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Alt 15.11.2010, 05:16:10   #1
Timme
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servus jungs , ich bräuchte ne ABE für einen Sebring Power Jet. meine gs is bj 92 brauch hald so n wisch den ich mitführen kann bzw. die kopie... danke
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Alt 15.11.2010, 17:06:52   #2
Saugwurmmensch
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Brauchst du nicht und gibt es auch nicht.
Zumindest nicht für Sebring-Endtöpfe für die GS.
Gibt von denen eine EG-BE, die du aber auch schon seit 2003 nichtmehr brauchst, da die E-Nummer auf dem Endtopf allein ausreichend ist.
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Alt 15.11.2010, 19:53:23   #3
majestic_morpheus
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Die EG-BE muss man nicht mitführen, das ist richtig. Einige Hersteller empfehlen dies jedoch ausdrücklich, da die Polizei erstens nicht alles weiß, zweitens Fehler macht und drittens bei Verdacht auf eine nicht zugelassene Anlage das Moped stilllegen kann.
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Alt 15.11.2010, 22:07:14   #4
Saugwurmmensch
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Das kann die Rennleitung aber auch mit sämtlichen Papieren, wenn sich der Auspuff subjektiv zu laut anhört...
Und Rennleitung und Graukittel sind afaik in der Beweispflicht, was die Unzulässigkeit des Auspuffes angeht.
Aber wie gesagt: wenn zu laut, dann nützen einem alle Papiere der Welt nix...
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Alt 15.11.2010, 22:59:48   #5
Timme
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um ehrlich zu sein hab ich sowohl die illegale als auch die legale variante vom sebring powerjet und ich will eben auf nem zettel stehen haben, dass der " Sebring Power Jet" erlaubt ist... die polizei hier bei uns checked das nicht wirklich, solange ich n zettel hab auf dem die erlaubnis steht... rein optisch unterscheiden sich die zwei auspüffe ja nur durch die rote bzw.schwarze umrandung an der aufschrift und beim illegalen ist eben kein db-eater drinnen.
zum sound: sooo laut ist der illegale nicht aber klingt eben dumpfer, was mir dann persönlich mehr spaß macht. ich hab auch schon n mängelbericht bekommen wegen dem illegalen, hab dann einfach die endtöpfe getauscht und gut wars, der tüv hat seine ca 15€ bekommen und die geschichte war gegessen, nur hab ich nicht lust immer wieder 15€ zu zahlen und auf den klang möchte ich eben auch nicht verzichten
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Alt 16.11.2010, 17:20:05   #6
AmigaHarry
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Schreib dazu Sebring in Österreich an! Es wäre villeicht vernünftig dich dort als Österreicher auszugeben (villeicht schnallen sie die Mailadresse nicht), denn in Österreich ist die Mitnahme der Papiere verpflichtend (trotz Zulassungsnummer)! Und da es bei uns Pflicht ist, müssten sie dir die Bestätigung kostenlos zusenden.........
Du kannst ja schreiben das dich die Polizei bei einer Kontrolle in Österreich darauf "abgecasht" hat.....
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Alt 16.11.2010, 19:01:58   #7
majestic_morpheus
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Zitat:
Zitat von Saugwurmmensch Beitrag anzeigen
Das kann die Rennleitung aber auch mit sämtlichen Papieren, wenn sich der Auspuff subjektiv zu laut anhört...
Und Rennleitung und Graukittel sind afaik in der Beweispflicht, was die Unzulässigkeit des Auspuffes angeht.
Aber wie gesagt: wenn zu laut, dann nützen einem alle Papiere der Welt nix...
Naja, der Beweis wird ja nicht an Ort und Stelle erbracht. Und bis dahin hat man entweder kein Möp, einen Mängelschein oder zumindest Ärger mit der Polizei. Mit einem simplen Wisch kann man sich da viel ersparen, die Hersteller senden den auch zu.
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Alt 16.11.2010, 19:55:43   #8
Hansafan1985
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Man hat mit einem legalen Auspuff nichts zu befürchten. Die Rennleitung wird bei Zweifel an der korrekten E-Nummer eine telefonische Anfrage ans KBA stellen, um die E-Nummer abzugleichen. Innerhalb von wenigen Minuten steht dann fest, ob der Topf für das Motorrad homologiert ist. Ob er dann dennoch zu laut ist oder manipuliert wurde, steht noch auf einem anderen Blatt. Dann hilft aber auch kein Stück Papier.

In D braucht es also keine schriftliche ABE für den Auspuff. Auch nicht, um sicher zu gehen. Es ist schlichtweg unnötig.
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Alt 16.11.2010, 20:54:11   #9
majestic_morpheus
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Zitat:
Zitat von Hansafan1985 Beitrag anzeigen
In D braucht es also keine schriftliche ABE für den Auspuff. Auch nicht, um sicher zu gehen. Es ist schlichtweg unnötig.
Das habe ich leider schon anders erlebt. Nicht jeder Beamte glaubt einem, wenn man sagt, der soll beim KBA anrufen. Nachts schon gar nicht.
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Alt 16.11.2010, 23:21:13   #10
Saugwurmmensch
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Afaik ist das schon seit 2003 so geregelt.
Sind für die Rennleiter Schulungen fakultativ?
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Alt 16.11.2010, 23:43:46   #11
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Zitat:
Zitat von Saugwurmmensch Beitrag anzeigen
Afaik ist das schon seit 2003 so geregelt.
Sind für die Rennleiter Schulungen fakultativ?
Die wissen vieles nicht oder wollen Macht demonstrieren oder was weiß ich. Ich habe schon Sachen erlebt, dass glaubt kein Mensch.
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Alt 16.11.2010, 23:47:36   #12
Hansafan1985
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Ich gebe dir Recht, in diesen Fällen kann das Dabeihaben der ABE Karte tatsächlich sinnvoll sein, falls man eine hat.
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Alt 18.11.2010, 09:57:01   #13
bikerday
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Aber viele Hersteller zb Leo Vince oder MIVV schicken eine ABE Karte im EC-Karten Format mit, und du passt wohl nun wirklich in jedes Portmonee.
Ich mein ich selber hab in meiner ganzen Motorradgeschichte eine Kontrolle das war mit der GSXR und da hab ich garkeine Papiere mitgehabt und kam mit einer Verwarunung weg.
Und ich fahr schon ganze 7,5 Jahre Motorrad. Ich sags mal so bei der Kontrolle wollten die nur Zettel sehen, waren aber selber zufaul beim KBA anzurufen und da hätten se rausgefunden das das alles zulässig für die GSXR war.
Naja was will man machen...

Aber irgendwie ist das auch Bundesland abhängig hier in Sachsen da fahren se mit offenen Auspuffen rum juckt keinen so recht ... hier is wo alles bissl locker noch ... ändert sich vielleicht noch ??
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