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Alt 10.06.2012, 10:01:20   #1
Scirocco
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Standard Post vom Landkreis...

Am 26.05.12 habe ich mir das Schlüsselbein gebrochen weil ich nicht aufgepasst habe und aus einer 180° Kurve geflogen bin...

Vor Ort hat mir der Polizist noch gesagt das ich ne Anzeige kriege wegen abgefahrener Reifen, der vordere war zugegenermaßen echt nicht mehr toll aber der hintere war noch ok, er meinte aber das es egal wäre ob 1 oder 2.

Jednefalls kam heute ein Breif vom Landkreis Hameln-Pyrmont.
Da steht drin:

Ihnen wird vorgeworfen am 26.05.12 um 15.55 Uhr ... als Führer des Kraftrades .. folgende Ordnungswidrigkeit begangen zu haben:

Tatvorwurf:

Sie fuhren in Anbetracht der besonderen örtlichen Straßen- oder Verkehrsverhältnisse mit nicht angepasster Geschwindigkeit. Es kam zum Unfall.
§ 10 OWiG; § 3 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; 8.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG


Außerdem

Sie fuhren als Halter das Kraftfahrzeug bzw dessen Anhänger, obwohl dessen Reifen keine ausreichende Profil- oder Einschnitttiefe bzw keine ausreichenden Profilrillen oder Einschnitte besaß.
§ 36 Abs. 2, § 69a StVO; § 24 StVG; 212 BKat; § 3 Abs. 2 BKatV


Die Ordnungswidrigkeiten wurden tateinheitlich (§ 19 OWiG) bewertet.

Beweismittel: Unfallspuren




Jedenfalls hab ich mal ein paar Fragen die mir vllt jemand aus Erfahrung beantworten kann

Der Vorwurf wegen unangepasster Geschwindigkeit ist sozusagen standard bei sowas habe ich gehört, oder kann ich da irgendwie was gegen sagen?
Niemand hat mich in dem Moment gesehen also woher wissen die wie schnell ich gefahren sein soll?
Schließlich kann ich ja auch einfach nur so in den Graben fahren ohne zu schnell zu fahren...

Zja und mit dem Reifenprofil...
Machts einen Unterschied ob einer oder beide Reifen nicht mehr genug haben?
Weil der hintere ist noch in Ordnung nur der vordere halt nicht mehr so ganz...

Und vor allem, was wird das jetzt alles kosten und was kommt noch auf mich zu an Punkten oder sonstewas?

Ich habe bis auf mich und mein Eigentum nichts und niemanden beschädigt, gefährdet oder irgendwie gestört. Nur ein bisschen Staub aufgewirbelt.

Bin seit 22. Januar aus der Probezeit raus falls das von Bedeutung ist.

Hatte bisher noch nie irgendwelche Vergehen außer einmal falsch geparkt da musste ich 30 € zahlen.

Gruß
Alex
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Alex
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Geändert von Scirocco (10.06.2012 um 10:35:44 Uhr)
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Alt 10.06.2012, 11:07:32   #2
Ghostrider
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Zitat:
Der Vorwurf wegen unangepasster Geschwindigkeit ist sozusagen standard bei sowas habe ich gehört, oder kann ich da irgendwie was gegen sagen?
1. Ja das ist Standart! Dagegen kannst du nicht viel sagen. Es stimmt ja im Prinzip auch.
Und: Es wird keiner freiwillig mit'm Möpp in 'nen Graben fahren. Das zubeweisen wird sehr schwer
Also da kannst du dich nur sehr schwer rausreden.

Was du aber machen kannst:
Du sagst, dass dich einer abgedrängt, geschnitten, etc. hat, sodass dir keine andere Wahl blieb, außer in den Graben zu fahren.
Musst dann aber schon ne sehr tolle Geschichte erfinden!
Und an sich wird das wahrscheinlich auch nichts ändern.
Fakt ist: Du warst du schnell, um ausreichend reagiern zu können und es kam deshalb zum Unfall - egal ob du Fremdeigentum beschädigst oder nicht.

Da dich aber niemand gesehen hat, kannst du dir ja die wildesten Geschichten ausdenken!
Und, falls du am Unfallort schon Angaben bezüglich dessen gemacht hast, die dann nicht mehr mit deiner erfundenen Story übereinstimmen, dann musste sowas sagen wie: Ich war unter Schock! Gleich nach dem Unfall war ich völlig durch den Wind. blablabla...

Zitat:
Machts einen Unterschied ob einer oder beide Reifen nicht mehr genug haben?
Abgefahren ist abgefahren!
Egal ob nur einer oder beide. Da ziehst du auf jeden Fall den kürzeren!


Was auf dich zukommt:
Ein Verwarnungsgeld in Höhe mehrer Hundert Euro und max. 3 Punkte

Quelle der Folgen: "Eigene" Erfahrung
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Alt 10.06.2012, 12:35:39   #3
Scirocco
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Mehrere hundert Euro?

Und 3 Punkte das ist ja unglaublich.


Das nächste mal rufe ich besser keinen Rettungswagen dann kommt auch keine Polizei die sich sowas ausdenkt -.-

Da es in dem Moment nicht lebensgefährlich oder so war, wäre ich wohl besser davongekommen.

Wenn das wirklich so teuer wird werde ichs beim nächsten mal berücksichtigen...

Zig hundert Euro dafür dass mich ein Rettungswagen ins Krankenhaus fährt ist ein bisschen happig.



Aber Danke für deine Antwort.
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Alt 10.06.2012, 12:42:27   #4
Ghostrider
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Nene!
Da verstehst du mich falsch!

Verwarnungsgeld: ein paar Hundert Euro (~300€)
Damit meine ich keinen Krankenwagen.
Ich weiß nicht, ob du den auch zahlen musst.

Und max. 3 Punkte.

So war es bei "mir".
Kann bei dir aber auch wieder anders sein.

Aber auf jeden Fall hast du recht mit:
Zitat:
Das nächste mal rufe ich besser keinen Rettungswagen dann kommt auch keine Polizei die sich sowas ausdenkt -.-
Denn, wenn man mal überlegt:
Du hast den alleinigen Schaden am Fahrzeug!
Du hast den alleinigen Schaden an deiner Gesundheit!

Und dann auch noch Punkte und ne Strafe zahlen?!

Ich finde das auch unverschämt. Schließlich hast du mit dem Schaden am Fahrzeug und an deiner Gesundheit schon genug am Hals. Und darauß wirst du auch lernen, va. wegen letzterem.
Aber dass man auch noch eine Strafe zahlen muss, finde ich einfach ********
Als ob man dadurch mehr lernt.
Ich behaupte mal, dass wenn du dir den Rippen, Schlüsselbein, Arm, Bein oder soetwas brichst, mehr lernst als wenn du Hundert Euro abdrückst.

So viel zum Thema: Polizei, dein Freund und Helfer!
Da muss man sich echt überlegen, ob man die ruft.
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Alt 10.06.2012, 13:00:35   #5
Scirocco
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Ja das mit dem krankenwagen meine ich nur indirekt!


Dadurch dass mich ein Rettungswagen abholt kommt ja auch automatisch die Polizei bei sowas.

Also wenn ich eine Pro und Kontra Liste mache wie es gewesen wäre wenn ich nicht die 112 angerufen hätte säh das so aus:

Pro:
Kein Bußgeld, keine Punkte

Kontra:
Es kommt kein Rettungswagen der mich ins Krankenhaus bringt.

Da ich aber die 112 angerufen habe ists jetzt halt umgekehrt gelaufen, ich muss Strafe bezahlen und kriege Punkte aber dafür wurde ich direkt mit nem Rettungswagen ins Krankenhaus gebracht.

Ich kann zwar nicht sagen dass ich mich wohl gefühlt habe in dem Moment aber wenn man bedenkt was ich jetzt im Nachhinein davon habe...
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Alt 10.06.2012, 13:06:21   #6
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Jeder macht seine Erfahrungen damit.
Und beim nächsten mal bist du schlauer
Ging uns allen schon so!

Noch was: Nagel mich nicht fest, was die Strafe anbelagt. Es war nur bei mir so - das heißt nicht, dass es bei dir genauso ist!
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Alt 10.06.2012, 13:25:09   #7
Goose
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Zitat:
Zitat von Scirocco Beitrag anzeigen
Kontra:
Es kommt kein Rettungswagen der mich ins Krankenhaus bringt.
Beim nächsten mal das Bike weg schieben lassen, 112 rufen und sagen die bist ganz blöd gefallen......
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Alt 10.06.2012, 13:30:27   #8
Scirocco
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Zitat:
Zitat von Goose Beitrag anzeigen
Beim nächsten mal das Bike weg schieben lassen, 112 rufen und sagen die bist ganz blöd gefallen......
Haste Recht, eigentlich müsste mans genau so machen.

Unglaublich aber wahr...


Zitat:
Nagel mich nicht fest, was die Strafe anbelagt. Es war nur bei mir so - das heißt nicht, dass es bei dir genauso ist!
Ok aber ich denke wenn Du das auch schon hattest wirds in der Zwischenzeit nicht billiger geworden sein.

Habe gelesen das Reifenprofil kostet wohl 50€, und das mit der nicht angepassten Geschwindigkeit mit Unfall 145€
(steht hier: http://www.neelix.de/3stvo.html)

Dazu dann noch Bearbeitungskosten und son Kram, das wird am Ende noch mehr sein wenn diese Zahlen denn stimmen sollen.

Außerdem gibts für beides 3 Punkte, kriege ich dann 6 Punkte?
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Alt 10.06.2012, 13:33:33   #9
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google mal nach nem Punkterechner, und gib mal die § ein.
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Alt 10.06.2012, 13:38:05   #10
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Zitat:
Zitat von Scirocco Beitrag anzeigen
Außerdem gibts für beides 3 Punkte, kriege ich dann 6 Punkte?
Zitat:
Die Ordnungswidrigkeiten wurden tateinheitlich (§ 19 OWiG) bewertet.
Daraus würde ich spontan schließen, dass Du nur die Punkte für das schlimmere Vergehen bekommst, also nur 3 Punkte. Beides zusammen käre ja "Tatmehrheit". *glaub*
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Alt 10.06.2012, 13:47:30   #11
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Okay den Satz habe ich garnicht weiter beachtet weil ich eben nicht wusste was damit gemeint war


Habe zwar einen guten Punkterechner beim TÜV Süd gefunden aber da kann man keine § eingeben und "unangepasste Geschwindigkeit" gibts da nicht, da kann man nur feste Zahlen angeben wenn man geblitzt wurde.

Dann werdens wohl 3 Punkte werden.
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Alt 10.06.2012, 15:35:06   #12
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In spätestens 5 Wochen bist du schlauer.
Und dann sind wir gespannt, was auf dich zu kommt.
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Alt 10.06.2012, 17:19:44   #13
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Ich habe mich 2009 bei Schneematsch mitm Auto in den Graben verfrachtet, einmal gedreht und aufm Dach liegen geblieben. Musste wegen unangepasster Geschwindigkeit 55,iwas plus Bearbeitungsgebühr zahlen, keine Punkte, nix. War auch schon aus der Probezeit raus.
Ich hatte auch nen RTW gerufen um abklären zu lassen, ob ich was abbekommen habe. Dafür musste ich der Versicherung 10€ Zuzahlung leisten. Der Transport ansich hat 483€ gekostet, der Weg vom Unfallort zum KH war ca 14km.
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Alt 10.06.2012, 20:04:16   #14
Scirocco
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Wenn man der Tabelle glauben schenkt entspricht das:
Tatbestand Nr 103620
Sie fuhren bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen mit nicht angepasster Geschwindigkeit. Es kam zum Unfall.

Und kostet eigentlich auch 145€ + 3 Punkte


Komisch
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Alt 10.06.2012, 20:59:11   #15
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1. zu den Reifen. Wie sahen die tatsächlich aus? Hatten die noch Profileinschnitte, die man sehen konnte oder waren die ganz runter? Wurde das Profil mit einem geeichten Messgerät gemessen bzw. der Reifen fotografiert oder wenigstens die DOT Nr. festgehalten oder sichergestellt?Oder weißt du das nicht?

2. zur Geschwindigkeit. Es gibt bei den Geschwindigkeitsverstößen zwei Arten. Einmal die absolute Höchstgeschwindigkeit, das ist die, die generell vorgeschrieben oder von den Schildern vorgeschrieben ist. Z.B. generell 50 km/h innerorts, 100 km/h außerorts bzw. 30er Zone, 30 km/h, 50 km/, eben das, was auf den Schildern steht. Die relative Höchstgeschwindigkeit ist kein fester Wert sondern richtet sich nach den, in dem besonderen Fall, vorliegenden Gegebenheiten. So kann 100 km/h vorgeschrieben sein, dennoch, bei Nässe, Glätte o.ä. 30 km/h schon zu schnell sein. Wenn etwas passiert, liegt alleine schon in der Tatsache, dass etwas passiert ist, der Anscheinsbeweis, dass man für die spezielle Situation eine nicht angepasste Geschwindigkeit gewählt hatte. Siehe § 3 StVO ..." nur so schnell fahren, daß er sein Fahrzeug ständig beherrscht ..." Wenn du dein Fahrzeug nur mit 30 km/h ständig beherrschen kannst, dann darfst du auch nicht schneller fahren, auch wenn 100 vorgeschrieben ist. Das bedeutet aber nicht, dass man immer und jederzeit mit nicht vorhersehbaren Situationen rechnen muss. Ein Reh, ein Fuchs oder anderes Getier, das unvermittelt aus dem Gebüsch auf die Straße springt, kann man nicht vorhersehen.

Noch etwas, es ist strafbar eine Situation zu erfinden und der Polizei gegenüber anzugeben, die eine Straftat darstellt. Das steht im § 145 d StGB Vortäuschen einer Straftat. Man sollte also nicht angeben, dass jemand anderes in den Unfall verwickelt ist, wenn dem nicht so ist. Wenn der nicht an der Unfallstelle blieb, wäre das zumindest unerlaubtes Entfernen von der Unfallstelle, § 142 StGB, möglicherweise, kommt darauf an, wie man den Sachverhalt darstellt, auch ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (abdrängen, schneiden o.ä.) § 315 c oder b StGB. Also sowas besser nicht sagen/schreiben.
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Alt 10.06.2012, 21:18:40   #16
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Was mir grade einfällt: Ich hatte mit 19 einen Autounfall bzw. mir kam eine Leitplanke unnötig nahe. Damals musste ich aber nur 70 DM zahlen und bekam keinen Punkt. "Abkommen von der Fahrbahn mit Verursachen eines Unfalls" oder so ähnlich.

Ist das in den letzten Jahren so extrem teuer geworden? Und 3 Punkte? Spinnen die?
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Alt 10.06.2012, 21:32:01   #17
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Nö, es gibt immernoch beide Verstöße.
Damals waren es 75 DM.

101000 Sie kamen von der Fahrbahn ab und verursachten Sachschaden. § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; -- BKat
( B - 1 ) 35,00 €


103602 Sie fuhren in Anbetracht der besonderen örtlichen Straßen- oder Ver- kehrsverhältnisse mit nicht angepasster Geschwindigkeit.
Es kam zum Unfall.
§ 3 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 8.1 BKat;
§ 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG
A - 3 145,00 €


Kommt halt drauf an, wie die Situation aussieht.
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Alt 10.06.2012, 21:39:53   #18
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oder was man erzählt. Aber ich hatte damals wohl nur nette Polizisten, die wussten, dass ich sonst zur Nachschulung gemusst hätte und so ne Leitplanke einige tausend Euro kostet.
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Alt 10.06.2012, 22:50:09   #19
Goose
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@berndy: Also ist das wenn dir, wie bei meinem kleinen schweizer Freund Sid, ein Eichhörnchen unter das Vorderrad springt und ihn dadurch zu Fall brachte nicht vorherzusehen und damit keine nicht angepasste Geschwindigkeit?

Gut ich gebe zu das die Geschichte mit dem Suizideichhörnchen sich schon recht unglaubwürdig anhört, aber sie ist wirklich war und passiert!
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Alt 10.06.2012, 23:29:59   #20
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Schotter in der Kurve würd wohl unter normalen Verhältnissen auch nicht vorhersehbar sein denk ich, oder?

Letztens im Fernsehen bei einer Doku gesehn: Biene in Fahrgastzelle eines Transporters --> Unfall mit Überschlag. Würd mich auch interessieren, ob das wahr war XD Wenn nicht, wars auf jeden Fall geschickt reagiert.
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Alt 11.06.2012, 08:16:08   #21
Scirocco
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Ich hab keine Ahnung ob die Polizei die Reifen fotografiert oder gemessen hat.

Zuerst war der Rettungwagen da, da sollte ich mich dann gleich reinlegen da konnte ich nicht mehr sehen was draußen passiert.
Mir wurde nur gesagt das die Polizei da ist und die meinen Ausweis + Führerschein sehen wollen.
Nachdem die mich dann erstmal soweit verarztet haben kam dann kurz ein Polizist in den Rettungwagen und hat halt gefragt was passiert ist und meinte dass beide Reifen nicht mehr genug Profil haben.

Ich weiß selber garnicht mehr genau was ich alles gesagt habe weil ich mich so drüber aufgeregt habe dass er meinte es wären beide Reifen abgefahren weil der hintere ist erst 4000 Km alt, hab den seit März. (Metzeler Lasertec, werde jetzt umsteigen auf den BT 45)
Das habe ich dem auch so gesagt, dann meinte er es ist egal ob einer oder beide abefahren sind.

Der vordere ist gerade noch so das man das Profil sehen kann
Habe das aufgeschoben weil ich beide Reifen zeitgleich wechseln wollte weil ich auf BT 45 umsteigen will.
Der hintere war halt noch gut da dachte ich ich fahr n bisschen länger damit weil ich den hinteren nicht einfach wegschmeißen will obwohl er noch gut ist.

Beim hinteren weiß ich nicht wieviel der hat, jedenfalls kann der nur knapp an der Grenze sein würd ich sagen.

Habe das nicht nachgemessen weil ich dachte es ist egal ob einer oder beide Reifen zu wenig haben. Schließlich ist der vordere echt nicht mehr so toll...

Zu dem Tempo...
Klar fährt niemand mit Absicht in den Graben oder fliegt absichtlich aus der Kurve, und wenn doch dann glaubt es niemand.

Aber ich verstehe nicht wie dann entschieden werden kann ob das Tempo unangemessen war
=
Sie fuhren in Anbetracht der besonderen örtlichen Straßen- oder Ver- kehrsverhältnisse mit nicht angepasster Geschwindigkeit.
Es kam zum Unfall.


Oder ob man halt "einfach so" von der Straße abgekommen ist.
=
Sie kamen von der Fahrbahn ab und verursachten Sachschaden.


Den Sachschaden den ich verursacht habe ist sogar nur an meinem Eigentum.

Oder beharren die jetzt auf den Satz "Es kam zu Unfall" ?
Das Motorrad lag im Graben, also ist es von der Fahrbahn abgekommen, aber ein Unfall ist es ja anscheinend auch.
Mir ist nicht ganz klar wie da differenziert wird.

Da mich niemand gesehen hat kann eigentlich auch niemand einschätzen ob bei mir nun das eine oder das andere zutrifft.
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Alt 11.06.2012, 08:34:47   #22
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Zitat:
Zitat von Scirocco Beitrag anzeigen
...
Zu dem Tempo...
Klar fährt niemand mit Absicht in den Graben oder fliegt absichtlich aus der Kurve, und wenn doch dann glaubt es niemand.

Aber ich verstehe nicht wie dann entschieden werden kann ob das Tempo unangemessen war ...
Du hast wegen den schlechten Straßen/Sichtverhältnissen, oder wegen deinem mangelndem Fahrkönnens die Kurve nicht geschafft und bist von der Strasse abgekommen.
Also war deine Geschwindigkeit den Straßen /Sichtverhältnissen oder deinem Fahrkönnens nicht angepasst.
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Alt 11.06.2012, 09:03:53   #23
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Die generelle Frage die sich mir stellt ist eigentlich, muss man so was bestrafen?

Fahrfehler kann jeder machen, niemand ist davor bewahrt. Wenn kein Fremdschaden entsteht, und man nur sich selber verletzt sein Bike kaputt macht, dann denke ich ist das doch eigentlich Strafe genug.

Das ist für mich wie nach treten bei einem der eh schon am Boden liegt.
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Alt 11.06.2012, 10:38:15   #24
Scirocco
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Zitat:
Zitat von verbali Beitrag anzeigen
Du hast wegen den schlechten Straßen/Sichtverhältnissen, oder wegen deinem mangelndem Fahrkönnens die Kurve nicht geschafft und bist von der Strasse abgekommen.
Also war deine Geschwindigkeit den Straßen /Sichtverhältnissen oder deinem Fahrkönnens nicht angepasst.

Ja die Erklärung macht Sinn, ich frage mich aber, wie hätte das ganze aussehen müssen, damit es nur
"Sie kamen von der Fahrbahn ab und verursachten Sachschaden."
ist.

Wobei der Sachschaden in meinem Fall keine Rolle spielt weils mein eigener ist.
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Alt 11.06.2012, 11:30:21   #25
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Zitat:
Zitat von Goose Beitrag anzeigen
Die generelle Frage die sich mir stellt ist eigentlich, muss man so was bestrafen?

Fahrfehler kann jeder machen, niemand ist davor bewahrt. Wenn kein Fremdschaden entsteht, und man nur sich selber verletzt sein Bike kaputt macht, dann denke ich ist das doch eigentlich Strafe genug.

Das ist für mich wie nach treten bei einem der eh schon am Boden liegt.
+1 !!

(Habe ich oben auch schon gesagt)
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Alt 11.06.2012, 12:16:04   #26
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Mirist diese "+1" Geste zwar nicht bekannt aber ich denke mal das soll was positives sein


Kann mich dem nur anschließen
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Alt 11.06.2012, 12:27:53   #27
Grollicus
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.. und genau deshalb werden die Verfahren bei körperlichen Schäden auch häufig eingestellt. (Opportunitätsprinzip)

Problematisch ist die Reifengeschichte.

Du schreibst ja selbst "weil ich nicht aufgepasst habe und aus einer 180° Kurve geflogen bin.." - da hast du eventuell die Kurve übersehen, dich dann erschrocken, verbremst und schon lagst da? Damit liegt TBNr 103602 nicht vor.
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Alt 11.06.2012, 12:31:14   #28
gsmattis
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Zitat:
Zitat von Scirocco Beitrag anzeigen
Mirist diese "+1" Geste zwar nicht bekannt aber ich denke mal das soll was positives sein


Kann mich dem nur anschließen
Das heißt so viel wie "ich schließe mich der Aussage an"
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Alt 11.06.2012, 22:38:05   #29
berndy
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Zitat:
Zitat von Goose Beitrag anzeigen
@berndy: Also ist das wenn dir, wie bei meinem kleinen schweizer Freund Sid, ein Eichhörnchen unter das Vorderrad springt und ihn dadurch zu Fall brachte nicht vorherzusehen und damit keine nicht angepasste Geschwindigkeit?

Gut ich gebe zu das die Geschichte mit dem Suizideichhörnchen sich schon recht unglaubwürdig anhört, aber sie ist wirklich war und passiert!
So sehe ich das.

Außerdem gibts dazu ein Gerichtsurteil:

http://www.fahrtipps.de/urteile/klei...ausweichen.php
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Alt 11.06.2012, 22:49:23   #30
Rocky
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...dann könnte man als Motorradfahrer also immer angeben , dass einem eine Hauskatze ins Vorderrad gelaufen ist

kommt ja auch gar nicht sooo selten vor-, mir zumindest ist das innerhalb von 25 Jahren immerhin schon zweimal passiert ( auch wenn es dabei glücklicherweise nie zum Sturz kam )
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Alt 11.06.2012, 22:53:09   #31
Goose
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Danke Berndy
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Alt 11.06.2012, 22:53:53   #32
berndy
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Zitat:
Zitat von Goose Beitrag anzeigen
Die generelle Frage die sich mir stellt ist eigentlich, muss man so was bestrafen?

Fahrfehler kann jeder machen, niemand ist davor bewahrt. Wenn kein Fremdschaden entsteht, und man nur sich selber verletzt sein Bike kaputt macht, dann denke ich ist das doch eigentlich Strafe genug.

Das ist für mich wie nach treten bei einem der eh schon am Boden liegt.
Ob man soetwas bestrafen muss oder nicht liegt im Ermessen der Bußgeldstelle. Und dies ist wieder ein Politikum. Die Unfallzahlen generell und insbesondere mit Verletzten und Getöteten sollen nach unten gedrückt werden. Daher sollen auch solche Fälle geahndet werden. Das ist dasselbe wie mit der Helm- und Gurtpflicht, dem Radfahrerfehlverhalten usw.

Leider lernens die Leute nur, wenn es Geld kostet. Wenn sich jeder besser an die Regeln halten würde, wäre vieles vermeidbar.

Zum weiteren Verlauf steht jedem der Rechtsweg bis zur letzten Instanz offen. Wenn man mit dem Bußgeldbescheid nicht einverstanden ist, kann man ja vor Gericht gehen und das klären lassen.
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Alt 11.06.2012, 23:06:15   #33
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@ berndy:
Man streitet es ja nicht ab, dass man zu schnell war und es zum Unfall kam.
Das ist nicht das Thema!
Und deshalb braucht man diesbezüglich auch nicht vor Gericht zu ziehen.

Es geht mir - und wahrscheinlich Goose auch - viel mehr dadrum, dass man schon genug Schäden (am Bike und an einem selber) hat.
Und das solche Bürokraten meinen, sie müssten einen noch extra bestrafen.
Als hätte man mit den ohnehin schon entstandenen Schäden nicht genug an Strafe erhalten.

(Aber wahrscheinlich können diese Bürohengste auch nicht viel drehen, sondern müssen sich auch an jene Vorschriften halten.)
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Alt 12.06.2012, 07:39:48   #34
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Zitat:
Zitat von Ghostrider Beitrag anzeigen
(Aber wahrscheinlich können diese Bürohengste auch nicht viel drehen, sondern müssen sich auch an jene Vorschriften halten.)
So ist das. Wenn die Politik sagt, dass es so gemacht werden soll, dann hat man nicht mehr viele Möglichkeiten.
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Alt 12.06.2012, 08:00:34   #35
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Wohl wahr!
Aber iwo gibt's immer iwelche Schlupflöcher...
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Alt 12.06.2012, 08:05:59   #36
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Zitat:
Zitat von berndy Beitrag anzeigen
Leider lernens die Leute nur, wenn es Geld kostet. Wenn sich jeder besser an die Regeln halten würde, wäre vieles vermeidbar.
+ 1. Dem ist nichts mehr hinzu zu fügen!
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Alt 12.06.2012, 08:07:20   #37
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Wenn ich die beiden Schlagwörter höre (Politik und Bürohengste) dann drängt sich mir zwangsweise der Verdacht auf das es hier wirklich nur ums Geld machen geht.

Vielleicht wäre es viel sinnvoller was gegen die Unfallzahlen zu tun, als fürs Staatssäckle. Ich wäre dafür statt einer Bestrafung für nen Fahrfehler Bußgelder zu verhängen, sondern die Leute dazu verdonnern an einem Fahrsicherheitstraining teilzunehmen.

Das wiederum fördert die Wirtschaft, und alle haben mehr davon, selbst der Staat....
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Alt 12.06.2012, 08:48:57   #38
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Man muss doch auch berücksichtigen, dass für den Unfall ein Rettungswagen alarmiert wurde, der dann sicherlich auch zeitweise den Verkehr zumindest behindert hat. Der Abtransport des Motorrades musste gewährleistet werden.

Das sind alles Kosten, auch wenn sie die Versicherung trägt.

Die Frage nach dem Ermessen stellt sich gar nicht!
Ermessen definiert sich nämlich wie folgt - eine Maßnahme muss geeignet, erforderlich und angemessen sein!

Geeignetheit
Eine Maßnahme ist geeignet, wenn sie zum Erfolg führt!
Die Maßnahme kann ein Bußgeldbescheid sein. Ob die Strafzahlung in Höhe von zB 50€ dazu führt, dass Scirocco nicht mehr in den Graben fährt ist die andere Frage! Es wird aber im Verwaltungsrecht davon ausgegangen.

Erforderlichkeit
Eine Maßnahme ist erforderlich, wenn kein milderes Mittel besteht um das Ziel zu erreichen. Da kommt es auf den Polizist an. Es ist seine Entscheidung bzw. auch seines Kollegen/seiner Kollegin, die vor Ort sind.

Ich bin selbst auch mal von der Straße abgekommen mit dem Motorrad und es lag an dem Polizisten. Er hat den Höchstsatz einer Verwarnung haben wollen = 35€! Gezahlt und vergessen. Da mir die erhöhte Geschwindigkeit nicht nachgewiesen werden konnte, kam es auch nicht zur Anzeige.

Die Angemessenheit müsste hier schon gar nicht mehr geprüft werden!

Die abgefahrenen Reifen stellen allerdings eine Ordnungswidrigkeit dar, da das Fahrzeug im straßenverkehrstauglichen Zustand sein muss. Da dies nicht gegeben war hat der Polizist KEIN Ermessen, also keinen Handlungsspielraum mehr und ist verpflichtet zur Anzeige bzw. Aufnahme der OWi.


Muss Berndy da Recht geben, dass Maßnahmen nur noch Wirkung zeigen, wenn es Geld kostet. Man sollte mal einen Polizisten nach seinem Ermessen fragen - in 80% der Fälle wird es Geld kosten.
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Alt 12.06.2012, 08:53:56   #39
berndy
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Zitat:
Zitat von Goose Beitrag anzeigen
Wenn ich die beiden Schlagwörter höre (Politik und Bürohengste) dann drängt sich mir zwangsweise der Verdacht auf das es hier wirklich nur ums Geld machen geht.

Vielleicht wäre es viel sinnvoller was gegen die Unfallzahlen zu tun, als fürs Staatssäckle. Ich wäre dafür statt einer Bestrafung für nen Fahrfehler Bußgelder zu verhängen, sondern die Leute dazu verdonnern an einem Fahrsicherheitstraining teilzunehmen.

Das wiederum fördert die Wirtschaft, und alle haben mehr davon, selbst der Staat....
1. Nein darum geht es nicht. Die Einnahmen stehen in eklatantem Widerspruch zum Kosteneinsatz in der öffentlichen Verwaltung. Die Unfallaufnahme durch die Polizei dauert mit Schreiben usw. ca. 2 Stunden bei einem Stundensatz von 60 € sind das alleine schon 120 € Kosten ohne Streifenwagen, Fotos usw.... Dazu kommt noch der Aufwand der Verwaltungsbehörde. Das muss ja auch gelesen und dann der Bußgeldbescheid geschreiben werden. Das dürfte nochmals mit 1 Stunde etwa zu veranschlagen sein. Wären wir bei ca. 180 € Kosten für ein Bußgeld von 145 €. Dazu kommen dann noch die üblichen Auslagen, Porto usw.

2. Was kostet ein Fahrsicherheitstraining? Außerdem gibts dazu keine Rechtsgrundlage, die müsste erst geschaffen werden. Und das dauert. In diesem Bereich Zwang anzuwenden halte ich für nicht zielführend. Die Einsicht kommt von alleine oder gar nicht aber bestimmt nicht staatlich verordnet. Das soll jeder für sich entscheiden. Ich bin ohne seit 29 Jahren mit dem Motorrad ganz gut unterwegs gewesen. Mir hat es gereicht mich einfach an die bestehenden Bestimmungen zu halten. Wer nicht im Grenzbereich fährt, muss den auch nicht handlen können.

3. Naja, ob das unsere Wirtschaft nach vorne bringt wage ich zu bezweifeln.

Edit:

Abgesehen davon tut unser Staat wesentlich mehr für die Sicherheit seiner Einwohner als andere Staaten. Schaut euch unsere Straßen an, dann schaut euch die Straßen in Frankreich, Italien, den USA oder sonst wo an. Guckt euch unsere Fahrschulausbildung an, geht nach USA, Frankreich oder ...

Wenn jemand nach unserer Fahrschulausbildung noch nicht geschnallt hat, wo es lang geht, dann nützt dem auch ein Fahrsicherheitstraining nix.

Chris, ich kann es immer nur wiederholen: Wenn man sich an die Regeln hält, begeht man keine Ordnungswidrigkeit und muss auch nichts zahlen. Das ist so einfach. Fahre ich so, dass ich mein Motorrad ständig beherrsche, schleife ich zwar nicht mit dem Knie am Boden, komme aber mit Sicherheit auch nicht zu Fall (Du kannst es mir glauben oder auch nicht, ich hab genau das in den letzten 29 Jahren oft genug ausprobiert. Immer dann wenn ich mich nicht an die Regeln gehalten habe, hats Geld gekostet). Und genau das ist es was zählt. Wer seine Grenzen ausloten will, soll ein Fahrertraining machen und sich auf ner Rennstrecke austoben. Da gelten dann die Regeln, dass der genug bestraft ist, der den Schaden hat. Aber bitte nie auf einer öffentlichen Straße. Und schon garnicht rumjammern, wenn was passiert ist, dass er das Bußgeld nicht zahlen will. Es weiß jeder, dass es Bußgelder für Fehlverhalten gibt. Wer, so wie ich, nicht zahlen will, hält sich ganz einfach an die Regeln.
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Geändert von berndy (12.06.2012 um 09:23:58 Uhr)
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Alt 12.06.2012, 09:17:37   #40
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Zitat:
Zitat von Rocky Beitrag anzeigen
...dann könnte man als Motorradfahrer also immer angeben , dass einem eine Hauskatze ins Vorderrad gelaufen ist

kommt ja auch gar nicht sooo selten vor-, mir zumindest ist das innerhalb von 25 Jahren immerhin schon zweimal passiert ( auch wenn es dabei glücklicherweise nie zum Sturz kam )
DU musst deinem Teilkaskoversicherer den Versicherungsfall beweisen. Da kannst du noch so viele Wildschweine erfinden
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Alt 12.06.2012, 09:28:35   #41
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...ich habe gar keine Teilkasko
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Alt 12.06.2012, 09:28:55   #42
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Alt 12.06.2012, 09:41:30   #43
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@Kölner Ich brauch meinem Teilkaskoversicherer gar nichts zu beweisen, der zahlt eh nix weil ich bei meiner GS gar keine Teilkasko habe. Außerdem wäre das eine Beweislastumkehr. Der Versicherer muss dir das Gegenteil beweisen nicht umgekehrt. Allerdings fällt es dem Versicherer sehr schwer, wenn man ein totes Tier vorlegen kann, über das man gefahren ist. Dagen fällt es dem Versicherer sehr leicht nachzuweisen, dass man einfach nur zu schnell war, wenn das Fahrzeug mehrere hundert Meter im Acker liegt und total zerstört ist.

Es geht zwar bei der verlinkten Gerichtsentscheidung um die Kaskoversicherung. Die Entscheidung war aber für dieses Thema nur interessant weil das OLG Hamm einem Motorradfahrer zugesteht, dass man nicht ständig mit Tieren auf der Fahbahn rechnen muss und in einer Kurve auch stürzen kann, wenn man ein Tier anfährt oder diesem ausweicht.

Somit kann man gegenüber der Bußgeldstelle auch damit argumentieren, dass man eben nicht zum Sturz gekommen ist weil man zu schnell war sondern einem Tier ausweichen wollte und das der Grund für den Unfall war.
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Alt 12.06.2012, 09:41:49   #44
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Also Berndy, du weist sicher das ich Kaufmann bin, und da ich deiner Aussage glauben schenke, bedeutet das, mit jedem Unfall den Ihr aufnehmt macht Ihr bei einem Bußgeld von 145 Euro jedes mal 35 Euro minus.

Muss in diesem Land eigentlich alles mit einer Geldstrafe belegt sein? Früher gab es so was wie Verkehrserziehung, ja die jüngeren kennen das vielleicht nicht mehr, aber so was gab es dann wenn man mal über ne rote Ampel fuhr, nen Mofa frisierte usw. Mofas sind übrigens die Großeltern der Roller.

Ich finde es auch im Bezug auf die Höhe der Bußgelder und der heutigen realen Wirtschaftlichen Verhältnisse der Bürger völlig überzogen. Die Strafen stehen halt in keinem angemessenen Verhältnis mehr.

Aber solange wir in einem Land leben, wo wirtschaftliche Straftaten höher bewertet werden als körperliche Gewalttaten, solange hat das alles hier nicht mit Erziehung zu tun.

Alle werden hier in eine Schublade geworfen, egal was Sie verdienen. Der Arbeitslose der weil er den Weg zum Vorstellungsgespräch nicht findet und aus versehen über ne rote Ampel fährt, der wird in seinen Verhältnissen richtig hart bestraft, der Vorstandschef einer großen Autokette der auf der Autobahn drängelt und zu schnell ist, der lacht über 800 Euro, was natürlich bei nem Monatsbasislohn von 200.000 Euro auch verständlich ist.

Dann doch lieber wie bei den Finnen. Da gibt es Tagessätze pro Tatbestand, und die richten sich nach dem Einkommen.,

Wenn man also in in diesem Land eine gerechte Erziehung haben will, dann sollte man von ganz unten bis ganz oben mal drüber nachdenken, aber solange ganz unten keine Info nach oben gibt, wird sich auch nix ändern.

Man kann sich auf seine Dienstanweisung berufen und Dienst nach Vorschrift machen, oder Dienst am Bürger für den man ja eigentlich arbeitet.
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Alt 12.06.2012, 09:44:58   #45
Rocky
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Zitat:
Zitat von gsmattis Beitrag anzeigen
Wenn man Teilkasko hat
dann ist es natürlich strafbarer Versicherungsbetrug
(allerdings nur falls die Versicherung Schäden durch streunende Hauskatzen überhaupt abdeckt )
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Alt 12.06.2012, 09:46:16   #46
Goose
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Alt 12.06.2012, 09:57:21   #47
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@ berndy:

Wenn ich mir deine Beiträge so durchlese, dann versuche ich mir vorzustellen wie du fährst.
Und wenn du IMMER dein Bike zu 100% unter Kontrolle hast, dann bist du - bei allem Respekt - ein Opa-Fahrer, der sein Motorrad um jeder Ecke und Kruve hebt.
Es gibt Kurven beispielsweise, die man relativ schnell fahren kann, aber in diesen Kurven kann auch etwas unvorhergesehenes passieren, zB Bitumenfleck etc.
Und wenn man da draufkommt, dann weiß jeder, dass das nicht angenehm ist!
Und wenn es wegen soetwas zum Unfall führt, dann ist es umso schlimmer!
Das soll dann noch bestraft werden? -> Man hat doch schon eine Strafe: Den Schaden am Motorrad und an einem selbst!

Beispiel: Ich möchte mal behaupten, dass Goose kein Heizer ist. Zumindest nicht, wenn er dadurch andere gefährdet oder an unübersichtlichen Stellen.
Dennoch kam selbst er - nach eigener Aussage - in den Bereich, wo er sein Bike nicht mehr zu 100% unter Kontrolle hatte.
Wir (Gruppe aus ca. 8 Motorradfahren) fuhren in einem Waldstück mit rund 60-80km/h auf eine nicht enge Rechtskurve zu. Man konnte sie locker mit 80 km/h, wenn nicht sogar mehr nehmen.
Aber unglücklicherweise war in jener Kurve ein unschöner Bitumenfleck.
Einer fuhr in den Graben !
Ich konnte - Gott sei dank - ganz normal weiterfahren, da ich den vermutlich nicht erwischte.
Goose fuhr über den Fleck und konnte seine normale Kurvenlinie nicht mehr halten und wäre auch fast ("fast" ist etwas übertrieben) in den Graben gefahren.
Trotz "angemessener" Geschwindigkeit kam es zu unvorhergesehen Ereignissen.

Und dafür soll man bestraft werden?
Man ist "angemessen" gefahren und plötzlich kommt so ein sche*ß Fleck auf einen zu.
Was soll man da machen???
Also beim besten Willen, aber das verstehe ich nicht, dass man dann bestraft wird, wenn man abgfliegt!

@ Goose: Korrigiere mich, wenn ich falsches berichte.
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Alt 12.06.2012, 10:00:37   #48
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[QUOTE=berndy;472622]Außerdem wäre das eine Beweislastumkehr. Der Versicherer muss dir das Gegenteil beweisen nicht umgekehrt.QUOTE]

Stimmt nicht! Du musst den Versicherungsfall beweisen. Also ein totes Tier unter die Nase halten, oder anders glaubhaft machen, dass da ein Tier war.

Natürlich gilt das nur, wenn eine Teilkaskoversicherung besteht. Das habe ich nicht geschrieben, weil es wohl selbstverständlich ist, dass ich nur Versicherungsschutz genieße, wenn ich die 3,50 in die TK investiert habe.
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Alt 12.06.2012, 10:22:57   #49
Goose
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Du hast vergesse dazu zu sagen das es in dieser Stelle auch noch etwas feucht war.

Zu schnell waren wir definitiv nicht, das beweist die Tatsache das nur die zwei die über den Bitumenflecken gefahren sind auch Probleme hatten.

Alle die auf der äußeren Linie waren durch das versetzte fahren hatten gar kein Problem, und die die hinter mir waren haben es gesehen das zwei Probleme hatten und konnten die Linie noch wechseln.

Und Ghosti, nur meine lange Fahrerfahrung hat mich davor bewahrt mich auf den Bart zu legen so wie Andi, wenn dir fast gleichzeitig beide Räder wegrutschen, dann ist der Grad zwischen lang machen und sitzen bleiben sehr gering, vor allem wenn das weg rutschende breite Hinterrad wieder Gripp hat....

Und wenn der Autofahrer nicht schon gestanden hätte, dann wäre das viel schlimmer ausgegangen.

Wäre dort dann die Polizei gekommen, wären wir wieder an der gleichen Stelle. was ist angemessen auf dieser Strecke? 100 waren erlaubt, wir hatten ca. 60-70 drauf, sonst wäre mir die Straße ausgegangen, und ich wäre in den Graben gerutscht wie Andi auch.

Muss ich mit einem 1,8 Meter langen Bitumenstreifen rechnen? Ich denke nicht, erstens war die Strecke sonst ok, und es standen keine Warnschilder, wie also soll man sich auf so was einstellen? Klar ich kann mit 30 Km/h durch die Gegend tuckern, aber dann animiere ich andere ungeduldige Fahrer zu Überholmanövern die vielleicht noch schlimmere Folgen haben können.

Jedes mal wenn wir zum Rennen fahren, und ich mit 80 über die Dosenbahn rollen muss, werde ich von den LKWs fast von der rechten Spur gedrückt weil sich von denen keiner an die 80 Hält, und die 50 Meter Mindestabstand interessieren da auch niemanden.

Stellt sich mir die Frage, wenn ich nu nach Tacho 90 bis 95 fahre, um mich und meine Verkehrspartner nicht in Schwierigkeiten zu bringe, und eine sicheren Verkehrsfluss damit sicherstelle, mache ich mich Strafbar? Weil eigentlich meine zu schnelle Fahrweise nicht dem Zwecke des schnelleren Vorwärtskommen entspricht, sondern nur dem Zweck dient, mir die drängelnden und eng überholenden LKWs vom Leib zu halten. Und damit meine Gesundheit zu schützen.
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Alt 12.06.2012, 10:23:54   #50
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Zitat:
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Stimmt nicht! Du musst den Versicherungsfall beweisen. Also ein totes Tier unter die Nase halten ...

deshalb verschwinden also immer wieder Hauskatzen auf mysteriöse Weise , weil die Teilkaskoversicherten aussagekräftige Beweismittel benötigen



Zitat:
Zitat von Goose Beitrag anzeigen
So hat uns diese Gesellschaft also erzogen, es geht immer nur ums Geld.....
nicht ganz

der Grabenfahrer mit den abgefahrenen Schlappen bekommt ja auch noch Punkte gutgeschrieben

die führen dann , wenn er ausreichend davon gesammelt hat ( ein bisschen anstrengen muss man sich dabei halt schon ) , zur staatlich geförderten Verkehrserziehung
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