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#1 |
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Neuer Benutzer
Registriert seit: 16.08.2008
Beiträge: 13
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Hallo,
Habe keine Lust mir ein neues Rücklicht anzuschaffen, jedoch finde ich es wirklich unschön. Habe es mal Testweise abgeklebt und nur zwei Kreise frei geschnitten. Sieht schon viel frischer aus. Nun ist nur die Frage in wieweit ist es Legal? Wieviel Rücklichtfläche muss sie haben? Meine Meinung ist, dass es Legal ist, wenn das E-Prüfkennzeichen etc noch gut lesbar sind. Ich habe schon viele Motorräder gesehen die weniger Rücklicht haben ... PS. Damit ihr wisst was ich ung. meine habe ich auf die schnelle eins mit Paint bearbeitet xD MFG |
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#2 |
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Public-Relations-Manager
Registriert seit: 19.07.2004
Ort: Strausberg
Alter: 42
Beiträge: 24.180
Baujahr: 1998
Kilometer: 22000
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Das ist definitiv 100% illegal!
Die Funktion des Rücklichts wird doch nicht von der Lesbarkeit des E-Prüfzeichens bestimmt Lass den Quatsch sein, dass machen nichtmal mehr die "Rollertuner". Wenn dir das originale nicht gefällt bekommst du für wenige Euro Rückleuchten in dutzenden Versionen im Zubehör. Klar, wenn was plug&play passen soll ist das natürlich teurer. Aber mit ein wenig Bastelei bekommt man so ziemlich jedes geprüfte Rücklicht verbaut. Und das ganz legal und eintragungsfrei!
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Wer hat noch keinen Organspendeausweis ? Warning: may contain Verballhornung. Suzuki - ride the wings of stain ! |
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#3 |
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Stammtisch Franken
Registriert seit: 06.03.2008
Ort: Kronshagen / Mistelgau (bei Bayreuth)
Alter: 38
Beiträge: 1.928
Baujahr: 1992
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nun ja ich würde mal behaupten, dass es nicht ganz 100% illegal sein kann denn die ganzen Prolles haben doch nen "bösen Blick" am Auto (Scheinwerferblenden) der einen teil des Scheinwerfers überdeckt
wenn musste dich beim TÜV kundig machen oder ausprobieren bis du angehalten wird
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GS 500 E KM-Stand Gekauft:39.393 Aktuelle: 57.000 GPX 600 R KM-Stand Gekauft:50.884 Aktuelle: 54.000 |
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#4 |
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Benutzer
Registriert seit: 30.07.2008
Alter: 38
Beiträge: 88
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ja für den ganzen bösen blick usw. bekommst du aber nen abe bzw gutachten mit geliefert.
mfg
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die angst ist mein bester freund |
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#5 |
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Public-Relations-Manager
Registriert seit: 19.07.2004
Ort: Strausberg
Alter: 42
Beiträge: 24.180
Baujahr: 1998
Kilometer: 22000
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richtig.
Das Gutachten belegt dann, dass die "beleuchtende" Wirkung trotzdem gewährleistet ist. Das wird beim so getönten GS-Rücklicht auch gehen, aber damit das legal ist, brauchst du ein entsprechendes Gutachten. Das gibt es nirgends, also musst du eins erstellen lassen. Ich denke da könnte man mit viel Glück (und unter der Vorraussetzung, dass die Beleuchtung noch ausreichend ist) mit 150€ dabei sein. Dann wäre das legal - und NUR dann.
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#6 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 20.08.2007
Ort: HRO
Alter: 37
Beiträge: 3.244
Baujahr: 2001
Kilometer: 25000
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Die Shark Nose Rücklampen sehen so ähnlich aus, wie du sie abdecken willst.
Hab jetzt leider kein Bild parat, aber die sollte in einer alten Umbaustory von Verdi zu finden sein.
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Gruß, Jais ![]() スズキ In reality, we are still children. We want to find a playmate for our thoughts and feelings |
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#7 |
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Neuer Benutzer
Registriert seit: 16.08.2008
Beiträge: 13
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Ich habe mir die Rücklichter auch nur abgeklebt um mal zu schauen wie es aussehen würde.
MFG |
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#8 |
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Public-Relations-Manager
Registriert seit: 19.07.2004
Ort: Strausberg
Alter: 42
Beiträge: 24.180
Baujahr: 1998
Kilometer: 22000
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Würde zweifelos nett aussehen.
Aber gut, dass du vor der Umsetzung gefragt hast! Wie gesagt: der Markt bietet alle erdenklichen Rücklichtformen. Einfach mal die einschlägigen Onlineshops durchstöbern und dann was schickes nehmen, an die GS anpassen und legal unterwegs sein.
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#9 |
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Neuer Benutzer
Registriert seit: 16.08.2008
Beiträge: 13
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Da habt ihr mich falsch verstanden
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#10 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 11.06.2008
Ort: Berlin
Alter: 53
Beiträge: 4.218
Baujahr: 1990
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Kauf dir nen Roller
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Sollte sich jemanden an meinen Posts stören, beziehe ich mich in jedem Fall auf §20 STGB |
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