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#1 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 16.09.2008
Ort: Schwäbisch Gmünd
Alter: 34
Beiträge: 210
Baujahr: 1993
Kilometer: 27000
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Tach,
mich würde mal interessieren, wo ich mit der E-NR. Beispielsweise eines Auspuffes nachschauen kann, für welche Motorräder dieser zugelassen ist. Gibt es da irgendeine Seite im Internet oder muss ich da den TÜV anrufen? Gruß Fabian |
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#3 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 16.09.2008
Ort: Schwäbisch Gmünd
Alter: 34
Beiträge: 210
Baujahr: 1993
Kilometer: 27000
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hab grad mit nem Typ von der Dekra telefoniert, weil beim TÜV niemand mehr da war
ich zitiere:" Nein, wir können über die E-Nr. nicht herausfinden für welches Fahrzeug, weil uns das zu zeitaufwendig ist. Zur HU müssen sie dann die Papiere mitbringen, E-NR. reicht uns nicht" ![]() ![]()
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#4 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 11.06.2008
Ort: Berlin
Alter: 53
Beiträge: 4.218
Baujahr: 1990
Kilometer: 106000
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Nur weil der keine Lust hat musst du nicht die Papiere mitführen.
beim Auspuff ist das nicht nötig. entweder er vertraut dir, oder er macht ne Abfrage. Basta.
__________________
Sollte sich jemanden an meinen Posts stören, beziehe ich mich in jedem Fall auf §20 STGB |
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#5 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 16.09.2008
Ort: Schwäbisch Gmünd
Alter: 34
Beiträge: 210
Baujahr: 1993
Kilometer: 27000
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danke, verbali, ich weiß, fand nur seine Antwort echt belustigend, deshalb auch die 3 smileys
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#6 |
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Super-Moderator
Registriert seit: 16.08.2006
Ort: Schifferstadt/Pfalz
Alter: 63
Beiträge: 10.719
Baujahr: 1995
Kilometer: 66666
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Ich habe mich darüber noch nicht schlau gemacht, brauchte ich bisher nicht.
Soweit mir bekannt ist, soll zumindest zu den normalen Geschäftszeiten eine Anfrage beim KBA in Flensburg mit der EG-ABE-Nr. möglich sein. Eventuell gehts auch über das polizeiinterne Intra- oder Extra-Net. http://www.kba.de/cln_007/nn_125192/...n__inhalt.html Wenn ich eine solche Nummer hätte, könnte man die auch mal in google eingeben und sehen, was dabei heraus kommt. Seit dem die neue EU-Rechtslage in Kraft ist, besteht keine Mitführpflicht mehr für eine EG-ABE. Oft gibts auch nichts schriftliches mehr zu den Teilen. Daher kann die DEKRA meiner Meinung nach die Vorlage solcher Dokumente nicht verlangen, ebensowenig wie ich es kann. Als Nachweis der Übereinmstimmmung gilt alleine die Nummer, die man dann mit der erteilten EG-ABE vergleichen muss. Wenn man was Schriftliches hat und das Verfahren damit erleichtern kann, sollte man es aber vorlegen. |
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