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Gast
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Hallo leute. Ich wollte euch davor warnen reifen für die GS zu kaufen bei der Firma http://www.mopedreife.de. Aus folgenden grund: Ich habe vor 3 monate bei denen mal ein schlapen per internet bestelt und leider per nachname und dabei nicht das kleingedruckte gelesen. Was unter anderem heist das wenn mann was bestelt per nachname und die sendung aus was auch immer für gründe nicht abholen kann oder die annahme verweigert, muss mann gleich 25€ strafe zahlen und darüber hinnaus wird mann an eine inkasso firma verfeift damit die deine IP-nummer herraus finden und dir damit noch mehr geld aus der tasche zu zoken nehmlich rund 48€. Und das alles ohne vorwarnung. Ich hette verschtanden wenn die mir dir 10€ versand kosten auf drücken aber die sagen nicht und würgen dir ein rein dazu mit der inkasso scheisse. Das finde ich nicht gerecht und werde auch nichts zahlen. Also augen auf beim Schlapen kauf...
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#2 |
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Gast
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Sorry wegen der gramatik. Ich habe noch nee frage: Wenn ich nichts zahle, können die mich am arsch kriegen? Ist das ordnungsgemes oder wie?
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#3 |
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Gast
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Verstehe jetzt das Problem nicht.
Wir haben bereits dreimal bei denen bestellt (per Vorkasse). Die Reifen waren innerhalb von 3 Tagen da. Gab keinerlei Probleme. Werde weiterhin meine Reifen bei denen bestellen. Verstehe nur nicht warum du die Reifen dann nicht angenommen hast, wenn du schon welche bestellst!?!? |
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#4 |
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Gast
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Ich wahr nicht da pa tage. Habe es dann vergesen.
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#5 |
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Erfahrener Benutzer
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Wenn du nicht zahlst, wird ein Inakssounternehmen beauftragt, das die Forderung eintreiben soll (natürlich bekommst du die Kosten (meistens etwa 30%) aufgebrummt).
Wenn das Inkassounternehmen keinen Erfolg hat, wird ein Mahnbescheid beim Amtsgericht beantragt (Kosten gehen logischerweise auf dich). Die Gesammtsumme dürfte sich dann so etwa auf 300% der Grundrechnung angesammelt haben. Die versuchen es erst im guten (mit Briefe), dann kommt der Herr mit dem schwarzen Koffen und den vielen kleinen Vögelchen drin. Wenn bei dir nichts zu holen ist (ausser Computer und Motorrad), wäre die nächste Instanz eine "Eidestattliche Versicherung". D.h. du gibt unter Eid bei Gericht an, das du kein Pfändbaren Vermögen hast. Dieser "Titel" (das heißt wirklich so) behält die Firma 30 Jahre und sobald bei dir irgendetwas zu holen ist (Anschaffungen, Lohn, Versicherungen) kommt der Herr mit den Vögelchen wieder. Kostenpunkt natürlich zuzüglich Zinsen und Kosten des feinen Herrn. Ich glaube ich brauche nicht zu erwähnen, das wenn du die EV ebgegeben hast, du 30 Jahre : • keinen Kredit • keine Kredit- / EC-Karte • kein neues Konto • keinen neuen Handyvertrag oder änliches bekommen wirst, denn die EV wird der SCHUFA gemeldet (und da reagieren Banken allergisch drauf). Solltest du eine EV abgeben und du hast doch etwas, ist das ein Meineid und das bringt dich auf Staatskosten in Urlaub.
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Ralf Georg 國王 瘋狂 - www.euregio-biker.de Ein Tag an dem man nicht lächelt, ist ein verlorener Tag (Ch. Chaplin *1889 †1977) Befürworter des Organspendeausweises |
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#6 |
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Erfahrener Benutzer
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Ob diese AGBs der Firma rechtens sind, kann man so nicht sagen.
Nur weil sie das bei ihren Geschäften so handhaben (und man diese AGBs beim Kauf akzeptiert), müssen sie noch nicht rechtens sein. Also könnte es theoretisch schon sein, dass man gewisse "Strafgebühren", die sich die Händler so ausdenken, nicht zahlen müsste. ABER (großes aber!): wenn du da drumherum kommen willst, bleibt dir wohl nichts anderes übrig, als den juristischen Weg zu gehen und das ohne Erfolgsgarantie. Du könntest natürlich versuchen, gegen sämtliche Bescheide Einspruch einzulegen, aber ob´s hilft und die freiwillig darauf eingehen? Gegen einen amtsgerichtlichen Mahnbescheid kann man Einspruch einlegen und der wird dann geprüft. Dennoch wird es wohl am unstressigsten (und sehr wahrscheinlich auch am billigsten) sein, die Kohle abzudrücken, dir in den Arsch zu beissen und beim nächsten mal nicht so verpeilt an Geldgeschäfte heranzugehen
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#7 |
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Erfahrener Benutzer
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wieso bestellst du eigentlich per nachname wenns noch andere zahlungsmöglichkeiten gibt die weniger kosten!? das nachname geld kostet is doch bekannt - oder!?
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alle trinken cola - nur nicht knut, der trinkt blut ... member of: grillrockers-essen |
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#8 |
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Super-Moderator
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Man hat für jeden Vertrag eine Rücktrittsrecht von 14 Tagen, ohne Angabe von Gründen. Wenn man im Sinne des Fernabsatzgesetzes einen Kaufvertrag abschließt (und das ist online so), reicht es aus, die Waren entweder nicht anzunehmen oder ungebraucht/ungeöffnet zurückzusenden. Dafür dürfen keine Kosten außer dem einmaligen Versand und eventuell das Rückporto berechnet werden. Verweigerst du die Annahme, darf das Rückporto nicht berechnet werden, dieses Risiko trägt der Verkäufer.
Strafgebühren sind nicht zulässig. (Dies ist keine Rechtsberatung, nur was ich glaube zu wissen.)
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#9 |
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Erfahrener Benutzer
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hey
also wenn man per vorkasse bezahlt sind die reifen 3 tage nach zahlungs eingang da die reifen haben ne 1a qualli und nen super preis ich bin und war mehr als zufrieden gruß Mo |
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#10 | |
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Super-Moderator
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Zitat:
@oolo: Er lernt es nicht!
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#11 |
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Hallo Verbali,
sehe ich genauso. Und wenn ich eine Macke im Reifen habe (hatte doch jemand die Tage), dann muss ich nicht im Internet fragen, sondern kann das vor Ort durch einen Profi kontrollieren lassen. Klar gehört Vertrauen dazu, dass der mir nicht nur nen neuen Reifen aufschwatzen will. Und wenn ich die Reifen nicht vor Ort kaufe kann es passieren, dass ich irgendwann 20km fahren muss um meine im Internet gekauften Reifen aufziehen zu lassen - weil die kleinen und mittleren Händler pleite sind. Gruß Andreas |
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#12 | ||||
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Erfahrener Benutzer
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Soweit mein bisschen Vertragsrechtwissen mir sagt, könnte es schon sein, dass es NICHT egal ist, ob man die Ware nicht annimmt oder annimmt und dann wieder zurückschickt. Könnte gut sein, dass man als Kunde SEINEN Teil des Vertrages nicht erfüllt, wenn man die Ware nicht annimmt und damit selbst den Vertrag gebrochen hat. Denn die Widerrufsfrist beginnt ja auch erst zum Zeitpunkt der Warenannehme. Ausserdem gibt es wohl auch einen Unterschied zwischen "Annahme verweigern" (das könnte man noch als Widerruf auslegen) und einfach nicht zuhause sein, so dass die Ware zurückgeschickt wird und dem Händler so unnötige Kosten entstehen (der Versand zum Kunden ist ja auch schon eine Leistung). Wenn man nich ausdrücklich die Bestellung storniert hat etc. gilt die Bestellung ja theoretisch noch, nur die Zustellung hat nicht geklappt. Hier haben wir ja den zweiten Fall und da könnte ich mir schon vorstellen, dass der Händler Ersatzansprüche hat. Aber wie das genau zu bewerten ist, müsste wohl ein Jurist checken. Eindeutige Beispiele im Internet hab ich jetzt nich gefunden. Zitat:
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#13 |
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Gast
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#15 | |
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Jedenfalls wäre es wohl keinesfalls sinnvoll, sich aus Sturheit ein Mahnverfahren anhängen zu lassen, wegen den von King Madness aufgezählten Folgen. Also entweder zahlen oder Anwalt einschalten, aber billiger wird das wohl nicht
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#16 | |
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Super-Moderator
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#17 | |||
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Zitat:
und vorkasse bei großne bekannten händlkern is völlig problemlos. wenn die ware nicht passt schickst du sie halt zurück und er überweist deine kohle zurück hab ich schon öfter gemacht wenn was nicht in ordnung war außerdem bezahlst du per nachname ja auch nur b ei der post beim abholen da haste hinterher das gleiche problem wenn was nicht in ordnung ist hast du bereits bezahlt Zitat:
seitdem hab ich ne kleine 3 mann autowerkstatt wo ich für 20 euro meine onlinereifen aufziehen lasse.
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#18 | |
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Zitat:
Der Händler kann auch einfach einen Mahnbescheid beim Amtsgericht stellen. Wird diesem nicht fristgerecht widersprochen -> rechtskräftig und er kann gepfändet werden. Widerspricht er dem Mahnbescheid, müssen wohl beide Parteien den Anspruch beweisen bzw. widerlegen. Schon ab hier könnte es ohne Anwalt eng werden. Strafanzeige erstatten muss der Händler nicht, er kann auch zivilrechtlich Schadensersatz einklagen - auch hier kommt man ohne Anwalt nicht weit. Sicherlich hast du vermutlich recht und die Ansprüche des Händlers könnten ungültig sein. ABER: die Igeltaktik ist bei solchen Dingen immer der falsche Weg und bringt einem früher oder später nur mehr Probleme. Und selbst wenn der Händler im unrecht ist, kann er dem ady einiges an Kosten (auch wenn der Händler bei ner Niederlage vielleicht seinen Anwalt zahlen müsste) und Stress einbringen. Vor allem, wenn man selbst nicht so fit in solchen Dingen ist, sollte man sich davor hüten, es einfach "aussitzen" zu wollen.
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#19 |
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hey
ich denke auch vorkasse stellt kein problem da. es ist ja nicht so das die läden irgendwo in kenia oder so sind, sondern halt vieleicht in hessen oder so und wenn ich da 250 euro hinschicke dann kann ich zur not noch persönlich da vorbei fahren. bin ne beeindruckende erscheinung von daher könnten wir des dann mit sicherheit klären und mit den leuten von ebay hatte ichz auch ie ein problem. gruß Mo Nur für dich mein zuckerpüppie |
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#20 |
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@majestic_morpheus Ich geb dir Recht, dass im Internet alles etwas undurchsichtig ist. Aber man kann normalerweise die IP checken. Wenn die Daten mit deiner Adresse übereinstimmt, kannst du die Bestellung nicht so einfach auf einen anderen schieben. Außerdem sind alle Verbindungen bei dem Provider eine Mindestzeit, müsst ich jetzt nachschauen wie lange, gespeichert. Und die muss er den Behörden bei strafrechtlichen oder zivilrechtlichen Ermitlungen, zwar auf richterlichen Beschluss, aber trotzdem, mitteilen. Und wenns ganz dumm kommt, wird dein PC beschlagnahmt und durch Spezialisten untersucht. Die finden alle Daten, seien die noch so versteckt, und einfach löschen geht auch nicht, da musste schon ein ordentliches Programm drüber laufen lassen, damit alle Daten richtig gelöscht sind, wer macht das schon jeden Tag. Die Damen und Herren melden sich ja vorher nicht an. Außerdem gelten auch online-Bestellungen als gültiger Kaufvertrag, Faxe werden ja auch anerkannt. Und die Händler werden sich die Bestellungen zumindest längerfristig abspeichern und bei Bedarf auch ausdrucken. Die meisten Firmen werden zwar den Aufwand scheuen, wenn die aber einen cleveren Rechtsanwalt beauftragen, der scheut den Aufwand nicht, der lässt den sich ja gut bezahlen und der weis auch wie er es anstellen muss an den Geld zu kommen. Ein Bekannter hat mir erzählt, dass er 300 € an einen Rechtsanwalt abdrücken muss, weil sein Sohn letztes Jahr ein Spiel von emule heruntergeladen hat. Das Strafverfahren gegen ihn, wegen Verstosses gegen das Kunst- und Urheberrechts-Gesetz wurde wegen Geringfügigkeit eingestellt. Zivilrechtlich muss er aber das Geld zahlen. Der Spieleprogrammierer kriegt 50 €, den Rest der Anwalt.
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#21 | |
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Trotzdem kann man die Annahme der Sendung ohne Gründe verwehren und muss dafür nichts zahlen außer den Versandkosten, PUNKT.
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#22 | |
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N negativer Schufa-Eintrag und 200€ (berechtigte) Mahngebühren sind dann irgendwann vielleicht einfach da, auch wenn die ursprüngliche Forderung mal unrechtmäßig war. Verstecken hilft da nicht.
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#23 | ||
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#24 |
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klar hat der händler nen vertrag mit dir und anhand der IP lässt sicht das auch jederzeitzurückverfolgen
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#25 | ||
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Zitat:
Ja die Versandtkosten muss er tragen, die Ware kriegt der Händler ja zurück, und eine Aufwandsentschädigung, je nach gültiger AGB. In diesem Zusammenhang: Ich hatte mal für eine Elektrokettensäge persönlich bei einem Händler ein Austauschschwert bestellt und 10 € anbezahlt. Einen Tag später ruft der an, das Schwert sei nicht sofort lieferbar, ob ich die Bestellung stornieren wolle. Ich sagte ja. Er bat mich dann ich, solle mein Geld bei ihm abholen. Ich fuhr hin und bekam nur noch 5 € zurück, wegen des Aufwandes, den er hatte, er hatte ja schließlich eine Viertelstunde Arbeit und musste zwei Anrufe tätigen. Und ich hab für 5 € Benzin verfahren. Das war eben derer Geschäftsbedingung.
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#26 | |
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Zitat:
Die IP zeigt auf einen Rechner, nicht auf die Person. Aber nur die Person ist haftbar. Wenn sich jemand mit deinem Account einlogt, wird auch seine IP gespeichert (d.h. die zugewiesene IP des Providers), mit deinen Zugangsdaten. Heutzutage ist alles möglich. Ich mag mich jetzt auch nicht rumstreiten. Ich habe solche unrechten Forderungen noch nie bezahlt und werde es auch nicht tun. Das deutsche Fernabsatzgesetz ist dahingehend ziemlich eindeutig. Ich habe beruflich viel damit zu tun und rate jedem Interessenten für einen Onlineshop, genau diese Risiken einzukalkulieren. Versandhäuser wie z.B. Otto haben 1/3 Warenrücklauf, die Kosten dafür müssen sie selbst tragen. @berndy: AGB's enthalten oft ungültige Klauseln, genau wie Mietverträge, die man nicht erfüllen muss. Wegen Kleinbeträgen wie 5€ lohnt der Streit sicherlich nicht, bei größeren Beträgen eventuell doch.
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#27 |
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Wir haben alle Recht, der eine mehr, der andere weniger. Ich würds aber nicht auf einen Rechtstreit ankommen lassen. Meistens läuft das im Zivilrecht ja ohnehin auf einen Vergleich raus. Und wenn ein Vergleich zustande kommt, zahlt jeder, das wird vermutlich teurer als die 200 €, die Anfangs erwähnt wurden. Nur der Händler kanns von der Steuer absetzen.
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#28 |
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yo vor allem da er ja zu 100% selber schuld ist
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#29 |
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Gast
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darauf läufts wohl raus!
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@majestic_morpheus
Ich muss gestehen, dass ich weder eine Ausbildung in Zivilrecht noch Lust und Laune habe, mir das alles anzulesen, weil ichs so selten brauche (nie)
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#31 |
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Erfahrener Benutzer
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Ach ja: ich hab grad den Eingangspost nochmal genau gelesen (sollte man immer erst NACH einer Diskussion darüber machen
Momentan geht es ja anscheinend immer noch 25€, oder hast du (ady) schon was von der Inkassofirma gehört? Das mit der Inkassofirma sieht nämlich mehr nach einer Drohung aus. Klar kann der eine beauftragen, hat ja seinen Namen und Adresse, aber das mit der IP macht mich stutzig. KLar geht das grundsätzlich (siehe berndy), aber es wird doch kein Richter einen Provider zwingen eine IP rauszurücken, weil eine Inkassofirma das so will. Das machen die nur wenn der Staatsanwalt das als Beweis für ein Strafverfahren braucht. Also ist das vielleicht nur so eine blöde Drohung, damit er seine 25€ bekommt.
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#32 | |||
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@Berndy: Korrekte Einstellung
@Ricky: Stimmt, bei 25€ macht ein Inkassounternehmen keinen Finger krum. Da verdienen die doch nichts. Dem Staatsanwalt ist es auch zu wenig. (PS: Gemerkt? Ich habe dir Recht gegeben Da der Berndy mitliest, habe ich mal die relevanten Textpassagen aus dem Gesetz rausgesucht ( Allgemein: Zitat:
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#33 |
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Erfahrener Benutzer
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Das einzige, was rechtlich nicht eindeutig zu sein scheint, sind die Hinsendekosten. Zurück ist klar, ab 40€ der Händler.
Aber die Hinsendekosten sind gesetzlich nicht festgelegt, die kann der Händler also dem Käufer aufbrummen und ich bin mir da nicht sicher, ob er die dem Käufer nach dem Widerruf erstatten MUSS. Dann gehts wieder von vorne los, Vertrag mit wem, Beweise… Soll kein neuer Diskussionseinstieg sein. Damn, jetzt hab ich mich aber lange genug mir Erbsenzählen vom lernen abgehalten.
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#34 |
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Super-Moderator
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Das Zivilrecht ist in weiten Bereichen äußerst kompliziert, deswegen ist das auch der Hauptbestandteil einer juristischen Ausbildung. Ohne fundierte Kenntnisse sollte man, zumindest wenns tatsächlich um viel Kohle geht, einen kompetenten Fachanwalt für so was zu Rate ziehen. Wenns um 25 € geht, dann natürlich nicht, es sei denn man will seine Vertragsrechtschutzversicherung ausnutzen.
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#35 | |
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Super-Moderator
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#36 |
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Kilometer: 111000
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Hy,
ich habe dort auch schon Reifen gekauft und beim Händler aufziehen lassen. Null Problemo. Die nächsten Puschen werde ich trotzdem eher bei mir "um die Ecke" kaufen. A. Ich muß die Räder eh abholen hinbringen B. Das Geld bleibt (zumindestens teilweise) in der Region
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Gruß Krafti ---------- |
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#37 |
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Gast
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Meine Herrn ich danke ihnen für die vielen tips, und ich spreche noch mit der
verbraucher-schutz-zentrale was die meinen. Danke |
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#38 | |
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Benutzer
Registriert seit: 01.05.2006
Ort: wien
Beiträge: 43
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Zitat:
du bestellst etwas, holst es dann einfach nicht ab und willst dann nur die versandkosten übernehmen ???? wer bezahlt den gesamten arbeitsaufwand ??? es geht ja dann nicht nur ums reifen aus dem regal, verpacken, versand, retour, auspacken ins regal.... fallst das schon gehört hast gibts auch soetwas wie ne buchhaltung. reifen aus bestandsliste raus, geldeingang, abgaben usw usw und dann wieder alles in umgekkehrter reinfolge wieder rein. auf deutsch nichts als arbeit nur weil DU reifen bestellst und dann zuerst einfach nicht abholst und dann noch ärger einfach vergisst und da redest von abzocke ????? möcht schon wissen wenn du nen betrieb hast, irgendwas versendest und die kunden holen es nicht ab weil es sie jetzt nicht freut auf die post zu gehn, sie es VERGESSEN (weis zwar ned wie man ne benachrichtigung das was auf der post liegt vergessen kann, aber alles is möglich) ob du den allen dann nur die versandkosten aufbrummst und dich so sehr über dein bombengeschäft freust. 20 waren raus, alles verbuchen und 19 wieder retour weil es die leute einfach nicht freut ihre sachen abzuholen. mann o mann normaleweise gehörst du wegen rufschädigung des unternehmers verklagt, weil von abzocke kann hier keine rede sein, wenn dann von blödheit und die bezieht sich keinesfalls auf den absolut korekten händler. mfg romn |
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#39 | |
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Super-Moderator
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#40 | ||
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Es gilt aber auch zu überlegen, inwieweit ein Streit lohnend ist. Schnell sind die Aufwendungen viel höher als der eigentliche Streitwert.
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