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Umfrageergebnis anzeigen: Findet Ihr so eine Erklärung sinnvoll?
ja 8 16,67%
nein 29 60,42%
weiß nicht 11 22,92%
Teilnehmer: 48. Du darfst bei dieser Umfrage nicht abstimmen

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Alt 21.06.2005, 14:38:01   #1
timgoe
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gefunden bei http://www.biker.de

SF aufgepasst!!!
Ab sofort steht auf biker.de ein Formular zum Download bereit, mit dem ihr euch absichern könnt,
wenn ihr jemanden auf eurem Bike mitnehmen wollt.
So könnt ihr die Tour mit einem guten und sicheren Gefühl starten.



http://biker.de/Einwilligungserklaerung-2.pdf
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Alt 21.06.2005, 14:47:33   #2
Patr0ck
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Ich finde das ist an sich keine schlechte Sache, aber ich würde mir irgendwie komisch vorkommen, wenn ich zu meiner Freundin sag, dass sie das unterschreiben soll...
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Alt 21.06.2005, 14:51:38   #3
King Madness
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Ich finde das Blödsinn,

1.) habe ich eine Gute KFZ Versicherung mit Insassenschutz und die greift auch beim Motorrad

2.) Wenn ich in einen Unfall verwickelt werde, bei dem ich nicht Schuld bin, kann der beifahrer seine Ansprüche gegenüberd em Verursacher geltend machen.

3.) Wenn ich in einen Unfall verwickelt bin, bei dem ich schuld bin, zahlt meine Haftpflicht für alle Schäden ausser meinen.

4.) Wenn der Fahrer irgendwelche Dummheiten mit dem Bike macht, und ich als Sozius so etwas unterschreibe, bin ich der dumme, wenn etwas passiert und ich bleibe auf alles selber sitzen ... (sprich auch seine Versicherung zahlt nicht )
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Ralf Georg
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Alt 21.06.2005, 15:13:29   #4
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Wenn ich jemanden mitnehme, den ich gut kenne, würde ich mir dumm vorkommen, wenn der sowas unterschreiben muss. Schließlich nehem ich den oder die ja nicht mit, um mich zu Klump zu fahren oder eben extrem riskant.

Sowas würde ich mir höchstens von Personen unterschreiben, die ich gar nciht oder nur schlecht kenne, aber wieso sollte ich die mitnehmen?
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Alt 21.06.2005, 15:13:30   #5
Salvan
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"Der Schaden des Fahrgastes ist grundsätzlich durch Versicherunsleistungen, insbesondere seitens des Kfz-Haftpflichtversicherers, abgedeckt. Es kann aber Ausnahmen geben, in denen kein Versicherungsschutz besteht oder in denen die Deckungssumme zu gering ist. (Aufgrund der geringen Mehrprämie ist der Abschluss der höchstmöglichen Deckung für die Kfz-Haftpflichtversicherung, derzeit pauschal 50 Mio. Euro, zu empfehlen.) Für solche Fälle sollten Fahrer und Halter ihre Haftung soweit als möglich ausschließen bzw. einschränken.

Dazu bedarf es einer Vereinbarung zwischen dem Fahrer oder Halter und dem Fahrgast. Diese Vereinbarung über eine Haftungsbeschränkung treffen Sie am besten schriftlich, um sie bei Bedarf leichter beweisen zu können. Doch Vorsicht: Sie können als Kfz-Halter die Haftung für Personenschäden nur ausschließen, wenn den Fahrer kein Verschulden trifft.

Der Haftungsausschluss soll nur dem Schutz von Fahrer und Halter dienen, d.h., deren persönliche Inanspruchnahme ausschließen, nicht aber Versicherungsträger von ihrer Leistungspflicht befreien. Deshalb genügt es, die Haftung nur für solche Unfallschäden auszuschließen, für die nicht die Versicherung, sondern der Fahrer und Halter aufkommen müssten.

Im Übrigen ist der Haftungsausschluss nur wirksam, wenn der Fahrgast, der die Vereinbarung unterschreibt, voll geschäftsfähig, also mindestens 18 Jahre alt, und auch sonst in der Geschäftsfähigkeit nicht beschränkt ist. Bei Minderjährigen ist die Haftungsbeschränkung vom gesetzlichen Vertreter, in der Regel den Eltern, zu unterschreiben."

Quelle: ADAC Deutschland


Wenn ich das und andere Infos im INet richtig deute, bedeutet das:
Wenn den Unfallgegner die Schuld trifft, zahlt dessen Haftpflichtversicherung für Personenschäden bei meinem Beifahrer und mir.
Wenn ich Schuld an dem Unfall habe, trägt meine Haftpflichtversicherung die Kosten der Personenschäden aller Beteiligten, meine eigenen Personenschäden sind dagegen über meine eigene Unfallversicherung abgedeckt.
Ist niemand Schuld, bzw. lässt sich die Schuldfrage nicht klären, tritt in jedem Falle die Unfallversicherung - die 24 Stunden / Tag gilt - in Leistungspflicht.
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Alt 21.06.2005, 15:16:08   #6
Salvan
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Zitat:
Zitat von King Madness


4.) Wenn der Fahrer irgendwelche Dummheiten mit dem Bike macht, und ich als Sozius so etwas unterschreibe, bin ich der dumme, wenn etwas passiert und ich bleibe auf alles selber sitzen ... (sprich auch seine Versicherung zahlt nicht )
Stimmt so nicht ganz. Die Haftpflichtversicherung zahlt immer (!), daher der Name "Haftpflicht". Allerdings kann bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verschulden der Versicherer den Versicherten in Regress nehmen, also die Kohle zurückfordern
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Alt 21.06.2005, 15:22:34   #7
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Absolut unnötig in meinen Augen.
Ich kann nur jemanden mitnehmen wenn der mir vertraut. Wie soll er das bei so einem "Vertrag"?
Und ich nehme auch nur Leute mit, denen ich vertraue.
Was anderes kommt mir nicht aufs Mopped.

Wenn ich einen Unfall baue,soll die Person den Schaden (sofern dies denn Finanziell oder durch Maßnahmen geht) auch von meiner Versicherung bezahlt kriegen,dafür ist diese ja da.


Also wenn mir jemand mit so nem Schreiben käme, zu dem würd ich garnicht aufs Motorrad steigen.
Würdet ihr das tun?
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Alt 21.06.2005, 15:24:55   #8
Papabär
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Zitat:
Zitat von King Madness
Ich finde das Blödsinn,

1.) habe ich eine Gute KFZ Versicherung mit Insassenschutz und die greift auch beim Motorrad

Rausgeschmissenes Geld!

Zitat:
Zitat von King Madness
2.) Wenn ich in einen Unfall verwickelt werde, bei dem ich nicht Schuld bin, kann der beifahrer seine Ansprüche gegenüberd em Verursacher geltend machen.

3.) Wenn ich in einen Unfall verwickelt bin, bei dem ich schuld bin, zahlt meine Haftpflicht für alle Schäden ausser meinen.

4.) Wenn der Fahrer irgendwelche Dummheiten mit dem Bike macht, und ich als Sozius so etwas unterschreibe, bin ich der dumme, wenn etwas passiert und ich bleibe auf alles selber sitzen ... (sprich auch seine Versicherung zahlt nicht )
100 Prozent richtig
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Alt 21.06.2005, 15:49:38   #9
Salvan
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Wenn das richtig ist, hätt ich gern zu Punkt 4 mal den Gesetzestext. Ich hab das nämlich anders in Erinnerung (s.o.)...
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~ Salvan

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Alt 21.06.2005, 16:24:09   #10
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ich nehm erst niemanden mit
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Alt 21.06.2005, 17:14:25   #11
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Zitat:
Zitat von Mamma
ich nehm erst niemanden mit
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Alt 21.06.2005, 17:59:21   #12
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warum schade?

mein ex hat ne eigene maschine und sonst will ich niemanden hinten drauf haben.. sonst fange ich nur wieder an übermässig stark zu bremsen
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Alt 21.06.2005, 18:34:38   #13
Stephan
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Zitat:
mein ex


Bei mir ist außer meiner Freundin und meiner Schwester noch niemand mitgefahren und das wird sich auch nicht ändern.

Für Leute, die gern mit ihrem Möp Taxi spielen ist das ne gute Sache und kann spätere Folgen (eines Unfalls) im rechtlichen Sinne verhindern.
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Alt 21.06.2005, 19:44:13   #14
knut
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die die bei mir mitfahren sind mündig und wissen was sie tun.
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Alt 21.06.2005, 19:46:31   #15
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und knut fährt gut
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Alt 21.06.2005, 19:49:22   #16
knut
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Zitat:
Zitat von Suzirider
und knut fährt gut
danke suzi
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Alt 21.06.2005, 20:09:37   #17
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Zitat:
Zitat von Stephan
Zitat:
mein ex
verschrieben hab ich mich net. . .
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Alt 21.06.2005, 20:22:39   #18
Lax
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Zitat:
Zitat von Suzirider
und knut fährt gut
wo hast du das denn her
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gruß jan
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Alt 21.06.2005, 20:30:06   #19
knut
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Zitat:
Zitat von Lax
Zitat:
Zitat von Suzirider
und knut fährt gut
wo hast du das denn her
das erzählt man sich auf den straßen
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alle trinken cola - nur nicht knut, der trinkt blut ...

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Alt 21.06.2005, 21:04:24   #20
killed2
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Knut hat doch nicht mal nen Führerschein
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Faulheit - das ist, wenn jemand mit dem Cocktail-Shaker in der Hand auf das nächste Erdbeben wartet.
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Alt 21.06.2005, 21:11:58   #21
knut
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Zitat:
Zitat von killed2
Knut hat doch nicht mal nen Führerschein
psssst!
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Alt 23.06.2005, 01:10:44   #22
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also für mich ist das Quatsch,wenn mir einer nicht vertraut braucht er nicht mitfahren wobei ich in den letzten 10 Jahren nur 2 Sozias auf dem Bock hatte.Einmal meine Lebensgefährtin die fährt jetzt mit Ihrer Maschine und einmal meine Schwester die fährt jetzt GS 500, gell Barbara!?

Wenn ich sowas unterschreiben sollte würde ich nicht mitfahren.

gruß
Stefan
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Alt 23.06.2005, 10:49:13   #23
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Also ich finde das auch völliger Quatsch, denn
1) habt ihr eine Versicherung
2) wollt ihr ja auch nicht das euch selber was passiert
3) muß der jenige wissen auf was er sich einlässt wenn er mit euch fahrt.

Außerdem find ich das auch blöd ständig Leute mit zu nehmen die ihr vom Fahrstil (wie sie hinten drauf sitzen) nicht kennt...das ist sowieso gefährlich!

Liebe Grüße
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Alt 23.06.2005, 13:39:28   #24
Speedfreak
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Zitat:
Zitat von ImpBiscuit
Wenn ich jemanden mitnehme, den ich gut kenne, würde ich mir dumm vorkommen, wenn der sowas unterschreiben muss. Schließlich nehem ich den oder die ja nicht mit, um mich zu Klump zu fahren oder eben extrem riskant.

Sowas würde ich mir höchstens von Personen unterschreiben, die ich gar nciht oder nur schlecht kenne, aber wieso sollte ich die mitnehmen?

seh ich genauso, ich nehme eh nur leute mit, die ich sehr gut kenne bzw die mir vertraun
und da würde ich mir mit so nem wisch doch ziemlich blöd vorkommen. außerdem nehm
ich mich doch etwas zurück, wenn ich zu zweit unterwegs bin.
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"... Es trifft immer die Guten, die Naiven, die mit den reinen Gedanken.
Der Teufel kümmert sich um das Leben seiner Kinder, Gott nur um deren Moral. ..."
von Eugen Wendmann
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Alt 23.06.2005, 14:04:27   #25
King Madness
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Anhalterinnen mitnehmen ist beim Motorrad ja sowieso schwierig, da man (ich zumindest) selten einen zweiten Helm, Jacke Handschuhe Stiefel und Hose mit sich führt .

Und im kurzen Kleidchen ist das zwar schön anzuschauen, aber zu unsicher.
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Ein Tag an dem man nicht lächelt, ist ein verlorener Tag (Ch. Chaplin *1889 †1977)
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Alt 23.06.2005, 17:43:09   #26
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finde ich auch blöd, dann müßte meine frau ja auch ein schein ausfüllen wenn sie alleine auf die piste will, wo kommen wir denn da hin
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Alt 24.06.2005, 00:10:15   #27
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Zitat:
Zitat von Salvan
Wenn das richtig ist, hätt ich gern zu Punkt 4 mal den Gesetzestext. Ich hab das nämlich anders in Erinnerung (s.o.)...
du hast völlig recht, die Versicherung MUSS in jedem Fall erstmal zahlen > Opferschutz! Wie schon gesagt kann die Versicherung vom Versicherungsnehmer jedoch eine bestimmte Summe als Regress fordern.
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Alt 24.06.2005, 00:39:40   #28
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Zitat:
Zitat von cakamo
Zitat:
Zitat von Salvan
Wenn das richtig ist, hätt ich gern zu Punkt 4 mal den Gesetzestext. Ich hab das nämlich anders in Erinnerung (s.o.)...
du hast völlig recht, die Versicherung MUSS in jedem Fall erstmal zahlen > Opferschutz! Wie schon gesagt kann die Versicherung vom Versicherungsnehmer jedoch eine bestimmte Summe als Regress fordern.
Ach ja die §§....

Der Versicherer wird aufgrund § 61 VVG (Gesetz über den Versicherungsvertrag) im Innenverhältnis (also gegenüber dem Versicherungsnehmer) von der Leistung befreit.

§ 61 VVG
Der Versicherer ist von der Verpflichtung zur Leistung frei, wenn der
Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit
herbeiführt.


Aber das berührt das Außenverhältnis zum Geschädigten nicht. Also muss der Dritte (das Opfer: hier Sozius) befriedigt werden > § 158c Abs.1 VVG

VVG § 158c
(1) Ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung dem Versicherungsnehmer
gegenüber ganz oder teilweise frei, so bleibt gleichwohl seine Verpflichtung in
Ansehung des Dritten bestehen.


Somit kommen wir zum Schluss, und zwar die Regressforderung (max. 5000 EURO) gem. 158f VVG:

VVG § 158f
Soweit der Versicherer den Dritten nach § 158c befriedigt, geht die Forderung des
Dritten gegen den Versicherungsnehmer auf ihn über. Der Übergang kann nicht zum
Nachteil des Dritten geltend gemacht werden.


So hoffentlich ist nun jedem klar, dass die Versicherung zahlen MUSS!
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Alt 24.06.2005, 09:37:34   #29
Salvan
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@cakamo
jaa, genauso wollt ich's wissen! thx.

das heisst dann also für mich, dass ich diese haftungsbeschränkungs-erklärung nich brauche. nötig wäre diese nur, wenn ich grob fahrlässig oder vorsätzlich handeln würde, aber
Zitat:
Sie können als Kfz-Halter die Haftung für Personenschäden nur ausschließen, wenn den Fahrer kein Verschulden trifft.
Bin ich also schuld, ob fahrlässig/vorsätzlich oder nicht, kann ich die haftung sowieso nicht ausschließen. also für was dann diese erklärung?
ich finde, dass es sowieso für jede person, ob fahrer oder beifahrer, am sinnvollsten ist, eine anständige unfallversicherung abzuschließen. die gilt 24 stunden in der woche, egal ob ich im auto sitze oder zu fuß unterwegs bin.
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Salvan ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 24.06.2005, 10:25:12   #30
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Zitat:
Zitat von Salvan
Bin ich also schuld, ob fahrlässig/vorsätzlich oder nicht, kann ich die haftung sowieso nicht ausschließen. also für was dann diese erklärung?
du kannst strafrechtliche folgen eh nicht ausschließen, diese sind nur zivilrechtliche wie z.b. schmerzensgeld oder sachschaden. Die Erklärung ist z.b. dafür da, wenn deine Haftpflichtversicherung ne mindestdeckung von 3 mio hat und die schäden höher sind als 3 mio. dann müsstest du draufzahlen.
früher war der mind.schutz bei 1 MIO und mittlerweile auf 3 MIO angehoben. die meissten haben eh 50 mio denk ich also > sone erklärung braucht man nicht
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Alt 24.06.2005, 10:52:37   #31
Salvan
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ich hab personenschäden max 8 mio euro, sachschäden max 50 mio euro. wird ja reichen, denk ich...
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Alt 24.06.2005, 13:36:26   #32
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ICH FAHRE IMMER SOLO!!!

Will es garnicht verantworten wenn wegen nem Fehler von mir ein Mensch auf meiner Maschine sterben muss...
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Alt 07.07.2005, 06:28:48   #33
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Ich finde so eine Vereinbarung überflüssig... ich bin 6 Jahre lang bei meinem Freund hinten auf dem Motorrad mitgefahren und habe auch die ein oder andere brenzlige Situation mitgemacht. Aber ich bin immer freiwillig aufgestiegen und er hat mich freiwillig mitgenommen.
Jeder der mitfährt oder jemanden mitnimmt muss sich doch im Klaren sein was er/sie da macht und wir sind hier doch auch nicht in good old America wo jeder gleich vor Gericht zieht....
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