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Alt 08.01.2013, 18:53:26   #1
Avion
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Frage Drosselgutachten falsch?

Hallo Leute,

ich habe eine GS 500 EU EZ: 06/1992. Als ich sie mir damals gekauft habe musste ich sie drosseln lassen. Habe damals das teilegutachten und das TÜV-Gutachten mitbekommen.
Als meine 2 Jahre vorbei waren habe ich die Maschine entdrosseln lassen. Auch dieses mal habe ich ein Gutachten vom TÜV und eine Aufforderung zur Änderung der Zulassung II bekommen. Dies habe ich allerdings bis heute versäumt.

Jetzt möchte ich die Maschine verkaufen und habe festgestellt; im Gutachten des TÜV's zur Änderung der Zulassung II steht 36 KW anstatt 34 KW. Im Teilegutachten zur Drosselung steht aber vorher: 33,5 KW nachher: 25 KW.

Ist das Gutachten vom TÜV falsch? Die Suzi hat doch offen 34 KW oder nicht?

In meiner Zulassung I steht nur der KW-Wert mit Leistungsdrosselung (also 25 KW). In meinem alten (ungültigen) Brief steht aber 34 KW drin, was meiner Meinung nach richtig ist.

Kann man da was machen oder liege ich total falsch?

Gruß Benni
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Alt 08.01.2013, 20:16:59   #2
majestic_morpheus
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Hast du auch im Gutachten auf die Seite mit deinem BJ geschaut? Später hatten die GS offen zwei PS mehr.
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Alt 08.01.2013, 20:24:03   #3
Avion
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Beim Gutachten steht ja explizit dabei für:
FG.-Nr.: GM51B-116572

Ist also kein von-bis-Gutachten, sondern explizit für die Fahrzeugidentnummer. Da steht auf der entsprechenden Seite "Modelljahr: 1989 - 1995" und da bin ich genau drin.

Edit: Ist also nicht das Gutachten aus dem Forum

Geändert von Avion (08.01.2013 um 20:37:44 Uhr)
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Alt 08.01.2013, 22:07:15   #4
ups25
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Standard Gutachten oder Prüfzeugnis

Das Teilegutachten gilt für einen Typ / Model ( Bj oder von Nummer / bis Nummer ) und ist dem Prüfer bei der Änderunsabnahme vorzulegen. Hier kann er dann sehen was verbaut sein muss. ( Eigentlich sollte der Prüfer persönlich nachsehen und den Vergaser ausbauen, reingucken. Deshalb mit Gutachten und den alten (augebauten) Teilen zur Abnahme. Schlieslich bescheinigt der Prüfer ja auch die ordnungsgemäße und richtige Änderung des Fahrzeuges. Eben das das Fahrzeug mit den Änderungen Vorschriftsmäßig und Verkehrssicher ist.

Die Umrüstung muss ja abgenommen werden und der Prüfer / Begutachter erstellt ein Prüfzeugnis - Bescheinigung über die Änderungsabnahme / Änderungsnachweises (Nachweis über den Ordnungsgemäßen Ein- oder Anbau von Teilen) - und das muss einem Fahrzeug zuzuordnen sein, dem Fahrzeug an dem die Änderung erfolgt ist.

Fürs Baujahr 1992 sollte 34 KW / 46 PS richtig sein für ungedrosselt und reduziert 25 KW / 34 PS und es gab noch die Reduzierung auf 20 KW / 27 PS. Der Fehler ist demnach in der Bescheinigung zur Änderungsabnahme.


Noch was zur Eintragung / Änderung der Zulassungsbescheinigung:

Die in im Prüfbericht / Nachweis aufgeführten Änderungen für die Fahrzeugpapiere müssen aber nicht in jedem Fall sofort in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Es ist auch möglich diese erst bei der nächsten Befassung der Zulassungsstelle mit den Papieren (Ummeldung oder Halterwechsel) übernehmen zu lassen, in diesem Fall reicht es aus den Nachweis über die Änderung / Bericht zur Änderungsabnahme mit den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Jedoch sollte man bei der Änderungsabnahme erfragen ob eine umgehende Eintragung in die Papiere / Änderung der Zulassungsbescheinigung erforderlich ist.
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Geändert von ups25 (08.01.2013 um 23:41:26 Uhr)
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Alt 08.01.2013, 22:28:06   #5
Avion
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Das bestätigt zumindest meine Annahme. Der Fehler liegt also in der Bestätigung des TÜV-Beamten.

Was kann ich denn dagegen machen? Muss ich ein neues Gutachten machen lassen? Ich kann das Motorrad nicht fahren, da es Saisonkennzeichen hat. Ich möchte die Maschine aber verkaufen. Dank der neuen Führerscheinklasse darf man ja bis 34 KW fahren. Das heißt also, dass dieser Fehler um 2 KW in der Bestätigung mir ein gutes Verkaufsargument kaputt macht.
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Alt 08.01.2013, 22:53:16   #6
ups25
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Ich würd mich mal mit der Zulassungsstelle unterhalten. Das Gutachten Suzuki und den Bericht zur Abnahme der Leistungsänderung vorlegen. Änderung der Unterlagen - Zulassungsbescheinigung - dürfte um 10 Euro kosten.

Für den Bericht zur Abnahme der Änderung hast Du bezahlt, also sollte die Änderung durchs Prüfunternehemen kostfrei sein. Du hast lediglich einen Fehler gefunden, für den Du keine Schuld trägst.
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Alt 09.01.2013, 08:21:41   #7
majestic_morpheus
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Zurück zum Prüfer und einfach die Abnahmebescheinigung ändern lassen. Offensichtlich hat er da einen Fehler gemacht, die korrekten Daten stehen auch in seinem Rechner.
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Alt 09.01.2013, 08:28:21   #8
Goose
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Es gibt nur ein Gutachten was sich ausschließlich auf eine Fahrgestellnummer bezieht, und das ist von Alpha Tech....

Allerdings sind das Scheiben und keine Düsen.
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Das GS Wikipedia mit vielen Anleitungen und Bildern. -> www.gs-500.info

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Alt 09.01.2013, 09:14:36   #9
Avion
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Ich werde jetzt gleich erst mal zur Zulassungsstelle fahren und denen den Fall zeigen auch wenn ich befürchte, dass die sich ausschließlich auf die Bestätigung des TÜV Beamten beziehen werden.

@Goose
Genau um das geht es. Das Gutachten ist von Alpha Technik. Ich hatte damals nur die Ringe drin gehabt.
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Alt 09.01.2013, 11:46:37   #10
Avion
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Wie zu erwarten war trägt das Amt die KW Zahl nicht ein. Die müssen sich auf das Gutachten berufen.

Habe jetzt mit dem TÜV Beamten gesprochen. Der will sich den Fall nochmal anschauen. Vielleicht schickt er mir ja ein geändertes Gutachten.
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Alt 09.01.2013, 20:30:09   #11
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Zitat:
Zitat von Avion Beitrag anzeigen
Wie zu erwarten war trägt das Amt die KW Zahl nicht ein. Die müssen sich auf das Gutachten berufen.
Das war klar, die haben ja keine Ahnung von der Technik. Könnte ja sonst jeder kommen und irgendetwas anderes eintragen lassen, als im Gutachten steht.
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Alt 11.01.2013, 09:28:49   #12
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Eben wieder beim Amt gewesen. Der TÜV-Beamte hat ans Amt ein Fax geschickt, dass er einen Fehler gemacht hat und die Daten selbstverständlich auf 34 KW zu berichtigen sind.

Brief und Schein geändert ... Brauch noch wer ne GS (Papiere passen)?
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leistungsänderung, änderungsabnahme


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