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Erfahrener Benutzer
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Hallo ihr,
also als erstes weiß ich nicht genau ob das hier der richtige Forumsteil hierfür ist aber was besseres habe ich nicht gefunden. Wie ihr ja in meinem Begrüßungspost lesen konntet habe ich mir eine GS 500 gekauft. Die hatte vorne eine Verkleidung. Wo ich zumindest der Meinung war dass sie eine E-Nummer besitzt (hatte den Verkäufer gefragt ob alles eingetragen bzw. legal ist und er bejahte das). Nunja jetzt habe ich sie in die Werkstatt geschafft um sie Drosseln zu lassen und TÜV machen zu lassen und die haben mir erstmal wenig Hoffnung gemacht da die Verkleidung nicht original ist sondern warscheinlich von einer Yamaha Diversion stammt. Damit leider nicht genug um die Verkleidung zu befestigen wurde in den Rahmen ich glaube 2 Löcher gebohrt. Genaue Stelle kann ich euch mal anhand eines Fotos zeigen. Daraufhin meinte die Werkstat dass sie diesen Freitag sowieso den TÜV da haben und den sich die Maschine mal mit anschauen lassen. Aber sie machen mir keine großen Hoffnungen dass man die durch den TÜV bekommt. Nun ist halt die Frage: Was kann ich machen. Prinzipiell habe ich ja 3 Möglichkeiten. Den Kaufvertrag anfechten oder mir einen gebrauchten Rahmen kaufen und da alles einbauen. Oder 3. den Rahmen von einem Rahmenschweißer schweißen lassen. Im Kaufvertrag steht sowas drinne Zitat:
Das ganze war ein privater Kauf. Nun die Frage was machen wenn ich mit dem Rahmen so nicht durch den TÜV komme? Damit dass ich die Verkleidung vorne tauschen muss habe ich mich ja schon abgefunden. Aber alles andere wird ja dann einerseits entweder sehr Kostenintensiv würde ich sagen (schweißen) oder halt sehr Zeitaufwendig (neuer Rahmen und da alles einbauen). Nun wollte ich von euch mal Wissen was ihr dazu sagt und wie das rechtlich aussieht? Ich brauche ja wohl einen gebrauchten Rahmen der schonmal zugelassen war, denn sonst gilt das ganze ja dann als Neuanmeldung usw. oder? Geändert von White (26.04.2010 um 07:06:02 Uhr) |
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Super-Moderator
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Dies hier ist wieder so ein Fall: zu wenig Ahnung, vorher nicht schlau gemacht und sich verkauft.
http://www.gesetze-im-internet.de/rdg/__6.html Rechtsauskünfte und Beratungen sind Sache von Juristen. Jegliche Veränderungen am Rahmen, auch das Anbringen von Bohrungen, lassen die Betriebserlaubnis erlöschen. Auch bei einem Privatverkauf darf man keine fehlerhafte Ware verkaufen, wenn der Käufer damit nicht einverstanden ist (dabei kommt es auf den Wortlaut des Kaufvertrags an). Aber das abzuklären ist Sache eines Rechtsanwalts. Ich würde versuchen den Kauf rückgängig zu machen, da die Verkleidung ja offenbar weder eingetragen noch legal zu sein scheint und der Rahmen angebohrt wurde. Zunächst würde ich aber mal abwarten, was der Prüfer dazu sagt. Danach würde ich mit dem Verkäufer reden, ihn darauf hinweisen, dass das nicht in Ordnung war, du dich übers Ohr gehauen fühlst und den Kauf rückgängig machen willst. Eventuell wäre auch ein Preisnachlass (in Höhe der zu erwartenden Kosten) verhandelbar. Lehnt er ab, musst du entscheiden ob du das Ding behalten und einen gebrauchten Rahmen kaufen oder den vorhandenen schweißen lassen willst (falls das überhaupt möglich ist). Ich denke du wirst dann auch noch eine Lampe u.s.w. brauchen. Oder ob du mal einen Rechtsanwalt befragst. http://www.juraforum.de/forum/archiv...-r%C3%BCckgabe Edit: Das ist aber auch eine Kosten-Nutzen-Frage. Ich weiß ja nicht, was du für die GS bezahlt hast. Geändert von berndy (10.04.2010 um 09:45:26 Uhr) |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 29.03.2010
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Naja ich hatte ihn halt gefragt ob alles original bzw. eingetragen und elgal ist.
Bezahlt habe ich 650€ Groß Lust auf nen eventuellen Rechtsstreit habe ich eigenlich auch nicht. Ich will ja eigentlich nur Motorrad fahren -.- Edit: So habe grade mit der Werkstatt geredet. Die hatten gestern nur ne Vertretung vom TÜV da. AM Montag kommt der normale Prüfer und schaut sich das mal an. Dann ruft er mich an und sagt mir was der TÜV meint. Geändert von White (10.04.2010 um 10:27:03 Uhr) |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 13.09.2009
Beiträge: 167
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Mal ne andere Frage...
MUSS mann zwingend kleine Löcvher im Ramen verschweißen lassen??? Ich meine, ist klar, das der Ramen nicht wie ein Käse aussehen darf, aber ein/zwei kleine Löcher ??? Frage so naiv, da ich es wirklich nicht besser weis und lasse mich nun gerne belehren! Liebe Grüße und ein schönes Wochenende! Gruß Daniel |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 13.11.2005
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Kilometer: 1.1mio
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Der Hersteller (in unserem Fall SUZUKI) verbietet vorerst mal JEGLICHE Änderung am Rahmen - das hat rechtliche Gründe, da der Hersteller in erster Instanz mal voll haftet. Es gibt aber Änderungen die nachträglich genehmigbar sind - aber nur als Einzelgenehmigung! Wird beispielsweise an einer Stelle, die nicht Festigkeitsrelevant für das Gesamtsystem ist, eine Veränderung vorgenommen, so liegt das im Ermessen der technischen Zulassungsstelle das mit oder auch ohne einem entsprechenden Gutachten zuzulassen. Das sind sehr oft zusätzliche Schweisspukte für irgendwelche Aufhängungen im hinteren Rahmenbereich. Will man beispielsweise aus der GS einen Chopper mit umgeschweissten, flacheren Lenkkopf machen, kommt man um ein Schweissgutachten und ein fahrdynamisches Gutachten nicht herum.
Im vorliegenden Fall ist es relevant wie groß und wo die Löcher gebohrt wurden. Sind sie in einem festikeitsrelevantem Bereich müssen sie verschlossen werden (+Gutachten!!! - ohne dem erlischt die Betriebserlaubnis trotzdem.....). Sind sie in einem unbedenklichen Bereich kann der TÜV ein Gutachten anfordern oder wenn es sehr trivial ist auch direkt genehmigen (- aber MÜSSEN tut er es nicht.....) |
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Erfahrener Benutzer
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Zitat:
Der Rahmen der F - Modelle hat mindestens 4 ca. 6 mm große Löcher an der Unterseite des oberen Rahmenrohres (siehe Bild). In die wird eine abgebogene Nase der Verkleidungshalter gesteckt, die verhindern soll, dass sich der Halter beim Anschrauben in eine im Rahmen eingeschweißte Mutter nicht verschiebt. Geändert von Suzukiluggi (11.04.2010 um 11:42:10 Uhr) |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 29.03.2010
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Danke ich habe das mal noch der Werkstatt per Mial geschickt. Ich hoffe ja immernoch dass ich so durchkomme. Muss dann zwar immernoch die Lampe ändern aber ok da muss ich mir halt was suchen. (Mir gefällt sie ja eig. so wie sie ist sehr gut.)
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#8 |
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Erfahrener Benutzer
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ja doch die weiß zu gefallen
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#9 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 29.03.2010
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So es gibt neues von der TÜVer Front
Wurde gerade angerufen. Also die Löcher am Rahmen sind an der Stelle original schon vorhanden und es wurde dort "nur" ein Gewinde eingebaut, damit sagt der TÜV kann er leben. Die Gewindestange am Lenkanschlag ist hochgradig illegal aber auch da sagt der TÜVer wenn die Stange abgeflext wird dann kann er damit auch leben *freu* Bin zwar eigentlich nicht so für Smileys aber jetzt muss ich mal ![]() ![]() ![]() Jetzt brauch ich nur ne ne Original GS 500 Lampe mit Lampenhalter. |
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#10 |
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Gast
Beiträge: n/a
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...
Geändert von LKennedy (19.02.2017 um 09:51:42 Uhr) |
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#11 |
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Erfahrener Benutzer
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Ne habe ich nicht gefragt. Mal sehen ob ich das noch nach hole. Aber ich bin erstma froh dass das ganze nun doch so Stressfrei abläuft.
Wie ist dass denn kann man sowas einfach eintragen lassen oder braucht der TÜVer da irgendwelche Gutachten für? |
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#12 |
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Super-Moderator
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Eigentlich braucht der mindestens ein Materialgutachten dafür.
Wenn es eine Serienverkleidung eines anderen bereits homologisierten Fahrzeugs ist, kann man da eventuell drauf verzichten. Bliebe halt noch der fach- und sachgerechte Anbau. Muss man den TÜV/Dekra-Prüfer, der es eintragen muss, fragen. |
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#13 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 29.03.2010
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So mal nen Update.
Eigentlich sollte es heute oder Mittwoch TÜV geben damit ich sie anmelden kann und endlich fahren kann. Nunja wie ihr seht habe ich eigentlich geschrieben. Die Werkstatt hat mich vorhin angerufen und meinte ja der TÜV Prüfer war da wollte die Maschine jedoch nicht prüfen weil sie noch angemeldet wäre d.h. im Schein steht nicht dass sie abgemeldet ist und somit will er entweder Kennzeichen haben oder ne bescheinigung dass die Kiste abgemeldet ist. Ich habe also den Vorbesitzer versucht anzurufen, da dieser nicht ans Telefon ging dachte ich mir ok suchst du mal im Internet nach der Nummer des Vorbesitzers der im Schein steht. Gesagt getan und angerufen. Laut Aussage des Verkäufers kennen die beiden sich. Ich ihm also die Geschichte erzählt. Da meinte er nur er kennt den nicht und hätte die Maschine an jemand anderen verkauft gehabt und der sollte die dann eigentlich umelden (was ja nicht geschehen ist). Das heist also die Maschine hat nun mehr Vorbesitzer als gedacht und sie stand nich 9 Monate rum wie mir gesagt wurde da er die vor noch nicht mal 9 Monaten verkauft hat.... Ich bin grade sowas von angefressen. Er will jetzt schauen dass er entweder die Kennzeichen von seinem Käufer bekommt oder halt ne eidesstaatliche Versicherung abgeben dass die Kiste nicht mehr angemeldet sein dürfte. Heist ich hätte jetzt die Möglichkeit den Kaufvertrag anzufechten da da drinne steht dass die Maschine nur einen Vorbesitzer hat. Das will ich ja auch net ich will doch nur fahren -.- Einzige gute an der ganzen Geschichte ist dass ich jetzt nen bissle was über die Herkunft der Maschine weiß. Sie war nen Fahrschulmotorrad und hat somit alle Wartungen abbekommen --> wenigstens was. Ich halte euch auf dem laufenden..... |
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#14 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Wieviel Vorbesitzer sind denn im Kaufvertrag vereinbart und wieviele sinds tatsächlich? Konnte der Verkäufer die wirkliche Anzahl überhaupt wissen? War es ein Privatkauf?
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#15 |
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Erfahrener Benutzer
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War nen Privatkauf und im Vertrag steht ein Vorbesitzer.
Naja da sein Verkäufer die Maschine nicht angemeldet hatte wusste er ja das die Maschine durch nen paar mehr Hänge geflossen ist. Ist halt die Frage wie man das Vorbesitzer definiert. ANgemeldet hat sie ja niemand weiter gehabt. |
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#16 |
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Erfahrener Benutzer
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Also, wenn der schwarze Peter immer nur weiter geschoben wird, glaube ich nicht das man von "Vorbesitzer" sprechen darf! Schließlich dürften diese misteriösen Zwischenhändler die Maschine nicht im öffentlichem Straßenverkehr bewegen (außer auf nem Hänger)
Ist aber auf jeden Fall eine riesen Sauerei. Ich würde mich auch maßlos darüber ärgern. |
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#17 |
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Erfahrener Benutzer
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Mich kotzt es vorallem auch an weil gestern der TÜV extra in der Werkstatt war um die zu TÜVen -.-
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#18 | |
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Gast
Beiträge: n/a
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Zitat:
Besitzer - Eigentümer - Halter sind insofern nicht unbedingt gleichzusetzen. |
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#19 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 29.03.2010
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So wieder mal nen Update (ich hätte doch nen Blog einrichten sollen oO)
Also ich habe wie blöde durch die Gegend telefoniert. Mit dem Ergebniss dass die Karre verkauft wurde, von dem der im Schein steht, Zwangstillgelegt wurde weil die Versicherung nicht mehr bezahlt wurde. Das Ordnungsamt hat aber anscheinend nur das Fahrzeug vorgefunden und da das Siegel abgekratzt und nicht die Papiere aktualisiert. Ich habe dann mit einem netten Herren in der Zulassungstelle Kamenz gesprochen. Der hat mir das alles gesagt und ich habe nun Donnerstag nen Termin mitn ihm so ich die Papiere mitbringe und er das nachträgt. Die Werkstatt macht dann Freitag früh TÜV und cih fahr direkt dannach nach Meissen und melde sie an. Das härsteste ist aber: laut der Aussage des Menschen der im Fahrzeugschein steht hat sie diese Kanzel schon gehabt als er sie von der Fahrschule gekauft hat und sowohl die Fahrschule als auch er sind damit durch den TÜV gekommen. Er und seine Frau suchen nun Tüvbelge usw zusammen und rufen mich an wenn sie das zusammen haben. Dann bin ich mal gespannt ob ich die Kanzel nicht doch noch eingetragen bekomme. Das Problem ist ja dass die Werkstatt nun die GEwindestange warscheinlich schon abgefelxt hat und ich somit nun einen Rahmenschweißer rbauche der die mir wieder anschweißt wenn ich die Kanzel wieder haben will. Ich werde den TÜVer nach besatndener Prüfung dann mal damit konfrontieren und Fragen was man da nun machen kann. Was meint ihr ist es rechtens dass der eine TÜVer das in Ordnung findet und der andere das Fahrzeug so nicht TÜVt? Dann habe ich heute noch beim TÜV angerufen und gefragt wieso der TÜVer sich am Montag geweigert hat. Nunja mir wurde mitgeteilt dass der die Prüfung zwar hätte machen können, ich wäre ejdoch Zwangsläufig durchgefallen weil ein fehlendes Kennzeichen bei angemeldeten Fahrzeug ein schwerer Mängel ist. Da frage ich mich doch wie ein fehlendes Kennzeichen ein Fahrzeug unsicher macht, aber naja .... Wie immer ich halte euch auf den laufenden und hoffe dass ich euch bald mal mit Fragen zu anderen Sachen löchern kann |
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#20 |
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Erfahrener Benutzer
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So zu guter letzt
Freitag TÜV bekommen, angemeldet, gefahren Sie zieht gut durch. Samstag dann mal bissle geputzt versucht die Kleberreste vom alten Tankpad abzubekommen --> mäßiger erfolg. Nächste Sache die gemacht werden muss sind die Gabelfedern vorne Hier nun noch nen paar Bilder: |
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#21 |
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Erfahrener Benutzer
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Na dann entlich gute Fahrt und allzeit Knitter und Fotofreie fahrt!
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