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Alt 19.09.2008, 18:37:32   #1
no cry
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Standard Rücklicht lackieren "legal"

Hallo,

Habe keine Lust mir ein neues Rücklicht anzuschaffen, jedoch finde ich es wirklich unschön.
Habe es mal Testweise abgeklebt und nur zwei Kreise frei geschnitten. Sieht schon viel frischer
aus.

Nun ist nur die Frage in wieweit ist es Legal?
Wieviel Rücklichtfläche muss sie haben?

Meine Meinung ist, dass es Legal ist, wenn das E-Prüfkennzeichen etc noch gut lesbar sind. Ich habe schon viele Motorräder gesehen die weniger Rücklicht haben ...

PS. Damit ihr wisst was ich ung. meine habe ich auf die schnelle eins mit Paint bearbeitet xD

MFG
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Alt 19.09.2008, 19:09:45   #2
Saugwurmmensch
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Standard Re: Rücklicht lackieren "legal"

Das ist definitiv 100% illegal!

Die Funktion des Rücklichts wird doch nicht von der Lesbarkeit des E-Prüfzeichens bestimmt

Lass den Quatsch sein, dass machen nichtmal mehr die "Rollertuner".

Wenn dir das originale nicht gefällt bekommst du für wenige Euro Rückleuchten in dutzenden Versionen im Zubehör.
Klar, wenn was plug&play passen soll ist das natürlich teurer. Aber mit ein wenig Bastelei bekommt man so ziemlich jedes geprüfte Rücklicht verbaut. Und das ganz legal und eintragungsfrei!
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Alt 19.09.2008, 19:25:46   #3
Multiman
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Standard Re: Rücklicht lackieren "legal"

nun ja ich würde mal behaupten, dass es nicht ganz 100% illegal sein kann denn die ganzen Prolles haben doch nen "bösen Blick" am Auto (Scheinwerferblenden) der einen teil des Scheinwerfers überdeckt

wenn musste dich beim TÜV kundig machen oder ausprobieren bis du angehalten wird
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Alt 19.09.2008, 19:36:01   #4
el_diablo
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Standard Re: Rücklicht lackieren "legal"

ja für den ganzen bösen blick usw. bekommst du aber nen abe bzw gutachten mit geliefert.

mfg
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Alt 19.09.2008, 19:38:39   #5
Saugwurmmensch
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Standard Re: Rücklicht lackieren "legal"

richtig.
Das Gutachten belegt dann, dass die "beleuchtende" Wirkung trotzdem gewährleistet ist.
Das wird beim so getönten GS-Rücklicht auch gehen, aber damit das legal ist, brauchst du ein entsprechendes Gutachten.
Das gibt es nirgends, also musst du eins erstellen lassen.
Ich denke da könnte man mit viel Glück (und unter der Vorraussetzung, dass die Beleuchtung noch ausreichend ist) mit 150€ dabei sein.
Dann wäre das legal - und NUR dann.
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Alt 20.09.2008, 16:55:29   #6
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Standard Re: Rücklicht lackieren "legal"

Die Shark Nose Rücklampen sehen so ähnlich aus, wie du sie abdecken willst.

Hab jetzt leider kein Bild parat, aber die sollte in einer alten Umbaustory von Verdi zu finden sein.
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Gruß, Jais

スズキ

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Alt 21.09.2008, 12:09:04   #7
no cry
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Standard Re: Rücklicht lackieren "legal"

Ich habe mir die Rücklichter auch nur abgeklebt um mal zu schauen wie es aussehen würde.

MFG
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Alt 21.09.2008, 12:28:08   #8
Saugwurmmensch
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Standard Re: Rücklicht lackieren "legal"

Würde zweifelos nett aussehen.
Aber gut, dass du vor der Umsetzung gefragt hast!

Wie gesagt: der Markt bietet alle erdenklichen Rücklichtformen.
Einfach mal die einschlägigen Onlineshops durchstöbern und dann was schickes nehmen, an die GS anpassen und legal unterwegs sein.
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Alt 21.09.2008, 14:13:10   #9
no cry
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Standard Re: Rücklicht lackieren "legal"

Da habt ihr mich falsch verstanden ich habe es durchgesetzt. Also eben alles abgeklebt und 2 löcher ausgeschnitten hat nichtmal 2 minuten gedauert. Wollte sehen, wie es aussieht mit zwei einzelnen runden nicht das Ergebnis mit dem abkleben.
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Alt 21.09.2008, 14:39:06   #10
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Standard Re: Rücklicht lackieren "legal"

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