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Alt 26.06.2003, 09:30:29   #1
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Standard Ab wann darf ich entdrosseln? (ALTER)

Hi bin jetzt fast 19 und habe dementsprechend seid ca. 1nem Jahr meinem Lappen!

Wann darf ich entdrosseln? nach der Probezeit (also nach 2 Jahren) oder mit 21?

THX

Dagsta
 
Alt 26.06.2003, 09:40:14   #2
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du darfst auf den tag genau 2 jahre nach dem erhalt des klasse A führerscheins ohne leistungsbeschränkung fahren!
 
Alt 26.06.2003, 16:12:58   #3
King Madness
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2 Jahre nach Erhalt des Führerscheins oder mit deinem ... jetzt schlag mich doch einer ... 25. (?) Geburtstag

Irgendwie war da doch was in den Gesetzen ...

Gruß
Georg
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Ralf Georg
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Alt 26.06.2003, 16:19:13   #4
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wenn man 25 ist und den führerschein klasse A macht kann man gleich alles fahren....aber alles darunter (auch 24 3/4) heißt 2 Jahre leistungsbeschränkt...du hast deinen führerschein am 3.8.2002 erhalten dann kannst du am 3.8.2004 alles fahren!
 
Alt 27.06.2003, 07:30:02   #5
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mit dem scheckkartenführerschein muß ich nichtmal was am schein ändern lassen hat mir der heini von der Führerscheinstelle vor über 2 jahren erzählt..

hoffe der hat da nix falsches verbreitet..

- alex
 
Alt 27.06.2003, 08:52:00   #6
Cherry
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Zitat:
Zitat von alex0801
mit dem scheckkartenführerschein muß ich nichtmal was am schein ändern lassen hat mir der heini von der Führerscheinstelle vor über 2 jahren erzählt..
Das war schon mehrfach Thema hier. Du darfst mit dem Plasteding nach 2 Jahren automatisch offen fahren. Ich hab grad nochmal geschaut:
Ich hatte als erstes auch noch ne rosa Pappe. Ich mußte ja mit 20 noch umschreiben (lassen) und da gabs dann schon die Plastekarten. Bei mir steht es so drinne:
01.05.95 bei A1
26.08.97 bei A (beschränkt, also die erste von den beiden A-Zeilen)
*) steht bei A unbeschränkt, also hier steht auch kein Datum
Und damit gibts keine Probleme. Ich denke, mittlerweile sollten auch alle von der Rennleitung geschnallt haben, wie das läuft.

Cherry, mit C1E-Führerschein ;-)
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Verantwortung übernehmen heißt: "die Geschwindigkeit an die Verhältnisse anpassen", nicht zu denken, dass das Tempolimit "Denken und Verantwortung übernehmen" am Steuer erspart.
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Alt 27.06.2003, 09:45:02   #7
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wenn ich nach zwei jahren die huddl auf mache, muss ich dann zum tüv und das umtragen lassen.
danke für die antworten!
grüße
 
Alt 27.06.2003, 10:33:39   #8
Cherry
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Zitat:
Zitat von svenreichle
wenn ich nach zwei jahren die huddl auf mache, muss ich dann zum tüv und das umtragen lassen.
Sicher. Warum solltest du das nicht tun müssen? Ändert zwar nix an der Versicherung (fällt sowohl offen als auch gedrosselt unter die Kategorie 'Unter 50 PS'), muß aber doch zumindest offiziell eingetragen werden.

Cherry
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Alt 28.06.2003, 07:29:09   #9
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ja mit 20 kannste die teile offen fahren.
 
Alt 28.06.2003, 10:09:37   #10
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vorrausgesetzt du hast mit 18 den schein gemacht...

- Alex
 
Alt 28.06.2003, 12:05:52   #11
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das setz ich ja voraus hatt er ja gesagt das er mit 18 die fleppen gemacht hat
 
Alt 28.06.2003, 12:08:53   #12
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eigentlich war es auch mal so das man in den 2 jahren min. 4000km gefahren sein muß....aber ich glaube das war noch vor dem EU-Schein!
 
Alt 28.06.2003, 13:38:21   #13
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Zitat:
Zitat von Danny
eigentlich war es auch mal so das man in den 2 jahren min. 4000km gefahren sein muß....aber ich glaube das war noch vor dem EU-Schein!
So schauts aus. Und das war auch nur ne Unterschrift auf deinem Führerscheinantrag für die offene Klasse. Hat keiner überprüft, ob du die km wirklich gefahren bist. Wie sollten sie das auch machen.

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Verantwortung übernehmen heißt: "die Geschwindigkeit an die Verhältnisse anpassen", nicht zu denken, dass das Tempolimit "Denken und Verantwortung übernehmen" am Steuer erspart.
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Alt 28.06.2003, 19:50:46   #14
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doch können die nach prüfen zb macht es die polizei sio die müssen búch führen aber sowas giebt es eh nimmer so oft :P
 
Alt 28.06.2003, 20:08:47   #15
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Hallo erstmal...

Zitat:
Zitat von christian
doch können die nach prüfen zb macht es die polizei sio die müssen búch führen aber sowas giebt es eh nimmer so oft :P
Zu der Zeit der "Rosa Lappen" musste man einfach angeben, das man 4TKm gefahren ist.
Da musste und konnte nix nachgewiesen werden!
Aber zu der Zeit, hast du noch mit der Playmobil-Burg gespielt...

Was du wohl meinst sind Fahrtenbücher, die in anderem Zusammenhang ausgefüllt werden müssen.

Michael
 
 

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