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Alt 19.07.2006, 21:41:01   #1
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Standard Wiederzulassung

Hallo!

Ich habe eine GS500E geschenkt bekommen(vom Bruder). Die Maschine stand fast 7 Jahre im Schuppen. Graue, 18000Meilen.BJ.1991.
Nun habe ich vor die Maschine wieder flott zu machen. Bis auf Flugrost befindet sich das Teil noch in einem rel.guten Zustand. Es gibt sicherlich eine Menge zu tun!
Wie sieht es denn mit der Zulassung aus? Muß ich mit der Maschine auf dem Hänger zum TÜV um sie angemeldet zu bekommen?

Grüße
Cris
 
Alt 19.07.2006, 21:51:13   #2
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brauchst ne vollabnahme
 
Alt 19.07.2006, 22:08:36   #3
Morpheus175
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War bei mir ähnich. Maschine geschenkt bekommen, allerdings war die mehr oder weniger schrottreif, da sie 4 Jahre lang draußen stand. Hab sie dann komplett zerlegt und wieder in Ordnung gebracht. Im Mai dieses Jahres stand dann die Wiederanmeldung an. Vor der Zulassung bin ich zum Tüv um eine Vollabnahme machen zu lassen. Hierzu musste die Maschine "zugelassen" sein, da der Prüfer eine kleine Probefahrt machen muss. Das wird bei Dir ähnlich sein (am besten mal telefonisch beim Tüv nachfragen). Ich habe das ganze dann mit einem Kurzzeitkennzeichen erledigt. Das gilt für 5 Tage und ist speziell für Überführungen und solche Situationen gedacht. Das bekommst Du bei der Zulassungsstelle.
Also - Kurzzeitkennzeichen geholt - Vollabnahme beim Tüv - Maschine zugelassen - Kurzzeitkennzeichen durch "echtes" Kennzeichen ersetzt.

Da bekommt man schnell den Eindruck, das Kurzzeitkennzeichen sei rausgeschmissene Kohle, aber es ist recht sinnvoll. Wärend Du schraubst kannst Du mit der Karre keine Probefahrten machen (weil nicht zugelassen). Hast Du das Kurzzeitkennzeichen dran, kannst Du in aller Ruhe ne Runde drehen, prüfen ob alles OK ist, dann zum Tüv fahren, und hast noch genug Zeit etwas zu ändern, falls unerwartet Mängel auftreten.
__________________
GS 500 E (GM51B) • Bj 1990 • 46PS • schwarz • >60 000km (aktueller Motor: ca. 33 000)
Ein Kurzbericht zur Restauration 2006 auf meiner Webseite: http://www.saschakribitz.de/de/gs500/
Morpheus175 ist offline  
Alt 19.07.2006, 22:29:20   #4
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Zitat:
Zitat von Morpheus175
Vor der Zulassung bin ich zum Tüv um eine Vollabnahme machen zu lassen. Hierzu musste die Maschine "zugelassen" sein, da der Prüfer eine kleine Probefahrt machen muss. Das wird bei Dir ähnlich sein (am besten mal telefonisch beim Tüv nachfragen).
Also Vollabnahme ist im Grunde doch nix anderes als der normale Tüv auch,nur das diese nicht von jedem Tüv-Menschen durchgeführt wird.
Aber ne Probefahrt hat der mit meiner Maschine nicht gemacht

Das einzige Problem war das meine 5 Jahre gestanden hat und der Tank derbe verrostet war
 
Alt 19.07.2006, 23:54:43   #5
KriegsJunkie
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Zitat:
Zitat von oolo
Zitat:
Zitat von Morpheus175
War bei mir ähnich. Maschine geschenkt bekommen, allerdings war die mehr oder weniger schrottreif, da sie 4 Jahre lang draußen stand. Hab sie dann komplett zerlegt und wieder in Ordnung gebracht. Im Mai dieses Jahres stand dann die Wiederanmeldung an. Vor der Zulassung bin ich zum Tüv um eine Vollabnahme machen zu lassen. Hierzu musste die Maschine "zugelassen" sein, da der Prüfer eine kleine Probefahrt machen muss. Das wird bei Dir ähnlich sein (am besten mal telefonisch beim Tüv nachfragen). Ich habe das ganze dann mit einem Kurzzeitkennzeichen erledigt. Das gilt für 5 Tage und ist speziell für Überführungen und solche Situationen gedacht. Das bekommst Du bei der Zulassungsstelle.
Also - Kurzzeitkennzeichen geholt - Vollabnahme beim Tüv - Maschine zugelassen - Kurzzeitkennzeichen durch "echtes" Kennzeichen ersetzt.

Da bekommt man schnell den Eindruck, das Kurzzeitkennzeichen sei rausgeschmissene Kohle, aber es ist recht sinnvoll. Wärend Du schraubst kannst Du mit der Karre keine Probefahrten machen (weil nicht zugelassen). Hast Du das Kurzzeitkennzeichen dran, kannst Du in aller Ruhe ne Runde drehen, prüfen ob alles OK ist, dann zum Tüv fahren, und hast noch genug Zeit etwas zu ändern, falls unerwartet Mängel auftreten.
Hallo erstmal,

habe schon 3 Motorräder mit Vollabnahme gehabt und keine war angemeldet. Kann nur sagen dass es bei uns in NRW nicht angemeldet sein muss. Der liebe Tüvprüfer ist sogar ohne Kennzeichen über die Strasse gefahren. Als er wieder kam habe ich ihn gefragt, er hat nur geantwortet dass der Tüv eine Zulassung und eine Versicherung hat die das zulässt.
Wollte ich auch grad sagen.
Hab meine Kleine ohne KZ zur Dekra geschoben und der Typ hat da auch ne Kleine Runde gedreht
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Warum ich 50 Kilo Semtex Unter der Verkleidung spazieren fahre ?
Ganz easy: Weil Marschflugkörper weder Zulassung noch Kennzeichen benötigen!

Sport ist Mord, meine Damen! - Wenn nicht, will ich garkein Sportler mehr sein.
KriegsJunkie ist offline  
Alt 20.07.2006, 00:07:15   #6
Keksmann
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Ich habe meine SR damals abgemeldet zum TÜV gefahren. Mit dem alten Nummernschild (geht wohl, wenn die nicht zu lange abgemeldet ist und das Nummerschild noch nicht neu vergeben ist).
Man darf (zumindest hier in NRW) mit ungestempelten Nummernschildern Fahrten auf direktem Wege zum TÜV und zur Zulassungstelle machen.
Hier der zugehörige Gesetzestext.

StVZO
§23 Abs. 4 Satz 7

Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Abstempelung des Kennzeichens und Rückfahrten nach Entfernung des Stempels sowie Fahrten zur Durchführung der Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder Abgasuntersuchung dürfen mit vorübergehend stillgelegten Fahrzeugen - Rückfahrten auch mit endgültig stillgelegten Fahrzeugen - oder mit Fahrzeugen, denen die Zulassungsbehörde im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren vorab ein ungestempeltes Kennzeichen zugeteilt hat, innerhalb des auf dem Kennzeichen ausgewiesenen Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, sofern diese Fahrten von der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung erfasst sind; Saisonkennzeichen gelten außerhalb des Betreibszeitraumes bei Fahrten zur Entstempelung und bei Rückfahrten nach Abstempelung des Kennzeichens als ungestempelte Kennzeichen im Sinne des ersten Halbsatzes.


Man erhält dann bei bestandener HU allerdings keine Plakette. Diese wird dann erst bei der Zulassungsstelle ausgegeben.
Ich bin vorher zu meiner Versicherung gelaufen (Deckungskarte brauche ich ja sowieso bei Zulassung) und habe da explizit angegeben, dass ich das Fahrzeug auch mit ungestempeltem Kennzeichen fahren möchte... Habe da und bei der Rennleitung auch nochmal nachgefragt, weil ich kein Risiko eingehen wollte -> Das ist so wirklich legal!

Somit kann man sich die Euros für die Kurzkennzeichen sparen...
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Links und rechts gähnten tiefe Schluchten, ... und schliefen ein.
Keksmann ist offline  
Alt 20.07.2006, 08:56:58   #7
Morpheus175
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... is ja cool. Unser Tüv bestand drauf, dass Nummernschilder dran sind (also falls die Maschine nicht zugelassen ist - Rote Nummern oder Kurzzeitkennzeichen).
Ist schon gut sich da rechtlich ein wenig auszukennen.
Danke für die Info.
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Morpheus175 ist offline  
Alt 20.07.2006, 19:06:10   #8
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Na dann werde ich mal anfangen zu schrauben. Lasse mir auch ordentlich Zeit. Ich wundere mich wie gut die Maschine nach 7 Jahren Stillstand noch aussieht. Der Rahmen ist wohl mit Flugrost übersät. Ansonsten: Bremsschläuche nicht spröde. Sogar die Reifen sehen normal gut aus, ohne Risse oder ähnlichem.
Bei den Reifen, denke ich, ist es warscheinlich besser, diese zu ersetzen obwohl diese sichtbar sehr ordentlich aussehen.

Grüße

Cris
 
Alt 21.07.2006, 08:16:10   #9
Painkiller
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Zitat:
Zitat von cris
Na dann werde ich mal anfangen zu schrauben. Lasse mir auch ordentlich Zeit. Ich wundere mich wie gut die Maschine nach 7 Jahren Stillstand noch aussieht. Der Rahmen ist wohl mit Flugrost übersät. Ansonsten: Bremsschläuche nicht spröde. Sogar die Reifen sehen normal gut aus, ohne Risse oder ähnlichem.
Bei den Reifen, denke ich, ist es warscheinlich besser, diese zu ersetzen obwohl diese sichtbar sehr ordentlich aussehen.

Grüße

Cris
Bei den Reifen stimm' ich dir voll und ganz zu. Ebenso würde ich an deiner Stelle die Bremsschläuche ersetzen, auch wenn sie noch gut aussehen. Wer weiß, wie lange die schon drauf sind. Kannst ja bei der Gelegenheit gleich auf Stahlflex umbauen, dann hast du ein für allemal Ruhe mit dem Thema.
Painkiller ist offline  
Alt 25.07.2006, 08:33:26   #10
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Ich war jetzt bei der DEKRA. Die meinten, dass Vollabnahmen nur der TÜV durchführen darf. Sie meinten, dass ich die Maschine auf einem Hänger dorthin transportieren müsse!

Grüße

Cris
 
Alt 25.07.2006, 09:26:46   #11
Cadfael
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Hallo Chris,

dass nur der TÜV Vollabnahmen durchführen darf mag richtig sein.

Die Aussage mit dem Hänger hingegen ist falsch. Hier hätte man fragen sollen, ob die StVZO §23 Abs. 4 Satz 7 kennen ...

Gleiches gilt, wenn man von der Rennleitung angehalten wird. Die Jungens und Mädels können auch nicht alles wissen. Wenn man aber nen Schmierzettel rausholt und denen nett vom §23 Abs. 4 Satz 7 erzählt, dass man sich da extra schlau gemacht hat weil man es auch nicht wusste, werden die das ggf. überprüfen und durchgehen lassen.

Gruß
Andreas
Cadfael ist offline  
Alt 25.07.2006, 09:42:18   #12
Cadfael
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Hallöli,

noch mal ich ...

Hier habe ich eine Mitteilung des Kreises Borken gefunden.
Dürfte aber für ganz Deutschland gelten. Da wird es nochmal sehr schön und anschaulich formuliert: http://www.kreis-borken.de/kreisverwalt ... p=0,1,0,15

Gruß
Andreas
Cadfael ist offline  
Alt 25.07.2006, 21:19:07   #13
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Hallo!
Ich habe leider kein altes Numernschild mehr. Gilt das dann auch?
Und immerhin war die Maschine fast 7 Jahre abgemeldet!?

Grüße Cris


PS:Komme übrigens aus Bocholt(Kreis Borken)
 
Alt 25.07.2006, 21:56:57   #14
Drunken Master
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übrigens kriegt man gewöhnlich das geld für die rote nummer bei abschluss der versicherung verrechnet !

War jedenfalls bei mir so !
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We are the vanquished foes of the metal
We tried to win for why we do not know


- Tenacious D
Drunken Master ist offline  
 

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