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Alt 06.09.2007, 15:42:23   #1
e-reyser
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Standard Falsche Leistung in neuem Brief und Schein eingetragen

Ich habe gestern meine Gs500e zusammen mit meinem Vater angemeldet. Ich habe dabei eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II bekommen, der alte Brief wurde entwertet und mir wieder ausgehändigt. Die GS war im alten Schein (Bj.91) mit 25kw per Gasschieber gedrosselt eingetragen. Jedoch habe ich leider (sonst wäre ich direkt wieder rein) erst zuhause gemerkt das sie mir nur 20kw bei 8000u/min eingetragen haben, genauso eine geringere Höchstgeschwindigkeit von 135km/h und eingeringeres Standgeräusch mit nur 86db. Leider hat die Zulassungsstelle aber nur so besch...ränkte Öffnungszeiten das ich nur einmal die Woche hin kann. Und mein Vater meinte jetzt das ich es nicht ändern lassen soll weil es ja im alten Schein drin stände und außerdem wäre es ja so günstiger in der Versicherung und der Fehler liegt ja nicht bei mir (sprich ich soll mich im Falle eines Falles dummstellen). Nun meine Frage was soll ich tun? Soll ich nächste Woche wieder hin es ändern lassen oder soll ich es lassen wie es ist und ne Kopie des alten Briefs immer mitführen?

Achja und die Eintragungen, sprich den LSL Lenker und die Spiegler Stahlflex vorne haben sie auch nicht übernommen Aber dazu sind sie ja leider nicht mehr verpflichtet (nur was eine Zusatzabnahme nach §19 erfordert). Einziges Problem ist jetzt nur das ich das Motorrad gebraucht gekauft habe und keinerlei Gutachten/ABEs für die Teile hab. Reicht es da wenn ich eine Kopie vom alten Brief dabei habe oder soll ich das auch ändern lassen?
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Alt 06.09.2007, 15:53:25   #2
Eleven7
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Meine Meinung: Ändern lassen.

Weil: Ist zwar der Fehler der Zulassungsstelle, aber trotzdem deine Verantwortung für das Fahrzeug. Wenn dann doch was passiert, und ihr das Fahrzeug mit falschen (vor allem zu niedrigen) Werten versichert habt, könnt ihr dafür belangt werden. Eventuell fahrt ihr dann gerade ohne Betriebserlaubnis. Das ist die Verantwortungspflicht des Halters für Fahrzeuge. Auf jeden Fall begeht ihr Versicherungsbetrug.

Die Zulassungsstelle muss das wieder korrigieren. (... und zwar kostenlos!)


Edit: Im allgemeinen reicht eine Kopie des alten Briefs (eventuell das Original, ist ja eh entwertet) für die fehlenden ABEs. Jedoch ist das von Polizist zu Polizist unterschiedlich (mehr oder weniger Ahnung)
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Alt 06.09.2007, 15:59:06   #3
VPGünni
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Hey, keine ernstgemeinte Frage, oder?

Is Mist wenne wieder dahin musst, aber nicht zu umgehn. Ruf direkt an, melde den Fehler und laß Dir nen termin geben. Wie eleven7 schon sagt, net zu Deinen Kosten (was sie aber versuchen werden).
Obwohl Du den Schein auch vor ort hättest kontrollieren müssen...

Gutes Gelingen und laß Dir keine Zeit damit
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Alt 06.09.2007, 16:04:17   #4
e-reyser
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selbst wenn ichs vor ort gemerkt hätte hätte die zulassung stelle schon zu gehabt Die haben nur Mittwochs bis 18 uhr geöffnet (ansonsten von 8-12) und dementsprechend lange musste ich warten (da ich erst um 17uhr hin konnte).
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Alt 06.09.2007, 16:20:35   #5
VPGünni
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kenn ich, komme aus Essen. Da stehste erst bis zu ner Stunde in 10Meter langen schlagen (die durch den Vorraum gehn) um ne Karte zu ziehn um noch länger zu warten aufgerufen zu werden. Wenns pech hast verbringste 2,5 Std dort, damit die Sagen "wir schließen, kommse morgen wieder"!
Großstadt halt mit nur einer Zulassungsbehörde
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Alt 06.09.2007, 17:16:04   #6
kasapv
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Eleven7 hat leider Recht und Unwissenheit schuetzt vor Strafe nicht. Also dumm stellen bringt mal gar nichts, ausser weiteren Problemen.

Polizeikontrolle ist eine Sache, aber wenn's dann mal um Unfall geht (selbst unverschuldet) gibt's richtig Stress. Keine gueltige Betriebserlaubnis und damit keinen Versicherungsschutz!

Buerokratie ist schon Scheisse, aber Anarchie auf den Strassen waer wohl noch schlimmer.
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