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Alt 20.09.2010, 18:01:07   #1
Flipstar1
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Hey Leute,

ich suche Leute die bei ihrer Maschine (die neue ab 2001) das Hirschgeweih gegen originale Stummel getauscht haben und diese eingetragen bzw. eine Einzelabnahme gemacht haben.

Gruß Daniel
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Alt 20.09.2010, 18:01:58   #2
JannF
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Ich werde das demnächst machen.
Was ist denn dein Problem?
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JannF

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Alt 20.09.2010, 23:34:29   #3
Flipstar1
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Naja ich würde mich über einen Schrieb freuen indem drin steht das die "alte Aufsatzbrücke und Stummel an eine neue Maschine passt. bzw. vllt. ne Kopie des Berichtes der Einzelabnahme...

Wenn das nämlich schon jemand hätte könnte ich mir das evtl. sparen...
Ansonsten muss ich nächstes Jahr die Einzelabnahme machen lassen.

So einfach trägt der TÜV das nicht ein da ja auf der alten Brücke keine Nummer etc. steht und auch Suzuki dafür kein Teilegutachten oder ähnliches hat.
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Alt 21.09.2010, 08:40:03   #4
acid
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Natürlich hat Suzuki kein Teilegutachten. Ich frag mich schon die ganze Zeit, warum Du Dich damit so anstellst? 95% der Prüfer wird das nicht einmal auffallen.
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Alt 21.09.2010, 09:50:12   #5
Flipstar1
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Du hast recht... die meisten werden es nicht sehen das es nicht original ist. Sieht ja auch ncht so aus als wenn es ein anderer lenker ist aber ich sehe es mehr aus der versicherungstechnischen sicht...
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Alt 21.09.2010, 09:55:41   #6
Hansafan1985
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Wo ist denn aus versicherungstechnischer Sicht das Problem? Gefahrerhöhung sehe ich keine.
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Alt 21.09.2010, 10:00:02   #7
JannF
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Der Lenker ist nicht Serienmäßig. Jede Veränderung führt zum erlöschen des Versicherungsschutzes.... Deshalb eintragen....
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JannF

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Alt 21.09.2010, 10:00:12   #8
Flipstar1
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Ne das nicht aber durch den Umbau ist die Betriebserlaubnis erlöschen wenn es nicht eingetragen ist. Wenn jetzt was passiert dann kann es sehr schnell passieren das deine Versicherung nichts zahlt...
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Alt 21.09.2010, 10:04:29   #9
JannF
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Oder man baut nachm Unfall ganz schnell wieder um!
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JannF

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Alt 21.09.2010, 10:14:45   #10
Hansafan1985
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Natürlich verliert man dadurch den Versicherungsschutz nicht!

Zitat:
Zitat von JannF Beitrag anzeigen
Der Lenker ist nicht Serienmäßig. Jede Veränderung führt zum erlöschen des Versicherungsschutzes....
Das ist Unsinn!
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Alt 21.09.2010, 10:51:59   #11
Flipstar1
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Ne aber die Betriebserlaubnis was bei einem Unfall zur Folge hat das die Versicherung nicht zahlt...
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Alt 21.09.2010, 11:03:18   #12
Hansafan1985
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Na klar zahlt die Versicherung.

Sie wird dich aber evtl. in Regress nehmen, etwa wegen einer Obliegenheitsverletzung, dessen Höhe begrenzt ist. Dies wirkt sich aber nur im Innenverhältnis aus. Der geschädigte Dritte bekommt trotzdem sein Geld. Versicherungsschutz besteht also faktisch weiterhin.

Wenn deine bauliche Veränderung nicht ursächlich für den Unfall war (Gefahrerhöhung), passiert gar nichts. Eine Gefahrerhöhung sehe ich nicht, habe ich schonmal geschrieben. Diese müsste die Versicherung dann beweisen.

Das Fahren ohne BE könnte aber ein Bußgeld nach sich ziehen, da dies eine Owi ist.

Fazit: ich würde die Stummel eintragen lassen, jedoch nicht wegen der Versicherung.

http://www.verkehrsrecht-ratgeber.de...ent_02_03.html
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Alt 21.09.2010, 12:00:24   #13
Saugwurmmensch
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@flipstar1: bei wievielen Graukitteln die Einzelabnahmen machen dürfen (alte Bundesländer TÜV, neue Bundesländer DEKRA, Berlin beide) hast du denn schon angefragt?
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Wer hat noch keinen Organspendeausweis ?

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