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Erfahrener Benutzer
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Hallo zusammen,
wie ihr wahrscheinlich schon wisst, habe ich am 21.03 nen Motorradunfall gebaut... Ich schilder den Unfall nochmal: Ich bin eine rel. lange Linkskurve gefahren. Meiner Meinung nach war die Geschwindigkeit nicht zu hoch dafür. Die Kurve war damit locker fahrbar, meine Vorder-Leute sind auch ohne Probleme die Kurve gefahren. Ich habe aber während ich in die Kurve fuhr aus irgendeinem Grund auf den Hinterreifen meines Vordermanns geschaut und war in dem Moment nicht auf die Kurventechnik konzentriert. Es kann sein, dass ich mit dem Vorderrad versucht habe, zu bremsen, oder einfach den Lenker verrissen habe. Auf jeden Fall weiß ich noch, dass ich mit dem Vorderrad weggerutscht (vielleicht auch mit dem Hinterrad) bin und über die Straße in die Leitplanke gerutscht. Das Motorrad hat nen Pfosten der Leitplanke verbogen und ich bin mit dem Fuß auch gegen einen Pfosten gedonnert, weshalb ich mir den Fuß gebrochen habe. Soweit zum Unfall. Ich habe der Polizei keine Angaben zum Unfallhergang gemacht, weil ich total weggetreten war (ansprechbar und alles, aber total unter Schock oder sowas gestanden). Ich möchte nochmal betonen, dass nicht die Geschwindigkeit, sondern ein Fahrfehler (falscher Blick, vllt Panikreaktion etc) dazu geführt hat, dass ich mich zerlegt habe. Dazu kam wahrscheinlich noch, dass die Straße kälter war, als die Strecke zuvor, weil das Ganze ein Waldstück war. Ich habe relativ zeitig eine Bearbeitungsgebührforderung der Polizei in Höhe von 89Euro bekommen. Jetzt ist gerade ein netter Brief von der Polizei gekommen. Darin wird eine Geldbuße von 145Euro + 20 Euro Gebühr + 3,50 Portokosten gefordert. (insgesamt 168,50Euro). Achja... 3 Punkte gibts auch noch dazu.. Vorgeworfen wird mir: "Sie fuhren in Anbetracht der besonderen örtlichen Straßen- oder Verkehrsverhältnisse mit nicht angepasster Geschwindigkeit. Es kam zum Unfall" Meiner Ansicht nach war es der Fahrfehler, der zum Unfall führte. Der Unfall wäre auch bei viel viel geringerer Geschwindigkeit passiert, wenn ich eben diesen Fahrfehler begangen hätte. Einen Augenzeugen gab es nicht. Ich war letzter der Kolonne gewesen. Ich bin nach dem Unfall auch direkt wieder aufgestanden und habe Teile von der Straße geräumt und andere Fahrzeuge angehalten, um die Stelle absichern zu lassen. Jetzt steh ich gerade vor dem finanziellen Supergau... denn einher mit den 168,50Euro + 89Euro Bearbeitungsgegbühr geht natürlich noch die anstehende Nachschulung an. Mein Motorrad ist Schrott und AARGH!!!!! Ich möchte nun von euch wissen, ob ich meine Rechtsschutzversicherung da nutzen soll. Ich bin mir ganz sicher, dass ich nicht zu schnell für diese Kurve war. Ist es da sinnvoll, die genannte Versicherung einzuschalten? Es geht mir darum, auf 35Euro Bußgeld und KEINE Punkte zu bezahlen Wie seht ihr das? Ich bin kurz vorm Durchdrehen hier...
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Super-Moderator
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Nun, genau so, wie du den Unfallablauf geschildert hast, stellt man sich den Tatbestand des Verstoßes gegen die relative Höchstgeschwindigkeit vor.
§ 3 Abs. 1 StVO Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, daß er sein Fahrzeug ständig beherrscht. Er hat seine Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie seinen persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m, so darf er nicht schneller als 50 km/h fahren, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist. Er darf nur so schnell fahren, daß er innerhalb der übersehbaren Strecke halten kann. Auf Fahrbahnen, die so schmal sind, daß dort entgegenkommende Fahrzeuge gefährdet werden könnten, muß er jedoch so langsam fahren, daß er mindestens innerhalb der Hälfte der übersehbaren Strecke halten kann. Dass du gestürzt bist, ist praktisch der Anscheinsbeweis dafür, dass die von dir gefahrene Geschwindigkeit eben deinen persönlichen Fähigkeiten nicht entsprochen hat. Darunter kann man z.B. auch die Aufmerksamkeit oder die Fahrfertigkeit (Fahrfehler) rechnen. In Anbetracht der hohen Kosten für eine Nachschulung würde ich mal mit meiner Rechtschutzversicherung reden, ob die einen Anwalt in dieser Sache bezahlen.
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#3 |
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Erfahrener Benutzer
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wenn du eine rechtsschutz hast dann direkt ab zum anwalt. der wird schon was wissen. schlimmer kanns ja nicht mehr werden. also versuchen.
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#4 |
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Erfahrener Benutzer
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Oh nein
Ich habe leider keine Rechtsschutzversicherung... wenn man sein erstes Fahrzeug hat, dann denkt man als 18Jähriger nicht an sowas... Ich habe grade mit dem ADAC telefoniert, da wurde mir gesagt, dass ich auch ohne Anwalt dort vorstellig werden kann und mich quasi selbst verteidigen kann und dann "nur" 40Euro fällig würden. Berndy, gibt es da keine Möglichkeit, so noch rauszukommen? Das wäre, wie gesagt, die finanzielle Katastrophe sonst für mich... Ich meine... wenn ich auch unter Einfluss eines Fahrfehlers da nicht hätte stürzen sollen, dann müsste ich da ja mit Schrittgeschwindigkeit herfahren, so einen Fehler kann man doch nur sehr schwer vermeiden... Und es ist ja nicht so, als hätte ich nicht schon meine Strafe für den Crash erhalten
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#5 |
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Erfahrener Benutzer
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Wieso musst du zweimal Bearbeitungsgebühr für den gleichen Verstoß löhnen?
Wenn du beim ADAC bist, können dir die keine Rechtsberatung geben? Ich würde da auf jeden Fall gegen vorgehen, weil der Brief vom Anwalt kann ja so teuer nicht sein, und wenn du noch so Jung bist, und vielleicht noch Student oder Schüler oder Azubi, und nicht viel verdienst, gibt es so was wie Gerichtskostenbeihilfe. Bei dem Vorwurf wirst du ja Beschuldigt, und hast daher ja auch einen Anspruch auf Rechtsbeistand. Ob du unter diesen Passus fällst, kann dir jeder Anwalt sagen. Musst ihm nur sagen das du kein Geld hast. Ich hab in einem anderen Zusammenhang festgestellt, das wenn du die Gerichtskostenbeihilfe gewährt bekommst, es in vielen Fällen so gehandhabt wird das es nicht zum Gerichtstermin kommt, weil die Kosten dann zu hoch werden würden....
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#6 |
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Ich frag mich allerdings auch, warum ich das zwei mal latzen muss...
Ich hab beim ADAC vorhin ja angerufen, und nen Anwalt in Olpe genannt bekommen (ist im Kreis Olpe passiert). Ich werde den Montag kontaktieren, da ich mir übers Wochenende auch eure Vorschläge natürlich anhören möchte. Ich bin Student und verdiene ca 0,0 Euro im Monat, berechtigt mich das zur Beihilfe? wenn es nicht zum Gerichtstermin kommen sollte, was passiert dann? Wird das dann fallen gelassen? Ich bin euch echt dankbar, für eure Tips - das lässt mich das Licht am Ende des Tunnels nicht in unerreichbare Ferne rücken
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Also Prozesskostenhilfe müsste dir auf jeden Fall zustehen. Ich denke jeder gute Verkehrsrechts Anwalt wird das schnell Regeln können, denn wie heißt es so schön "In dubio pro reo!"
Wenn du keinerlei angaben bisher zu dem Fall gemacht hast, bin ich guter dinge, dass das glimpflich für dich ausgeht! @Berni: Wenn ich einen Verbremser in einer Kurve habe und mich mit Schrittgeschwindigkeit auf die Nase lege war ich dann auch für meine künste zu schnell? Ich denke wirklich das ein Anwalt eine Lösung in einem Falle wie oben finden wird.
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#8 |
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Klar warst du dann zu schnell, selbst wenn du im Stand um fällst an der roten Ampel, und den neben dir stehenden PKW beschädigst wirst du deswegen belangt werden.
Es gab ja auch schon Fälle wo ein Motorradfahrer alleine Schuld war weil er aus Hobby Motorrad gefahren ist, und somit eine Betriebsgefahr dargestellt hat. Wurde zwar in der zweiten Instanz gekippt das Urteil, aber gut. Verstehe auch nicht warum dir die Polizei da nicht einfach 35 Euro für abgenommen hat und gut ist. Verursachung eines Unfalls oder so, liegt ja auch im Ermessen des Beamtens....
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Und wie gesagt, es gibt keine Zeugen dafür. Das Einzige, was mir der Mann vom ADAC grad gesagt hat, ist, dass das Gericht ein Gutachten über den Unfall erstellen möchte, was für mich unbezahlbar wäre ohne ReSchuVerSi.
Steht mir sowas auch bei einer Ordnungswidrigkeit (so wirds hier genannt) zu?
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Zitat:
Vor Allem hab ich ja echt sparsam gewütet. Hab nur ne Leitplanke verbogen
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Erfahrener Benutzer
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Wie jetzt, deine Papiere sind die Böschung runter und die haben dir nicht geholfen?
Tolle Vorbilder...... Haben die erwartet das du mit nem gebrochenen Fuß da noch selber runter kraxelst? Naja, wen wundert es wenn die Hilfsbereitschaft in unserer Gesellschaft immer weiter nachlässt.
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Stammtisch Franken
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In einem solchen Fall bleibt einem Polizisten nicht viel wahl.
Der Volksmund redet zwar immer davon, dass der Polizist selbst entscheiden kann was er verwarnt aber das stimmt auch nicht immer. Bei so einem Unfall, wenn auch noch ein anderer geschädigt wird, in dem Fall die Straßenmeisterei oder das LRA wegen der Leitplanke und er wegen überhöhter Geschwindigkeit weggerutscht ist, dann bleibt da keine andere Möglichkeit als den Bußgeldsatz für §3I StVO zu nehmen. Würde der Polizist jetzt die 35€ nach §1II StVO nehmen und es gerät an den falschen bei der Prüfung, fällt es auf den Polizisten zurück und dieser muss sich dann rechtfertigen. Niemand von euch, würde sich für etwas rechtfertigen wollen, weil er absichtlich einen "Fehler" gemacht hat. Zwei mal Bearbeitungsgebühr weil du : 1. für die arbeit der Polizei bezahlst und 2. Die Bußgeldanzeige bei der ZBS bearbeitet wird und diese nochmals Bearbeitungsgebühr erheben. Ob du da jetzt aus einem rauskommst, weiß ich nicht. Aus 2. meiner Meinung nach aufjedenfall nicht. Grüße |
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Erfahrener Benutzer
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Ist doch Blödsinn, ich hatte letztes Jahr auch nen Unfall, im Winter auf der Autobahn weg gedreht, eingeschlagen und 30 Euro berappen müssen Thema erledigt, Leitplanke hat meine Versicherung bezahlt und gut.
In Deutschland wird halt immer mit verschiedenen Messlatten gemessen, und die Polizisten sind je jünger auch nicht mehr die Besten. Ich muss in 14 Tagen wegen so einem vor Gericht, weil ein Unfallfahrer dem ich auf der Autobahn Erste Hilfe geleistet habe ihn wegen unterlassener Hilfeleistung verklagt hat.... nu muss ich meine Freizeit opfern, weil der gute Polizist mir nicht zuhören wollte und meinte er wäre Arzt und könnte was entscheiden......nu bekommt er einen drüber..... ich muss bis nach Ingolstadt fahren, und das Zeugengeld reicht nicht mal für die Sprittkosten......
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Erfahrener Benutzer
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Ich werd wahrsch. mal am Montag zur Rechtsberatung gehen und nachfragen, in welchem Maße ich Prozesskostenbeihilfe bekäme.
Hoffentlich wendet sich das noch zum Guten
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#15 |
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Super-Moderator
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Wie immer wird viel verwechselt und durcheinander gewürfelt.
Jeder Sachverhalt ist anders und muss auch anders beurteilt und bearbeitet werden. Unsere Bußgeldstelle hat vor Jahren schon einfach festgelegt, dass bei Glatteisunfällen verwarnt werden kann. Ich lege die Unfälle trotzdem immer der Bußgeldstelle zur Prüfung vor. Ich bin der Meinung, dass man gerade bei Glatteis, wenn man es gerade weiß, vorsichtiger fahren muss und nicht besser gestellt werden soll als jemand, der im Sommer auf Sand wegrutscht. Also schiebe ich bewusste den "schwarzen Peter" weiter. Unsere Bußgeldstelle stellt m.M.n. sowieso viel zu viel ein. So bekommt man immer mehr eine "ist doch nicht so schlimm" Menthalität und die Ansicht, die Polizei hat ja keine Ahnung, wird immer mehr verbreitet. Die Ausbildung war aber, zumindest in unserem Bundesland, noch nie so aufwändig wie jetzt. Allerdings sind viele Verordnungen und Gestze durch die andauernde Änderungswut nicht einfacher geworden. Selbst Gerichte sind sich da nicht immer einig. Wie soll man da noch eine gerade Linie finden. Aber das bringt Raku jetzt nicht weiter. Der richtige Weg wäre zunächst einmal die Rechtsbehelfsbelehrung auf dem Bußgeldbescheid durchzulesen und dementsprechend zu handeln. Wenn man das Bußgeld und die damit verbundenen Nachteile nicht akzeptieren will, kann man Widerspruch einlegen. Diesen sollte man aber auch begründen können. Wenn man sich selber vertritt, das kann man bei Bußgeldsachen und kleineren Straftaten vor dem Amtsgericht durchaus selber machen, sollte man aber juristisch schon etwas bewandert sein, sonst steht man auf verlorenem Posten. Wenn man das sich selbst nicht zutraut, nimmt man besser einen Anwalt oder lässt sich zumindest einmal beraten. Beim zuständigen Amtsgericht kann man auch mal nach Prozesskostenhilfe anfragen. Aber nicht in jedem Fall bekommt man als Mittelloser Hilfe. Aber fragen kostet ja noch nichts. Die Sache muss aber auch nicht zwangsläufig vor Gericht gehen. Möglicherweise folgt die Bußgeldstelle ja der Argumentation des Betroffenen und ermäßigt das Bußgeld. Mich würde einmal interessieren, welche Kosten bzw. Bearbeitungsgebühren dir auferlegt werden. Zum Bußgeld kommen normalerweise noch so ca. 20 - 30 € Verwaltungsgebühren, Schreibauslagen, Porto u.ä. dazu. Die Polizei stellt normalerweise notwendige Aufwendungen, Materialeinsatz, Unfallstellenabsicherung u.a. in Rechnung, sofern das nach jeweiligem Landesrecht vorgesehen ist. Die Abschleppkosten muss der Halter des abgeschleppten Fahrzeugs gegebenenfalls auch noch tragen.
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#16 | ||
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Hey Raku,
Zitat:
Zitat:
Der entscheidende Unterschied sind also die "besonderen örtlichen Straßen- oder Verkehrsverhältnisse", in deinem Fall dass da eine Kurve war. Könntest du in deinem Einspruch schlüssig begründen dass der Unfall durch einen Fahrfehler entstanden ist - und eben nicht dadurch dass da eine Kurve war! - könnte die Bußgeldstelle auf Tatbestand 103854 umschwenken. Einen Punkt bekommst du trotzdem, somit gibts wohl auch die Nachschulung.. Die Bußgeldstelle stellt bei schweren Verletzungen und einem geringfügigen Tatvorwurf das Verfahren wegen der Verkehrsordnungswidrigkeit hin und wieder ein, aber das ist Entscheidung der Bußgeldstelle. Ob das in deinem Fall klappen kann wird dein Anwalt vermutlich wissen.. Bei nem Motorradfahrer, der grade nach aussen aus der Kurve geflogen ist kann ich gut verstehen, erstmal den größeren Vorwurf rauszuholen. Der Unfall sieht einfach zu sehr nach dem typischen "zu schnell für die Kurve" aus. Und Goose hat in seinem Fall einfach Glück gehabt. Immerhin sind die Glatteisunfälle auf der Autobahn imo ein typisches Beispiel für den A3/145€. Gruß, Grolli |
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#17 |
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Stammtisch Hamburg
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Kann man in dem Fall nicht eine nachträgliche Aussage machen? Denn wenn er direkt nach dem Unfall unter Schock stand und nix gesagt hast, kannst er doch jetzt ne Aussage machen und sagen, da lag nen Ast, oder er ist nem Karnickel ausgewichen. Man muss ihm erst mal das Gegenteil beweisen.
Gruß Mattis
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#18 | |
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Erfahrener Benutzer
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Zitat:
Dass man ihm juristisch "nicht angepasste Geschwindigkeit" vorwerfen kann mag stimmen, wenn man sich aber überlegt, was ein normaler Mensch unter diesem Terminus versteht klingt das für mich schon sehr weit hergeholt. Ich würde mich beraten lassen und Widerspruch einlegen mit der Begründung, dass es sich um einen Fahrfehler gehandelt hat. Generell muss die Polizei übrigens deine Aussagen glauben, sofern kein Beweis dagegen spricht. In meinem Fall musste die Polizei meiner Unfallgegnerin UND mir glauben - so komisch das auch klingt. |
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#19 |
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Erfahrener Benutzer
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genau den gedanken hatte ich heut früh auch zu dem thema. nur mit nem fuchs
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#20 |
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Stammtisch Hamburg
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Dann mal an die Expertien hier: Is das so in der Form, wie ich das vorgeschlagen hab, realisierbar?
Gruß, der Mattis
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#21 |
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Ich weiß ja nicht... ich meine, dass ich einem Ersthelfer gesagt habe, wie das in etwa passiert war. Wenn der das ist, der als Zeuge da war, dann hab ich n Problem.
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#22 | |
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Stammtisch Karlsruhe
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Zitat:
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Erfahrener Benutzer
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Da keiner den sonst den Unfallhergang bezeugen kann und die nur sehen, dass er an der Leitplanke gelandet ist, ist deine Argumentation in deren Augen irrelevant. Die gehen vermutlich vom ROTEN Fall aus, tatsächlich ist aber GRÜN passiert.
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#24 |
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Stammtisch Karlsruhe
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Mir klar.
Es las sich aber so, als wäre GRÜN passiert, anstelle von ROT. Und ROT geht eben nie. Dass Grolli das weiß, nehme ich an. Aber man muss sowas den Verkehrsbehörden gelegentlich klarmachen. http://imageshack.us/f/560/unbenanntik.png/
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#25 | |
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Super-Moderator
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Zitat:
Nur macht das in den seltensten Fällen eine gemachte Aussage glaubhafter.
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Stammtisch Hamburg
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Das macht natürlich Sinn.
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Also passiert ist der Fall, der von Knotenfrosch prinzipiell skizziert wurde.
Wie ich gerutscht bin, kann man sicherlich von der Biegungsrichtung der Leitplanke ableiten. Spuren gab es meiner Meinung nach nicht wirklich... zumindestens haben mein Dad und meine Freundin keine Kratzer oder sonstige Spuren an der Unfallstelle sehen können. Kann man Schleifspuren auf der Straße so leicht entfernen? @ Berndy Einsehen, was von mir dokumentiert wurde, kann nur ein Anwalt per Akteneinsicht, nicht wahr? Wie gesagt, ich stand unter Schock und ich weiß auch nicht mehr hundert prozentig, was ich gesagt haben könnte. Ich weiß, dass das Hauptthema des Polizisten und mir das verlorene Portemonnaie und somit die fehlenden Angaben zu den Personalien war. Wenn ich keine Aussage gemacht habe - müsste man das nicht erstmal sinnvollerweise nachholen, bevor man so ein Brett von Strafe (in meinem Fall ein verbaler Schlag ins Gesicht - mit Anlauf) verhängt?
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Dumme Frage:
Wieso hast du nach deinem Unfall überhaupt die Grünen gerufen? DU hast doch nur "eigenschaden" oder? Du musst glaubhaft belgen können, dass du nicht zu schnell warst bzw. das du einen Reifenrutscher hattest.... Weil dann kann keiner sagen jaja hier und fahrerfähigkeit.. weil so nen Reifenrutscher kann man nicht mal eben abfangen... vor allem wenns naß ist.
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Zitat:
Ich denke nicht das er selbst die Polizei gerufen hat da er "Unter Schock" Stand Und die Leitplanke hast du vergessen...
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Ich glaube die wäre mir angesichts des totalschadens meines geliebeten gefährtes mit verlaub SCHEIßEGAL gewesen
Also wenn Raku beweisen kann entweder am reifen oder am Asphalt, wobei letzteres schwierig ist beweisen kann, durch as auch immer Gummiabrieb etc. dass er nen Reifenrutscher hatte.,.. dann besteht die Chance da halbwegs billig raus zu kommen... Ich hatte letztes Jahr im September mit meiner geliebter CBR125R nen Unfall... Karre totalschaden... Hatte dann auch nen Prozess aber gegen den Unfallgegner.... Ich musste beweisen dass ER nicht geguckt hat.... Haben wir auch aber by the way... du musst deine Unschuld beweisen bzw die Schuld anderer bzw äußerer einflusse (nässe, Reifen etc) Du kannst die behauptung der Grünen nichtig machen indem du zum einen deinen Dad und deine Freundin als Zeugen angibts, dass die mit gleicher Geschwindigkeit gefahren sind keinen reifenrutscher hatten und durchgekommen sind und du wegen dem Rutscher nicht.
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Zitat:
Die Hauptsache ist doch, dass dir nichts Schlimmeres passiert ist. Auch wenn's schade um die Maschine ist... ![]() Zitat:
Geändert von BlaZn (16.05.2011 um 14:19:43 Uhr) |
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Zitat:
Was Raku angeht: hier könnte die Polizei / der Staatsanwalt doch tatsächlich auch mal Menschlichkeit an den Tag legen. Raku's Maschine ist Schrott, er hat ein gebrochenes Bein, muss die Leitplanke zahlen.. das ist doch im Grunde genommen schon Strafe genug. Dass man mal wegrutscht kommt ja beim Motorrad durchaus öfter vor und gefährdet oder gar verletzt wurde sonst auch keiner. Es gibt also zumindest keinen absolut notwendigen Grund ihn dafür so hart zu bestrafen. |
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#33 |
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Erfahrener Benutzer
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Ab zum Anwalt und fertig. Dafür hat man i.d.R. 'ne (KFZ-)Rechtsschutzversicherung.
Dem Beschuldigten muss etwas (zweifelsfrei) nachgewiesen werden, nicht umgekehrt. |
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#34 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 01.04.2010
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Naja... leider hab ich keine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen. Dumm... aber es ist jetzt nicht zu ändern - Wie so oft lernt man aus seinen Fehlern, auch was die Versicherung angeht.
Ich habe allerdings jetzt vor, morgen den Anwalt aus der Olpe zu kontaktieren. Der wird schon wissen, was Sache ist.
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#35 |
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Neuer Benutzer
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Moin,
ist ja eine wirklich blöde Sache. Schau Dir die Kurve noch einmal genau an. Evtl. befindet sich auf der Kurvenlinie (also der für Motorradfahrer) ja ein Bitumenflicken oder eine Kante im Teer, großes Schlagloch, etc. In diesem Fall könntest Du den Spieß umdrehen und den Sturz auf den nicht ordnungsgemäßen Fahrbahnzustand zurückführen. Ggf. einen Brief an die zuständige Straßenmeisterei / Kommune senden (lassen -> Anwalt) und um Regulierung der dir entstandenen Schäden bitten. Ich drück Dir auf jeden Fall die Daumen. Gruß Oliver
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„Der Mensch von heute hat nur ein einziges wirklich neues Laster erfunden: die Geschwindigkeit.” Aldous Huxley (1894-1963), engl. Schriftsteller |
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#36 | |
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Erfahrener Benutzer
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Zitat:
warum sollte das gehen Strassenmeisterei/Kommune anschreiben wegen Bitumenstücken auf der Strasse???? Es steht vielleicht auch ein Schild dort mit Aufdruck " Schlechter Fahrbahnbelag" und was willste dann???? Im ersten Post hat er doch zugegeben, dass Er nen Fehler gemacht hat und unkonzentriert war. Dann ist es doch geklärt oder nicht?? Nur weil es jetzt ein paar € kostet und er wohl zur Nachschulung muss, werden hier die abenteuerlichsten Ideen gestreut! Wenn ander aus seiner Gruppe an der Stelle vorbei kommen und Er nicht, dann ist es wie die Polizei schon schreibt: "Sie fuhren in Anbetracht der besonderen örtlichen Straßen- oder Verkehrsverhältnisse mit nicht angepasster Geschwindigkeit. Es kam zum Unfall" Also nimm Dir einen Anwalt und regel das vor Gericht, aber ich glaube nicht, dass Du grosse Chancen hast, die Strafe zu mindern.
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#37 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 16.03.2011
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Für Folgen aus Straßenschäden ist die Straßenmeisterei auch in der Regel nicht unmittelbar. Nichtmal ein Schild ist Pflicht, wenn die Straßenmeisterei von den Schäden noch keine Kenntnis hat. Sind die Schäden bekannt und werden vorsätzlich nicht behoben sieht die Sache wieder anders aus.
Oder anders ausgedrückt: Als Motorradfahrer muss man auf Sand, Rollsplit, Straßenschäden usw. eben umso aufmerksamer achten. |
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#38 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 01.04.2010
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Beiträge: 825
Baujahr: 1993
Kilometer: 33333
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Aber wenn andere doch sich nicht zerfleddert haben und wir mit der Selben Geschwindigkeit gefahren sind, dann ist es doch ganz eindeutig der Fahrfehler, welcher den Unfall verursacht hat, nicht wahr?
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#39 | |
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Stammtisch Rhein - Ruhr
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Zitat:
So , oder so ähnlich , wird dann wohl argumentiert werden. Ich persönlich halte diese Argumentation zwar auch für recht eigentümlich ( um nicht ander Worte benutzen zu müßen
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Die heutige Gesellschaft wird durch zwei Extreme geprägt : Präzision und Gestammel. Meine Äußerungen sind ein Hybrid daraus. |
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#40 |
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Super-Moderator
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@ Raku Man kann doch nicht einfach sagen: Andere sind auch um die Kurve gekommen, deshalb ist es ein einfacher Fahrfehler.
Wenn du im Wortlaut des § 3 StVO nachliest, kommst du schnell darauf, dass man seine Geschwindigkeit an alle Parameter anpassen muss: eigenes Können, Eigenschaften des Fahrzeugs, Eigenschaften der Fahrbahn, Wetter, Lichtverhältnisse usw. Verschiedene Fahrzeuge haben unterschiedliche Fahreigenschaften. Wo ich mit meiner GS locker ohne aufzusetzen um die Ecke komme, setze ich mit meiner LS schon lange auf. Also war ich in diesem Moment mit der LS mit nicht angepasster Geschwindigkeit unterwegs. Wenn ein Könner mit seinem modernen Sportbike da gerade noch durchkommt, darfst du nicht annehmen, dass du als Anfänger mit einem veralteten Fahrwerk da mithalten kannst. Wenn du dann als Fahranfänger einen Fahrfehler machst, warst du für die entsprechende Situation mit nicht angepasster Geschwindigkeit unterwegs. Mit geringerer Geschwindigkeit hätte sich dieser Fehler wahrscheinlich auch nicht so gravierend ausgewirkt. Möglicherweise hättest du die GS noch abfangen können... Hast du gegen den Bußgeldbescheid Widerspruch eingelegt?
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#41 |
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Stammtisch Karlsruhe
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Naja gut, aber wenn man nun dahingehend argumentiert, dass die Geschwindigkeit eben ausreichend niedrig war und er selbst durch vorsichtige Fahrweise den Unfall nicht verhindern konnte, könnte die Staatsanw. ja auf die 35€ umschwenken.
Aber im Prinzip is hier alles Laiengewäsch. Das sollte ein erfahrener Anwalt klären und gut is.
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#42 |
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Erfahrener Benutzer
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Ich werd am Freitag meinen Widerspruch einlegen.
Macht es da Sinn, schon meinen Grund des Widerspruchs dar zu legen? Oder wird man danach nochmal irgendwie kontaktiert? Gruß Und danke nochmal für eure Hilfe.
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#43 |
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Super-Moderator
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Ich würde den Widerspruch gleich begründen.
Wenn man den nicht gleich begründet, bekommt man vermutlich noch mal Gelegenheit dazu, das kann ich aber nicht mit Sicherheit sagen. Deswegen würde ich das gleich machen.
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#44 |
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Erfahrener Benutzer
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Okay, dann werde ich das so machen, wie du sagst.
Wäre echt schön, wenn das klappt...
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#45 | |
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Erfahrener Benutzer
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Zitat:
hiermit hat Berndy vollkommen Recht, aber probiere es ruhig mit einem Widerspruch.
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#46 |
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Erfahrener Benutzer
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#47 | |
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Erfahrener Benutzer
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Zitat:
Ich wollte damit nur bestärken, dass es ein Fahrfehler war, wo die anderen beiden keinen gemacht haben und kein Problem mit der Kurve hatten. Ich hoffe, das war verständlich Dann erstmal
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#48 | |
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Erfahrener Benutzer
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Zitat:
klar ist das verständlich und so würde ich das auch begründen bei Deinem Widerspruch!
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#49 | |
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Neuer Benutzer
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Zitat:
Eine Bußgeldminderung aufgrund der besonderen Wirtschaftlichenverhältnisse ist wohl eher unwahrscheinlich, da du dir ein Motorrad incl. Versicherung etc. leisten kannst Wie lebt man eigentlich mit 0,0 Euro einkommen? Das wirklich ärgerliche wäre die Nachschulung, aber dafür kenne ich dich zu wenig. Was auf jedenfall zu bedenken ist, dass wenn denn ein Gerichtstermin angesetzt wird, muss dir klar sein, wenn du dort dann "schuldig" gesprochen wirst, musst du zusätzlich die Verfahrenskosten übernehmen (das ist auch nochmal ein guter 3stelliger betrag) |
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#50 |
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Erfahrener Benutzer
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Das hat mir der Herr vom ADAC aber anders erzählt. Der meinte, dass ich maximal die Gerichtskosten in Höhe von 40€ zahlen muss.
Und zum Einkommen... habe grad nachgeschaut, Taschengeld zählt offensichtlich auch zum Einkommen EDIT: http://www.bmas.de/portal/22108/geld...einkommen.html Wird allerdings hier als Zuwendung Dritter behandelt und somit offensichtlich nicht als Einkommen ´behandelt?!
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