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#1 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Hallo!
Ich habe eine GS500E geschenkt bekommen(vom Bruder). Die Maschine stand fast 7 Jahre im Schuppen. Graue, 18000Meilen.BJ.1991. Nun habe ich vor die Maschine wieder flott zu machen. Bis auf Flugrost befindet sich das Teil noch in einem rel.guten Zustand. Es gibt sicherlich eine Menge zu tun! Wie sieht es denn mit der Zulassung aus? Muß ich mit der Maschine auf dem Hänger zum TÜV um sie angemeldet zu bekommen? Grüße Cris |
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#2 |
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Gast
Beiträge: n/a
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brauchst ne vollabnahme
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#3 |
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Benutzer
Registriert seit: 07.09.2005
Ort: Frankfurt
Alter: 51
Beiträge: 36
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War bei mir ähnich. Maschine geschenkt bekommen, allerdings war die mehr oder weniger schrottreif, da sie 4 Jahre lang draußen stand. Hab sie dann komplett zerlegt und wieder in Ordnung gebracht. Im Mai dieses Jahres stand dann die Wiederanmeldung an. Vor der Zulassung bin ich zum Tüv um eine Vollabnahme machen zu lassen. Hierzu musste die Maschine "zugelassen" sein, da der Prüfer eine kleine Probefahrt machen muss. Das wird bei Dir ähnlich sein (am besten mal telefonisch beim Tüv nachfragen). Ich habe das ganze dann mit einem Kurzzeitkennzeichen erledigt. Das gilt für 5 Tage und ist speziell für Überführungen und solche Situationen gedacht. Das bekommst Du bei der Zulassungsstelle.
Also - Kurzzeitkennzeichen geholt - Vollabnahme beim Tüv - Maschine zugelassen - Kurzzeitkennzeichen durch "echtes" Kennzeichen ersetzt. Da bekommt man schnell den Eindruck, das Kurzzeitkennzeichen sei rausgeschmissene Kohle, aber es ist recht sinnvoll. Wärend Du schraubst kannst Du mit der Karre keine Probefahrten machen (weil nicht zugelassen). Hast Du das Kurzzeitkennzeichen dran, kannst Du in aller Ruhe ne Runde drehen, prüfen ob alles OK ist, dann zum Tüv fahren, und hast noch genug Zeit etwas zu ändern, falls unerwartet Mängel auftreten.
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GS 500 E (GM51B) • Bj 1990 • 46PS • schwarz • >60 000km (aktueller Motor: ca. 33 000) Ein Kurzbericht zur Restauration 2006 auf meiner Webseite: http://www.saschakribitz.de/de/gs500/ |
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#4 | |
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Gast
Beiträge: n/a
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Zitat:
Aber ne Probefahrt hat der mit meiner Maschine nicht gemacht Das einzige Problem war das meine 5 Jahre gestanden hat und der Tank derbe verrostet war |
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#5 | ||
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Friedenstaube
Registriert seit: 08.08.2005
Ort: Düsseldorf & Aachen
Beiträge: 1.006
Baujahr: 99
Kilometer: 36tsd.
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Zitat:
Hab meine Kleine ohne KZ zur Dekra geschoben und der Typ hat da auch ne Kleine Runde gedreht
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Warum ich 50 Kilo Semtex Unter der Verkleidung spazieren fahre ? Ganz easy: Weil Marschflugkörper weder Zulassung noch Kennzeichen benötigen! Sport ist Mord, meine Damen! - Wenn nicht, will ich garkein Sportler mehr sein. |
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#6 |
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Neuer Benutzer
Registriert seit: 19.03.2006
Ort: Wachtberg
Beiträge: 22
Baujahr: 1994
Kilometer: 67000
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Ich habe meine SR damals abgemeldet zum TÜV gefahren. Mit dem alten Nummernschild (geht wohl, wenn die nicht zu lange abgemeldet ist und das Nummerschild noch nicht neu vergeben ist).
Man darf (zumindest hier in NRW) mit ungestempelten Nummernschildern Fahrten auf direktem Wege zum TÜV und zur Zulassungstelle machen. Hier der zugehörige Gesetzestext. StVZO §23 Abs. 4 Satz 7 Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Abstempelung des Kennzeichens und Rückfahrten nach Entfernung des Stempels sowie Fahrten zur Durchführung der Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder Abgasuntersuchung dürfen mit vorübergehend stillgelegten Fahrzeugen - Rückfahrten auch mit endgültig stillgelegten Fahrzeugen - oder mit Fahrzeugen, denen die Zulassungsbehörde im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren vorab ein ungestempeltes Kennzeichen zugeteilt hat, innerhalb des auf dem Kennzeichen ausgewiesenen Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, sofern diese Fahrten von der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung erfasst sind; Saisonkennzeichen gelten außerhalb des Betreibszeitraumes bei Fahrten zur Entstempelung und bei Rückfahrten nach Abstempelung des Kennzeichens als ungestempelte Kennzeichen im Sinne des ersten Halbsatzes. Man erhält dann bei bestandener HU allerdings keine Plakette. Diese wird dann erst bei der Zulassungsstelle ausgegeben. Ich bin vorher zu meiner Versicherung gelaufen (Deckungskarte brauche ich ja sowieso bei Zulassung) und habe da explizit angegeben, dass ich das Fahrzeug auch mit ungestempeltem Kennzeichen fahren möchte... Habe da und bei der Rennleitung auch nochmal nachgefragt, weil ich kein Risiko eingehen wollte -> Das ist so wirklich legal! Somit kann man sich die Euros für die Kurzkennzeichen sparen...
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Links und rechts gähnten tiefe Schluchten, ... und schliefen ein. |
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#7 |
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Benutzer
Registriert seit: 07.09.2005
Ort: Frankfurt
Alter: 51
Beiträge: 36
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... is ja cool. Unser Tüv bestand drauf, dass Nummernschilder dran sind (also falls die Maschine nicht zugelassen ist - Rote Nummern oder Kurzzeitkennzeichen).
Ist schon gut sich da rechtlich ein wenig auszukennen. Danke für die Info.
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GS 500 E (GM51B) • Bj 1990 • 46PS • schwarz • >60 000km (aktueller Motor: ca. 33 000) Ein Kurzbericht zur Restauration 2006 auf meiner Webseite: http://www.saschakribitz.de/de/gs500/ |
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#8 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Na dann werde ich mal anfangen zu schrauben. Lasse mir auch ordentlich Zeit. Ich wundere mich wie gut die Maschine nach 7 Jahren Stillstand noch aussieht. Der Rahmen ist wohl mit Flugrost übersät. Ansonsten: Bremsschläuche nicht spröde. Sogar die Reifen sehen normal gut aus, ohne Risse oder ähnlichem.
Bei den Reifen, denke ich, ist es warscheinlich besser, diese zu ersetzen obwohl diese sichtbar sehr ordentlich aussehen. Grüße Cris |
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#9 | |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 27.06.2004
Alter: 39
Beiträge: 145
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#10 |
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Gast
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Ich war jetzt bei der DEKRA. Die meinten, dass Vollabnahmen nur der TÜV durchführen darf. Sie meinten, dass ich die Maschine auf einem Hänger dorthin transportieren müsse!
Grüße Cris |
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#11 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 07.03.2005
Ort: NRW
Alter: 63
Beiträge: 726
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Hallo Chris,
dass nur der TÜV Vollabnahmen durchführen darf mag richtig sein. Die Aussage mit dem Hänger hingegen ist falsch. Hier hätte man fragen sollen, ob die StVZO §23 Abs. 4 Satz 7 kennen ... Gleiches gilt, wenn man von der Rennleitung angehalten wird. Die Jungens und Mädels können auch nicht alles wissen. Wenn man aber nen Schmierzettel rausholt und denen nett vom §23 Abs. 4 Satz 7 erzählt, dass man sich da extra schlau gemacht hat weil man es auch nicht wusste, werden die das ggf. überprüfen und durchgehen lassen. Gruß Andreas |
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#12 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 07.03.2005
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Beiträge: 726
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Hallöli,
noch mal ich ... Hier habe ich eine Mitteilung des Kreises Borken gefunden. Dürfte aber für ganz Deutschland gelten. Da wird es nochmal sehr schön und anschaulich formuliert: http://www.kreis-borken.de/kreisverwalt ... p=0,1,0,15 Gruß Andreas |
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#13 |
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Gast
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Hallo!
Ich habe leider kein altes Numernschild mehr. Gilt das dann auch? Und immerhin war die Maschine fast 7 Jahre abgemeldet!? Grüße Cris PS:Komme übrigens aus Bocholt(Kreis Borken) |
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#14 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 15.09.2003
Ort: Düren
Alter: 44
Beiträge: 4.559
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übrigens kriegt man gewöhnlich das geld für die rote nummer bei abschluss der versicherung verrechnet !
War jedenfalls bei mir so !
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No one can destroy the metal The metal will strike you down with a vicious blow We are the vanquished foes of the metal We tried to win for why we do not know - Tenacious D |
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