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#1 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Hallo!
Wie mir gestern aufgefallen ist, ist der TÜV meiner GS schon im August abgelaufen... Das Problem ist, dass das gute Stück nicht in sooooo guter Verfassung ist... z. b. die Simmerringe sind seit bestimmt einem halben Jahr undicht. Auf was muss ich achten, damit ich durch den TÜV komme? Gibt es Strafen, wenn die Plakette abgelaufen ist und man erwischt wird? Danke, Benjamin |
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#2 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 15.07.2002
Ort: Stadt der 7 Türme
Beiträge: 331
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Strafen gibt es auf jedne Fall, ich weiß nur jetzt gerade nicht wie hoch.
Wird dir aber sicher ein anderer hier noch sagen können. Das zweite Prpblem ist, daß die neue Plakete rückdatiert wird, d.h. Du kannst keien Zeit "gewinnen". Ich würde mir besonders Simmerringe, Bremsen, Licht und Motordichtigkeit ansehen. MfG Memme *Der bis jetzt nch nie Probleme mit dem Ing. hatte und eine GS von 91 hat*
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My alcohol drinking club has a skydiving problem. |
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#3 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Klar gibts Strafen, IMHO ab dem 2ten Monat Geldstrafe. Normal schaut der Tüv nur aufs Lenkkopflager und auf die Bremsen, und das alles Dicht ist. Wenn die Tauchrohre voller Gabelöl sind wird ihm das natürlichauch auffallen. Es gibt natürlich tricks wie man das so hinbiegen kann das der tüv das net mitbekommt, allerdings ist zu wenig Öl in der Gabel net wirklich gut und ich empfehle dir lieber die Simmerringe zu wechseln, weil DEIN leben hängt dran nicht das vom tüv prüfer.
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#4 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 15.07.2002
Ort: Stadt der 7 Türme
Beiträge: 331
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Jenachdem wie undicht die Ringe sind kreigt der Prüfer das auch irgendwann auch mit. Und nciht nur zu wenig Öl ist schlimm,
viel schlimmer ist es, wenn das Öl auf die Bremsscheibe tropft. Dann wird es richtig teuer zu reparieren. Von der Gefahr will ich gar nicht sprechen. Die Energie eines Motorrades bei 200km/h reicht aus um 2 Liter Wasser zum kochen zu bringen. Und wenn da alles gut geschmiert ist will die erst mal abgebaut werden. MfG Memme
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#5 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 13.04.2003
Ort: 52249 Eschweiler
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Beiträge: 5.336
Baujahr: 1991
Kilometer: 49.000
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Ich glaube ich kann hier eine gute Antwort geben, da ich erst vor 2 Wochen beim TÜV war
zur ersten Frage : Wenn du ohne TÜV erwischst wirst, kostet das - im ersten Monat eine grüne Meldekarte (innerhalb von 7 Tagen zum TÜV) - 2. - 3. Monat = 15.- € - 4. - 7. Monat = 25.- € - ab dem 8. Monat = 40.- € plus 2 Punkte Auf direktem Wege zum TÜV wird vom Bußgeld abgesehen ... aber wirklich der direkte Weg dorthin! Bei mir hat der TÜV auf folgendes geachtet: Lichttest (Abblendlicht (incl. Höheneinstellung), Fernlicht (ebenfalls incl. Höheneinstellung), Bremslicht, Kontrollleuchten (!?!) und alle Blinker). Mit der Taschenlampe hat er die Vordergabel inspiziert, augenscheinlich den Rahmen, Motorblock und Hinterachse. Dann ist er eine Runde um den Block gefahren, um die Bremsen zu testen. Das war es. Zumindest bei mir. Viele Grüße Georg
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Ralf Georg 國王 瘋狂 - www.euregio-biker.de Ein Tag an dem man nicht lächelt, ist ein verlorener Tag (Ch. Chaplin *1889 †1977) Befürworter des Organspendeausweises |
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#6 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 13.07.2003
Ort: Berlin
Alter: 41
Beiträge: 1.022
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Strafe gibt's nur, wenn du von der Polizei erwischt wirst. Der TÜV verhängt keine Strafen. Die Plakette wird lediglich rückdatiert. wir habe auch diesen Sommer bemerkt, das eine unserer BMWs seit 15 Monaten keinen TÜV mehr hatte. Gut das die meinen Eltern gehören
ciao, killed2
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Faulheit - das ist, wenn jemand mit dem Cocktail-Shaker in der Hand auf das nächste Erdbeben wartet. |
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#7 | |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 13.04.2003
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Zitat:
Da habt ihr aber auch noch Glück gehabt, das keine "Vollabnahme" erforderlich war ... (wenn ich Recht informiert bin nach 24 Monaten) Gruß Georg
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#8 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Servus,
Vollabnahme erst ab dem 18 Monat nach Abmeldung. Greetz Jim |
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#9 |
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Administrator
Registriert seit: 15.05.2002
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Beiträge: 9.038
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ich muss naechste saison auch zum TÜV :-/
vollverkleidung wieder anschrauben, spritzschutz mit reflektor, zylinderkopfdichtung(?), Bremse, ...
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When I get sad, I stop being sad and be awesome again. True story. |
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#10 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Nen kleines Bußgeld wirste bezahlen müssen, wenn dich die Polizei anhält.
TÜV verhängt kein Bußgeld. Das grösste Problem ist, wenn du ohne TÜV nen Unfall baust und die feststellen, dass Bremsscheiben zu dünn, Reifen abgefahren, Belege platt und solche Sachen, dann biste richtig dran. Mein Wagen ist mom. auch 2 Monate über den TÜV (weil er nur in der Garage steht), werd nächste Woche zum TÜV fahren. Mir kann aber nichts schlimmes passieren, da alles erneuert wurde, was wichtig ist. Reifen, Bremsscheiben, Belege, nirgendswo Öl austritt. Wie gesagt, 15 Euro Bußgeld von der Polizei ist nicht so schlimm, nur bau lieber keinen Unfall in dieser Zeit. Wenn du beim TÜV warst und er hat doch was gefunden, darfste erstmal einen Monat bis zur wiedervorführung ohne Bußgeld fahren. Liegts aber halt an was wichtigem, biste beim Unfall wieder dran |
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#11 | |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 13.07.2003
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Beiträge: 1.022
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Zitat:
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Faulheit - das ist, wenn jemand mit dem Cocktail-Shaker in der Hand auf das nächste Erdbeben wartet. |
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