![]() |
|
|
#1 |
|
Public-Relations-Manager
Registriert seit: 19.07.2004
Ort: Strausberg
Alter: 42
Beiträge: 24.180
Baujahr: 1998
Kilometer: 22000
|
Hi there!
Ich hab heute mal in die STVZO ( http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo.php ) geschaut und feststellen müssen, dass das alles nur sauschwammige Sülze is, die von jedem Dorfpolizisten ausgelegt werden kann, wie er möchte. Seltsam finde ich: §18 Zulassungspflichtigkeit (5) Wer ein nach Absatz 3 betriebserlaubnispflichtiges Fahrzeug führt oder mitführt, muß bei sich haben und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung aushändigen 1.die Ablichtung oder den Abdruck einer Allgemeinen Betriebserlaubnis (§ 20)oder die vorgeschriebene Übereinstimmungsbescheinigung für eine EG-Typgenehmigung oder 2. eine Betriebserlaubnis im Einzelfall (§ 21), die von der Zulassungsbehörde durch den Vermerk "Betriebserlaubnis erteilt" auf dem Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr ausgestellt ist; Das hat mich stutzig gemacht und da habe ich an die Firma BSM (deren Auspuffanlage ich dran hab) ne Mail geschickt wie das nun ist mit so einer Übereinstimmungsbescheinigung Antwort: Da es unterschiedliche Meinungen über das Mitführen von Papieren zu EG-ABE Anlagen gibt, hier noch einmal ein Klarstellung ! Die Rechtslage ist sehr eindeutig, die Herren Verkehrsminister haben 1 9 9 3 in Brüssel zur "Vereinfachung und Vereinheitlichung" beschlossen, dass lediglich eine vom Hersteller dauerhaft angebrachte „e-Prüfnummer“, (wie z.B. bei Blinkergläsern und Spiegeln) auf dem geprüften Dämpfer anzubringen ist. Dies funktioniert auch überall in Europa mit nur einer einzigen Ausnahme, DEUTSCHLAND. Hierzulande werden immer noch willkürlich Unterlagen verlangt, die nach gültiger Rechtslage nicht erforderlich sind und daher auch nicht verlangt werden dürften! Nun wissen wir aber auch aus Erfahrung, dass der Kunde in Deutschland immer der Dumme ist! Daher bieten wir eine Übereinstimmungserklärung an, diese können Sie gegen Voreinsendung von €uro 20,- unter Angabe der Prüfnummer, die auf Ihrem Dämpfer steht und einer Kopie Ihres KFZ Scheines oder Brief, erhalten. Nach einer Überprüfung der Daten durch den Hersteller senden wir Ihnen dann ca. 1 Woche nach Geldeingang die Übereinstimmungserklärung für Ihr Motorrad zu! Was für eine bürokratische Krepelei! Also die 20 Ökken spar ich mir (hier is die Rennleitung eh überaus kolant/unqualifiziert)
__________________
Wer hat noch keinen Organspendeausweis ? Warning: may contain Verballhornung. Suzuki - ride the wings of stain ! |
|
|
|
|
#2 |
|
Gast
Beiträge: n/a
|
was ein scheiß aber das is doch nur typisch, die wissen eh nich wasse wollen
|
|
|
#3 |
|
Gast
Beiträge: n/a
|
Nasi, jetzt Mal ein Vorschlag zur Güte:
Gewöhn dir die folgende Handlungsweise an. Beitrag lesen. Gedanken machen Gedanken in Post fassen BEVOR Du postest, Post nochmal durchlesen Frage stellen "Trage ich damit etwas zum Thema bei, oder zementiere ich nur mein Image als Labermaul?" DANN posten, oder auch nicht Oder wie Lükülüü (glaube ich) mal in seiner Sig hatte: "Manchmal einfach Fresse halten!" |
| Lesezeichen |
|
|
Ähnliche Themen
|
||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Armaturen der "neuen" Gas an die "alte" GS aber wie? | svenmaster | Elektrik, Elektronik und Beleuchtung | 22 | 13.03.2015 23:49:00 |
| Frage zu Reifen "S" oder "H" ??? | Räder, Reifen und Bremsen | 57 | 19.12.2006 20:08:37 | |
| "Neue" gegen "Alte" GS 500 | waldek | Allgemeines | 18 | 16.05.2006 08:15:29 |
| Unterschied "BT45F" zu "BT45FG" | Allgemeines | 17 | 25.08.2005 16:24:55 | |