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#51 |
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Super-Moderator
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Ich würde mich nicht darauf verlassen, was der ADAC oder sonst wer einem sagt bzw. was man dann meint verstanden zu haben.
Entscheident ist, was das Gericht schreibt.
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#52 |
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Erfahrener Benutzer
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Wow... ich bin ja echt kein Mensch, der andere wegen ihrer nicht vorhandenen Kompetenz in einem speziellen Gebiet abstraft...
aber das ist meiner Meinung nach die Höhe... Ich zitiere aus der Antwort meines Einspruches. "Sie teilen mit, dass Sie einen "Blicktechnik-Fehler" begangen haben, indem Sie anstelle eines "fixen" Punktes am Kurvenausgang das Hinterrad des vorausfahrenden Motorradfahrers anvisiert haben. Ihr Vordermann hat die Kurve unfallfrei befahren. Sie haben in ca. anderhalb Jahren nach Erteilung der Fahrerlaubnis - nach Ihren Angaben - bereits 6000km mit dem Motorrad zurückgelegt. Es ist somit davon auszugehen, dass Sie keinen "Blicktechnik-Fehler" mehr begehen würden. [1] M.E. sind Sie mit einer zu hohen Geschwindigkeit in die Kurve gefahren. Als Sie dann merkten, dass die gefahrene Geschwindigkeit zu hoch ist, bremsten Sie Ihr Motorrad ab, stürzten auf die Fahrbahn und rutschten nach rechts gegen einen Stützpfeiler der Leitplanke. Danach drehte sich das Motorrad um 180°. Das Motorrad blieb total beschädigt auf der Fahrbahn liegen. Anhand der Lichtbilder ist die totale Beschädigung Ihres Motorrades deutlich zu erkennen, was ebenfalls auf eine zu hohe Geschwindigkeit schließen lässt." [2] Offensichtlich habe ich es mit einer motorradfahrenden Physikerin oder Ingenieurin zu tun. zu [1]: Frage an euch: Wann habt ihr euren letzten Blicktechnik-Fehler gemacht? Ich hoffe, dass ihr das gemacht habt, bevor ihr 6000km gefahren seid. Ansonsten seid ihr wohl kacke und dumm und nicht der Norm entsprechend. zu [2]: Bei einer "vermeintlich" "angepassten" Geschwindigkeit wäre das Motorrad heile geblieben und hätte keinerlei Schäden davon getragen... Ich könnte ja mal spaßeshalber ausrechnen, was die Gabel so aushält und in wie weit diese Verformung des Rahmens zurückzurechnen ist... Aber soviel ist sicher: Das Aluminium des Standrohres ist gegossen und somit relativ spröde (bruchgefährdet) und die Querschnittsfläche des Tauchrohrs ist relativ gering, weshalb es leicht abescheren konnte. Dann bleibt eigentlich nur noch die Verformung des Rahmens... Immerhin ist er so duktil, DASS er sich verformt... Oh mann... ich bin auf 180!
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#53 |
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Erfahrener Benutzer
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Joaaa das mit dem zurückrechnen wäre schon ne option
Ich weiß nicht aber hast du´s schon mal mit nem Motorradgutachter versucht? Der kann bestimmt glaubhaft ermitteln wie schnell du warst.... weißt du eig wie schnell du warst? vom gefühl her?
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4 Wheels carry the body - 2 Wheels carry the Soul http://www.youtube.com/watch?v=HS0sy4X6Iu8 - Manche Sachen sind sowas von ausm Leben - herrlich =) |
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#54 |
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Erfahrener Benutzer
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Ne, ich weiß es wirklich nicht...
Wenn ich auf der Landstraße unterwegs bin, dann fahr ich nach Straßensituation und äußeren Faktoren und nicht nach einer numerischen Geschwindigkeit. Und gerade deshalb bin ich mir so sicher, dass ich nicht zu schnell war... Motorradgutachter wären wahrscheinlich sehr teuer... Ich kann mir das momentan nicht leisten (Student) Und zum Glück ein Maschinenbaustudent... daher werd ich mal nen Professor fragen, wie er das sieht. Der ist auch uA. spezialisiert auf Bruchmechanik, Festigkeitslehre usw. das ist schon nicht verkehrt. Aus welchem Stahl ist der Rahmen eigentlich?
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#55 |
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Erfahrener Benutzer
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wald und wiesen so wie der teilweise rostet
![]() zu deinem brief: ![]() als wenn jeder, der mal über ein rad rutscht zu schnell war. sag es war herbst und der wind hat dir ein blatt unters vorderrad geweht... einfach nur lächerlich einen motorradfahrer zu bestrafen, weil er mal weggerutscht ist! es kam keiner weiter zu schaden. was soll also der scheiß?? (raku, du merkst, ich fühle mit dir |
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#56 |
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Erfahrener Benutzer
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Tja offensichtlich juckt das keinen wirklich...
Ich zitiere mal nen Freund, der Jura studiert "Problematisch ist meines Erachtens hier die nachweisbarkeit der erhöhten geschwindigkeit. Und dieser nachweis ist elementar, um diesen Vorwurf zu erheben. Es ist nicht verboten sich in einer Kurve aufs Maul zu legen solange es nicht wg erhöhter geschwindigkeit ist. Mit der Beihilfe weiß ich nicht sorry"
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#57 |
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Stammtisch Hamburg
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Kann ja gar nicht sein, dass man nach 6000 km keine Blickfehler mehr macht. Das passiert mir nach 15.000 noch, wenn ich so durch die Gegend dümpel
Ganz normale Sache, passiert jedem mal.
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Bandit 1200 TL1000S weil nur 6 Zylinder Sinn ergeben
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#58 |
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Neuer Benutzer
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Die überhöhte Geschwindigkeit ist aber schon in dem Moment bewiesen wo du dich auf die Schnauze gelegt hast. Wäre deine Geschwindigkeit angepasst gewesen, dann wäre dir der Fehler nicht passiert oder du hättest ihn kompensieren können.
Ich wäre da jetzt vorsichtig mit der weitere Argumentation weil eine aktzeptierte nicht überhöhte Geschwindigkeit zu dem Schluss führen könnte, dass du als Motorradfahrer einfach nicht geeignet bist. Letztlich hat ja irgendwas zu dem Unfall geführt. Mangelndes Risikobewustsein und Erfahrung sind da noch die harmlosesten Zweifel an der Eignung. Selbst wenn du mit 30 Km/h einen Unfall baust, z.B. aus der Kurve fliegst, bist du dran. Das Problem ist, dass du noch in der Probezeit bist. Den Behörden ist es letztlich total egal ob du grad flüssig bist oder nicht. Wer als Fahranfänger aus der Kurve fliegt muss halt damit rechnen dass er zum Aufbauseminar antreten darf. Das ist ja auch garnichts verwerfliches. Gerade die jungen Fahrer sind es nunmal die mit Abstand am häufigsten aufgekratzt werden müssen. Ich kann es da den Polizisten(die schreiben halt den Unfallbericht) nicht verübeln wenn sie dort auch einen höheren Maßstab anlegen als bei den schon etwas erfahreren Piloten. Letztlich ist das ja der Sinn einer Probezeit dass man die Besitzer des Führerscheins auf Probe deutlich "härter" anpackt als Fahrer mittleren Alters. Der ganze Spaß wird dich 500 Euro kosten. Da kannst du direkt schonmal anfangen zu sparen. Bei mir hat das damals mehrere monate gedauert bis ich den Bescheid zur dem Aufbauseminar bekommen habe (ich meine es waren 11 vom Verstoß bis zum Seminar). Mit etwas Glück hast du also mehrere Monate Zeit das Geld zu organisieren. Nikon |
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#59 |
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Erfahrener Benutzer
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Um das Aufbauseminar wirst du meiner Erfahrung nach nicht drum zu kommen. Ich hatte mit dem Auto ca. 6 Monat nach erhalt des Führerschein einen unverschuldeten Unfall (Erwiesen). Damals hatte mit jmd die Vorfahrt bei RvL genommen. Begründung des Aufbauseminars nach Anfrage war, dass ich Vorsichtiger hätte fahren können. Und das obwohl ich wirklich nur 30 kmh gefahren bin.
Der Bescheid kam nach ca. 4 Monaten. (Ein Bußgeld oder sonstiges musste ich nicht bezahlen.) Kosten für den ganzen Spass: 395 € Lehrgang + ich glaub 15 € für Unterrichtsmaterialien + ca 20 € "Bearbeitungsgebühren". Als Fahranfänger bekommst du meines Erachtens immer einen rein gedrückt. LG Wilko Achja: Die zussätzlichen 2 Jahre Probezeit sollte man auch nicht vergessen.... |
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Super-Moderator
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Zitat:
zu 1. Noch nie, meine Stürze waren alle auf unangepasste Geschwindigkeit zurückzuführen. Allerdings wurde auch keiner meiner Stürze als Unfall aufgenommen und ich bin immer aus eigener Kraft nach Hause gekommen. zu 2. Angepasste Geschwindigkeit - kein Sturz = Motorrad heil. Irgendwie logisch.
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Erfahrener Benutzer
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Zitat:
Also ist die unangepasste Geschwindigkeit das Allheilmittel der Polizei, sich schnell da raus zu "reden". Ob du diese Auffassung beruflich "vertrittst": Darauf möchte ich nicht weiter eingehen. Aber gerade als Motorradfahrer hat man eben nicht die zwei weiteren Reifen, die einem die Fehler verzeihen. Ich bin in Schrittgeschwindigkeit auch schon mal "um"gefallen, weil ich auf Schotter gebremst habe. Offensichtlich auch eine unangepasste Geschwindigkeit. Zu 2.: Angepasste Geschwindigkeit + Fahrfehler = Sturz = Motorrad schrott
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Erfahrener Benutzer
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Ich habe das schonmal gehabt, dass ich fast umgekippt war, weil ich angehalten habe und die Straße auf der rechten Seite abschüssig war. Da hat der Fuß erstmal ins Leere getreten.
Wäre ich da umgefallen, wäre das auch eine unangepasste Geschwindigkeit gewesen? Es kann doch mal passieren, dass man unachtsam ist. Zum Beispiel mit nem Reifen auf ne Schiene gefahren und hangen geblieben. Ich find es affig. Er hat sich auf die Nase gelegt und fertig. |
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#63 | |
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Erfahrener Benutzer
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Zitat:
Nein Berndy... so wie ich deinen Post verstehe, führst du jeden Unfall auf ungangepasste Geschwindigkeit zurück. Das ist meiner Meinung nach nicht gerechtfertigt. Denn das käme einer Aussage gleich, dass man gar nicht mehr vor die Tür gehen dürfte, weil man immer Gefahr läuft, sich auf die Nase legen zu können, von einem Bus überfahrern werden könnte, ausgeraubt werden könnte usw. Eine Kurve zu durchfahren bedeutet immerhin, eine Geschwindigkeit > 0 zu fahren. Wenn man sich also bei einer Geschwindigkeit > 0 langmacht, muss man sofort 170 Euro und 3 Punkte zahlen/kassieren. Bitte verstehe das nicht als Angriff auf deine Person, nur finde ich diese Ansichtsweise sehr unpassend und schlichtweg falsch, da undifferenziert. Aber augenscheinlich versucht man Fahranfängern, beziehungsweise Motorradfahrern eh immer einen reinzudrücken. So habe ich zumindestens das Gefühl.
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#64 |
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Super-Moderator
Registriert seit: 16.08.2006
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Raku, ich habe weiter oben schon geschrieben, dass es unerheblich ist, was jemand sagt oder du glaubst verstanden zu haben.
Einzig und alleine, das was der Richter in seiner Urteilsbegründung verkündet, ist ausschlaggebend. Du hast Einspruch eingelegt, weil du mit der Ansicht der Bußgeldstelle, die der Auffassung der unfallaufnehmanden Polizeibeamten folgt, nicht einverstanden bist. Du hast mittlerweile zwei Parteien, die damit jeden Tag beschäftigt sind, gegen dich. Du hast nun zwei Möglichkeiten: 1. Du beharrst auf deinem Standpunkt und ziehst vor Gericht um das von einer höheren Instanz, dem Richter, klären zu lassen und trägst gegebenenfalls die Konsequenzen oder 2. Du nimmst deinen Einspruch zurück und trägst ganz sicher die Konsequenzen. Die ganze Diskussion hier führt zu nichts. Der Begriff "unangepasste Geschwindigkeit" ist ein unbestimmter Rechtsbegriff. Was bedeutet "unangepasste Geschwindigkeit"? Das ist von vorneherein nicht festgelegt und bedarf einer Auslegung. Der Anscheinsbeweis lässt dabei immer den Schluss zu, wenn etwas passiert ist, dass die Geschwindigkeit unangepasst war, wenn keine anderen Gründe zu dem Unfall geführt haben. Bei Alleinunfällen, wenn man also alleine, ohne zutun anderer, stürzt, hat man irgendetwas falsch gemacht. Unabhängig davon, was man falsch gemacht hat, sofern man nicht im Stand umgefallen ist, war man für die betreffende Situation wohl zu schnell. Ich weiß, ich habe immer das Problem, dass das der Verunfallte nicht einsehen will oder kann, jeder beruft sich darauf, dass er nicht zu schnell gewesen sei, dabei wäre eine geringere Geschwindigkeit (meistens jedenfalls) geeignet gewesen den Unfall zu vermeiden. Alle meine Stürze waren auf unangepasste Geschwindigkeit zurückzuführen. Mich hats immer beim Bremsen oder in einer Kurve gelegt. Wäre ich langsamer gewesen, wäre nichts passiert. Ich führe nicht jeden Unfall auf unangepasste Geschwindigkeit zurück. Nur wenn man stürzt, weil man "einen Blick-Technik-Fehler" gemacht hat, dann war man in dieser Situation nicht aufmerksam bzw. mit dieser Situation überfordert. An dieser Stelle verweise ich nochmals auf den Wortlaut des § 3 Abs. 1 StVO: Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, daß er sein Fahrzeug ständig beherrscht. Er hat seine Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie seinen persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen... Ich finde, dass dieser Passus auf deinen Unfall zu 100% zutrifft. Das ist meine Meinung, die mir niemand nehmen kann. Und auch anscheinend die Meinung der aufnehmenden Polizeibeamten und der Bußgeldstelle. Mich würde es nicht wundern, wenn das auch die Meinung des Richters wäre. Man darf und kann durchaus anderer Meinung sein. Und ja, dieser Passus im § 3 StVO ist ein wunderbarer Auffangtatbestand, der immer dann herangezogen wird, wenn einem nichts besseres einfällt und den der Verunfallte nur äußerst schwer entkräften kann. Ach nochwas: Angepasste Geschwindigkeit und Fahrfehler schließen sich gegenseitig aus. Denn unangepasste Geschwindigkeit = Fahrfehler, siehe § 3 Abs. 1 Satz 1 StVO.
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#65 |
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Erfahrener Benutzer
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Ich muss mich bei dir entschuldigen, mittlerweile hab ich es glaub ich gerafft, was damit gemeint war.
Nur ist es doch nur verständlich, dass man sich über sowas halt sehr aufregt. Denn: Unangepasste Geschwindigkeit ist ein Fahrfehler, ganz klar. Aber: Ein Fahrfehler ist keine unangepasste Geschwindigkeit, so wie ich es sehe und ich denke, ich steh damit nicht allein. Das mir das nichts nützt, weiß ich nun auch. Allerdings bin ich kein Polizist, kein Anwalt oder wie auch immer, die sich mit solchen "Formalitäten" (nenn ich jetzt einfach mal so) auskennt. Ich gehe einzig und allein von der Logik aus daran. Und klar, bei einer viel geringeren Geschwindigkeit wäre das nicht passiert, weil man dann auch noch vieeel mehr Zeit hat, zu reagieren. Aber erwartet denn wirklich jemand, dass man sein Motorrad um die Kurve schiebt? Ich muss mich entschuldigen, wenn Manchem das etwas unangenehm aufgefallen ist, wie ich schreibe. Aber das ist nun mal ein sehr emotionales Thema, wie ich finde. Ich werde jetzt bald das Gespräch mit einem Anwalt suchen, mit dem ich dann abklären möchte, wie ich es mit der Beihilfe handhabe und welche Aussichten ich habe. Nebenbei bemerkt: Ich habe nun die Möglichkeit, mithilfe des "zentralen unelastischen Stoßes (Physik)" das zurückzurechnen und eine überschlägige Geschwindigkeit vor dem Unfall zu ermitteln. Eine Zurückrechnung würde doch, so wie ich das jetzt verstehe überhaupt nicht interessieren, nicht wahr? Eine faktische Geschwindigkeit ist den "Entscheidern" doch ohnehin egal, war doch eh unangepasst, oder sehe ich das falsch?
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Erfahrener Benutzer
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Zitat:
Gruß Ric
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Erfahrener Benutzer
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servus,
so wie stehen die Aktien? Hast schon nen neuen Bescheid bekommen?
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Duracell ist Scheiße
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#68 |
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Erfahrener Benutzer
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Hallo,
ne, nen neuen Bescheid kriege ich erst ab dem 30. Juni, weil da dann die Frist für die Einspruch-Rücknahme abgelaufen ist... ich bin am Überlegen, ob ich diese verdammt bittere Pille einfach schlucken soll, aus Zeitmangel... Ich kann nach Ablauf dieser Frist doch immer noch nen Rückzieher machen, nicht wahr?
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#69 |
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Theoretisch kannst du bis zum Richterspruch deinen Widerspruch zurückziehen.
Allerdings werden dir die entstandenen Kosten dann schon in Rechnung gestellt.
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#70 |
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Oha! Weißt du zufällig, wie die ausfallen würden?
Ich habe mit einer Bekannten gesprochen, die im Amt arbeitet und die hat mal nachgefragt: Die Gebühren, die ich bereits hätte zahlen müssen werden quasi umgeschrieben. Heißt die Gerichtskosten wären dann auf meinem ursprünglichen Bußgeldbescheid gewesen. (Quasi Bearbeitungsgebühr=Gerichtskosten). Welche Gebühren habe ich denn NOCH zu erwarten?
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#71 |
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Neuer Benutzer
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Die Gerichtskosten sind noch nicht absehbar. da kommen mehrere Faktoren zusammen. U.A. Wieviel Zeugengeld die Zeugen bekommen, wie lange die Verhandlung dauert.
Die Kosten der Bußgeldbehörde, die haben mit den Gerichtskosten nichts zu tun. |
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#72 |
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Erfahrener Benutzer
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Es gibt keine Zeugen. Nur einen Ersthelfer, den ich aber selbst angehalten habe.
Dieses blöde Zeitproblem... ich hab einfach keine Zeit für diesen Sch**ß, weil Klausurphase >.< Mal sehen, wie ich es mache...
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#73 |
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Neuer Benutzer
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Naja, als mindestens 1 Polizist wird als Zeuge geladen werden.
Kommt dann drauf an, ob er Freizeit hat zum Termin oder nicht |
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#74 |
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Erfahrener Benutzer
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Mhm
Wie gesagt, bin mir noch nicht sicher, ob ich nicht noch nen Rückzieher mache...
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#75 |
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Erfahrener Benutzer
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Also, um hier auf den neuesten Stand zu kommen:
Ich habe die Strafe bezahlt, leiste das Aufbauseminar ab (obwohl es total ungünstig in meiner Klausurphase liegt), kriege 2 Jahre mehr Probezeit und ziehe über "Los" und darf keine 400€ einziehen. Danke trotzalledem danke für eure Beratung und Hilfe Auf den ganzen Stress mit Gericht und bliblablub hatte ich echt keine Lust und Zeit mehr...
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#76 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 11.06.2008
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Alter: 38
Beiträge: 180
Baujahr: 1996
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Darf man sich bei dem Aufbauseminar gar nicht aussuchen, wann man das macht?
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Bj. 96, 14000 km, entdrosselt |
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#77 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 22.07.2009
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Beiträge: 122
Baujahr: 94
Kilometer: 30000
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Hey genau so ähnlich war des bei mir . Unfall und kein Rechtschutz (was aber eig egal war )
Aber angerufen beim ACE und die sagten wenn ich mitglied werd übernehmen sie die Kosten vom Rechtschutz . Ich würde dort mal anrufen und nachfragen wie das ist . Die haben auch ein Rechtsanwalt den man telefonisch fragen kann . Ich meiner Meinung nach hab das Gefühl das Führerschein Neulinge bei einem Unfall immer benachteiligt werden , habe ich schon destöfteren mitbekommen sogar am eigenen Leib . Man bekommt Schuld obwohl man wirklich nicht schuld ist . Lg ruf dort einfach mal an , nachfragen schadet nicht. |
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#78 | |
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Neuer Benutzer
Registriert seit: 15.03.2011
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Zitat:
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#79 |
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Erfahrener Benutzer
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Kilometer: 33333
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Habe mich so eben zum Aufbauseminar angemeldet.
Man bekommt einen Brief (irgendwann) und muss innerhalb von 2 Monaten ab Erhalt des Briefes den Bescheid am Straßenverkehrsamt einreichen, dass man am Seminar teilgenommen hat.
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