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Alt 20.09.2009, 12:58:31   #1
teaG-maxS
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Hallo!

Habe vor mir ggf. eine gs 500 vvk zuzulegen!

sie ist:
Ez 96
22tkm gelaufen
Wird als Un- und Umfallfrei verkauft!

(eigentlich alles Nebensache)

Habe mir jetzt mit nem Kumpel die Bilder angeschaut und haben einige Ungereimtheiten gefunden!

Schaut euch mal die Bilder an!

Wie auf dem zweiten Bild zu erkennen ist, hat die Verkleidung eine andere Farbe wie die Maske! Unfallfahrzeug? Unfallspuren einfach überlackiert?

Schaut euch jetzt bitte nochmal auf beiden Bildern den Tank an!

Findet ihr auch das der nicht richtig schlüssig aufliegt?
Rahmen verzogen?
Fehlt da auch der Gummi unterm Tank?

Was meint ihr?

(kann die Maschine im Moent leider nicht live anschauen, da sie in Mainz steht!)
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Alt 20.09.2009, 13:51:41   #2
verbali
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seit wann schließen eigentlich GS Tanks bündig mit dem Rahmen ab?
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Sollte sich jemanden an meinen Posts stören, beziehe ich mich in jedem Fall auf §20 STGB
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Alt 20.09.2009, 14:02:59   #3
teaG-maxS
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aber so ein großer abstand?

kommt auf den obrigen bildern nciht ganz so gut rüber ..!


zur verdeutlichung:
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Alt 20.09.2009, 15:19:28   #4
red_bull
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ein bisschen abstand ist da. bei mir kann ich fast ein finger zwischen rahmen und tank stecken. aber bei dir fehlt auch das gummi was in die fuge vom tank unten kommt.
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Alt 20.09.2009, 16:56:47   #5
teaG-maxS
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also seht ihr das spaltmaß (ohne Gummi) als vollkommen normal an?

Und wie ist das mit der Farbe?
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Alt 20.09.2009, 17:12:06   #6
verbali
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lässt sich auf Fotos schwer bis gar nicht beurteilen
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Alt 20.09.2009, 17:17:13   #7
teaG-maxS
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auf was bezieht sich deine Antwort?
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Alt 20.09.2009, 17:18:03   #8
verbali
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Zitat:
Zitat von teaG-maxS Beitrag anzeigen
Und wie ist das mit der Farbe?
das da
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Alt 20.09.2009, 17:21:59   #9
teaG-maxS
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seine Begründung war, es sei ein naked bike gewesen, das mit der 5* verkleidet worden ist!

Mein Kollege behaupet aber, dass es kaum möglich sei, dass es sich hier um ein naked bike handelt, da das sonst mit der Maske nicht hinaunwürde?!

Er meint man könnte DIESE Maske nur bei der Sonderversion verbauen(die von Fabrik aus VVK war)

Ist da was dran?
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Alt 20.09.2009, 17:24:04   #10
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Zitat:
Zitat von teaG-maxS Beitrag anzeigen
seine Begründung war, es sei ein naked bike gewesen, das mit der 5* verkleidet worden ist!

Mein Kollege behaupet aber, dass es kaum möglich sei, dass es sich hier um ein naked bike handelt, da das sonst mit der Maske nicht hinaunwürde?!

Er meint man könnte DIESE Maske nur bei der Sonderversion verbauen(die von Fabrik aus VVK war)

Ist da was dran?
Nein. Mit den dazupassenden Haltern ist das kein Problem, die sind nicht fest am Rahmen verschweisst.
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Alt 20.09.2009, 19:29:49   #11
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Jupp, die VVK ist wie einige andere auch aus dem Zubehör und passt an jede GS von 89-00. Gab Sondereditionen, die ab Werk eine solche Verkleidung dran hatten.
Die GS500F Vollverkleidung dagegen hat einige an den Rahmen geschweißte Halter. Die kann man nicht einfach so umbauen.

btw:
Mir kommt die Farbe der Kanzel originaler vor als der graustichige Rest...
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Alt 20.09.2009, 19:46:40   #12
teaG-maxS
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das finde ich ja auch ..

Kanzel orginal, Seitenteile überlackiert da verkratz aufgrund von unfall?!


Nobody knows
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Alt 20.09.2009, 20:34:47   #13
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Warum fragst du den Verkäufer nicht einfach?
Wenn unfallfrei im Kaufvertrag stehen soll, muss die Kiste auch unfallfrei sein...
(ich glaub die "Unfall" Grenze liegt um die 700€ Schaden)
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Alt 20.09.2009, 21:13:36   #14
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ja der Verkäufer behauptet sie sei nunfall frei(er ist aber nicht erstbesitzer)

was soll mir das sagen?

(ich glaub die "Unfall" Grenze liegt um die 700€ Schaden)
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Alt 20.09.2009, 22:22:50   #15
Saugwurmmensch
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Der Verkäufer kennt vielleicht noch den Erstbesitzer?!

Sowas ist doch über Generationen nachzuvollziehen.
Und wenn er die Kiste als unfallfrei verkauft, muss er auch dafür gerade stehen !
Da schützt ein "hab ich als unfallfrei gekauft" nichts.

Die 700€ Grenze bedeutet, dass (zumindest hab ich das in irgend einem Automagazin gesehen) erst ab einem Schaden von 700€ das Fahrzeug nichtmehr als "unfallfrei" deklariert werden darf, bzw. der Zwischenfall nicht verschwiegen werden darf.
__________________
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Alt 20.09.2009, 23:12:58   #16
Hansafan1985
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Zitat:
Zitat von Saugwurmmensch Beitrag anzeigen
Da schützt ein "hab ich als unfallfrei gekauft" nichts.
Unter Ausschluss der Sachmängelhaftung (Privatkauf) kann das schon sehr viel helfen. Arglistige Täuschung fällt dann flach, wenn er tatsächlich unwissend ist, und somit auch zunächst Anfechtung, Rücktritt. Zudem ist wohl ein Schadensersatzanspruch aus §311a II BGB zu verneinen, da ein Vertretenmüssen nicht vorliegt (zumindest sehr schwer zu beweisen). Der Unternehmer hingegen muss sich tatsächlich vergewissern, ob das zu verkaufende Fahrzeug auch tatsächlich unfallfrei ist (der hat ja auch die Möglichkeiten dazu).

Der Spruch: "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht", ist in vielen Fällen schlichtweg falsch!

Zitat:
Zitat von Saugwurmmensch Beitrag anzeigen
Die 700€ Grenze bedeutet, dass (zumindest hab ich das in irgend einem Automagazin gesehen) erst ab einem Schaden von 700€ das Fahrzeug nichtmehr als "unfallfrei" deklariert werden darf, bzw. der Zwischenfall nicht verschwiegen werden darf.
Ich kann mir nur sehr schwer vorstellen, dass ein Mangel bis 700€ verschwiegen werden darf. Das wäre doch sehr unbillig und hebele die Sachmängelhaftung zu einem großen Teil aus. Ab wann ein Unfall ein Unfall ist, stellt ja nochmal eine ganz andere Frage dar.


Aus diesem Grund, weil juristische Bewertungen einigermaßen sicher nur sehr schwer aus der Entfernung des Internets zu geben sind, halte ich mich aus diesen Diskussionen regelmäßig raus, und kann das nur jedem Laien (der ich auch bin (noch)) raten. Dadurch kommt halt sehr viel Quatsch in den Umlauf.
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Alt 21.09.2009, 06:46:02   #17
berndy
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Ich hab auch mal gehört, dass man nur Unfallschäden angeben muss, die Schweißarbeiten erforderlich machen. Das ist genauso Quatsch.

Zuerst müsste man jetzt einmal klarstellen, was man mit "Unfallschaden" meint.

Ein Unfall im verkehrs- bzw. strafrechtlichen Sinne, liegt nur dann vor, wenn http://www.google.de/search?hl=de&de...ition&ct=title.

Also wären Unfälle/Umfälle auf Privatgelände gar nicht erwähnensplichtig.

Das kanns aber nicht sein.

Ich würde eher dazu tendieren, dass alle Schäden, die eine Reparatur erfordern und nicht auf blosen Verschleiß zurückzuführen sind, meldepflichtig sein sollen.

Unterschiedliche Farben lassen immer auf einen Unfallschaden schließen. Vll waren einfach nur die Schraubenlöcher ausvibriert und das Unterteil gabs günstig.

Das Beste wäre, man würde sich das mal in natura ansehen. Passt alles, ist es zumindest ordentlich repariert, dann kann man verhandeln oder es sein lassen.
berndy ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 21.09.2009, 19:51:51   #18
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hat sich erledigt ... das a*****och hat das moped verkauft
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