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Alt 01.07.2014, 11:35:03   #1
King Madness
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Standard Warnwestenpflicht in DE ab 01.07.2014

Warnwestenpflicht in Deutschland ab 1. Juli
Der Lebensretter im Pannenfall

Die Warnweste im Auto wird auch in Deutschland zur Pflicht: Die neue Regelung gilt ab dem 1. Juli 2014. Dann müssen alle in Deutschland zugelassenen Pkw, ebenso wie Lkw und Busse, eine Warnweste an Bord haben. Entsprechende Westen gibt es jetzt kostenlos in den bundesweit 76 Niederlassungen der Sachverständigenorganisation DEKRA.

Pro Fahrzeug muss nach der neuen Vorschrift eine Warnweste für den Fahrer vorhanden sein. Er muss sie, wenn er das Fahrzeug auf öffentlichen Straßen verlässt, etwa nach einer Panne oder einem Unfall, tragen. Ist die Weste nicht an Bord oder wird sie in entsprechenden Situationen nicht getragen, kann das mit einem Bußgeld geahndet werden.

Vor allem private Autobesitzer sind von der neuen Warnwestenpflicht betroffen. Für gewerblich genutzte Fahrzeuge galt sie schon länger. Motorräder bleiben ausgenommen.

„Wer bei einem Unfall oder einer Panne aus dem Fahrzeug steigt, ist mit der Warnweste deutlich besser sichtbar und damit wesentlich sicherer unterwegs“, so Clemens Klinke, Mitglied des Vorstands DEKRA SE und verantwortlich für die Business Unit Automotive.

Die Warnwesten müssen der Europäischen Norm EN ISO 20471:2013 entsprechen. Diese Vorschrift fordert zum einen 360-Grad-Sichtbarkeit durch umlaufende, mindestens fünf Zentimeter breite reflektierende Streifen. Außerdem ist fluoreszierendes Material in gelb, orange oder rot-orange vorgeschrieben. Schließlich muss die Weste über einen Klettverschluss verfügen.

„Wichtig ist im Ernstfall natürlich, dass die Warnweste schnell vom Fahrersitz aus greifbar ist“, so Klinke. „Deshalb sollte sie im Handschuhfach, unter dem Sitz oder im Seitenfach der Tür aufbewahrt werden – nicht etwa im Kofferraum.“ Die Expertenorganisation rät auch davon ab, die Weste über einen Sitz zu hängen: Durch Sonneneinstrahlung kann die Signalfarbe mit der Zeit ausbleichen.

Mit der neuen Warnwestenpflicht folgt Deutschland dem Vorbild vieler anderer EU-Mitgliedsstaaten, wo sie zum Teil schon seit Jahren in Kraft ist. In einigen europäischen Ländern gilt, anders als in Deutschland, dass jede Person, die das Fahrzeug etwa bei einer Panne verlässt, eine Weste tragen muss. Die Bußgelder im Ausland sind zum Teil empfindlich hoch. Eine Liste der aktuellen Auflagen in verschiedenen Ländern ist abrufbar unter http://www.dekra-warnweste.de. Dort gibt es auch viele weitere Informationen.
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Alt 01.07.2014, 14:56:45   #2
Jim Knopf
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Servus,

was nützt es, eine Warnweste dabei zu haben, aber es keine Pflicht ist SIE anzuziehen?????

Genauso ein Schwachsinn, wie Mopedfahrer mit Sicherheitsweste!
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Alt 01.07.2014, 15:01:35   #3
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Zitat:
Zitat von Jim Knopf Beitrag anzeigen
... was nützt es, eine Warnweste dabei zu haben, aber es keine Pflicht ist SIE anzuziehen????? ...
Muss man doch, Zitat von King Madness:
"...Pro Fahrzeug muss nach der neuen Vorschrift eine Warnweste für den Fahrer vorhanden sein. Er muss sie, wenn er das Fahrzeug auf öffentlichen Straßen verlässt, etwa nach einer Panne oder einem Unfall, tragen. Ist die Weste nicht an Bord oder wird sie in entsprechenden Situationen nicht getragen, kann das mit einem Bußgeld geahndet werden...."
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Grüße vom geko4711

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Alt 01.07.2014, 15:55:36   #4
Jim Knopf
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Zitat:
Zitat von geko4711 Beitrag anzeigen
Muss man doch, Zitat von King Madness:
"...Pro Fahrzeug muss nach der neuen Vorschrift eine Warnweste für den Fahrer vorhanden sein. Er muss sie, wenn er das Fahrzeug auf öffentlichen Straßen verlässt, etwa nach einer Panne oder einem Unfall, tragen. Ist die Weste nicht an Bord oder wird sie in entsprechenden Situationen nicht getragen, kann das mit einem Bußgeld geahndet werden...."
Es ist trotzdem keine Pflicht Sie zu tragen. das Verwarnungsgeld bekommste nur, wenn Sie nicht dabei hast!

Berndy weiß das bestimmt
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Alt 01.07.2014, 17:06:26   #5
nightrage
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Zitat:
Eine Tragepflicht sieht die neue Vorschrift dem Bericht zufolge aber nicht vor. Stattdessen setze das Ministerium "auf das eigenverantwortliche Handeln der Verkehrsteilnehmer"
http://www.welt.de/politik/deutschla...ss-zahlen.html
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Alt 01.07.2014, 19:42:31   #6
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Richtig, es ist Pflicht, die Weste dabei zu haben, nicht aber diese auch zu tragen. Wie Jim schon schrieb, gibts höchstens ein Verwarngeld, wenn du keine dabei hast. Müsstest aber ggf. nachweisen, dass du dir eine besorgt hast.
Ich finds genauso schwachsinnig, eine dabei haben zu müssen, diese aber nicht zu tragen bei Unfällen etc. pp. Tja, die Politiker mal wieder..
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Alt 01.07.2014, 19:54:32   #7
maddihn
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Als pflichtbewusster Bürger habe ich natürlich bereits 7 davon in meinem Bus, welche auch jährlich auf Festivals oder diversen anderen Gelagen auf Ihre vorschriftsmäßige Funktionsfähigkeit ausgiebigst geprüft werden!

Prost
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Alt 02.07.2014, 05:50:17   #8
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Ich verstehe den Trubel gar nicht!
Das gilt für PKW, LKW und Busse. Betrifft die Motorradfahrer also gar nicht.

Steht schon in der Überschrift

Ich habe keine dabei und ziehe erst recht keine an.
Im Auto habe ich sie im Kofferraum liegen. Der eine Euro für so eine Weste war vertretbar!
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Alt 02.07.2014, 07:07:50   #9
berndy
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In der Tat besteht derzeit nur eine Mitführpflicht für Pkw, Lkw ... nach § 53 a StVZO (StVZO = Bau- und Ausrüstungsbestimmungen).

Das Tragen einer solchen müsste in die StVO aufgenommen werden (StVO = Verhaltensbestimmung). Da sucht man aber eine Warnweste vergeblich.

Ob man eine getragen hat oder nicht, spielt eventuell dann eine Rolle, wenn man überfahren wurde. Dann wird geprüft, ob man sichtbar war oder gewesen wäre, hätte man eine getragen. Wenn man dann keine trug, gibt es eventuell kein Geld.
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Alt 02.07.2014, 08:18:47   #10
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Ich versteh jetzt das Problem nicht ganz, ich habe eine Warnweste unterm Sitz (nimmt genau gar keinen Platz weg) und wenn ich ne Panne hab zieh ich sie an.
Verstehs halt nicht wo das Problem liegt, is sicherer und stört gar nicht.
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Alt 02.07.2014, 09:13:15   #11
berndy
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Da gibt's auch kein Problem.

Das ist so ähnlich wie mit der Gurt- oder Helmpflicht.

Es ist sicherer aber es gibt immer wieder Leute, die, aus welchen Gründen auch immer, dagegen sind.
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Alt 02.07.2014, 10:01:06   #12
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Naja ich wäre dagegen, während der Fahrt (Motorrad) eine tragen zu müssen! Da die Moppeds aber eh noch vom Gesetz ausgeschlossen sind, tangiert mich das peripher.

@ berndy: Meiner Meinung nach kann einem kein Strick daraus gedreht werden die Weste nicht getragen zu haben, wenn es nicht im Gesetz steht!
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Alt 02.07.2014, 10:06:46   #13
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Niemand spricht davon, die während der Fahrt auf dem Moped zu tragen.

Und dir wird sehr wohl ein Strick draus gedreht, wenn du Schaden nimmst weil du ohne Weste am Unfallort übersehen wurdest.
Ist wie mit Fahrradhelmen, wo die Versicherung nicht alles zahlt, wenn du keinen Helm auf hattest - auch wenn das nicht vorgeschrieben ist. Aber es ist fahrlässig oder sowas und damit winden sich die Versicherungen aus einem Teil der Verantwortung.


btw:
Muss ich die Weste IMMER beim Verlassen des Autos tragen?
Auch wenn man auf der Landstraße anhält um Wasser abzuschlagen oder ähnliche Situationen?
Auf dem Standstreifen der Autobahn seh ich das total ein. Da steht ja keiner, der da nicht stehen muss. Aber wie ist es innerorts, auf Landstraßen und Co?
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Alt 02.07.2014, 10:41:03   #14
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Zitat:
Zitat von Saugwurmmensch Beitrag anzeigen
Und dir wird sehr wohl ein Strick draus gedreht, wenn du Schaden nimmst weil du ohne Weste am Unfallort übersehen wurdest.
Ist wie mit Fahrradhelmen, wo die Versicherung nicht alles zahlt, wenn du keinen Helm auf hattest - auch wenn das nicht vorgeschrieben ist. Aber es ist fahrlässig oder sowas und damit winden sich die Versicherungen aus einem Teil der Verantwortung.
Fahrradhelm wurde doch vom Gericht widersprochen und die Person hat die volle Summe bekommen.
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Alt 02.07.2014, 10:43:14   #15
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Ah, in zweiter Instanz also geändert. Hatte nur das Urteil vom OLG im Hinterkopf.
http://www.test.de/BGH-Urteil-Radfah...uer-4720831-0/
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Alt 02.07.2014, 11:50:08   #16
King Madness
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Zitat:
Zitat von GS_Lessor Beitrag anzeigen
Naja ich wäre dagegen, während der Fahrt (Motorrad) eine tragen zu müssen! Da die Moppeds aber eh noch vom Gesetz ausgeschlossen sind, tangiert mich das peripher.

@ berndy: Meiner Meinung nach kann einem kein Strick daraus gedreht werden die Weste nicht getragen zu haben, wenn es nicht im Gesetz steht!
Zur Info, in Belgien und Luxemburg müssen auch Motorradfahrer eine dabei haben und wenn sie durch Panne oder Unfall vom Sattel steigen diese auch anziehen.
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Alt 02.07.2014, 11:51:59   #17
King Madness
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Zitat:
Zitat von Jim Knopf Beitrag anzeigen
Es ist trotzdem keine Pflicht Sie zu tragen. das Verwarnungsgeld bekommste nur, wenn Sie nicht dabei hast!

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Alt 02.07.2014, 12:03:42   #18
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@ SWM: Es ging ja auch darum, was mich nerven würde, wenn....
Es ist ja Gott sei Dank nicht so.


Ok jetzt wird es interessant. Ich z.B. habe meine Weste im Kofferraum. Muss ergo aus dem Auto aussteigen bei einer Panne, um diese erst einmal zu holen. WO die Weste im Auto mitgeführt werden muss, steht nicht geschrieben.
Wenn ich also aussteige und mir auf dem Weg zum Kofferraum etwas passiert, wer will mir dann beweisen dass ich nicht vor hatte, überhaupt eine Weste anzuziehen, wenn ich die Chance dazu nicht hatte.
Ist natürlich ein gestellter Fall und rein spekulativ aber ich kenne Deutschland als Bürokratieland und da gilt nur das, was schwarz auf weiß geschrieben steht!
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Alt 02.07.2014, 12:14:02   #19
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Ja, das Denken wird den Deutschen gern mal abgenommen.

Ist es vielen anderen Ländern nicht sogar vorgeschrieben, dass die Westen (zT für jedem Passagier eine) im Innenraum mitzuführen sind.

Rein vom gesunden Menschenverstand empfiehlt sich sowas. Genauso, wie den Verbandskasten unterm Sitz und nicht im Kofferraum zu haben...schließlich gibt es etliche Unfallszenarien, bei denen man nichtmehr an den Kofferrauminhalt rankommt.
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Alt 02.07.2014, 14:39:33   #20
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Zitat:
Zitat von King Madness Beitrag anzeigen
Das tragen ist Pflicht, so steht es geschrieben, nur es gibt kein Bußgeld.

Wenn du keine an hast und du wirst angefahren, streiken alle Versicherungen.
Wo steht das? Quellenangabe bitte.


Viel wichtiger ist, dass es eine neue Norm für Verbandkästen gibt. Seit 01.01.2014 müssen die mehr Inhalt haben:

http://www.aponet.de/aktuelles/aus-g...drin-sein.html

Also beim Neukauf auf die neue DIN 13164 achten!
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Geändert von berndy (02.07.2014 um 14:43:49 Uhr) Grund: Ergänzung
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Alt 02.07.2014, 14:46:13   #21
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Danke Berndy.

Dann heißt das wohl, 3 neue Verbandskästen.

Werden die wo verschenkt? ADAC oder so? ^^
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Alt 02.07.2014, 15:00:22   #22
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Im Text steht doch, dass die alten gültig sind bis sie ablaufen.
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Alt 02.07.2014, 15:08:05   #23
berndy
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Yep, da hat Multiman Recht. Die alten darf man bis zum Ablaufdatum weiter verwenden.

Leider werden die nicht verschenkt.

Aber die kosten doch auch nicht die Welt. Manchmal bekommt man die Dinger schon für 5 €. Meistens kosten die ca. 10 €.
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Alt 02.07.2014, 15:57:06   #24
Thom
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Ich habe letztens einen Verbandskasten geschenkt bekommen. Allerdings habe ich ein Auto gekauft...
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Alt 02.07.2014, 16:04:00   #25
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Zitat:
Zitat von berndy Beitrag anzeigen
Wo steht das? Quellenangabe bitte.
Servus,

ist von versicherung zu Versicherung unterschiedlich!

Am besten bei der Eigenen mal nachfragen.
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Alt 02.07.2014, 16:46:37   #26
berndy
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Wenn man schreibt: "Das tragen ist Pflicht, so steht es geschrieben, nur es gibt kein Bußgeld.", sollte man auch angeben können, wo es geschrieben steht.

Wenn das Tragen Pflicht ist, dann muss es ein Gesetz oder eine Rechtsverordnung dafür geben und mich würde doch schon interessieren, wo das so steht.

Ich habe nämlich schon einige Jura-Foren durchstöbert, und alle schreiben dort, dass es keine Tragepflicht gibt.
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Alt 02.07.2014, 19:49:38   #27
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Wenn nicht vorgeschrieben ist, dass die Verbandskästen noch nicht "abgelaufen" sein dürfen, wie können die einen dann zwingen die zu tauschen, wenn das Haltbarkeitsdatum erreicht ist?


Btw: in dem Apothekenartikel heißt es "Verbandskästen in Autos und Motorrädern...".
Hab ich noch was verpasst?

Auch die Zusatzmaterialien sind doch seltsam...Pflasterstreifen...als ob jemand wegen ner Wunde, die mit nem Pflaster abgedeckt werden kann seinen verschweißten Verbandskasten aufreißt...das macht die nächste Verkehrskontrolle evtl. sehr langwierig, wenn der auf Vollständigkeit überprüft wird...
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Alt 02.07.2014, 20:37:49   #28
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Zitat:
Zitat von Saugwurmmensch Beitrag anzeigen
Btw: in dem Apothekenartikel heißt es "Verbandskästen in Autos und Motorrädern...".
Hab ich noch was verpasst?..
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Motorradfahrer haben in Österreich Verbandszeug mitzuführen. Der Inhalt muss staubdicht verpackt und zur Wundversorgung geeignet sein (es muss sich also nicht um einen großen Pkw-Verbandskasten handeln).

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Alt 02.03.2015, 11:11:42   #29
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Alt 21.05.2015, 17:30:40   #31
Frank_bal
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Da sollte alles dabei sein, dreieck, warnweste und verbandskasten. Sonst zahlt man eine dicke strafe
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Alt 22.05.2015, 00:41:03   #32
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Zitat:
Zitat von Jim Knopf Beitrag anzeigen
In österreich ist es Pflicht für Motorradfahrer!

Motorradfahrer haben in Österreich Verbandszeug mitzuführen. Der Inhalt muss staubdicht verpackt und zur Wundversorgung geeignet sein (es muss sich also nicht um einen großen Pkw-Verbandskasten handeln).

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