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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 05.09.2006
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Hallo liebe Community,
ich denke darüber nach, wie es möglich wäre, ein GS 500 legal auf E85 zu bekommen. Es ist NICHT so, dass ich vorhabe, morgen los zu rennen und irgendwas zu testen, sondern möchte einfach meine Gedanken mit euch teilen Als bekannte Nachteil sind ja der erhöhte Verschleiß im Motorraum (Lösung der Oxidschicht auf Aluminium) und die schlechtere Kurzstreckentauglichkeit zu nennen. Da der stöchiometrische Luftbedarf von Ethanol deutlich unter dem von Benzin liegt werden als Lösung dafür oft neue Düsen vorgeschlagen. Dadurch erlischt natürlich die Betriebserlaubnis, da mit "normalem" Sprit eine höhere Leistung (bei angepasstem Abgassystem und Luftfilter) zu erwarten ist. Wie sieht es denn aus, wenn ich statt die Benzinzufuhr zu erhöhen, die Luftzufuhr verringere? Mit einem Luftfilter mit geringen Luftdurchlass (der für die gedrosselte - oder etwas selbstgebautes) sollte ich dann wieder in den stöchiometrischen Betrieb kommen. Der große Vorteil bei einer selbstgebauten Variante wäre, dass man den Filter verstellbar konstruieren kann, sprich wenn ich die Sitzbank abnehme und eine Klappe entferne/Platte verschiebe/$etwas anderes mache könnte ich von Ethanol auf Benzinbetrieb wechseln. Sehr praktisch, wenn gerade keine E85 Tanke in Reichweite ist. Was sagt ihr dazu? Wäre das legal? Viele Grüße, der Sumpfmensch PS an den potentiellen Captian Obvious: Ich weiß, dass ich bei gleicher maximaler Kraftstoffmenge aber veringertem Heizwert eine geringere Leistung erwarten muss
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#2 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 06.12.2010
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Chaos fährt damit schon seit über einem Jahr rum, ohne Probleme.
Such mal, er hat hier im Forum irgendwo mal eine sehr ausführliche Geschichte aufgeschrieben.
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#3 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Hat er, aber mit größerer Bedüsung. Gerade das will der Sumpfbewohner nicht.
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#4 | |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 05.09.2006
Ort: Würselen
Beiträge: 246
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Genau richtig
Kann mir denn jemand bestätigen, dass eine Verkleinerung des Luftfilters legal ist? Oder zählt das als Eingriff in die Gemischaufbereitung schon unter "Ein Fall für die Einzelabnahme"? Zitat:
Aber schon mal danke für die Antworten Nur weiter so |
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#5 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 06.12.2010
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Also eigentlich versteht sich das von selbst, wer am Luftfilterkasten manipuliert, muss das auch prüfen lassen, er ist immerhin einer der Bauteile die entscheidend das Lärmverhalten beeinflussen. Emissionsschutz etc.
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#6 |
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Super-Moderator
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Sein Nick war Cha0s. Er ist hier nicht mehr aktiv, seine Posts sind aber noch da.
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#7 |
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Super-Moderator
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Könnte man sich doch per Einzelabnahme eintragen lassen, wenn man den finanzielen Aufwand nicht scheut.
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![]() Man sollte es so oder so nicht übertreiben. |
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#8 |
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Erfahrener Benutzer
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Klar kann man das, wenn du auf E85 umrüstest musst du das eh abnehmen lassen, weil sich das Abgasverhalten ja ändert.
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#9 | |
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Gast
Beiträge: n/a
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Die Frage ist, ob es sich auch verschlechtert, wohl eher nicht, Alkohol soll doch angeblich sauberer verbrennen...:
Zitat:
Demzufolge erlischt die BE nicht. Es stellt sich die gleiche Frage in Bezug auf die Veränderung des Luftfilters, perse dürfte aber die BE nicht grundsätzlich erlischen, wenn die Luftzufuhr verringert wird, sofern sich Abgas- oder Geräuschverhalten nicht verschlechtern. Von einer Gefahrerhöhung (abstrakt) ist auch nicht auszugehen. |
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#10 |
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Erfahrener Benutzer
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Also aus den Ausführungen von Chaos weiß ich das er durch die größeren Düsen Probleme mit der AU hatte, abgesehen davon musst du eine Änderung auf Gasbetrieb auch eintragen lassen.
Das Abgasverhalten muss sich ja nicht verschlechtern, es muss sich ja nur ändern um es neu prüfen zu lassen. Ich gehe aber davon aus, das der TÜV einer Umrüstung auf E85 nicht negativ gegen über stehen wird. Ich denke die werden sich freuen mal eine andere Art von Umbau zu sehen.
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#11 |
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Erfahrener Benutzer
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Erfahrener Benutzer
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Zitat:
Zitat:
Neugierig... Lix |
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#13 | |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 05.09.2006
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Das war ein Vergleich
Goose meinte, dass du, FALLS du auf Gasbetrieb umrüsten möchtest, das eintragen musst, obwohl das Abgasverhalten sich verbessert. Und das trotz des von dir zitierten Paragraphens. Zitat:
Laut der Seite carconcepts-ilg die u.a. Umrüstkits für E85 (in Form von Steuergeräten) anbieten, basiert der Zwang für eine Eintragung bei Umrüstung auf Gas in den ECE Richtlinien "bei Autogas die ECE-R6701 oder ECE-R115 und bei Erdgas die ECE-R110" (was übrigens nicht ganz stimmt, es gibt keine R6701. Die meinen die Richtlinie R67). Einen Überblick über die Richtlinen gibt es hier. Angeblich soll für E85 eine Gesetzeslücke existieren, welche momentan noch einen Betrieb eines modifizierten Fahrzeuges ohne Abgasgutachten ermöglicht. Auf der einen Sache macht es Sinn, dass für Gas eine extra Richtlinie existiert, die eine Eintragung vorschreibt, da durch den Krafstoff Gas, in geschlossenen Parkhäusern oder Garagen bei nicht fachgerechter Montage bzw. Herstellung eine meiner Meinung nach nicht zu Unterschätzende Gefahr ausgeht. Sonst könnte ja jeder sich eine LPG-Flasche in den Kofferraum legen, eine entsprechende Leitung in den Motorraum legen und diese mit passenenden Ventilen an die Einspritzdüsen tüddeln. Des weiteren kann ein Verlust der Zulassung nicht in der Nutzung eines alternativen Krafstoffes begründed sein, da meines Wissens ein altes Diesel-Fahrzeug ohne weiteres mit Pflanzenöl betrieben werden darf. (Die steuerrechtlichen Probleme der "Lebensmittel->Krafstoff" Transformation möchte ich hier einfach mal dezent unter den Tisch fallen lassen Auf der anderen Seite ... So ganz traue ich dem "legalen" Braten aber docht nicht ... Vielleicht kommen wir zu einer Lösung, wenn wir von der E85 Geschichte etwas Abstand nehmen. Dann bleibt eigentlich nur die Frage: "Darf ich meinen Luftfilter modifizieren, wenn weder das Geräusch-, noch das Abgasverhalten sich verschlechtert?" Und zumindest laut §19,2 StVZO ist dadurch kein Grund gegeben, dass die Zullasung erlischt: Die Fahrzeugart ist die selbe, eine Gefährdung ist auzuschließen und, wie gesagt, das Abgas- und Geräuschverhalten verschlechtert sich nicht. Das ist momentan mein Verständniss der Sachlage. Ich lasse mich aber gerne eines Besseren belehren |
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#14 | ||
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 05.09.2006
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Zitat:
PS: Zitat:
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#15 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 12.06.2008
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#16 |
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Erfahrener Benutzer
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Also ich meinte natürlich das E85, und wollte es mit der Umrüstung auf den Gasantrieb beim Auto vergleichen.
Und ich denke das wenn man eine Veränderung am Luftfilterkasten vornimmt,diese auch abgenommen werden muss. Sonnst könnte ja jeder ein paar Löcher rein schneiden, und gut ist. Und welcher § das ist, ist mir egal, mit dem 21er liegste bei ner Einzelabnahme auch immer richtig. Alleine die Tatsache das im Brief ein Benzinmotor eingetragen ist, reicht doch schon um zu verstehen das Alkohol kein Benzin mehr ist, oder? Ich möchte den Ärger auf jeden Fall nicht haben. Mal abgesehen davon, das ich keine Ahnung habe wie sich e85 im Brandfalle verhält, brennt das schneller oder langsamer? Wo liegt die Zündtemperatur? Gibt es bei dem Betrieb was zu beachten?
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#17 |
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Erfahrener Benutzer
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Kilometer: 21500
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Als ehemaliger aktiver E85-Fahrer mit dem Auto, werd ich mal einige Dinge zurechtrücken.
Luftfilter verkleinern? Die GS hat schon keine Leistung. Jetzt wollt ihr die Leistung weiter verringern? LuFi lassen, Düsen anpassen. Wenn das korrekt gemacht wird, ist die AU auch kein Thema. Düsenanpassung sollte dann eingetragen werden. Ethanol und korossion?? Wohl kaum. Versuche wie auch Verträglichkeitstabellen weisen minimum eine gleiche Verträglichkeit wie Benzin auf. In vielen Fällen auch besser. Was korrekt ist, ist die Kurzstreckentauglichkeit. Durch die geringe Hitzeentwicklung und chem. Eigenschaften des Ethanols wird der Motor nichts so heiss, bzw. er wird langsamer warm. Dadurch verlängert sich die Warmlaufphase... Im übrigen wird wohl auch eine andere Starterdüse von Nöten sein. Fraglich ist, ob E85 als Kraftstoff in die Papiere zu bringen ist. Die Kiste läuft bekanntlich mit "Normal"-Benzin. Dieses gibt es nicht mehr zu kaufen. Ebenso bei aktuellen Modellen steht nicht E10 als Kraftstoff drin. Heisst also, wir kaufen Moppeds/Autos ohne die entsprechende Freigabe für einen auf dem Markt erhältlichen Kraftstoff^^ |
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#18 | ||||||||
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 05.09.2006
Ort: Würselen
Beiträge: 246
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Zitat:
Durch eine Veringerung des Ansaugwiderstandes erhöhst du ja die Luftzufuhr. Um weiterhin eine stöchiometrische Verbrennung sicher zu stellen braucht du dann auch eine höhere Benzinzufuhr, womit du eine (eintragungspflichtige) Leistungssteigerung erhälts. Solltest du dich einem zu mageren Bereich befinden steigen die Kohlenmonoxid und durch die erhöhte Motortemperatur auch die NOx Ausstöße. Damit verschlechtert sich das Abgasverhalten und die Zulassung erlischt. Zitat:
Zitat:
Auf den alten Fahrzeugscheinen ist aber mit Otto/Diesel das Verbrennungsverfahren und dadurch eben NICHT der Kraftstoff festgelegt. Jetzt ist die Frage: Dürfen die das Angenommen ich melde mein fiktives Diesel-Fahrzeug kurz ab und anschließend wieder an. Vorher konnte ich es mit Pflanzenöl betanken, anschließend erhalte ich eine Zulassungsbescheinigung die meinen Kraftstoff als Diesel festlegt. Gibt es nicht so eine Art Bestandschutz? (Eine Regelung, dass Menschen mit älteren Auto-Führerscheinen immer noch 125er Roller fahren dürfen, da sie dieses Recht damals erworben haben, gibt es ja.) Zitat:
Die Zündtemperaturen von Ethanolgemischen liegen oberhalb von Benzin (390-400°C zu 320-325°C). Ich fass einfach mal zusammen was ich sonst noch auf der Seite gefunden habe: Der Flammpunkt von E85 liegt deutlich unter -20°C. Aus dieser Richtung sollten keine Probleme zu erwarten sein. Ein Gemisch mit E85 ist gegen Abmagern empfindlicher. Beim Anfetten allerdings länger zündfähig. Aufgrund des relativ hohen unteren Explosionspunktes (Ethanol: 44,0 °C Benzin: <= 4°C) hat man auch ein schlechteres Kaltstartverhalten zu erwarten (wobei ich mir da gar nicht so sicher bin, ob das im Vergleich zum Siedepunkt so viel Einfluss hat). Und damit zum Problem von Ethanol: Der hohe Siepunkt von 78°C. Laut DIN EN 228 m muss bei 70°C schon mindestens 20% des Kraftstoffes verdampft sein. Das wird wohl das größte Problem für die Kaltstarteigenschaften sein. Dazu kommt, dass durch die geringere Siedetemperatur das Öl beim Kurzstreckenfahren nicht heiß genug wird um den Kraftstoff ausdampfen zu lassen. Das sagt auch Ch40s in seinem Bericht. Laut diesem Bericht gibt es allerdings keine größeren Problem mit dem aggressiven Verhalten von Ethanol dem Alluminium im Motor gegenüber. Auf der anderen Seite gibt es auch Vorteile: Eine mit 104 ROZ deutlich höhere Klopffestigkeit und eine höhere Flammgeschwindigkeit. Dann noch etwas ganz anderes: Wenn ich den Luftfilterquerschnitt veringere oder die Luftmenge anderweitig begrenze, erhöhe ich ja den Ansaugwiderstand. Dadurch veringert sich dann natürlich der Wirkungsgrad. Auf der anderen Seite öffne ich die Drosselklappen durch die gesunkene Maximalleistung im Durschnitt weiter. Dadurch sinken meine Drosselverluste. Ich persönlich würde über den Daumen abschätzen, dass dies die Luftfilterverluste mehr als ausgleicht. Was sagt Ihr dazu? Zitat:
Die hatte ich (etwa) auch damals, als ich noch gedrosselt unterwegs war. Autobahn, Landstraße oder was auch immer war alles machbar. Zitat:
Zitat:
Warum? können wir nicht einfach den Choke aufdrehen? Zitat:
[citation needed] |
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#19 | ||
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Gast
Beiträge: n/a
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Zitat:
Ich bleibe dabei: deine Vorhaben würden die BE nicht erlischen lassen. Es gibt evtl. noch etwas zu bedenken. Berndy hat vor kurzem mal folgendes zum Lesen bzgl. des Erlischens der BE gepostet: http://www.verkehrsportal.de/board/i...howtopic=38312 Zur Nr. 3 steht da Zitat:
Geändert von Hansafan1985 (15.05.2011 um 13:58:41 Uhr) |
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#20 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 06.12.2010
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Beiträge: 4.738
Baujahr: 1989
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@Sumpfmensch:
Wie soll ich dein erstes Zitat verstehen? Denkst du ich liege falsch wenn ich sage das man eine Änderung am Luftfilterkasten eintragen muss? Wir reden hier von einem bauartgeprüften Fahrzeug, alle Änderung an der Bauart gerade im Bereich der Teile die das Abgasverhalten so wie den Emissonschutz betreffen, müssen bei Veränderungen geprüft werden. Jedes Anbauteil wie ein Auspuff hat heute eine E Prüfnummer, ja und selbst der Tauschfilter von K&N dürfen nur mit einer ABE legal gefahren werden. Warum also sollten Veränderungen am Luftfilterkasten da nicht auch geprüft werden müssen. Du schreibst das man eine eintragungspflichtige Mehrleistung erzielen würde, wenn man den Ansaugwiederstand verringern würde und die Benzinzufuhr erhöhen würde. Wenn du deine Theorie hier vor Ort in eine Leistungssteigerung in einen vom TÜV prüfrelevanten Bereich an der GS 500 in die Praxis umsetzt, bekommst du 200 Euro von mir. Den Prüfstand für vorher nachher Messung stelle ich dir. Ich denke immer noch, das du einen gescheiten Umbau auf E85 beim TÜV abgenommen bekommst, allerdings tragen dir die eher eine andere Bedüsung ein, als Änderungen am Luftfilter. Zum dem zweiten Zitat wegen der §, ich wollte damit zum Ausdruck bringen, das Papier in der Theorie sehr geduldig ist, aber mir die § in der Praxis am Arsch vorbei gehen, Sorry. Ich bin halt ein Praktiker, kein Theoretiker. Und mein § ist bei meinem TÜVer die 21, weil damit bekomme ich fast jeden Umbau den ich hier mache auch abgenommen, ganz legal.
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