Beiträge: 10.719
Baujahr: 1995
Kilometer: 66666
Standard

Nein, man kann in Deutschland TÜV und AU nicht überziehen, Das stellt vom 1. Tag an eine Ordnungswidrigkeit dar. Das kann zur Folge haben, dass man einen Mängelbericht bekommt und einem eine gewisse Zeitspanne gegeben wird um den Mangel zu beseitigen.

Allerdings wird TÜV/AU bei Pkw und Motorrädern erst mit einem Verwarnungsgeld belegt, wenn der Termin mehr als 2 Monate abgelaufen ist.

Eine Zulassung eines Fahrezugs setzt voraus, dass es sich in einem ordnungsgemäßen Zustand befindet, dazu zählt auch, dass die vorgeschriebene Hauptuntersuchung und Abgasuntersuchung gemacht bzw. noch gültig sind.

Ohne gültige HU/AU wird dir keine Zulassungsstelle das Fahrzeug zulassen.

Beim Motorrad ist allerdings die AU Bestandteil der HU und nur alle 2 Jahre zu machen. Wenn deine TÜV-Plakette noch gültig ist, ist deine AU auch gültig. Eine extra Bestätigung gibts ohnehin nicht.
__________________

Man sollte es so oder so nicht übertreiben.
berndy ist offline  
 

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