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Alt 18.07.2004, 10:19:34   #1
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Standard Gebrauchtkauf-Prozedere

Hallo zusammen,
Ich gedenke mir nächste Woche eine GS (Jahrgang 99, von privat) anzuschaffen.
1. Gibt es abgesehn von dem üblichen Kram etwas, was man speziell bei dem Baujahr beachten sollte (Rückrufaktionen etc.) ?

2. Ich hab den beschränkten A-Lappen, die Maschine ist aber offen. Ich hab mir das Vorgehen so vorgestellt:

- Bezahlen, abholen (von Bekanntem zu mir nach Hause fahren lassen)
- Dem Vorbesitzer Kennzeichen und Schein zukommen lassen, damit er die Karre abmelden kann.
- Drosselsatz kaufen und einbauen (werd ich hoffentlich trotz meiner zwei linken Hände schaffen )
- versichern
- zum TÜV gurken und Drossel - in den Brief, oder ? - eintragen lassen
- zum Amt fahren und zulassen

Die letzten beiden Fahrten ohne Kennzeichen.

Passt das alles so?
Vielen Dank für alle Hilfestellungen
 
Alt 18.07.2004, 10:23:43   #2
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Karre samt schein und brief mitnehmen, umrüsten, beim tüv abnehmen lassen , andere leistung eintragen lassen und ummelden.
Ummelden ist günstiger als abmelden und neu anmelden und bequemer, ist auch die gängige Praxis. Im Kaufvertrag steht deswegen auch meist was im Sinne von "der käufer verpflichtet sich das KFZ innerhalb von X Werktagen umzumelden." ...

Rückruf von 99 ist mir nicht bekannt, Probleme des Baujahres auch nicht, allgemeine "Achtungspunkte" zur GS beim Gebrauchtkauf stehen in irgend nem Thread in dem Forum hier.

Viel Erfolg und Spaß


PS: Ohne Kennzeichen fahren ist nicht!
 
Alt 18.07.2004, 11:23:45   #3
Mopet Mattes
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Registriert seit: 23.04.2004
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Beiträge: 162
Baujahr: 1997
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Wenn nur auf nem Anhänger wie bei mir
Mopet Mattes ist offline  
Alt 18.07.2004, 11:26:57   #4
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kurzzeitkennzeichen bei der versicherung beantragen bei der du das bike auch versichern möchtest... kostet dann nix extre ausser kosten für KFZ-Amt und Schild-pressen!

aber ohne... das klappt nicht lange
 
Alt 18.07.2004, 12:29:15   #5
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Vielen Dank für eure Antworten soweit...

Wegen der Sache mit dem Kennzeichen: Gibt es da nicht diese Klausel von wegen "für die direkte Fahrt zur Zulassungsstelle muss kein Kennzeichen montiert sein" o.Ä.?

Könnte ich es nicht so machen, dass ich die Karre zum TÜV fahre und von dort zum Amt, ohne dafür extra ein Kurzzeitkennzeichen montieren zu müssen?
 
Alt 18.07.2004, 14:03:02   #6
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...gibts es das Kurzzeitkennzeichen überhaupt nicht nur aus dem Grund , um eben diese kleineren Fahrten machen zu können? Sonst ist man doch auch gar nicht versichert, oder?
Dacht ich mir zumindest immer...
 
Alt 18.07.2004, 16:34:52   #7
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dafür sind die kurzzeitkennzeichen da! Es ist nicht erlaubt ohne Kennzeichen zu fahren...!
 
Alt 18.07.2004, 18:28:50   #8
Cherry
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Du darfst mit ungestempeltem Kennzeichen z.b. die TÜV-Fahrten erledigen. Ganz ohne ist aber nicht.

Cherry
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GS91 98-01, 17-45 Mm / GS97 01-?, 10-55 Mm

Verantwortung übernehmen heißt: "die Geschwindigkeit an die Verhältnisse anpassen", nicht zu denken, dass das Tempolimit "Denken und Verantwortung übernehmen" am Steuer erspart.
Cherry ist offline  
Alt 18.07.2004, 22:20:31   #9
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Okay, vielen Dank für die Antworten

Werde mich dann mal melden, falls ich zugeschlagen habe
 
Alt 19.07.2004, 04:50:59   #10
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Zitat:
Zitat von Cherry
Du darfst mit ungestempeltem Kennzeichen z.b. die TÜV-Fahrten erledigen. Ganz ohne ist aber nicht.

Cherry
Hi,
kann man das auch irgendwo nachlesen? Auf die schnelle finde ich weder in StVO noch StVZO entsprechende Passagen.

syih
 
Alt 19.07.2004, 12:45:24   #11
Memme
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Außerdem würde ich sie wie gesagt ummelden. Dann hast du doch noch das alte Kennzeichen mit dem du zur Zulasungsstelle fahren kannst.
Und zurück gibt es ja ein neues.
Oder du behälst das alte, wenn die Maschine im gleichen Kreis angemeldet bleibt.

Memme
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My alcohol drinking club has a skydiving problem.
Memme ist offline  
Alt 20.07.2004, 00:21:04   #12
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Zitat:
Zitat von Tommi
...und ummelden. Ummelden ist günstiger als abmelden und neu anmelden und bequemer...
Das mit dem Ummelden geht aber nur, wenn das Motorrad im selben Kreis angemeldet bleibt, ansonsten sind Abmeldung und Neu-Anmeldung fällig. Die Kosten können dabei von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein.

Zitat:
Zitat von Memme
...Dann hast du doch noch das alte Kennzeichen mit dem du zur Zulasungsstelle fahren kannst.
Und zurück gibt es ja ein neues...
Das würde ich lieber sein lassen. Solltest du, oder dein Bekannter bei der Überführungsfahrt zu dir nach hause einen Unfall haben, dann gibt das definitiv Probleme mit der Versicherung. Rein rechtlich ist die ja noch auf den alten Halter versichert und der würde damit in der Klasse steigen.

Was hälst du von der Idee(hab ich so gemacht): Du holst Kurzzeitkennzeichen und fährst mit deinem Bekannten zum Verkäufer. Motorrad kaufen, Nummernschilder dran und dein Bekannter überführt die Maschine. Dann hast du noch 4 Tage Zeit die Maschine umzubauen und zum TÜV fahren. Drossel in den Brief eintragen lassen und auf dich anmelden.

Billabong
 
Alt 20.07.2004, 05:36:06   #13
Cherry
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Alter: 46
Beiträge: 3.360
Standard

Zitat:
Zitat von Lucifer
Zitat:
Zitat von Cherry
Du darfst mit ungestempeltem Kennzeichen z.b. die TÜV-Fahrten erledigen. Ganz ohne ist aber nicht.
kann man das auch irgendwo nachlesen? Auf die schnelle finde ich weder in StVO noch StVZO entsprechende Passagen.
Auf die Schnelle am frühen morgen (und mit etwas google-Hilfe ;-))
StVZO, §23 (4):
[...]Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Abstempelung des Kennzeichens und Rückfahrten nach Entfernung des Stempels sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder Abgasuntersuchung dürfen mit vorübergehend stillgelegten Fahrzeugen - Rückfahrten auch mit endgültig stillgelegten Fahrzeugen - oder mit Fahrzeugen, denen die Zulassungsbehörde im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren vorab ein ungestempeltes Kennzeichen zugeteilt hat, innerhalb des auf dem Kennzeichen ausgewiesenen Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, sofern diese Fahrten von der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung erfasst sind; Saisonkennzeichen gelten außerhalb des Betriebszeitraums bei Fahrten zur Entstempelung und bei Rückfahrten nach Abstempelung des Kennzeichens als ungestempelte Kennzeichen im Sinne des Halbsatzes.[...]

Cherry
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