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Alt 13.05.2011, 10:16:06   #1
Sumpfmensch
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Hallo liebe Community,

ich denke darüber nach, wie es möglich wäre, ein GS 500 legal auf E85 zu bekommen. Es ist NICHT so, dass ich vorhabe, morgen los zu rennen und irgendwas zu testen, sondern möchte einfach meine Gedanken mit euch teilen

Als bekannte Nachteil sind ja der erhöhte Verschleiß im Motorraum (Lösung der Oxidschicht auf Aluminium) und die schlechtere Kurzstreckentauglichkeit zu nennen.

Da der stöchiometrische Luftbedarf von Ethanol deutlich unter dem von Benzin liegt werden als Lösung dafür oft neue Düsen vorgeschlagen. Dadurch erlischt natürlich die Betriebserlaubnis, da mit "normalem" Sprit eine höhere Leistung (bei angepasstem Abgassystem und Luftfilter) zu erwarten ist.

Wie sieht es denn aus, wenn ich statt die Benzinzufuhr zu erhöhen, die Luftzufuhr verringere?

Mit einem Luftfilter mit geringen Luftdurchlass (der für die gedrosselte - oder etwas selbstgebautes) sollte ich dann wieder in den stöchiometrischen Betrieb kommen.

Der große Vorteil bei einer selbstgebauten Variante wäre, dass man den Filter verstellbar konstruieren kann, sprich wenn ich die Sitzbank abnehme und eine Klappe entferne/Platte verschiebe/$etwas anderes mache könnte ich von Ethanol auf Benzinbetrieb wechseln.
Sehr praktisch, wenn gerade keine E85 Tanke in Reichweite ist.

Was sagt ihr dazu?
Wäre das legal?

Viele Grüße,
der Sumpfmensch

PS an den potentiellen Captian Obvious: Ich weiß, dass ich bei gleicher maximaler Kraftstoffmenge aber veringertem Heizwert eine geringere Leistung erwarten muss
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Alt 13.05.2011, 10:20:44   #2
Goose
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Chaos fährt damit schon seit über einem Jahr rum, ohne Probleme.

Such mal, er hat hier im Forum irgendwo mal eine sehr ausführliche Geschichte aufgeschrieben.
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Alt 13.05.2011, 10:28:22   #3
acid
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Hat er, aber mit größerer Bedüsung. Gerade das will der Sumpfbewohner nicht.
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Alt 13.05.2011, 11:49:54   #4
Sumpfmensch
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Zitat:
Zitat von acid Beitrag anzeigen
Hat er, aber mit größerer Bedüsung. Gerade das will der Sumpfbewohner nicht.
Genau richtig
Kann mir denn jemand bestätigen, dass eine Verkleinerung des Luftfilters legal ist?
Oder zählt das als Eingriff in die Gemischaufbereitung schon unter "Ein Fall für die Einzelabnahme"?

Zitat:
Zitat von Goose Beitrag anzeigen
Chaos fährt damit schon seit über einem Jahr rum, ohne Probleme.

Such mal, er hat hier im Forum irgendwo mal eine sehr ausführliche Geschichte aufgeschrieben.
Ich hab im GS-500 Wiki seine Aussagen dazu gelesen. Leider finde ich seine Threads hier im Forum nicht: E85 wird als "zu allgemein" als Suchbegriff ignoriert und weder eine suche nach Beiträgen von "CHa0s" (Benutzer nicht gefunden) oder "chaos" (Keine Beiträge gefunden) führt mich zu einem Ergebnis.


Aber schon mal danke für die Antworten
Nur weiter so
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Alt 13.05.2011, 12:04:52   #5
Goose
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Also eigentlich versteht sich das von selbst, wer am Luftfilterkasten manipuliert, muss das auch prüfen lassen, er ist immerhin einer der Bauteile die entscheidend das Lärmverhalten beeinflussen. Emissionsschutz etc.
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Alt 13.05.2011, 17:42:36   #6
majestic_morpheus
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Alt 13.05.2011, 18:39:08   #7
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Könnte man sich doch per Einzelabnahme eintragen lassen, wenn man den finanzielen Aufwand nicht scheut.
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Man sollte es so oder so nicht übertreiben.
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Alt 13.05.2011, 18:55:10   #8
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Klar kann man das, wenn du auf E85 umrüstest musst du das eh abnehmen lassen, weil sich das Abgasverhalten ja ändert.
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Alt 13.05.2011, 19:13:51   #9
Hansafan1985
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Die Frage ist, ob es sich auch verschlechtert, wohl eher nicht, Alkohol soll doch angeblich sauberer verbrennen...:

Zitat:
...
(2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die

1.
die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
2.
eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
3.
das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.
...
§ 19 StVZO

Demzufolge erlischt die BE nicht. Es stellt sich die gleiche Frage in Bezug auf die Veränderung des Luftfilters, perse dürfte aber die BE nicht grundsätzlich erlischen, wenn die Luftzufuhr verringert wird, sofern sich Abgas- oder Geräuschverhalten nicht verschlechtern. Von einer Gefahrerhöhung (abstrakt) ist auch nicht auszugehen.
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Alt 13.05.2011, 19:27:00   #10
Goose
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Also aus den Ausführungen von Chaos weiß ich das er durch die größeren Düsen Probleme mit der AU hatte, abgesehen davon musst du eine Änderung auf Gasbetrieb auch eintragen lassen.

Das Abgasverhalten muss sich ja nicht verschlechtern, es muss sich ja nur ändern um es neu prüfen zu lassen.

Ich gehe aber davon aus, das der TÜV einer Umrüstung auf E85 nicht negativ gegen über stehen wird. Ich denke die werden sich freuen mal eine andere Art von Umbau zu sehen.
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Alt 14.05.2011, 10:17:10   #11
Goose
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kennst du das aus dem wiki schon?

http://de.wikipedia.org/wiki/Ethanol...hadstoffgehalt
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Alt 14.05.2011, 13:07:30   #12
Obelix
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Zitat:
Zitat von Goose Beitrag anzeigen
Also aus den Ausführungen von Chaos weiß ich das er durch die größeren Düsen Probleme mit der AU hatte, abgesehen davon musst du eine Änderung auf Gasbetrieb auch eintragen lassen.
Gasbetrieb? Häh?

Zitat:
Zitat von Goose Beitrag anzeigen
Das Abgasverhalten muss sich ja nicht verschlechtern, es muss sich ja nur ändern um es neu prüfen zu lassen.
Und das steht genau wo? Außer §19,2, Abs. 3 StVZO, den Hansafan über dir gepostet hat, kenn ich nix anderes.

Neugierig...
Lix
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Alt 14.05.2011, 16:40:25   #13
Sumpfmensch
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Zitat:
Zitat von Obelix Beitrag anzeigen
Gasbetrieb? Häh?
Das war ein Vergleich
Goose meinte, dass du, FALLS du auf Gasbetrieb umrüsten möchtest, das eintragen musst, obwohl das Abgasverhalten sich verbessert. Und das trotz des von dir zitierten Paragraphens.

Zitat:
Zitat von Obelix Beitrag anzeigen
Zitat:
Zitat von Goose Beitrag anzeigen
Das Abgasverhalten muss sich ja nicht verschlechtern, es muss sich ja nur ändern um es neu prüfen zu lassen.
Und das steht genau wo? Außer §19,2, Abs. 3 StVZO, den Hansafan über dir gepostet hat, kenn ich nix anderes.
Genau, was anderes kenne ich auch nicht.
Laut der Seite carconcepts-ilg die u.a. Umrüstkits für E85 (in Form von Steuergeräten) anbieten, basiert der Zwang für eine Eintragung bei Umrüstung auf Gas in den ECE Richtlinien "bei Autogas die ECE-R6701 oder ECE-R115 und bei Erdgas die ECE-R110" (was übrigens nicht ganz stimmt, es gibt keine R6701. Die meinen die Richtlinie R67). Einen Überblick über die Richtlinen gibt es hier.
Angeblich soll für E85 eine Gesetzeslücke existieren, welche momentan noch einen Betrieb eines modifizierten Fahrzeuges ohne Abgasgutachten ermöglicht.

Auf der einen Sache macht es Sinn, dass für Gas eine extra Richtlinie existiert, die eine Eintragung vorschreibt, da durch den Krafstoff Gas, in geschlossenen Parkhäusern oder Garagen bei nicht fachgerechter Montage bzw. Herstellung eine meiner Meinung nach nicht zu Unterschätzende Gefahr ausgeht.

Sonst könnte ja jeder sich eine LPG-Flasche in den Kofferraum legen, eine entsprechende Leitung in den Motorraum legen und diese mit passenenden Ventilen an die Einspritzdüsen tüddeln.

Des weiteren kann ein Verlust der Zulassung nicht in der Nutzung eines alternativen Krafstoffes begründed sein, da meines Wissens ein altes Diesel-Fahrzeug ohne weiteres mit Pflanzenöl betrieben werden darf. (Die steuerrechtlichen Probleme der "Lebensmittel->Krafstoff" Transformation möchte ich hier einfach mal dezent unter den Tisch fallen lassen )

Auf der anderen Seite ... So ganz traue ich dem "legalen" Braten aber docht nicht ...


Vielleicht kommen wir zu einer Lösung, wenn wir von der E85 Geschichte etwas Abstand nehmen. Dann bleibt eigentlich nur die Frage: "Darf ich meinen Luftfilter modifizieren, wenn weder das Geräusch-, noch das Abgasverhalten sich verschlechtert?"

Und zumindest laut §19,2 StVZO ist dadurch kein Grund gegeben, dass die Zullasung erlischt: Die Fahrzeugart ist die selbe, eine Gefährdung ist auzuschließen und, wie gesagt, das Abgas- und Geräuschverhalten verschlechtert sich nicht.

Das ist momentan mein Verständniss der Sachlage.
Ich lasse mich aber gerne eines Besseren belehren
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Alt 14.05.2011, 16:43:38   #14
Sumpfmensch
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Zitat:
Zitat von Sumpfmensch Beitrag anzeigen
Das war ein Vergleich
Goose meinte, dass du, FALLS du auf Gasbetrieb umrüsten möchtest, das eintragen musst, obwohl das Abgasverhalten sich verbessert. Und das trotz des von dir zitierten Paragraphens.



Genau, was anderes kenne ich auch nicht.
Laut der Seite carconcepts-ilg die u.a. Umrüstkits für E85 (in Form von Steuergeräten) anbieten, basiert der Zwang für eine Eintragung bei Umrüstung auf Gas in den ECE Richtlinien "bei Autogas die ECE-R6701 oder ECE-R115 und bei Erdgas die ECE-R110" (was übrigens nicht ganz stimmt, es gibt keine R6701. Die meinen die Richtlinie R67). Einen Überblick über die Richtlinen gibt es hier.
Angeblich soll für E85 eine Gesetzeslücke existieren, welche momentan noch einen Betrieb eines modifizierten Fahrzeuges ohne Abgasgutachten ermöglicht.

Auf der einen Sache macht es Sinn, dass für Gas eine extra Richtlinie existiert, die eine Eintragung vorschreibt, da durch den Krafstoff Gas, in geschlossenen Parkhäusern oder Garagen bei nicht fachgerechter Montage bzw. Herstellung eine meiner Meinung nach nicht zu Unterschätzende Gefahr ausgeht.

Sonst könnte ja jeder sich eine LPG-Flasche in den Kofferraum legen, eine entsprechende Leitung in den Motorraum legen und diese mit passenenden Ventilen an die Einspritzdüsen tüddeln.

Des weiteren kann ein Verlust der Zulassung nicht in der Nutzung eines alternativen Krafstoffes begründed sein, da meines Wissens ein altes Diesel-Fahrzeug ohne weiteres mit Pflanzenöl betrieben werden darf. (Die steuerrechtlichen Probleme der "Lebensmittel->Krafstoff" Transformation möchte ich hier einfach mal dezent unter den Tisch fallen lassen )

Auf der anderen Seite ... So ganz traue ich dem "legalen" Braten aber docht nicht ...


Vielleicht kommen wir zu einer Lösung, wenn wir von der E85 Geschichte etwas Abstand nehmen. Dann bleibt eigentlich nur die Frage: "Darf ich meinen Luftfilter modifizieren, wenn weder das Geräusch-, noch das Abgasverhalten sich verschlechtert?"

Und zumindest laut §19,2 StVZO ist dadurch kein Grund gegeben, dass die Zullasung erlischt: Die Fahrzeugart ist die selbe, eine Gefährdung ist auzuschließen und, wie gesagt, das Abgas- und Geräuschverhalten verschlechtert sich nicht.

Das ist momentan mein Verständniss der Sachlage.
Ich lasse mich aber gerne eines Besseren belehren


PS:

Zitat:
Zitat von berndy Beitrag anzeigen
Könnte man sich doch per Einzelabnahme eintragen lassen, wenn man den finanzielen Aufwand nicht scheut.
Ja... Wenn das Wörtchen "wenn" nicht wär...
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Alt 14.05.2011, 16:45:06   #15
Obelix
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Zitat:
Zitat von Sumpfmensch Beitrag anzeigen
Das war ein Vergleich
Goose meinte, dass du, FALLS du auf Gasbetrieb umrüsten möchtest, das eintragen musst, obwohl das Abgasverhalten sich verbessert. Und das trotz des von dir zitierten Paragraphens.
Nicht alles, was hinkt, ist ein Vergleich
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Alt 14.05.2011, 17:57:00   #16
Goose
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Also ich meinte natürlich das E85, und wollte es mit der Umrüstung auf den Gasantrieb beim Auto vergleichen.

Und ich denke das wenn man eine Veränderung am Luftfilterkasten vornimmt,diese auch abgenommen werden muss.

Sonnst könnte ja jeder ein paar Löcher rein schneiden, und gut ist.

Und welcher § das ist, ist mir egal, mit dem 21er liegste bei ner Einzelabnahme auch immer richtig.

Alleine die Tatsache das im Brief ein Benzinmotor eingetragen ist, reicht doch schon um zu verstehen das Alkohol kein Benzin mehr ist, oder?

Ich möchte den Ärger auf jeden Fall nicht haben. Mal abgesehen davon, das ich keine Ahnung habe wie sich e85 im Brandfalle verhält, brennt das schneller oder langsamer?

Wo liegt die Zündtemperatur? Gibt es bei dem Betrieb was zu beachten?
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Alt 14.05.2011, 18:59:19   #17
Papst
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Als ehemaliger aktiver E85-Fahrer mit dem Auto, werd ich mal einige Dinge zurechtrücken.

Luftfilter verkleinern? Die GS hat schon keine Leistung. Jetzt wollt ihr die Leistung weiter verringern? LuFi lassen, Düsen anpassen. Wenn das korrekt gemacht wird, ist die AU auch kein Thema. Düsenanpassung sollte dann eingetragen werden.

Ethanol und korossion?? Wohl kaum. Versuche wie auch Verträglichkeitstabellen weisen minimum eine gleiche Verträglichkeit wie Benzin auf. In vielen Fällen auch besser.

Was korrekt ist, ist die Kurzstreckentauglichkeit. Durch die geringe Hitzeentwicklung und chem. Eigenschaften des Ethanols wird der Motor nichts so heiss, bzw. er wird langsamer warm. Dadurch verlängert sich die Warmlaufphase... Im übrigen wird wohl auch eine andere Starterdüse von Nöten sein.

Fraglich ist, ob E85 als Kraftstoff in die Papiere zu bringen ist. Die Kiste läuft bekanntlich mit "Normal"-Benzin. Dieses gibt es nicht mehr zu kaufen. Ebenso bei aktuellen Modellen steht nicht E10 als Kraftstoff drin. Heisst also, wir kaufen Moppeds/Autos ohne die entsprechende Freigabe für einen auf dem Markt erhältlichen Kraftstoff^^
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Alt 14.05.2011, 19:44:37   #18
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Zitat:
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Und ich denke das wenn man eine Veränderung am Luftfilterkasten vornimmt,diese auch abgenommen werden muss.

Sonnst könnte ja jeder ein paar Löcher rein schneiden, und gut ist.
Eben nicht!
Durch eine Veringerung des Ansaugwiderstandes erhöhst du ja die Luftzufuhr. Um weiterhin eine stöchiometrische Verbrennung sicher zu stellen braucht du dann auch eine höhere Benzinzufuhr, womit du eine (eintragungspflichtige) Leistungssteigerung erhälts.
Solltest du dich einem zu mageren Bereich befinden steigen die Kohlenmonoxid und durch die erhöhte Motortemperatur auch die NOx Ausstöße. Damit verschlechtert sich das Abgasverhalten und die Zulassung erlischt.

Zitat:
Zitat von Goose Beitrag anzeigen
Und welcher § das ist, ist mir egal, mit dem 21er liegste bei ner Einzelabnahme auch immer richtig.
Ich weiß nicht so ganz ob ich die Aussage richtig verstehe. Aber wenn ich das tue, dann würde ich sagen, dass ein Fahrzeug mit modifizierten Luftfilterkasten nicht als "nicht zu einem genehmigten Typ" zugehörig definieren. Aber da lass ich mich, wie gesagt, natürlich gern belehren.

Zitat:
Zitat von Goose Beitrag anzeigen
Alleine die Tatsache das im Brief ein Benzinmotor eingetragen ist, reicht doch schon um zu verstehen das Alkohol kein Benzin mehr ist, oder?
Da muss ich dir (wie ich gerade erschreckenderweise feststellen musste) recht geben. Dummerweise ist auf der "neuen" Zulassungbescheinigung die "Krafstoffart oder Energiequelle" angegeben. Was in meinem/unserem Fall dann Benzin ist.
Auf den alten Fahrzeugscheinen ist aber mit Otto/Diesel das Verbrennungsverfahren und dadurch eben NICHT der Kraftstoff festgelegt.

Jetzt ist die Frage: Dürfen die das ?
Angenommen ich melde mein fiktives Diesel-Fahrzeug kurz ab und anschließend wieder an. Vorher konnte ich es mit Pflanzenöl betanken, anschließend erhalte ich eine Zulassungsbescheinigung die meinen Kraftstoff als Diesel festlegt. Gibt es nicht so eine Art Bestandschutz? (Eine Regelung, dass Menschen mit älteren Auto-Führerscheinen immer noch 125er Roller fahren dürfen, da sie dieses Recht damals erworben haben, gibt es ja.)

Zitat:
Zitat von Goose Beitrag anzeigen
Ich möchte den Ärger auf jeden Fall nicht haben. Mal abgesehen davon, das ich keine Ahnung habe wie sich e85 im Brandfalle verhält, brennt das schneller oder langsamer?
Das weiß ich nicht, allerdings wird es bei derPhysikalisch-Technischen Bundesanstalt in eine höhere Klasse bezüglich seiner Explosionsgruppe eingeteilt.

Zitat:
Zitat von Goose Beitrag anzeigen
Wo liegt die Zündtemperatur?
Die Zündtemperaturen von Ethanolgemischen liegen oberhalb von Benzin (390-400°C zu 320-325°C).

Zitat:
Zitat von Goose Beitrag anzeigen
Gibt es bei dem Betrieb was zu beachten?
Ich fass einfach mal zusammen was ich sonst noch auf der Seite gefunden habe:

Der Flammpunkt von E85 liegt deutlich unter -20°C. Aus dieser Richtung sollten keine Probleme zu erwarten sein.

Ein Gemisch mit E85 ist gegen Abmagern empfindlicher. Beim Anfetten allerdings länger zündfähig.

Aufgrund des relativ hohen unteren Explosionspunktes (Ethanol: 44,0 °C Benzin: <= 4°C) hat man auch ein schlechteres Kaltstartverhalten zu erwarten (wobei ich mir da gar nicht so sicher bin, ob das im Vergleich zum Siedepunkt so viel Einfluss hat).

Und damit zum Problem von Ethanol:
Der hohe Siepunkt von 78°C.
Laut DIN EN 228 m muss bei 70°C schon mindestens 20% des Kraftstoffes verdampft sein.
Das wird wohl das größte Problem für die Kaltstarteigenschaften sein.
Dazu kommt, dass durch die geringere Siedetemperatur das Öl beim Kurzstreckenfahren nicht heiß genug wird um den Kraftstoff ausdampfen zu lassen. Das sagt auch Ch40s in seinem Bericht.

Laut diesem Bericht gibt es allerdings keine größeren Problem mit dem aggressiven Verhalten von Ethanol dem Alluminium im Motor gegenüber.

Auf der anderen Seite gibt es auch Vorteile: Eine mit 104 ROZ deutlich höhere Klopffestigkeit und eine höhere Flammgeschwindigkeit.



Dann noch etwas ganz anderes:
Wenn ich den Luftfilterquerschnitt veringere oder die Luftmenge anderweitig begrenze, erhöhe ich ja den Ansaugwiderstand. Dadurch veringert sich dann natürlich der Wirkungsgrad. Auf der anderen Seite öffne ich die Drosselklappen durch die gesunkene Maximalleistung im Durschnitt weiter. Dadurch sinken meine Drosselverluste. Ich persönlich würde über den Daumen abschätzen, dass dies die Luftfilterverluste mehr als ausgleicht. Was sagt Ihr dazu?



Zitat:
Zitat von Papst Beitrag anzeigen
Luftfilter verkleinern? Die GS hat schon keine Leistung. Jetzt wollt ihr die Leistung weiter verringern?
E85 hat einen Heizwert von6,30 kWh/l im Gegesatz zu 8,66 kWh/l bei Benzin. Das heißt, wenn wir über den Daumen Drosselverluste etc ignorieren haben wir eine Reduktion der Leistung von 27%. Damit käme ich auf gut 32 PS.
Die hatte ich (etwa) auch damals, als ich noch gedrosselt unterwegs war. Autobahn, Landstraße oder was auch immer war alles machbar.

Zitat:
Zitat von Papst Beitrag anzeigen
LuFi lassen, Düsen anpassen. Wenn das korrekt gemacht wird, ist die AU auch kein Thema. Düsenanpassung sollte dann eingetragen werden.
Ich will mich ja vor der Eintragung drücken. Außerdem wäre es bei meiner Methode einfacher die Benzintauglichkeit wiederherzustellen. An den Luftfilter kommt man "mal eben" dran, wenn man keine E85 Tanke in der Nähe hat.
Zitat:
Zitat von Papst Beitrag anzeigen
Ethanol und korossion?? Wohl kaum. Versuche wie auch Verträglichkeitstabellen weisen minimum eine gleiche Verträglichkeit wie Benzin auf. In vielen Fällen auch besser.
Wunderbar Das sind gute Nachrichten
Zitat:
Zitat von Papst Beitrag anzeigen
Im übrigen wird wohl auch eine andere Starterdüse von Nöten sein.
Warum? können wir nicht einfach den Choke aufdrehen?

Zitat:
Zitat von Papst Beitrag anzeigen
Durch die geringe Hitzeentwicklung und chem. Eigenschaften des Ethanols wird der Motor nichts so heiss, bzw. er wird langsamer warm.
Das habe ich auch gelesen. Aber warum ist das so?
[citation needed]
Sumpfmensch ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 14.05.2011, 20:21:04   #19
Hansafan1985
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Zitat:
Zitat von Sumpfmensch Beitrag anzeigen
Auf der einen Sache macht es Sinn, dass für Gas eine extra Richtlinie existiert, die eine Eintragung vorschreibt, da durch den Krafstoff Gas, in geschlossenen Parkhäusern oder Garagen bei nicht fachgerechter Montage bzw. Herstellung eine meiner Meinung nach nicht zu Unterschätzende Gefahr ausgeht.

Sonst könnte ja jeder sich eine LPG-Flasche in den Kofferraum legen, eine entsprechende Leitung in den Motorraum legen und diese mit passenenden Ventilen an die Einspritzdüsen tüddeln.
Der Unterschied ist, dass hier die BE wegen der abstrakten Gefahrenlage erlischen würde. Das würde genau den 2. Tatbestand des § 19 Abs. 2 erfüllen.

Ich bleibe dabei: deine Vorhaben würden die BE nicht erlischen lassen.


Es gibt evtl. noch etwas zu bedenken.
Berndy hat vor kurzem mal folgendes zum Lesen bzgl. des Erlischens der BE gepostet: http://www.verkehrsportal.de/board/i...howtopic=38312

Zur Nr. 3 steht da
Zitat:
Eine weitere Tatalternative ist die Verschlechterung des Abgas- und Geräuschverhaltens. Dieses kann durch entsprechende Abgas- und Geräuschmessungen nachgewiesen werden. Grundsätzlich wird jedoch von einer Verschlechterung ausgegangen, wenn Bauteile verwendet werden, die nicht bauartgemehmigt sind. Auch hier ist regelmäßig mit Sicherstellungen zur Beweissicherung zu rechnen.
Das klingt nach einer Beweislastumkehr. Man hätte folglich mit Abgas- und Geräuschmessungen zu beweisen, dass Abgas- und Geräuschverhalten nicht verschlechtert werden, wodurch sicherlich wieder unerwünscht Kosten entstehen würden, sofern solche Messungen nicht schon vorliegen.

Geändert von Hansafan1985 (15.05.2011 um 13:58:41 Uhr)
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Alt 14.05.2011, 22:33:32   #20
Goose
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@Sumpfmensch:

Wie soll ich dein erstes Zitat verstehen?

Denkst du ich liege falsch wenn ich sage das man eine Änderung am Luftfilterkasten eintragen muss?

Wir reden hier von einem bauartgeprüften Fahrzeug, alle Änderung an der Bauart gerade im Bereich der Teile die das Abgasverhalten so wie den Emissonschutz betreffen, müssen bei Veränderungen geprüft werden.

Jedes Anbauteil wie ein Auspuff hat heute eine E Prüfnummer, ja und selbst der Tauschfilter von K&N dürfen nur mit einer ABE legal gefahren werden. Warum also sollten Veränderungen am Luftfilterkasten da nicht auch geprüft werden müssen.

Du schreibst das man eine eintragungspflichtige Mehrleistung erzielen würde, wenn man den Ansaugwiederstand verringern würde und die Benzinzufuhr erhöhen würde. Wenn du deine Theorie hier vor Ort in eine Leistungssteigerung in einen vom TÜV prüfrelevanten Bereich an der GS 500 in die Praxis umsetzt, bekommst du 200 Euro von mir.

Den Prüfstand für vorher nachher Messung stelle ich dir.

Ich denke immer noch, das du einen gescheiten Umbau auf E85 beim TÜV abgenommen bekommst, allerdings tragen dir die eher eine andere Bedüsung ein, als Änderungen am Luftfilter.

Zum dem zweiten Zitat wegen der §, ich wollte damit zum Ausdruck bringen, das Papier in der Theorie sehr geduldig ist, aber mir die § in der Praxis am Arsch vorbei gehen, Sorry. Ich bin halt ein Praktiker, kein Theoretiker.

Und mein § ist bei meinem TÜVer die 21, weil damit bekomme ich fast jeden Umbau den ich hier mache auch abgenommen, ganz legal.
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