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Alt 17.10.2006, 14:42:46   #1
Paula
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Standard Strafe für nicht eingetragenes Federbein

ich wollt Fragen wie hoch den die strafe für so ein federbein ist
weil das pop ist doch zimlich hoch und wer das mottorad kennt sieht gleich das es net orginal ist
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Alt 17.10.2006, 15:08:24   #2
kleinpingi
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also mein tüver hat zwar gesehen das das moped höher ist weil er auch mal eine gs gefahren hat, aber er ist bis heut nicht darauf gekommen das da ein anderes federbein drin ist.

und wenn es dir zu unsicher ist dann lass es dir eintragen und du brauchst dir keine gedanken mehr machen.
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Alt 17.10.2006, 15:52:19   #3
Mo
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hey

wie warscheinlich ist es dn das man das federbein erkennt ??

das sieht doch genau wie das orginal gs bein aus selbst ich könnte die beiden nicht unterscheiden naja ok das federbein von meiner sieht natürlich neuer aus als das vonner gs aber sonst total identisch

und ich habe einen komplett umbau mit 160er pelle federbein und richtig schick polierten felgen is am glänzen wie sau werde nie angeholten bis jetzt haben die grünen freunde mich immer nur gefragt wo ich das habe machen lassen und wie viel ich haben will wenn ich das bei deren karre mache ^^
(war so als ich anner ampel stand)

gruß
Mo
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Alt 17.10.2006, 17:08:16   #4
King Madness
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Zitat:
Zitat von Goose
Aber das ist nicht schlimm. Das federbein alleine wird sicher niemandem auffallen. Aber so ein Schwingenumbau mit anderem reifen und so, das fällt auf
Vorausgesetzt es muss nicht mal aus irgendeinem Grund ein Gutachteer an dein Mopped.

Und dann gilt es, was Bersserwissen geschrieben hat.
• Erlöschen der Betriebserlaubniss
• 100,- € Spende in die Vereinskasse der Grünen
• 3 Punkte in der nördlichsten Stadt Deutschlands
• Kostenübernahme aller Kosten bei/nach einem Unfall (weil Versicherung nicht zahlen möchte)
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Alt 17.10.2006, 18:07:19   #5
Paula
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ich glaub ich bau mir des doch von ner kult ein wenn das net so hoch ist
weil bei mir steht die rennleitung im schwarzwald zimlich oft.
erst am sa mit radarpistole auf der einen so wie auf der andere seite des berges
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Alt 17.10.2006, 18:13:24   #6
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Zitat:
Zitat von Paula
weil bei mir steht die rennleitung im schwarzwald zimlich oft.
erst am sa mit radarpistole auf der einen so wie auf der andere seite des berges
Mist, wo denn? In der Gegend fahr ich auch ab und zu
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Alt 17.10.2006, 18:20:09   #7
Suzirider
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Zitat:
Zitat von Paula
ich glaub ich bau mir des doch von ner kult ein wenn das net so hoch ist
weil bei mir steht die rennleitung im schwarzwald zimlich oft.
erst am sa mit radarpistole auf der einen so wie auf der andere seite des berges
aber das niedrigere Bein ändert doch nix an der "illegalität"...
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Alt 17.10.2006, 18:35:41   #8
Paula
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aber an der sehbarkeit
wenn jetzt der herr in grün das ding auf den hauptständer stellen würde
würd er merken das der nicht zur höhe des rades passt
und ich hoff des is beim kult bei weg


zur rennleitung einmal baden-baden raus und am anfang der b 500
und dann nach forbach vor gernsbach wenn dir das was sagt

und wenn ja hat schon irgendjemand geschaft das ding eintragen zu lassen
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Alt 17.10.2006, 18:59:26   #9
Christian
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Zitat:
und dann nach forbach vor gernsbach wenn dir das was sagt
Völlig offtopic: In Forbach habe ich vor 10 Jahren mit meinen Eltern Urlaub gemacht.
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Alt 17.10.2006, 19:14:28   #10
knut
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Zitat:
Zitat von Paula
aber an der sehbarkeit
wenn jetzt der herr in grün das ding auf den hauptständer stellen würde
würd er merken das der nicht zur höhe des rades passt
und ich hoff des is beim kult bei weg
hast du schonmal n pop bein verbaut? wenn ja wüsstest du, dass der hauptständer mit dem teil unbrauchbar wird ...

warum heult ihr eigentlich alle so rum wegen banditbein? fahrt zum tüv und lasst es einfach eintragen. und wenns der erste nicht macht dann halt zum nächsten der mehr ahnung hat ....
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Alt 17.10.2006, 19:45:46   #11
icumblood
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Zitat:
Zitat von Paula
und wenn ja hat schon irgendjemand geschaft das ding eintragen zu lassen
ja !
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...Wird es Nass
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Alt 17.10.2006, 19:53:31   #12
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oh man das sind ja fragen anregung wie vor einem Jahr!

Ist verdie über haupt noch da? oder wurde die webseite schon verkauft?


lol Pop bein geht nicht? doch es geht aber es gab bis jetz nur ein der es geschaft hat. Verdi weiß schon nwer es gewesen sein könnte.

Erlöschen von betribserlaubnissen kann ich sagen ich hatte es wenn es Falsch ist bitte §§ und AZ: mitgeben dann kann ich nóchmal gegen klagen

4Punkte
3Monate Schein weg

425€ strafe

Dumm kickt nix wüsst (Auspuffanlage)
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Alt 17.10.2006, 20:06:12   #13
knut
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tach lookooloo, du lebst auch noch?

nee verdi is schon lange nich mehr hier, der fährt jetz r1. aber wir ham nen neuen admin: Gustav aus speyer. cooler typ. broker, neger isser auch ...















































__________________
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Alt 17.10.2006, 20:59:41   #14
Paula
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der haupständer geht bei mir noch nur das hinterad is vollständig auf dem boden
ich habs schon verbaut mit dem umlenkhebel von der bandit

und wer ist dieser herr der es eingetragen bekommen hat damit ich vill. eine kopie seines fahrzeugscheins bekommen könnte damtit´s leichter geht.
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Alt 17.10.2006, 21:06:03   #15
knut
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och da gibts einige

ich z.b.

gleich vorweg, ich hab keinen scanner. außerdem würde dir mein brief nichts bringen weil da "in verbindung mit banditschwinge" drinsteht.
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Alt 17.10.2006, 21:10:20   #16
icumblood
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ich hätte noch ne kopie vom besagten brief mit pop bein
vom nicht besagten ähm user
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...Wird es Nass
- - > . < - -
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*Klick*
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Alt 17.10.2006, 21:11:12   #17
Paula
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mhh dann hoff ich mal das das einer liest die des eingetragen bekommen hat
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Alt 17.10.2006, 22:17:11   #18
berndy
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Erlöschen der Betriebserlaubnis => 50 € Bußgeld, 3 Punkte, + Kosten,

Schlimmer wäre aber das.

Die Versicherung könnte dir im Falle eines Falles Probleme machen.
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Man sollte es so oder so nicht übertreiben.
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Alt 17.10.2006, 22:24:03   #19
berndy
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Das ist wohl wahr.
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Man sollte es so oder so nicht übertreiben.
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Alt 17.10.2006, 22:27:45   #20
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Das rechtliche Blabla.

Das Wichtigste kurz zusammengefasst:

Zitat:
Bei einem Schadensfall kann die Versicherung den Versicherungsnehmer bis zu 5000 € in Regress nehmen. Im Innenverhältnis, also der Kaskoversicherung (sofern eine solche abgeschlossen wurde), ist der Versicherer von der Leistungspflicht befreit.
__________________
Ich darf das!
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Alt 17.10.2006, 23:52:53   #21
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sagen wir mal so es ist mir hier einfach zu heiß geworden.

Sehr viel geläster und nun wer wills leugnen die besten von damal sind fasst alle weg.



============================
Zitat:
Zitat von ricky2000
Das rechtliche Blabla.

Das Wichtigste kurz zusammengefasst:

Zitat:
Bei einem Schadensfall kann die Versicherung den Versicherungsnehmer bis zu 5000 € in Regress nehmen. Im Innenverhältnis, also der Kaskoversicherung (sofern eine solche abgeschlossen wurde), ist der Versicherer von der Leistungspflicht befreit.
hmm was ja wieder klar das die Hälfte untergeht, grrr

Also was sagte ich ?

4Punkte
3 Monate lappen weg
425€ für den auspuff der nicht eingetragen war.

Also da steht doch ....

Als Rechtsfolgen sind hier ein Bußgeld von 50 € und 3 Pkt. vorgesehen. Zudem handelt es sich um einen A-Verstoß, was eine Verlängerung der Probezeit bei Führerscheinneulingen nach sich zieht.



Ok neben frage

Zitat:
Zitat von knut
tach lookooloo, du lebst auch noch?

neger isser auch ...
was soll den diese bemerkung?

Wo sind die anstandsdamen geblieben?

Ich denke ich sollte mal mit dem Admin reden und ihn auf seine pflichten hinweisen.

Den imme hin muß der kleine ja Offiziel (was aber keiner macht) drauf achten was andere scheiben, quasi erst lesen dann freigeben macht aber praktisch keiner.

Ok das zu dem Wort NEGER ist ganz und garnischt im sinne (meiner) und des BGB geschweige des EU-REchtes also leute softbleiben behaltet sowas für euch und maby ich bin mal wieder bei einem treffen dabei
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Alt 18.10.2006, 06:49:30   #22
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Zitat:
Zitat von lookooloo
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Dumm kickt nix wüsst (Auspuffanlage)
ist bei dir die Betriebserlaubnis wegen der Auspuffanlage erloschen? Oder wie ist der letzte Satz gemeint?
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"Der Unterschied zwischen Genie und Wahnsinn, definiert sich lediglich aus dem Erfolg"
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Alt 18.10.2006, 07:20:49   #23
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Ja, das ist logo.
Aber wo kommen denn die >400 Mücken und drei Monate Busfahren her? Standard ist das nich. Gutachterkosten oder sowas und zusätzlich noch was anderes angestellt?
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Alt 18.10.2006, 09:37:47   #24
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Politisch korrekt ist es auf jeden Fall nicht.

Man hat sogar deswegen die süßen, mit weißem Zuckerkram gefüllten Schokoküsse umbenannt in eben Schokoküsse. Die hießen früher N....küsse.

Aber mehr sag ich dazu nicht.
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Alt 18.10.2006, 10:26:25   #25
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auch wenns ein wenig offtopic ist: früher hat man ja Nägär gesagt ohne sich dabei was schlimmes zu denken, dann nach einiger Zeit hat sich schwarzer durchgesetzt, und jetzt sei das anscheinend auch schon abwertend, und man solle lieber Farbiger sagen.

Naja, wenn die Leute sonst nichts haben über dass sie sich beschweren können...............
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Alt 18.10.2006, 10:30:56   #26
berndy
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Nee, mittlerweile soll man das ganz weglassen sogar auf negroid oder Schwarzafrikaner oder Farbiger verzichten, weil alles was irgendwie mit Rasse zu tun haben könnte als abwertend gesehen wird.

Es wird immer schwieriger das korrekt auszudrücken oder zu beschreiben.

Vll. in Anlehnung an die USA mal Afroeuropäer?

Edit:

Mist, wollt doch nix mehr dazu sagen.
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Alt 18.10.2006, 10:35:16   #27
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und wie machst du eine täterbeschreibung, wenn du irgendwo Zeuge warst?

Aber antworte lieber nicht, berndy
sonst artet das ganze wirklich noch aus
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Alt 18.10.2006, 10:45:36   #28
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rofl ihr versteht mich völlig falsch ... der zusatz "... broker, neger isser auch..." ist ein filmzitat aus dem film lambock. ein insider aus dem schönen gs500 chatraum den nicht unbedingt jeder verstehen muss.

nur erläuternd damit ich hier nicht als rassist oder was weiß ich dastehe.
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Alt 18.10.2006, 16:00:35   #29
Mo
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hey

oh mann ich bin im nazi forum gelandet schöne scheiße

kommt wir setzen uns alle weiße zipfemützen auf und tanzen um kreuze herum

kinderscheiß könwa mal wieder runterkommen und ordentlich an problem lösungen hier im forum arbeiten müssen unsere energie doch nicht für deutsche wortschätze und ihre nicht immer ganz eindeutige bedeutung opfern

gruß
Mo
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Alt 18.10.2006, 16:05:09   #30
Lax
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Zitat:
Zitat von Mo
hey

oh mann ich bin im nazi forum gelandet schöne scheiße

kommt wir setzen uns alle weiße zipfemützen auf und tanzen um kreuze herum

kinderscheiß könwa mal wieder runterkommen und ordentlich an problem lösungen hier im forum arbeiten müssen unsere energie doch nicht für deutsche wortschätze und ihre nicht immer ganz eindeutige bedeutung opfern

gruß
Mo
vorschlag an dich: hirn an, thread nochmal lesen, beitrag editieren
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gruß jan
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Alt 18.10.2006, 17:27:27   #31
Mo
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vorschlag an dich: kack mir nicht auf meinen rasen
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Alt 18.10.2006, 17:43:20   #32
XPulse
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Wo ist bloss das Niveau geblieben? Irgendwo hab ich doch ein Tütchen davon liegen lassen.....
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Alt 18.10.2006, 19:14:06   #33
berndy
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Zitat:
Zitat von lookooloo
oh man das sind ja fragen anregung wie vor einem Jahr!

Ist verdie über haupt noch da? oder wurde die webseite schon verkauft?


lol Pop bein geht nicht? doch es geht aber es gab bis jetz nur ein der es geschaft hat. Verdi weiß schon nwer es gewesen sein könnte.

Erlöschen von betribserlaubnissen kann ich sagen ich hatte es wenn es Falsch ist bitte §§ und AZ: mitgeben dann kann ich nóchmal gegen klagen

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425€ strafe

Dumm kickt nix wüsst (Auspuffanlage)
Ich habs zwar nicht so ganz verstanden, was der Autor ausdrücken wollte, aber da scheint mehr dahinter zu stecken.

Erlöschen der Betriebserlaubnis daraus resultiert die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs ohne Zulassung §§ 18 StVZO (Zulassungspflicht), 19 StVZO (Betriebserlaubnis), 69 a Abs. 2 Nr. 3 StVZO (Bußgeldvorschrift)
Laut derzeit gültigem Bußgeldkatalog 50 € Bußgeld und 3 Punkte. Bei nachgewiesenem Vorsatz in der Regel 100 €, trozdem 3 Punkte.

Kannst mir mal die Urteilsbegründung bzw. den Bußgeldbescheid zu mailen? Dann kann ich dir sagen, warum das so hoch ausgefallen ist.
Würd auch schon reichen, wenn du mir alle §§ mitteilen würdest, die bei der Urteilsbegründung oder dem Bußgeldbescheid aufgeführt wurden.
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Alt 19.10.2006, 23:11:23   #34
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Zitat:
Zitat von berndy
Zitat:
Zitat von lookooloo
oh man das sind ja fragen anregung wie vor einem Jahr!

Ist verdie über haupt noch da? oder wurde die webseite schon verkauft?


lol Pop bein geht nicht? doch es geht aber es gab bis jetz nur ein der es geschaft hat. Verdi weiß schon nwer es gewesen sein könnte.

Erlöschen von betribserlaubnissen kann ich sagen ich hatte es wenn es Falsch ist bitte §§ und AZ: mitgeben dann kann ich nóchmal gegen klagen

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Dumm kickt nix wüsst (Auspuffanlage)
Ich habs zwar nicht so ganz verstanden, was der Autor ausdrücken wollte, aber da scheint mehr dahinter zu stecken.

Erlöschen der Betriebserlaubnis daraus resultiert die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs ohne Zulassung §§ 18 StVZO (Zulassungspflicht), 19 StVZO (Betriebserlaubnis), 69 a Abs. 2 Nr. 3 StVZO (Bußgeldvorschrift)
Laut derzeit gültigem Bußgeldkatalog 50 € Bußgeld und 3 Punkte. Bei nachgewiesenem Vorsatz in der Regel 100 €, trozdem 3 Punkte.

Kannst mir mal die Urteilsbegründung bzw. den Bußgeldbescheid zu mailen? Dann kann ich dir sagen, warum das so hoch ausgefallen ist.
Würd auch schon reichen, wenn du mir alle §§ mitteilen würdest, die bei der Urteilsbegründung oder dem Bußgeldbescheid aufgeführt wurden.
Ok dann ist da ein fehler bei den behörden unterlaufen udn ich muß da ganze ncohmal aufwirbeln hoffe nciht das es zu spät ist;(.

Also MO Du VOll spacken lesen und dann denken ich war der der denn mist hier angezettelt hat wen neiner meint das du denkst das es Rassistisch wäre bitte ich dich sofort hier auszusteigen den solche leute die denken hier kommt was rass. zu standen die begrüße ich sofort mich ein dicken kick in ihrem ARSCH sag nur wann und wo (bin grade ein wenig voll) ich hasse solche leute und ich will auch nix mehr davon hören neben bei warum bin ich eigentlich nie Admin geworden ??????


Nun ja nein ich wollte nur eine anmerkung machen das es sich fast so angehört hätte und ich wollte darauf hinmerken das sich gewisse leute (auch aus meinem freundes Kreis ) falsch verstehen könnten darauf hin kammst auch gleich du MO ( wie soll es auch anderes sein ) mit sehr negativen und dummen beispielen wie Zipfelmützen und co..


Hier wäre für mcih schon schluß und würde gerne den Tread sperren den das artet wieder nur aus ich bitte daraum im intresse aller diesen beitrag zu sperren und hoffe das es in vergessen heit geraten kann und wird.

Keiner der hier ist will und fördert das war in der vorm geschrieben wurde also Mo locker auf den hocker und gut is.


Zurück zu der sache warum ich der meinung bin das es teuere wurde ......

ich mußte wircklich 425€ und 3 Monate mein fürerschein abgeben weil ich ein nciht (ABE,EG) auspuff an meiner FZR hatte das war nicht lustig und wie ich das seh war das nicht zulässig wenn ich die ziet finde werde ich bei der Polizei mal nachfragen den sie sind nicht deiner feinde sondern wollen indireckt dir helfen das du sicher und sozial durchs leben kommst auch wenn ich an die Stadt scho nmehr gezahlt habe als ich aus der gesetztlichen Renten kasse bekommen würde


Als nicht vergessen war ein wenig angetrunken und habe nicht mehr auf den text geachtetet MO


also echt MO

Einfach mal die fresse halten

Fresse = Mund

Mund = werkzeug= schlimmes kann geschen ich bitte iweder rum ein admin SCHLIESSEN
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Alt 20.10.2006, 04:11:36   #35
berndy
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Also es tut mir leid, ich versteht nur die Hälfte von dem was du schreibts.

Ohne §§ oder Urteilsbegründung bzw. Bußgeldbescheid kann ich dir nicht sagen, warum das so hoch ausgefallen ist.

Hattest du noch Probezeit?

Hast du die Verfahrenskosten mit eingerechnet?

Kam da eventuell noch Fahren ohne Fahrerlaubnis, § 21 StVG, hinzu?
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Alt 20.10.2006, 06:04:41   #36
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Zitat von berndy
Also es tut mir leid, ich versteht nur die Hälfte von dem was du schreibts.
...
jahaaa lookooloo-deutsch muss man trainieren und selbst das hilft nicht immer
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Alt 20.10.2006, 09:34:36   #37
Mo
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Beiträge: 140
Standard

hey lookooloo


war das ernst gemeint warum du nie adim geworden bist du gibst dir die antwort doch selbst wer auf diesem level schreiben muss und mich derart angreift der ist meinermeinung nach schlicht und einfach unfähig (aber wenn wunderts) und wenn du es nötig hast im suffkop sonne scheiße zu verzapfen dann bitte

hab jetzt keine lust dir zu sagen was du für ein .......... bist und deshalb tue ich es auch nicht ich denke du weist ein scheiß über mich und ich über dich und deshalb halt einfach die schnautze und lass uns nichts mehr dazu sagen

wenn du zu verklempt bist um spaß zu verstehen dann bitte

ich weiß zwar nicht wie du überhaupt darauf kommst das das mit dem rastistischem forum und den zipfelmützen ernst gemeint war aber ich denke dafür muss ich mir auch erst so viele gehirnzellen wie du weggesoffen haben

naja wie auch immer wenn du kein spaß verstehst soll es nicht mein problem sein und damit basta bin nicht bereit mich weiter mit deinem alkohol problem auseinander zu setzen

mit freundlichem gruß
Mo


aber jetzt zurück zum thema leider habe ich dazu nichtsmehr zu sagen
Mo ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 20.10.2006, 09:59:08   #38
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Entschuldiegeung

ok hmm ich muß sagen ich habe da wohl doch das eine oder ander falsch verstanden und entschluldiege mich dafü bei jedem,

hmm ich persönlich spring leider sehr schnell auf sagen wir mal hass sachen sehr schnell an und....

Ich weiß auch nicht warum ich das verteidigungs syndrom habe also was ich sagen wollte ich nur

Sorry



PS: wenn ich das schreiebn wieder finde schreib ich gerne die §§ dazu ich mußte es wircklich bezahlen und hoffe das ich es wieder finde.
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