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Alt 08.04.2007, 15:28:02   #1
holger1596
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Standard Thema Tüv

Also meine Maschine wurde sstillgelegt und hat somit keinen Tüv mehr.
Am Dienstag werde ich Sie zulassen.
Nur vor dem Tüv muss ich noch die Ventile + Vergaser einstellen lassen.
--> ich muss in die Werkstatt.
Aber darf ich ohne Tüv in die Werkstatt fahren? (und danach eben zum tüv)
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holger1596 ist offline  
Alt 08.04.2007, 15:45:03   #2
bloodangel
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da dürfte es keine problemme geben wenn sie dich aufhalten sagst halt denen das du ein termin beim tüv hast und du dort aufm weg bist
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Alt 08.04.2007, 20:11:35   #3
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Kannst du eh knicken mit dem anmelden vor dem Tüv! Weil soweit wie ich weiß kann man mittlerweile nur noch kraftfahrzeuge anmelden die noch tüv haben! (verbessert mich wenn ich da falsch liege)
 
Alt 08.04.2007, 20:23:09   #4
GS-Noob
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wenns nur die ventile und vergaser sind, die du einstellen musst, steht doch dem tüv nix im wege, kannst doch zuerst tüv machen und dann inne werke...

oder hast irgendwelchen schwerwiegenden probleme die der tüver nicht sehen will?
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Alt 09.04.2007, 09:46:42   #5
berndy
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Anmelden ohne TÜV ist nicht. Du bekommst eine Zulassug nur, wenn dein Fahrzeug den Bestimmungen entspricht, d.h. in diesem Fall eine gültige Hauptuntersuchung und neuerdings auch AU (ist aber beim TÜV mit dabei) hat.

Was geht: vorläufig anmelden, gibts einen Vorführschein (kein Kurzzeitkennzeichen!), mit dem du dann auf dem kürzesten Weg zum TÜV und wieder nach Hause fahren kannst. Wenn du TÜV in der Werkstatt machen lässt, sprich das mit der Zulassungsstelle ab, dürft auch kein Problem sein.

Nachteil: Du musst bei der Zulassungsstelle zwei mal warten. Einmal für den Vorführschein und dann nochmal für die Zulassung.

Was meinst du mit stillgelegt? Endgültige Stilllegung oder vorübergehende?

Bei der endgültigen reicht eine Hauptuntersuchung nicht mehr, da brauchst du eine Vollabnahme nach § 21 StVZO. Bei der vorübergehenden verfällt der TÜV erst zum angegebenen Termin. Also wenn du vor der Abmeldung noch TÜV bis z.B. 08.07 hattest und es jetzt zulassen willst, hast du immernoch TÜV bis 08.07, sofern nicht mehr als 18 Monate seit Stilllegung vergangen sind.
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Man sollte es so oder so nicht übertreiben.
berndy ist offline  
Alt 09.04.2007, 11:56:22   #6
holger1596
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ist vorrübergehend Stillgelegt!
Ich dachte ich bekomm des nummernschild, nur eben ohne Tüv etc. und die Plakette pappt dann der Tüv drauf, oder irre ich mich da?

So hat es zumindest mein Dad gesagt
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holger1596 ist offline  
Alt 09.04.2007, 15:19:10   #7
La.Dani
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wo ihr gerade schon beim thema tüv seid...
ich hätte da auch mal zwei fragen.
meine kleine zicke (ja sie hat mich seit dem 1.april schon wieder ordentlich ins schwitzen gebracht) hatte bis 03/07 tüv. habe am 16. april einen termin beim tüv. soweit so gut, sollte keine probleme geben.

1. mit wieviel kosten muss ich circa für HU und Abgasuntersuchung rechnen?
2. Habe das Moped schon mit 2 versch. Reifen gekauft. Sprich vorne ein Michelin hinten ein Bridgestone. Das Modell ist jeweils gleich und mit der Betriebsanleitung konform. Aber: Lässt der TÜV das durchgehen???

Danke für die Antworten.
Die Dani.
 
Alt 09.04.2007, 15:49:31   #8
k-star
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@berndy
aus eigener Erfahrung klappt das mit dem Vorführschein nur eingeschränkt, da es im Ermessen der Zulassungsstelle liegt.
Ich hatte es hier gerade in Berlin, die Zulassungsstelle sagte das klappt nur wenn das Fahrzeug vorher in Berlin oder einem angrenzendem Zulassungsbezirk angemeldet war. Also musste ich doch zum Kurzzeitkennzeichen greifen.

Ich weis natürlich nicht wie es woanders funktioniert, aber in der Hauptstadt nur eingeschränkt.
 
Alt 09.04.2007, 18:40:26   #9
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Zitat:
Zitat von holger1596
ist vorrübergehend Stillgelegt!
Ich dachte ich bekomm des nummernschild, nur eben ohne Tüv etc. und die Plakette pappt dann der Tüv drauf, oder irre ich mich da?

So hat es zumindest mein Dad gesagt

Nein das gab es mal aber jetzt nicht mehr! Am besten mim anhänger oder so zum tüv fahren alles klar machen und zulassen!
 
Alt 10.04.2007, 20:06:56   #10
berndy
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Vorsicht, das muss man genau lesen!

So einfach gehts dann doch nicht.

Du darfst das nur machen, wenn du ein Kennzeichen hast, das für den Bezirk ausgegeben wurde in dem es wieder zugelassen werden soll.

Außerdem sollte man sich das von seiner Versicherung bestätigen lassen (am besten schriftlich), dass diese Fahrten auch mit eingeschlossen sind.

@k-star Da hat die Hauptstadt genau Recht. Meine war von einem anderen Zulassungsbezirk. Ich musste mir ein Kennzeichen prägen lassen, das wurde auch auf mich eingetragen, aber von der Zulassungsstelle nicht abgestempelt. Dafür bekam ich den Vorführschein. Bei Verkehrskontrollen kann man den vorzeigen und schon ist alles ok, wenn man sich auf einer genehmigten Fahrt befindet. Ich hatte eine gewisse Frist, in der ich mein Fahrzeug dann richtig zulassen musste. Wie lange, weiß ich nicht mehr genau.
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berndy ist offline  
Alt 10.04.2007, 20:26:34   #11
k-star
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Ich wollte ja auch nen neues kennzeichen, da ich kein altes hatte.
Die aussage von der zulassungsstelle war eben, dass das in ihrem ermessen liegt und sie das eben nicht machen, außer das fahrzeug war vorher schonmal in berlin zugelassen, egal ob man das alte kennzeichen noch hat oder nich.
 
 

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