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Alt 16.06.2013, 22:08:12   #1
matze90
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Standard GS500F doch nicht gedrosselt

Hallo,

ich musste heute feststellen, dass meine GS nicht gedrosselt ist. Wurde mir aber mit 34PS verkauft. Auf nachfrage beim ehemaligen Besitzer habe ich ein TÜV-Bericht zugeschickt bekommen, indem die Entdrosselung bescheinigt steht.
Kann ich damit einfach zum Strassenverkehrsamt rennen?
Oder kann ich jetzt einfach zum TÜV rennen und anschliessend eintragen lassen, oder was kann ich da machen?

Gruß Marcel
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Alt 17.06.2013, 05:20:25   #2
gsmattis
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Wenn du ne Bescheinigung hast ab zum Umtragen
__________________
Bandit 1200
TL1000S
weil nur 6 Zylinder Sinn ergeben
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Alt 17.06.2013, 06:32:51   #3
matze90
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Zitat:
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Wenn du ne Bescheinigung hast ab zum Umtragen
Die is von Anfang 2012 - das geht einfach so?
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Alt 17.06.2013, 07:22:02   #4
Prost
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Japp, geht einfach so, hatte ich auch.
Ich hatte mir ein Unfallmopped gekauft, die wieder hergerichtet, dabei direkt entdrosselt und das vom TÜV abnehmen lassen.
Danch stand die fast 2 Jahre in meiner Garage und dann hab ich die erst angemeldet. Die Abnahmebescheinigung von vor 2 Jahren hat meine Zulassungsstelle ohne Probleme anerkannt.
__________________
Die heutige Gesellschaft wird durch zwei Extreme geprägt : Präzision und Gestammel.
Meine Äußerungen sind ein Hybrid daraus.
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Alt 17.06.2013, 07:55:20   #5
matze90
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Alles klar, dann kann ich noch warten bis der TÜV mir mein Lenker und meine neue Gabel abgenommen hat - wehe der macht das nicht
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Alt 17.06.2013, 09:44:11   #6
Merle
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so lange alle Nummern haben und du die ABEs dazu, wird alles gut.
Bei Teilegutachten musst du sie abnehmen und eintragen lassen.
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Meine Moppeds sind jetzt in einem Alter, sie entscheiden selbstständig ob sie mit Dir eine Ausfahrt machen oder nicht.
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Alt 17.06.2013, 10:10:58   #7
matze90
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Sind Teile von ner alten GS500 E habe aber ne GS500 F
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Alt 17.06.2013, 22:05:37   #8
matze90
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Hat da jemand schonmal Erfahrung gesammelt was das angeht?
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Alt 18.06.2013, 07:50:21   #9
majestic_morpheus
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Die Gabel ist äußerlich baugleich und original Suzuki GS 500, die brauchst du weder abnehmen noch eintragen lassen.

Was für ein Lenker ist jetzt verbaut? Die alten GS haben ja die Lenkerstummel.
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Alt 18.06.2013, 17:50:00   #10
matze90
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Also ich habe die Stummel von ner '91er GS an meiner GS500F montiert.
Gabel brauch ich nicht eintragen lassen? Dachte nur, weil die die von nem andern Hersteller kommt und ein etwas älteres Baujahr hat.

Muss ich irgendwas beachten damit der TÜV die Stummel abnimmt, oder muss ich lediglich Glück mit dem Prüfer haben?
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Alt 18.06.2013, 18:10:19   #11
Teufelchen88
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Wieso fährst du noch gedrosselt. Man darf doch seid Januar die GS (also bis 48PS) offen fahren ab der Probezeit.
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Tank/ Verkleidungsteile matt schwarz, Rahmen glänzend schwarz, LED RL schwarz, Halogen Blinker, HI-Q Top Grip Alu Fußrasten schwarz, Polisport Halo LED Maske, IXIL Competition Range ESD, weisse Felgenrandaufkleber, Balu Racing Bugspoiler, Progressive Gabelfedern, Koso db01r, Lenkerenden schwarz, Edelstahl Kettenschutz schwarz, schwarze Brems-/ Kupplungshebel, Stahlflex Lucas vorn, YSS Federbein, Sturzpads GSG, Universal Kennzeichenhalter
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Alt 18.06.2013, 18:54:34   #12
majestic_morpheus
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Die Gabeln der neueren Modelle kommen zwar von einem anderen Zulieferer, sind aber trotzdem original Suzuki. Das wird wahrscheinlich kein Prüfer merken, die unterscheiden sich rein äußerlich ja nur die fehlenden Einsteller der Federvorspannung.

Bei den Lenkerstummeln ist es im Prinzip das gleiche, allerdings ist da der Unterschied schon offensichtlicher. Wenn du einem Prüfer in Ruhe erklärst, dass das die originalen Teile für eine GS 500 sind, wird er das sicherlich problemlos eintragen.
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Alt 18.06.2013, 18:55:09   #13
matze90
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@Teufelchen dasselbe dachte ich mir auch
Also, da meine GS zurzeit eh nich fahren kann dachte ich mir, machst die Drossel raus... Naja... da war keine...
Also beim Vorbesitzer mal angefragt und siehe da... wurde inner Werkstatt entdrosselt und nicht eingetragen. Nu hab den TÜV-Bericht hier vor mir liegen (auf Nachfrage beim Vorbesitzer!), wo bestätigt steht, dass die entdrosselt ist.

Bloß jetz hab ich hier nen TÜV bericht aus 03.2012. Einfach zum Straßenverkehrsamt rennen und machen lassen oder stellen die sich bei sowas quer?
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Alt 18.06.2013, 19:01:02   #14
majestic_morpheus
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Zitat:
Zitat von matze90 Beitrag anzeigen
Bloß jetz hab ich hier nen TÜV bericht aus 03.2012. Einfach zum Straßenverkehrsamt rennen und machen lassen ... ?
Jupp
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Alt 18.06.2013, 19:08:59   #15
matze90
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Zitat:
Zitat von majestic_morpheus Beitrag anzeigen
Jupp
Alles klar, mehr wollte ich eigentlich nich wissen^^.
Dachte nur, dass die sich da irgendwie querstellen, oder so, wollte nur für den Fall mit der passenden Antwort dastehen.
matze90 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.06.2013, 19:18:09   #16
majestic_morpheus
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Du solltest auf Nachfrage auf jeden Fall angeben, dass die GS seit dem Gutachten nicht mehr bewegt wurde und deshalb auch die Eintragung noch nicht erfolgt ist.
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