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Hallo zusammen,
ich habe eine Gabelbrücke für einen Superbike Lenker. Diese würde ich gerne verbauen, weiß aber nicht, ob ich hierfür ein Teilegutachten / ABE benötige. Auf der Rückseite ist folgende Nummer eingeschlagen SX 8582. Mittlerweile habe ich rausbekommen, dass es sich wohl um ein Originalteil von Suzuki handelt, ob dies richtig ist, weiß ich leider nicht. Dennoch bleibt die Frage offen, Teileguachten / ABE oder nicht? Könnt ihr mir irgendwie weiterhelfen? Bzw. falls ihr ein Teilegutachten / ABE habt, könnt ihr mir diese zur Verfügung stellen (per Datei, Kopie oder so)? Danke & Gruß Face Geändert von face31081 (13.04.2012 um 19:59:03 Uhr) |
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Erfahrener Benutzer
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Versuch es wie ich, hat heut bei mir mit TÜV offiziell geklappt.
Finde raus ob es die original GS Brücke ab BJ. 2001 ist, z.b. am Lack, bzw. beim Suzi Händler Fragen, Fotos vergleichen etc. Dann besorge Dir nach Möglichkeit einen Lenker mit ABE oder Teilegutachten für GS, ABER ACHTE DRAUF DASS DEIN BJ. mit dabei ist. Hab meinen Dragbar von LSL auch erst m.Teilegutachten für GS ab BJ 2001 bekommen, weil sie da erst Lenkerklemmung bekamen. Fragte dann bei LSL telefonisch nach ob sie ein TG. für GSen vor 2001 haben und bekam dann kostenlos eins geschickt, was der TÜVer heute akzeptierte Viel Erfolg.
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Erfahrener Benutzer
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P.S: Irgendein Teilegutachten hilft Dir nicht, Dinge mit ABE o. Gutachten sind meist ziemlich unverwechselbar gekennzeichnet, es sei denn Du kannst damit Leben Urkunden zu fälschen
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Super-Moderator
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Wenn es die originale Gabelbrücke der GS ist, gibt es dafür kein Einzelgutachten, sondern die Gabelbrücke ist in der BE des ganzen Motorrads inbegriffen.
Ein fähiger Prüfer wird die Brücke ohne weiteres akzeptieren und eintragen, da ja die GS ab 2001 im (dafür) wesentlichen baugleich zur alten GS ist - wenn du ihm das glaubhaft versichern kannst. Man benötigt heute nicht mehr zwingend ein Teilegutachten, um Bauteile abgenommen zu bekommen.
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Erfahrener Benutzer
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Die Brücke ja, aber hab auch vom Lenker geredet, weil ohne ABE muß der Lenker aber nicht die Halterung eingetragen werden
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Super-Moderator
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Es geht hier doch um die Brücke.
Die Halterung ist in jedem Fall eintragungspflichtig, mir sind keine Böcke oder Gabelbrücken bekannt, die ABE haben. Lenker mit ABE gibt es genug.
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#7 |
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Die original GS Brücke ab BJ2001 hat keine aufschraubbare Klemmböcke für die Brücke, da werden nur U Profile auf die anderen U Profile geschraubt, die fest an der Brücke sind.
Also Klemmböcke in Brücke integriert. Da original Suzuki Bauteil- Von Suzuki geprüft und abgenommen und ergo brauchte ich nur den Lenker eintragen lassen, da der ein Teiilegutachten hatte.
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Ne Steve da vertuste dich.
Da die Brücke auf den GM51B Modellen nie geprüft wurde, muss die eingetragen werden. Da es sich um ein original Teil handelt, ist das allerdings in den meisten Fällen kein Problem. Als Beispiel um das mal zu verdeutlichen, selbst wenn ich mir den Tank der F Modelle auf den Rahmen der E Modelle sitze, müsste ich das rein theoretisch eintragen lassen weil es eine bauliche Veränderung ist die so mit der Erteilung der Betriebserlaubnis nie gerpüft wurde. Die Typenbezeichnung der neuen Modelle lautet WVBK, nicht GM51B. Das ist der kleine aber feine Unterschied. Vielleicht wäre es hilfreich einfach mal ein Bild der betreffenden Brücke zu posten, damit wir wissen wo von wir reden, es gibt ja mehrere
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Zitat:
Ich hoffe, dass dies mehr klarheit gibt. |
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Erfahrener Benutzer
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Zitat:
Hi Chris, Ich vertue mich nicht, wir haben darüber ja schon debattiert, nur das Gutachten für den Lenker sagt der is safe bei GM51 B. Original Brücke m. Lenker ist geprüft ab WBVK...but who knows...? Die meisten Prüver sehen dat Dingen, sehen das TG. für den Lenker und die alten Baujahre und sauber is dat. Hier sind die Prüfer schon über korrekt, aber ich behaupte wenn es hier klappt, klappts in 90 % der Fälle. *Gruß nach Haag*
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Erfahrener Benutzer
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Zitat:
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Erfahrener Benutzer
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Ok, die Brücke ist original Suzuki. Dafür gibt es also weder ein Gutachten, noch eine ABE.
@ Steve: ich habe dir nur geschildert wie das in Deutschland rechtens ist mit dem TÜV, wie die Prüfer das im Einzelnen aber behandeln sind zwei paar Schuhe. Dir verkauft auch keiner ein Kölsch als Pils nur weil es so aussieht oder? Die ABE für nen Lenker der GM51 B würde ich gerne sehen, weil das ist unlogisch. Aus dem Typenschlüssel GS 51 B leitet sich das B als abgeänderte Version mit anderem Lenkerstummeln! und anderer Leistung, statt des SB Lenkers der GM51A ab. Das ist die Bezeichnung (GM51B) der Versionen für den Europäischen Markt gewesen. Wenn du ne ABE haben solltest, müsste die für die GM51A sein, die wurde ab Werk mit dieser Brücke und einem Rohrlenker ausgeliefert. Allerdings kamen die nur als Reimporte nach Deutschland. Zur Lösung des Problemes würde ich mir nen Ausdruck bei Alpha Sports mit dem Bild und den Teilenummern ziehen, und die mit zum TÜV nehmen, damit du nachweisen kannst das es sich um ein originales Teil handelt.
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Zitat:
Alles richtig, was Du sagst Chris, daran würde ich auch nie zweifeln, aber ich bin und würde wieder anders zum TÜV gehen, nämlich mit der Behauptung ich will nen " anderen Lenker " eintragen. Gabelbrücke ist original bei dem Bike - behaupten und sagen hier ist das Gutachten für das " passende " Baujahr und gut. Bei manchen Prüfern, rutscht der Kackstift schneller, dass sie Mehr- Arbeit aufgedrückt bekommen, wenn man denen mit mehr als logisch klingenden Argumenten und ein zwei relativ wasserdichten Argumenten kommt. Das muß jeder für sich selbst entscheiden. Wie gesagt Chris, ich weiß dass deine Meinung völlig korrekt ist, aber sie kann bei manchem TÜVer ebenso auf Ablehnung stoßen und dann hat man noch mehr zu tun.
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#14 |
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Vorab möchte ich mich bei euch allen bedanken.
Ich werde mal morgen zum TÜV fahren und berichten. |
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#15 |
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Erfahrener Benutzer
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Vierl Erfolg
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#16 |
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So ich kann berichten, dass der TÜV ohne wenn und aber alles akzeptiert hat.
Er wollte lediglich das TG vom Lenker sehen, das war alles!! Danke für eure Hilfe!!! |
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#17 |
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Auch wenn es spießig klingt, hast du rein rechtlich jetzt keine Betriebserlaubnis mehr...
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@MM: Face hat nicht geschrieben ob die Brücke eingetragen wurde oder nicht... Nur was der Prüfer sehen wollte, bzw was er nicht sehen wollte.
Würde mich interessieren, ob der Prüfer die Brücke mit aufgeschrieben hat. |
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#19 | |
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Super-Moderator
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#20 |
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#21 |
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Nein, die Brücke wurde nicht mit aufgeschrieben.
Er hat auch hierzu nicht mal eine Frage gestellt. |
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#22 |
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Dann stimmt meine Behauptung.
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#23 |
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Spaß am Rande Ich freu mich für Ihn und möchte den von Ihm verschuldeten Unfall sehen, wo die Gabelbrücke als alleiniger Unfallverursacher in Frage kommt .
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