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Alt 12.06.2012, 10:40:27   #51
Goose
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Was erzieht der Staat denn da, in der Zeit ohne Fahrerlaubnis wird der Schuldige nicht weiter geschult oder ähnliches... das überlassen Sie dann in schlimmen Fällen wieder der Wirtschaft....


Mal ehrlich, wenn wir damals beim Bund einen Eingesperrt haben, mussten wir den 12 Stunden am Tag beschäftigen. Also irgend welche Arbeiten schreiben lassen, Putzen oder so was, der durfte nicht einfach nur seine Strafe absitzen...
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Alt 12.06.2012, 10:55:20   #52
Ghostrider
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@ Goose: Danke!

Was ich mit dem Bsp. nur sagen wollte: Wir waren definitiv nicht zu schnell und waren immer der Meinung, dass wir mit angemessener Geschwindigkeit fahren.

Aber wenn berndy sagt, dass er sein Bike immer 100% unter Kontrolle hat, damit sowas nicht passiert, dann muss er ja max. mit 50km/h durch den Wald tuckern und sich sogar von Wohnwägen etc. überholen lassen.

Ich stehe da vollkommen auf Goose seiner Seite!
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Alt 12.06.2012, 10:55:34   #53
Grollicus
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Warum muss er vom Staat erzogen werden? Der Staat nimmt mit der MPU ne Prüfung ab. Das sollte Motivation genug zur Schulung sein..
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Alt 12.06.2012, 11:07:20   #54
berndy
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Zitat:
Zitat von GS_Lessor Beitrag anzeigen

Die Frage nach dem Ermessen stellt sich gar nicht!
Ermessen definiert sich nämlich wie folgt - eine Maßnahme muss geeignet, erforderlich und angemessen sein!
Doch gerade diese Frage stellt sich.

Der Ermessensbegriff ist nicht gleich Geeignetheit, Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit. Es ist viel komplexer.

Das pflichtgemäße Ermessen stellt vielmehr die Möglichkeit einer Behörde oder eines Beamten dar, im Einzelfall überhaupt tätig zu werden (Entschließungsermessen) oder von mehreren zur Auswahl stehenden Mitteln eines auszuwählen (Auswahlermessen). Dies aber auch nur, wenn das Gesetz ein solches Ermessen vorsieht (Opportunitätsprinzip).

Im hier vorliegenden Fall könnte die Verwaltungsbehörde zu dem Schluss kommen (so wie es Goose und Scirocco gerne sähen): "Der ist schon gestraft genug, wir belassen es dabei und stellen das Verfahren ein" (das wäre das Entschließungsermessen, in diesem Fall nichts zu machen). Die Verwaltungsbehörde hat dazu die rechtliche Grundlage im § 47 Abs. 1 OwiG.

Oder Die Bußgeldstelle könnte dem Vorschlag von Goose folgen und (falls es dazu eine Rechtsgrundlage gäbe) Scirocco dazu verdonnern auf seine Kosten an einem Fahrsicherheitstraining für Motorräder teilzunehmen. Eine andere Option wäre das Bußgeld auf 35 € zu ermäßigen (das wäre dann das Auswahlermessen).

Geeignetheit, Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit, diese Begriffe sind die Grundlage jeden verwaltungsrechtlichen Handelns und haben mit dem eigentlichen Ermessensbegriff vorrangig nichts zu tun. Sind aber für die Ausübung des pflichtgemäßen Ermessens wichtig.

Ich versuche es beispielthaft zu erklären.

Geeignet ist jede Maßnahme, die zum Erfolg führt. Am konkreten Beispiel könnte man sagen, damit Scirocco in Zukunft keinen Unfall mehr mit dem Motorrad baut, entzieht man ihm die Fahrerlaubnis. Wenn er nicht mehr fahren darf, kann er keine Unfälle mehr bauen, klingt logisch und führt zum Ziel, die Verkehrssicherheit würde dadurch zunehmen.

Erforderlich ist eine Maßnahme aber nur dann, wenn sie von den zur Verfügung stehenden und geeigneten Mitteln den geringsten Rechtseingriff darstellt. Man verhängt gegen Scirocco ein saftiges Bußgeld von 145 € was ein milderes Mittel als der Fahrerlaubnisentzug darstellt und hofft, dass er daraus etwas lernt. Damit wäre der Fahrerlaubnisentzug beim ersten solchen Fehlverhalten wohl nicht erforderlich.

Eine Maßnahme muss auch Verhältnismäßigkeit sein.
Verhältnismäßig ist eine Maßnahme nur dann, wenn sie nicht in einem Missverhältnis zum angestrebten Ziel liegt (Übermaßverbot). Das wäre beim Entzug der Fahrerlaubnis wohl der Fall. Das Bußgeld stellt dagegen eine vom Gesetzgeber (bzw. Bundesminister für Verkehr, Bauwesen, Städtebau und Raumordnung sowie das Wohnungswesen aufgrund des StVG erlassenen) Verordnung dar. In diesem Fall hat der BMVBS bereits die Verhältnismäßigkeitsprüfung vorweggenommen. Das Bußgeld ist mithin auch verhältnismäßig steht also zum erstrebten Ziel, Scirocco zur Vernunft zu bringen, nicht in einem Missverhältnis.

Angenommen Scirocco hat aus der Aktion nichts gelernt und fährt weiterhin so forsch und baut einen Unfall nach dem anderen. Dann haben vorgenannte mildere Maßnahmen offenbar trotzdem nicht zum Ziel geführt. Dann muss man über einen Entzug der Fahrerlaubnis doch mal nachdenken. Wenn alle anderen Möglichkeiten ausgenutzt sind, bleibt zum Schluss nur noch als einziges geeignetes Mittel die Ultima Ratio übrig.

Beim Legalitätsprinzip gibts aber keinen Ermessensspielraum mehr. Kraft Gesetz kann der Ermessensspielraum kanalisiert oder bis auf 0 eingeschränkt werden.
So z.B. im § 163 Abs. 1, S. 1 StPO "Die Behörden und Beamten des Polizeidienstes haben Straftaten zu erforschen und alle keinen Aufschub gestattenden Anordnungen zu treffen, um die Verdunkelung der Sache zu verhüten." Das ist ein Muss.

Die Staatsanwaltschaft hat aber wieder einen kleinen Entschließungsermessensspielraum aus § 160 Abs. 1 StPO "Sobald die Staatsanwaltschaft durch eine Anzeige oder auf anderem Wege von dem Verdacht einer Straftat Kenntnis erhält, hat sie zu ihrer Entschließung darüber, ob die öffentliche Klage zu erheben ist, den Sachverhalt zu erforschen."

Auch die dienstliche Anordnung der Behördenleitung in bestimmten Fällen immer "so" zu Verfahren, z.B. Gurtverstöße oder das Tragen ungeeigneter Helme nach Möglichkeit immer zu ahnden, kann das Ermessen eines Beamten bis auf 0 einschränken oder eben kanalisieren.
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Alt 12.06.2012, 11:21:41   #55
Goose
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Zitat:
Zitat von Grollicus Beitrag anzeigen
Warum muss er vom Staat erzogen werden? Der Staat nimmt mit der MPU ne Prüfung ab. Das sollte Motivation genug zur Schulung sein..
Seit wann ist eine MPU eine staatliche Stelle? Du unterliegst da einem Irrglauben.

Und die Geldstrafe soll ja eine Erziehung sein... wie sich aber seit ca. 60 Jahren zeigt ist es das nicht! Weder Geldstrafen noch Führerscheinentzug stellen eine Erziehung da!

Und was soll eine Strafe denn bezwecken? Eine Erziehung das sich ein Verhalten ändert! Also der Staat bestraft, aber ändert nix.
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Alt 12.06.2012, 11:47:03   #56
Rocky
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Zitat:
Zitat von Goose Beitrag anzeigen
Mal ehrlich, wenn wir damals beim Bund einen Eingesperrt haben, mussten wir den 12 Stunden am Tag beschäftigen. Also irgend welche Arbeiten schreiben lassen, Putzen oder so was, der durfte nicht einfach nur seine Strafe absitzen...
das hat aber andere Gründe - die Strafe wäre sonst schwerlich nachvollziehbar gewesen , wenn man einen eh schon kasernierten lediglich vom Mehrbett- ins Einzelzimmer verlegt und ihn zusätzlich noch von sämtlichen dienstlichen Pflichten befreit hätte
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Alt 12.06.2012, 11:59:04   #57
berndy
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Goose, mach mal Vorschläge, wie man es besser machen könnte.

Was soll der Staat ändern?

Soll bei jedem Geschwindigkeitsverstoß eine Nachschulung verhängt werden oder die Teilnahme an einem Fahrsicherheitstraining nach jedem Unfall obligatorisch sein? Die Fahrschulen wären alsbald dermaßen beschäftigt, dass niemand mehr Fahrstunden nehmen könnte.

Dass diese Maßnahmen tatsächlich etwas ändern würden, halte ich zudem für reichlich utopisch.

Das, was einem da beigebracht wird, hat jeder Führerscheininhaber mindestens einmal bereits gehört und entweder begriffen oder nicht begriffen.

Ich habe dienstlich für das Fahren mit Streifenwagen den Führerschein neben dem privaten ein zweites Mal machen müssen, darüberhinaus habe ich an zwei Fahrsicherheitstrainings, auch für Verfolgungsfahrten, teilgenommen. Ich habe nichts erfahren, was ich noch nicht wusste, nur gefahrlos üben konnte man und es machte nichts, wenn man das Auto beschädigte.

Bei einem privaten Fahrsicherheitstraining mit dem eigenen Motorrad halte ich den Lerneffekt für, naja, eher bescheiden, weil man doch nicht in den Grenzbereich kommt. Sonst könnte man stürzen und das will der Instruktor dann auch nicht.

Das A und O ist einfach, dass man seine eigenen Fahigkeiten und die Grenzen des Fahrzeugs und der Straße richtig einschätzt und nie tief in den Grenzbereich geht.

@Ghostrider Dass ich mein Motorrad immer 100%ig beherrsche, habe ich nie behauptet und auch nicht geschrieben. Dazu schätze ich selbst meine Fähigkeiten realistisch als zu bescheiden ein. Aber, seit ich verstärkt versuche mich an die Regeln zu halten, bin ich sturzfrei, trotz Schlaglöcher, Bitumen- und Ölflecken, die auch mir hin und wieder begegnen.

Und ja, ich lasse mich auch von Lkw und Wohnwagen überholen. Warum denn nicht, die sollen so schnell fahren, wie sie das für richtig sehen. Ich fahre so wie ich es für mich verantworten kann und will. Jeder kann so langsam fahren, wie er will, solange er niemanden behindert. Wenn von hinten ein schnellerer kommt, macht man Platz, hält zur Not an, und gut ist. Ich schreibe privat niemandem vor, wie schnell oder langsam er fahren soll. Das soll mir auch niemand vorschreiben. Deswegen fahre ich am liebsten auch alleine. Dann kann ich fahren, wie es mir passt.

Ich zitiere dich einmal:

"Was ich mit dem Bsp. nur sagen wollte: Wir waren definitiv nicht zu schnell und waren immer der Meinung, dass wir mit angemessener Geschwindigkeit fahren."

Auf was beziehst du das definitiv nicht zu schnell? Auf die Geschwindigkeitsbeschränkung oder die Situation. Wenn es eng wird, war man definitiv für diese Situation zu schnell. Egal wieviel man auf dem Tacho ablesen kann oder wieviel gerade vorgeschrieben ist. Ein Entschuldigungsgrund wäre eventuell etwas, mit dem man nicht zu rechnen braucht. Z.B. Bitumenflecken ohne Hinweisschild. Das finde auch ich eine Schweinerei.
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Alt 12.06.2012, 12:33:52   #58
Goose
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Ich habe meinen Führerschein auch mehrmals gemacht, nicht weil ich ihn abgegeben hatte, sondern weil mir meine Dienstherren das in meiner Laufbahn so vorgegeben haben.

Und eins habe ich dabei gelernt, solange man diverse Dinge nicht regelmäßig übt, und das auch immer wieder auffrischt, solange kannst du es auch nicht abrufen wenn du es brauchst.

Nur gut ein geübte Abläufe lassen sich auch in einer Schrecksekunde abrufen.

Und dieses statisch an die Gesetzestexte klammern geht mir in Deutschland schon lange auf den Sack. Die Parole "Melden macht frei und belastet den Vorgesetzten und die Gerichte" ist doch auch schon so alt wie der Bart vom Barras lang ist.

Ihr als Polizisten müsst doch als erste merken, das Ihr mit eurer Arbeit beim Bürger, gerade bei Verkehrsdelikten immer mehr auf Unverständnis stoßt als früher. Seht Ihr da noch so oft wie früher die Reaktionen die Ihr euch wünscht?

Ein Autofahrer der aus nem Verkehrsverstoß mit der Erkenntnis weg fährt er hat da richtig Bockmist gebaut, und es hätte schlimmes passieren können, der überdenkt auch sein Handeln.

Wenn du aus ner Verkehrskontrolle weg fährst und dich Ärgerst das die Polizei dich wieder "abkassiert hat um ihre "Prämie" voll zu kriegen, dann wird es dort nie einen Lerneffekt geben.

Und ich glaube auch nicht das dies nur einem Polizisten am Arsch vorbei gehen sollte.

Entweder die Polizei lässt sich in der Wahrnehmung der Bürger, also der Öffentlichkeit zum Kassierer des Staates machen, oder sie versucht mal was über die Gewerkschaft zu ändern. Politiker die Gesetzte entwerfen sind so was von fern der Realität, das kein einzelner von uns etwas dagegen ausrichten kann.

Tolle Harz VI TV Berichte dramatisch aufgearbeitet, schaden dem Ansehen mehr als das Sie nutzen, dort könnte man mal die Wahrheit sagen. Wobei das dann wieder nicht medienwirksam wäre und auch sicher nicht ausgestrahlt würde.

Die Gewerkschaft der Polizei wird gehört, auch in den Medien, wenn diejenigen von euch die auf der Straße stehen mal die Initative ergreifen würden, dann kann man in diesem Land auch mal was bewegen.

Und mal Hand aufs Herz Berndy, du bist Mensch und Polizist, du zitierst immer eure Möglichkeiten und Gesetze, aber die Straße ist doch der Spiegel der Wahrheit, du kannst doch mit dem was sich in den letzten 20 Jahren auf der Straße geändert hat nicht zufrieden sein.

Aus meiner Erfahrung raus, kann ich nur sagen, die mahnenden Worte von unseren Polizisten in der Jugend haben mehr Eindruck hinterlassen als jede der wenigen Geldstrafen die ich in meinem Leben zahlen musste.
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Alt 12.06.2012, 12:35:06   #59
berndy
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[QUOTE=Kölner;472630]
Zitat:
Zitat von berndy Beitrag anzeigen
Außerdem wäre das eine Beweislastumkehr. Der Versicherer muss dir das Gegenteil beweisen nicht umgekehrt.QUOTE]

Stimmt nicht! Du musst den Versicherungsfall beweisen. Also ein totes Tier unter die Nase halten, oder anders glaubhaft machen, dass da ein Tier war.

Natürlich gilt das nur, wenn eine Teilkaskoversicherung besteht. Das habe ich nicht geschrieben, weil es wohl selbstverständlich ist, dass ich nur Versicherungsschutz genieße, wenn ich die 3,50 in die TK investiert habe.
Da hast du recht, hab nochmal nachgeguckt.
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Alt 12.06.2012, 12:42:29   #60
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wobei die Darstellung von Kölner suggeriert man müsste jedesmal den kompletten Pferdekadaver ins Versicherungsbüro schleppen

im Normalfall wird man wohl eher Berndy oder seine Kollegen zur Unfallstelle rufen , um sich den Hergang offiziell bestätigen zu lassen
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Alt 12.06.2012, 13:03:04   #61
berndy
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Schade Goose, ich dachte, da kommen jetzt konkrete Vorschläge, die ich dem BMVBS schicken könnte.

Im Übrigen mache ich mittlerweile das, was jeder Arbeitnehmer machen sollte, ich mache das, was mir mein Arbeitgeber sagt, der Rest interessiert mich nicht mehr.

Ich bin aber der Überzeugung, dass unsere Strafen und Bußgelder eher zum Lachen animieren als richtig weh tun.
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Alt 12.06.2012, 13:05:02   #62
Kölner
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Zitat:
Zitat von Rocky Beitrag anzeigen
wobei die Darstellung von Kölner suggeriert man müsste jedesmal den kompletten Pferdekadaver ins Versicherungsbüro schleppen

im Normalfall wird man wohl eher Berndy oder seine Kollegen zur Unfallstelle rufen , um sich den Hergang offiziell bestätigen zu lassen
Ja natürlich. Der Pferdekadaver könnte doch auch von nem anderen Unfall oder einfach aus dem Schlachthof stammen
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Alt 12.06.2012, 13:24:25   #63
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Zitat:
Zitat von berndy Beitrag anzeigen
Schade Goose, ich dachte, da kommen jetzt konkrete Vorschläge, die ich dem BMVBS schicken könnte.

Im Übrigen mache ich mittlerweile das, was jeder Arbeitnehmer machen sollte, ich mache das, was mir mein Arbeitgeber sagt, der Rest interessiert mich nicht mehr.

Ich bin aber der Überzeugung, dass unsere Strafen und Bußgelder eher zum Lachen animieren als richtig weh tun.
Dem BMVBS kann ich auch nen Vorschlag schicken, wie ich das schon schrieb, wenn ein einzelner denen was schickt, das ist doch nur Klopapier für die.

Solange die Exekutive also Ihr die Einstellung habt ich mache Dienst nach Vorschrift, solange wird die Situation nicht besser.

Ich hatte schon mal den Vorschlag eingereicht, es so wie die Finnen zu machen, da müsste der Vorstandschef eines Autoherstellers dann nicht 800 sondern 80.000 Euro zahlen, und der Arbeitslose statt 800 nur 80 Euro... so was nennt man soziale Gerechtigkeit.

Leider habe ich nie eine Antwort, oder Stellung oder sonstiges erhalten.

Bußgelder sind heute in jedem Haushalt eine fest vor geplante Größe, da muss das Soll zum Jahresende auch erfüllt sein!

Wobei ich mich immer Frage, wie können Bußgelder in einem Haushalt vor geplant werden, die müssen dann ja schon lange im Vorfeld wissen wer sich mit dem Bike in die Wiese wirft..... Sorry für meine Ironie.

Und wenigstens im letzten Punkt sind wir uns einig, Die Strafen die verhangen werden erreichen nicht das was sie sollen, und sind damit völlig nutzlos.

Bedeutet das System erfüllt seinen Zweck nicht, zumindest nicht den Zweck die Leute zum gescheiten fahren zu erziehen. Den Zweck die Haushalte voll zu machen hingegen schon.
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Alt 12.06.2012, 13:28:53   #64
Rocky
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Zitat:
Zitat von Kölner Beitrag anzeigen
Ja natürlich. Der Pferdekadaver könnte doch auch von nem anderen Unfall oder einfach aus dem Schlachthof stammen
nicht wenn das Mopped noch im Hinterteil des guten Tieres steckt


Zitat:
Ich bin aber der Überzeugung, dass unsere Strafen und Bußgelder eher zum Lachen animieren als richtig weh tun.
ich mußte bisher erst einmal lachen als ich einen Strafzettel ( für falsches Parken ) erhalten habe

aber auch nur weil die letzte Ziffer des Kennzeichens auf dem Knöllchen nicht mit meinem Kennzeichen übereingestimmt hat
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Alt 12.06.2012, 13:57:45   #65
berndy
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Zitat:
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Also Berndy, du weist sicher das ich Kaufmann bin, und da ich deiner Aussage glauben schenke, bedeutet das, mit jedem Unfall den Ihr aufnehmt macht Ihr bei einem Bußgeld von 145 Euro jedes mal 35 Euro minus.

Muss in diesem Land eigentlich alles mit einer Geldstrafe belegt sein? Früher gab es so was wie Verkehrserziehung, ja die jüngeren kennen das vielleicht nicht mehr, aber so was gab es dann wenn man mal über ne rote Ampel fuhr, nen Mofa frisierte usw. Mofas sind übrigens die Großeltern der Roller.

Ich finde es auch im Bezug auf die Höhe der Bußgelder und der heutigen realen Wirtschaftlichen Verhältnisse der Bürger völlig überzogen. Die Strafen stehen halt in keinem angemessenen Verhältnis mehr.

Aber solange wir in einem Land leben, wo wirtschaftliche Straftaten höher bewertet werden als körperliche Gewalttaten, solange hat das alles hier nicht mit Erziehung zu tun.

Alle werden hier in eine Schublade geworfen, egal was Sie verdienen. Der Arbeitslose der weil er den Weg zum Vorstellungsgespräch nicht findet und aus versehen über ne rote Ampel fährt, der wird in seinen Verhältnissen richtig hart bestraft, der Vorstandschef einer großen Autokette der auf der Autobahn drängelt und zu schnell ist, der lacht über 800 Euro, was natürlich bei nem Monatsbasislohn von 200.000 Euro auch verständlich ist.

Dann doch lieber wie bei den Finnen. Da gibt es Tagessätze pro Tatbestand, und die richten sich nach dem Einkommen.,

Wenn man also in in diesem Land eine gerechte Erziehung haben will, dann sollte man von ganz unten bis ganz oben mal drüber nachdenken, aber solange ganz unten keine Info nach oben gibt, wird sich auch nix ändern.

Man kann sich auf seine Dienstanweisung berufen und Dienst nach Vorschrift machen, oder Dienst am Bürger für den man ja eigentlich arbeitet.
Goose, es ist noch viel schlimmer als das. Die Polizei bekommt nur die Bußgelder die sie selbst verhängt und eintreibt (also das was bei uns noch bar bezahlt wird oder über unsere eigene Bußgeldstelle geht). Im Falle eines Unfalles, der bei uns an die Bußgeldstelle des Kreises geht, haben wir zwar die Kosten und die Arbeit aber bekommen kein Geld zurück. Im Strafverfahren sind die Dolmetscher- und Sachverständigenkosten sowie die Personalkosten Polizeikosten und werden vom Verurteilten teilweise auch wieder beigetrieben. Das Geld fließt aber in die Justizkasse und nicht an die Polizei zurück. Machen wir Anzeigen wegen Ruhestörung oder beanstanden ausnahmsweise mal einen Parkverstoß fließt das Bußgeld an die Gemeindeverwaltung weil deren Bußgeldstelle zuständig ist. Das hat mit dem Verwaltungsrecht zutun. Eine Behörde stellt einer anderen Behörde keine Rechnung.

Daher kostet wir nur Geld und nehmen so gut wie nichts ein.

Der Verkehrsunterricht heißt jetzt Nachschulung und ist teuer geworden weil sie in Fahrschulen abgehalten wird.

Es gibt einfach nicht mehr genügend Kräfte, die man für soetwas freistellen kann. Die Polizei darf nicht mehr so viel kosten, deswegen werden Stellen abgebaut.

Bußgelder richten sich bei uns eben nach dem bundeseinheitlichen BKat. Die Bußgeldstellen haben aber die Möglichkeit Bußgelder zu ermäßigen.

Die Geldstrafen werden bei uns auch an Tagessätzen festgemacht und richten sich nach dem Einkommen des Verurteilten.

So kann es vorkommen, dass jemand für eine Ordnungswidrigkeit nach § 24 a StVG Trunkenheit im Verkehr 500 € und derselbe für eine Straftat nach § 316 StGB Trunkenheit im Verkehr nur ca. 400 € bezahlt.

Ich mache keinen Dienst für den einzelnen Bürger, der bezahlt mich nicht und ist mir gegenüber auch nicht weisungsbefugt, sonst wäre ich bestechlich. Ich mache Dienst für meinen Dienstherrn, nach dessen Vorschrift.

Der Informationfluss von der Basis zu den politischen Entscheidungsträgern hat zu viele Filter. Da ändert leider auch die Gewerkschaft nichts dran.
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Alt 12.06.2012, 14:16:04   #66
berndy
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Goose, dass die Bußgelder als feste Einnahmen eingeplant werden, kann stimmen. Mir wurde es bisher noch nicht bestätigt, das ist aber völlig egal.

Dem kann man doch ganz einfach entgegenwirken.

Wenn keiner mehr etwas falsch macht, gibts keine Einnahmen mehr. Einfacher gehts doch nicht.

Es ist doch niemand ernsthaft darauf angewiesen sich ins Halteverbot zu stellen oder zu schnell zu fahren. Das ergibt sich doch erst aus der Situation heraus, weil man zu spät dran ist oder keine Lust hat 200 Meter zu laufen...

Anstatt sich immer wieder darüber aufzuregen, dass Geld für Fehlverhalten verlangt wird, sollte man einmal die Konsequenz daraus ziehen und versuchen sich an die Bestimmungen zu halten.

Und was hat dann das ganze bewirkt? Genau das was es soll. Die Leute halten sich dran.

Solange aber die Leute lieber rumjammern, dass sie fürs Falschparken oder fürs Zuschnellfahren was zahlen mussten, oder schreiben, dass das alles Abzocke sei usw., als dass sie mal 5 Minuten früher losfahren und sich einen gescheiten Parkplatz suchen oder beim Spazierenfahren einfach mal langsamer machen, oder einfach versuchen sich an die Bestimmungen zu halten, so lange haben die Verordungen und mein Geschreibsel hier keinen Sinn.
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Alt 12.06.2012, 14:30:16   #67
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Der Lerneffekt stellt sich bei mir nicht durch die Geldstrafe ein, sondern in allererste Linie durch mein Schlüsselbein und die Wochen in denen ich jetzt dadurch eben relativ eingeschränkt bin, weil ich den rechten arm nicht belasten darf.


Habe halt nicht aufgepasst und sofort erfahren was man davon hat.


Das das nicht richtig war und ich besser aufpassen muss ist mir nicht erst durch den Brief klar geworden

Das mit dem Reifenprofil ist ja noch einleuchtend, ich hätte ja auch genau so gut von der Polizei kontrolliert werden können.


Aber ich finds halt irgendwie nicht so toll das ich "nur" weil ich halt im Graben gelandet bin noch mehr zahlen muss.


Wäre ich noch in der Probezeit würde ich mich noch mehr ärgern, dann würde sich die Probezeit ja verlängern und ich müsste zur Nachschulung. (glaube ich?)

Kenne das von ein paar Kumpels die innerhalb der Probezeit geblitzt worden sind oder jemandem die Vorfahrt genommen haben und dadurch einen Unfall gebaut haben.

Hätte aber nicht damit gerechnet dass es einem auch so ergeht weil man eben "einfach nur" im Graben landet ohne das sonst noch was passiert.
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Gruß
Alex
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Alt 12.06.2012, 14:36:31   #68
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Zitat von Scirocco Beitrag anzeigen
Der Lerneffekt stellt sich bei mir nicht durch die Geldstrafe ein, sondern in allererste Linie durch mein Schlüsselbein und die Wochen in denen ich jetzt dadurch eben relativ eingeschränkt bin, weil ich den rechten arm nicht belasten darf.


Habe halt nicht aufgepasst und sofort erfahren was man davon hat.


Das das nicht richtig war und ich besser aufpassen muss ist mir nicht erst durch den Brief klar geworden

Das mit dem Reifenprofil ist ja noch einleuchtend, ich hätte ja auch genau so gut von der Polizei kontrolliert werden können.


Aber ich finds halt irgendwie nicht so toll das ich "nur" weil ich halt im Graben gelandet bin noch mehr zahlen muss.

[...]

Hätte aber nicht damit gerechnet dass es einem auch so ergeht weil man eben "einfach nur" im Graben landet ohne das sonst noch was passiert.

Meine Rede!
Beweisführung abgeschlossen.
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Alt 12.06.2012, 14:55:57   #69
Rocky
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Hätte aber nicht damit gerechnet dass es einem auch so ergeht weil man eben "einfach nur" im Graben landet ohne das sonst noch was passiert.
wenn du einfach nur im Graben parkst und dir danach selbst wieder auf die Beine hilfst , tut es das ja auch gar nicht

wenn du natürlich die Polizei und den Rettungsdienst beauftragst sich der Sache anzunehmen , bekommst du eben ne Rechnung für den ganzen personellen und verwaltungstechnischen Aufwand den du unbedacht verursacht hast in Form eines Bußgeldbescheids serviert

ansonsten müsste ja die Allgemeinheit dafür aufkommen , was ja zugegeben auch total ungerecht wäre , weil wer von uns allen , kann was dafür , dass du mit abgefahrenen Reifen in den Graben fährst und Berndys Kollegen mal wieder keine Überstunden abbauen konnten ?
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Alt 12.06.2012, 15:12:19   #70
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Ok das stimmt auch wieder.

Ich hab aber halt nicht aus langeweile einen Rettungswagen gerufen sondern weil ich halt gemerkt habe das ich mir wohl das Schlüsselbein gebrochen habe...
Und dann steht man da alleine im Wald, ne Ecke weg von zu Hause.

Im Grunde genommen kann ich sagen dass das die Quelle allen Übels ist

Hätte ich mir keine Knochen gebrochen wäre ich nach Hause gefahren und dann zum Arzt wegen meinem ausgekugelten Finger.

Naja beim nächsten mal bin ich schlauer.

Ist zwar echt ärgerlich aber auch kein Weltuntergang.

Das Geld was ich an Sprit in der Zeit jetzt spare wird dann eben nicht für die GS -Teile ausgegeben, sondern für die Strafe...
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Gruß
Alex
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Alt 12.06.2012, 16:29:34   #71
berndy
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Zitat:
Zitat von Scirocco Beitrag anzeigen
Der Lerneffekt stellt sich bei mir nicht durch die Geldstrafe ein, sondern in allererste Linie durch mein Schlüsselbein und die Wochen in denen ich jetzt dadurch eben relativ eingeschränkt bin, weil ich den rechten arm nicht belasten darf.
Genau aus diesem Grund wird in solchen Fällen oft auch kein Bußgeld verhängt. Das ist der Ermessensspielraum.

Leider hat man aber darauf keinen Rechtsanspruch.

Man könnte in einem persönlichen Gespräch mit der Bußgeldstelle seine Situation deutlich machen. Vll. führt das ja zu einem Entgegenkommen. Z.B. in "Sie kamen von der Fahrbahn ab und verursachten Sachschaden." Das ginge bei Tateinheit gegenüber den abgefahrenen Reifen unter. Dann wären statt 145 nur 50 € fällig. Mehr als nein können die auch nicht sagen.
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Man sollte es so oder so nicht übertreiben.
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Alt 12.06.2012, 18:47:12   #72
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Zitat:
Zitat von Rocky Beitrag anzeigen
wenn du einfach nur im Graben parkst und dir danach selbst wieder auf die Beine hilfst , tut es das ja auch gar nicht

[...]
Blödsinn!

Es reicht schon, wenn die zufällig vorbei kommen.
Zumindest war es bei "mir" so!
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Alt 12.06.2012, 19:00:07   #73
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bei mir auch. Eigentlich wollten sie zum Schichtwechsel auf die Wache.
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Alt 12.06.2012, 19:07:59   #74
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Zitat:
Zitat von Knotenfrosch Beitrag anzeigen
bei mir auch. Eigentlich wollten sie zum Schichtwechsel auf die Wache.
Danke für die Bestätigung!
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Alt 12.06.2012, 19:23:53   #75
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Auf die Gefahr hin, dass ich mich mit meiner Meinung unbeliebt mache:
Ich finde es traurig, dass offenbar wenige den Arsch in der Hose haben, die Konsequenzen für ihr handeln zu tragen. Da gibt man selbst zu, dass man abgefahrene Reifen drauf hatte, und dass man sein Fahrzeug nicht mehr im Griff hatte. Ob nun aufgrund zu hoher Geschwindigkeit oder nicht, das sei hier mal dahingestellt. Anstatt sich einzugestehen, dass man's verbockt hat und anstatt den eigenen Fahrstil zu überdenken wird rumgeheult. Wahlweise sind dann die Behörden Abzocker, oder es müssen haarsträubende Ausreden erfunden werden, um seine Fehler zu rechtfertigen.

So was kotzt mich an.

Scirocco und seinem Schlüsselbein wünsche ich trotzdem gute Besserung

P.S. Ja, auch ich habe mich schon wegen zu hoher Geschwindigkeit auf Maul gehauen.
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Alt 12.06.2012, 19:24:54   #76
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Es gibt auch Studentenrabatt wenn man freundlich fragt.

Was genau der Grund zum zahlen war weiß ich nicht mehr, jedenfalls hat derjenige einen Brief an Bußgeldstelle geschrieben, dass es Student ist und wenig Geld hat und ob nicht einen "Studentenrabatt" gibt.
Später hat er dann einen Brief erhalten, dass er weniger zahlen muss.
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Alt 12.06.2012, 19:37:37   #77
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Zitat:
Zitat von Ghostrider Beitrag anzeigen
Danke für die Bestätigung!
naja so richhtig bestätigen kann ich es nicht, weil ich ja auch die Leitplanke kaputtgefahren hab. Also die konnten echt nicht vorbeifahren und alle Augen zudrücken.
Was mir damals wohl den Arsch gerettet und Punkte erspart hat war, dass ich als Fahrer stocknüchtern (0,00) und alle anderen hackebreit waren. Ich stank zwar auch nach Wein, aber nur, weil mir beim Aufprall von hinten 2 volle Becher in den Nacken geflogen kamen.
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Alt 12.06.2012, 20:45:14   #78
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Zitat:
Zitat von gs500fahrer Beitrag anzeigen
Auf die Gefahr hin, dass ich mich mit meiner Meinung unbeliebt mache:
Ich finde es traurig, dass offenbar wenige den Arsch in der Hose haben, die Konsequenzen für ihr handeln zu tragen. Da gibt man selbst zu, dass man abgefahrene Reifen drauf hatte, und dass man sein Fahrzeug nicht mehr im Griff hatte. Ob nun aufgrund zu hoher Geschwindigkeit oder nicht, das sei hier mal dahingestellt. Anstatt sich einzugestehen, dass man's verbockt hat und anstatt den eigenen Fahrstil zu überdenken wird rumgeheult. Wahlweise sind dann die Behörden Abzocker, oder es müssen haarsträubende Ausreden erfunden werden, um seine Fehler zu rechtfertigen.

So was kotzt mich an.

Scirocco und seinem Schlüsselbein wünsche ich trotzdem gute Besserung

P.S. Ja, auch ich habe mich schon wegen zu hoher Geschwindigkeit auf Maul gehauen.
Ich weiß nicht, was du hier falsch verstehst?!
Lies dir mal alles genau durch!

Wir sind wohl alle der Meinung, dass man etwas falsch gemacht hat, auch der Thread-Ersteller.
Das hat auch niemand zu keiner Zeit abgestritten!
Wir wissen, dass man in solchen Situationen etwas verbockt und letztlich sich auch Gedanken über sein Fahrstil machen sollte/muss.

Worum es jetzt eigentlich ging: Man hat den Schaden am Mopped und eventl. an einem selber.
Und dann noch obendrein von der Polizei bestraft zu werden, DAS ist momentan in der Diskussion das Thema!
Man hat ja schließlich nur sich selbst Schaden zugefügt und keinem anderen!

Also überdenke deine Aussage nochmal
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Alt 12.06.2012, 21:53:48   #79
Rocky
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Zitat:
Zitat von Ghostrider Beitrag anzeigen
Ich weiß nicht, was du hier falsch verstehst?!
Ich weiß auch nicht was hier falsch zu verstehen ist

wenn sich jemand im öffentlichen Straßenverkehr unverantwortlich oder gefährdend verhält ( und zwar ungeachtet dessen ob es dabei zu einem tatsächlichen Schaden kommt oder nicht ) , bekommt er ( sofern die Polizei hinzukommt - egal ob bestellt oder zufällig ) eben eine kostenpflichtige Ermahnung als Denkhilfe

natürlich ist es für den erwischten "Täter" ärgerlich wenn er sich bei seinem Fehlverhalten auch noch dummerweise selbst verletzt oder sein Fahrzeug zerlegt , aber das ist doch kein Freibrief für Straffreiheit


man kann in diesem speziellen Fall durchaus Mitleid mit scirocco entwickeln , aber berndy hat ihm ja netter weise schon einen ganz guten Tip für ein Gespräch mit der Bußgeldstelle gegeben , und dann wünschen wir ihm einfach mal , dass dies für ihn erfolgreich verläuft
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Alt 13.06.2012, 02:25:16   #80
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Zitat:
Zitat von Multiman Beitrag anzeigen
Es gibt auch Studentenrabatt wenn man freundlich fragt.
Möglicherweise nennt sich der Rabatt Ratenzahlung? Alles andere wäre höchst seltsam...

Im übrigen würde ich aus der Geschwindigkeitssache mit 35€ rauskommen. Aber hey, warum einfach wenns auch umständlich geht.
@Goose: Du hast natürlich recht, die Prüfung wird nicht vom Staat abgenommen. Tut mir leid - ich gebe mir auch weiterhin Mühe mich präziser auszudrücken.
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Alt 13.06.2012, 06:43:39   #81
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@ berndy:

Du hast im Prinzip nur das wiederholt was ich geschrieben habe!
Außer dass deiner Ansicht nach eine Ermessensprüfung nötig ist.

So genau kenne ich die Rechtsvorschrift - was das Fahren mit abgefahrenen Reifen angeht - nicht!

Ermessen kann ich dir auch runterbeten da ich das gelernt habe - Verwaltungsrecht. Dein Beispiel ist auch schön und verständlich, ich bin allerdings davon ausgegangen, dass hier eine Ermessensreduzierung gegen Null vorliegt, da das Motorrad ja nicht in ordnungsgemäßen Zustand war und ich angenommen habe, dass dies auf jeden Fall geahndet werden muss!

Wenn dem nicht der Fall ist hat der Beamte natürlich sein Auswahlermessen.

Da habe ich allerdings eine Frage an dich:
Ihr seid ja meist zu Zweit unterwegs. Wenn der eine Polizist auf eine Strafe verzichtet - also sein Ermessen dorthingehend ausübt, dass er nicht tätig wird, kann dann der Kollege das noch ändern bzw. sagen: Nein ich sehe das anders?
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Alt 13.06.2012, 06:55:59   #82
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@ Goose:

Dein Beispiel wie es die Finnen machen widerspricht meines Erachtens allerdings dem AGG - Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz.

Für die gleiche Straftat - angenommen die exakt gleiche Situation - kannst du A nicht 5.000€ Strafe abnehmen und B nur 50€!

Sozial wäre es gerecht - menschlich jedoch nicht im Sinne des AGG.
In Finnland gibt es andere Rechtsvorschriften als hier - ob die besser oder schlechter sind vermag ich nicht zu beurteilen!

Die Idee, die jedoch hinter deinem Beispiel steckt mag nicht schlecht sein, allerdings nie umsetzbar. Schuld daran bist ja nicht du, Berndy oder ich sondern die Politiker die, wie du ja treffend sagst, fern ab von jeder Realität sind.
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Alt 13.06.2012, 07:36:21   #83
Goose
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Zitat:
Zitat von GS_Lessor Beitrag anzeigen
@ Goose:

Dein Beispiel wie es die Finnen machen widerspricht meines Erachtens allerdings dem AGG - Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz.

Für die gleiche Straftat - angenommen die exakt gleiche Situation - kannst du A nicht 5.000€ Strafe abnehmen und B nur 50€!

Sozial wäre es gerecht - menschlich jedoch nicht im Sinne des AGG.
In Finnland gibt es andere Rechtsvorschriften als hier - ob die besser oder schlechter sind vermag ich nicht zu beurteilen!

Die Idee, die jedoch hinter deinem Beispiel steckt mag nicht schlecht sein, allerdings nie umsetzbar. Schuld daran bist ja nicht du, Berndy oder ich sondern die Politiker die, wie du ja treffend sagst, fern ab von jeder Realität sind.
Wenn du mal ins deutsche Strafrecht schaust, dort sind auch Tagessätze hinterlegt, da haben wir ja das dazu passende Prinzip.

Warum nicht auch bei den Bußgeldern. Ich gebe zu das dies Verwaltungstechnisch echt schwierig wird, aber die Möglichkeit besteht doch.

Gut man kann nie mehr vor Ort kassieren, aber wenn ich denke das die Jungs mit den dicken Autos dann auch die dicke Strafe zahlen, dann könnte ich mir vorstellen das die Summe die dabei zusammen kommt nicht unerheblich ist.

Mal davon angesehen, Bußgelder die dem Einkommen angepasst sind, treffen als Gedankenanstoß mehr, also der Gedanke" Mist, nu muss ich so viel Strafe zahlen, wie mache ich das mit der Miete".

Und ich bin immer noch nicht weg von dem Gedanken der Verkehrserziehung.

Freizeit ist ein viel höheres Gut als Geld, wenn du jahrelang die Sofortmaßnahmen für die Führerscheinneulinge ausgebildet hast, und wüsstest was sich junge Leute so nen Blankoschein hätten kosten lassen.... bis zu 200 Euro sind uns geboten worden wenn wir den Schein so ausstellen...

Gemacht haben wir das nie, weil es ja Sinn macht.

Dieser Kurs kostete damals glaube ich 27 Euro und es war an ein Wochenende gemacht...
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Alt 13.06.2012, 08:47:56   #84
Rocky
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naja es ist ja nicht so , dass man für die Erlaubnis ein Fahrzeug zu führen in Deutschland nicht ausreichend ausgebildet wird

die wenigstens Verstöße passieren aus Unwissenheit , und wenn jemand seinen Führerschein z.B. wegen einer erheblichen Geschwindigkeitsübertretung für einige Zeit abgeben muss , braucht man ihm eigentlich nicht nochmal beizubringen , dass er auf entsprechende Begrenzungen zu achten hat - weil er das mit Sicherheit weiß - er hat sich halt nicht dran gehalten - und deshalb die Strafe

Gerechte Strafen kann es aber gar nicht geben , denn es wären nicht nur bei der Höhe einer Geldstrafe die Lebensumstände zu berücksichtigen

ein Fahrverbot z.B. trifft auch nicht jeden gleich hart - ein in der Großstadt lebender spart auf dem Arbeitsweg mit öffentlichen Verkehrsmitteln vermutlich sogar Zeit , während jemand in ländlicher Gegend zwei Stunden früher aufstehen muss oder im schlimmsten Fall sogar aufs Taxi angewiesen ist
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Alt 13.06.2012, 09:09:19   #85
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Hier in Ö ist es so, dass es für die Strafen grundsätzlich keinen fixen Bußgeldkatalog gibt, sondern Strafrahmen. Häufige Vergehen werden aber katalogisiert, damit eine unkomplizierte Bestrafung möglich ist. Man kann bei uns aber auch Einspruch nur gegen die Strafhöhe erheben - hier werden dann genau die Lebensverhältnisse berücksichtigt! (allerdings nur nach unten hin).

Lange Rede kurzer Sinn: berndy hat ja schon geschrieben, dass es möglichkeiten gibt, das Maß zu senken oder zumindest mit der Behörde zu reden. Wenns einen also unverhältnismäßig hart trifft, sollte man das wohl am besten tun.

Ob man sowas generell bestrafen muss ist natürlich immer eine ideologische Diskussion - hatten wir ja auch hier schon mal in einem Thread.

Hier wird übrigens auch ein Rechtsanspruch auf die Minderung bzw. Sogar Absehen von der Strafe abgeleitet, allerdings unter sehr sehr engen kriterien. Ein Absehn würde daher in dem Fall wohl auch bei uns nicht in Frage kommen.
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Alt 13.06.2012, 09:45:47   #86
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@ Goose:

Deine Kenntnisse und Gedanken dazu in allen Ehren. Ich denke einfach, dass es so wie du es dir vorstellst bzw. gerne hättest nicht umsetzbar ist.

Wir leben nun mal in Deutschland und nicht in Österreich oder Finnland.
Ich mache die Gesetze nicht.

Höre so oft: "Wenn ICH was zu sagen hätte......"

Was denn dann? Auch du, Goose, kannst es nicht jedem recht machen. Angenommen du würdest es nach finnischem Vorbild machen in Deutschland - meinst du die Menge schreit Yippie?

Haltet Euch einfach an die Verkehrsregeln und gut ist! Dann hat man auch keinen Ärger. Es gibt zwar viele unbestimmte Rechtsbegriffe aber im Zweifel wird den Fall ein Gericht klären.

@ TE: Mein Tip daher an dich: Rechtschutzversicherung abschließen und dann ab ins Gericht - wenn du Spaß daran hast
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Alt 13.06.2012, 10:59:34   #87
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Alt 13.06.2012, 11:03:05   #88
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Zitat:
Zitat von Goose Beitrag anzeigen
Der Tip ist schlecht, Rechtsschutzversicherungen haben eine Wartezeit von drei Monaten. Bedeutet heute abgeschlossen, dann darf der erste Versicherungsfall frühestens drei Monate nach Abschluss eintreten.
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Alt 13.06.2012, 11:21:10   #89
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Das war auch für die Zukunft gedacht!
Für den aktuellen Fall nützt es eh nichts mehr und laut Sachverhalt wäre es verschwendete Zeit...
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Alt 13.06.2012, 16:25:34   #90
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Zitat:
Zitat von GS_Lessor Beitrag anzeigen
@ berndy:

Du hast im Prinzip nur das wiederholt was ich geschrieben habe!
Außer dass deiner Ansicht nach eine Ermessensprüfung nötig ist.

So genau kenne ich die Rechtsvorschrift - was das Fahren mit abgefahrenen Reifen angeht - nicht!

Ermessen kann ich dir auch runterbeten da ich das gelernt habe - Verwaltungsrecht. Dein Beispiel ist auch schön und verständlich, ich bin allerdings davon ausgegangen, dass hier eine Ermessensreduzierung gegen Null vorliegt, da das Motorrad ja nicht in ordnungsgemäßen Zustand war und ich angenommen habe, dass dies auf jeden Fall geahndet werden muss!

Wenn dem nicht der Fall ist hat der Beamte natürlich sein Auswahlermessen.

Da habe ich allerdings eine Frage an dich:
Ihr seid ja meist zu Zweit unterwegs. Wenn der eine Polizist auf eine Strafe verzichtet - also sein Ermessen dorthingehend ausübt, dass er nicht tätig wird, kann dann der Kollege das noch ändern bzw. sagen: Nein ich sehe das anders?
Ähm, nein.

Du hast geschrieben, Ermessen wäre gleich Geeignetheit, Erforderlichkeit und Angemessenheit (Verhältnismäßigkeit).

Ich habe das etwas präzisiert und versucht zu erklären, was hinter den einzelnen Begriffen steckt.

Wo es einen Ermessensspielraum gibt (vgl. § 47 Abs. 1 Owig), ist immer pflichtgemäß zu prüfen, ob oder ob nicht und wie. Die Prüfung kann dabei natürlich sehr kurz ausfallen, wie z.B. "in solchen Fällen immer, basta" oder "immer nach BKat" oder "nach Dienstanweisung" dann wurde die Ermessensprüfung von oben bereits durchgeführt. Aber es gibt die Möglichkeit von der Norm abzuweichen. Da jeder einzelne Sachverhalt neu zu bewerten ist, muss man auch jedesmal, wenn auch nur sehr kurz, darüber nachdenken.

Zu deiner speziellen Frage: Ein Streifenteam sollte sich immer einig sein. Normalerweise berät man sich kurz. Bei einem eingespielten Team kann das so ausfallen, dass es niemand mitbekommt.

Es kommt vor, dass man sich in der Höhe des Bußgeldes oder im Tatbestand vertut, das ist nicht dramatisch, das regelt eh die Bußgeldstelle. Bei Verwarnungsgeldern ist das auch nicht schlimm. Bezahlt ist bezahlt, Verfahren abgeschlossen.

Bei groben Fehlern kann der Kollege, der es dann hoffentlich besser weiß, natürlich eingreifen. Das sieht aber nicht gut aus und sollte daher die Ausnahme sein.

Ich greife nur ein, wenn statt eines Bußgeldes (über 35 €) ein Verwarnungsgeld (bis max. 35 €) oder umgekehrt angeboten wird, weil das mit Punkten verbunden ist oder etwas fälschlicherweise als Owi statt als Straftat oder umgekehrt angesehen wird, weil man sich da selbst strafbar machen kann. So etwas kommt aber nur sehr selten vor. Ansonsten kann man später mal kurz über den Fehler reden. Der Bkat ist so umfangreich, das kann man nicht alles wissen.
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Alt 13.06.2012, 18:04:37   #91
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@ Berndy:

Okay und da ich nicht wusste ob das Fahren mit nicht der vorgeschriebenen Mindestprofiltiefe eine Straftat ist oder nur eine OWi hatte ich auf die Straftat getippt und angenommen, dass der Beamte bei einer Straftat gar kein Ermessen hat.

Daher meine Aussage.
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Alt 14.06.2012, 07:28:06   #92
berndy
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Abgefahrene Reifen - eine Straftat? Das fände ich etwas übertrieben.

Alles was mit einem Bußgeld geahndet wird, ist eine Ordnungswidrigkeit.

Wenn da Freiheitsstrafe oder Geldstrafe als Sanktion vorgesehen ist, ist es eine Straftat.

Eine Geldstrafe ist nicht das selbe wie ein Bußgeld und ein Ordnungsgeld ist auch kein Bußgeld. Aber alle drei sind Sanktionen für missbilligte Handlungen.

http://de.wikipedia.org/wiki/Geldstrafe_(Deutschland)

http://de.wikipedia.org/wiki/Geldbu%C3%9Fe

http://de.wikipedia.org/wiki/Ordnungsmittel
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Alt 14.06.2012, 10:37:07   #93
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Okay danke Berndy.
Lass mich gerne eines besseren belehren...
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Alt 22.06.2012, 12:23:11   #94
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Gibt was neues:

Ich habe also in dem Breif dann nochmals Daten angegeben (Name Anschrift etc), allerdings keine weitere freiwillige Angabe zum Unfall.

Habe nicht "Ja" und auch nicht "Nein" angekreuzt und auch sonst keine Bemerkung dazu geschrieben.
Mein Vater hat bei der Rechtsschutzversicherung erstmal nachgefragt ob ich da mitversichert bin da meinte der Mann das ich das erstmal so machen soll und abwarten soll was noch kommt.
Einspruch kann man dann nämlich immernoch erheben.

Heute kam jetzt ein neuer Brief, sah schon etwas bedrohlicher aus mit beigefarbenem Umschlag.

Da drin steht nochmal das gleiche wie vorher, ihnen wird vorgeworfen: ...bla bla ...

Allerdings steht dieses mal noch bei dem Absatz mit der nicht angepassten Geschwindigkeit:
ERLÄUTERUNG: Aufgrund des erlittenen Eigenschadens wurde das Bußgeld auf 35,-- reduziert, so dass eine Eintragung in das Verkehrszentralregister nicht erfolgt. DIe Gebühren sind jedoch von Ihnen zu tragen.

Macht dann 35€ Geldbuße
20€ Kosten des Verfahrens
3,50€ auslagen (Versandkosten+ Papier schätze ich)
Gesamtbetrag 58,50€

Und KEINE Punkte !

Man bin ich froh


Also als Hinweis für allen denen ähnliches passiert:
Im ersten Brief nur die persönlichen Daten eintragen die verlangt werden und keine freiwilige weitere Angabe machen und dann erstmal abwarten was kommt.
Wenn man nicht einverstanden ist mit dem was einem dann blüht kann man immernoch wiedersprechen und zum Anwalt gehen etc.
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Gruß
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Alt 22.06.2012, 12:25:13   #95
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Alt 22.06.2012, 13:24:21   #96
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Von mir auch! Und nochmal gute Besserung, gelernt hast du ja genug dabei
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Alt 22.06.2012, 14:47:53   #97
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Ohne mir alles durchgelesen zu haben.

Zitat:
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Der Lerneffekt stellt sich bei mir nicht durch die Geldstrafe ein, sondern in allererste Linie durch mein Schlüsselbein und die Wochen in denen ich jetzt dadurch eben relativ eingeschränkt bin, weil ich den rechten arm nicht belasten darf.
Mir geht es ähnlich. Ich habe mich ja vor knapp 7 Wochen mit der SV lang gemacht und Schlüsselbein rechts ebenso fratze hinbekommen. Zum Glück sind bis auf die 10€ mit dem RTW keine Kosten auf mich zugekommen. Ein FS Training hatte ich erst im März beim ADAC gemacht von daher es passieren nun einmal Schrecksiutationen wo man falsch handelt (Fahrfehler bei mir). So war es bei meinem Unfall.
Führerscheinentzug wäre für mich in der Zeit danach nur nervig gewesen, da ich dann auf Bus und Bahn hätte umsteigen müssen und dabei viel Wartezeit mit Kosten im Kauf nehmen müssen. Zudem wäre es hinderlich mit m Job, der in ein paar Tagen wieder anfängt und wo ich gelegendlich auch PKW fahren muss. Gelernt hätte ich dadurch aber nichts. Nur das Unfälle blöd sind, aber das weiß ich jetzt auch so schon Naja wie gesagt, Glück bei mir da keine Kosten und ab Juli darf ich von der Physio auch wieder Motorrad fahren
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Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Bin Laden´s letzter Post tomcat Fun 3 04.05.2011 19:13:06


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