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#1 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 08.09.2004
Alter: 40
Beiträge: 226
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hey leutz hab mal ne frage bezüglich der probezeit. ich habe zuerst den auto und nen halbes jahr danach den moppet führerschein gemacht. Gelten dann die zwei jahre probezeit ab dem datum fuers auto oder aber dem fürs moppet?
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Beste Grüsse!! |
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#2 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Ab Datum fürs Mopped wenn du die Mopedprobezeit meinst, ansonsten das fürs Auto.
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#3 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 08.09.2004
Alter: 40
Beiträge: 226
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häää?!??! gibts also seperat ne probezeit, also ich mein jetzt nicht das ich das moppet entdrosseln will es geht mir nur um 25 km/h zuschnell = lappen weg
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Beste Grüsse!! |
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#4 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 23.06.2002
Ort: Ilmenau
Alter: 46
Beiträge: 3.360
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Probezeit (wegen Nachschulung und so) gilt ab Autotermin.
Die 2 Jahre gedrosselt (Stufenführerschein) ab Moppedtermin. Cherry
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GS91 98-01, 17-45 Mm / GS97 01-?, 10-55 Mm Verantwortung übernehmen heißt: "die Geschwindigkeit an die Verhältnisse anpassen", nicht zu denken, dass das Tempolimit "Denken und Verantwortung übernehmen" am Steuer erspart. |
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#5 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Sag ich doch
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#6 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 08.09.2004
Alter: 40
Beiträge: 226
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wenn also ne zu krasse geschwindigkeitsueberschreitung hat ist denen doch scheiss egal ob die mit dem moppet oder der karre begangen wurde.
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Beste Grüsse!! |
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#7 | |
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Gast
Beiträge: n/a
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Zitat:
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#8 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 08.09.2004
Alter: 40
Beiträge: 226
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lol sry hab die beiträge da zwischen nicht gelesen- ja danke dann ist ja das problem gelößt- dann kann ich also ab nächstem donnerstag so richtig gas geben!
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Beste Grüsse!! |
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#9 |
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Gast
Beiträge: n/a
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ab 31 km/h ist der lappen weg bis 21 km/h wird das mit einer nachprüfung bestraft! alles innerorts
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#10 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 07.03.2005
Ort: NRW
Alter: 62
Beiträge: 726
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Hallo Leute,
meines Wissens ist das so ... Klar; die Stufenreglung (34PS) gilt ab Datum Motorradführerschein. Da ich ein Grufi bin (41) kenne ich mich mit den heutigen Regelungen nicht so aus (Führerschein auf Probe); aber ... Der Moppedführerschein ist lediglich eine "Erweiterung des Führerscheins"! Daher fängt meines Wissens keine neue Probezeit an! Es gilt die Probezeit des ersten Führerscheins - also der Autoführerschein 1/2 zuvor. Die Probezeit wird nicht verlängert. Aber besser kurz deinen ehemaligen Fahrlehrer anrufen. Der weiß das 100%ig. Habe das vor 10 Jahren auch gefragt als ich den 1er (Aer) machte. Probezeit gab's ja 1984 als ich den Auto-Lappen machte noch nicht. Mein 1er war eine "Erweiterung der Fahrerlaubnis". Deshalb hatte ich mit Probezeit (so wie 18 Jährigen neben mir in der Fahrschulbank) nix am Hut! Gruß Andreas |
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#11 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 08.09.2004
Alter: 40
Beiträge: 226
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das passt mir alles sehr gut...die 34 ps reichen momentan noch völlig aus- man hat jedenfalls mehr spass am fahren wenn nicht eine nachschulung im hinterkopf rumschwirrt, d.h. jetzt nicht das ich mit 100 sachen durch meinen ort baller, nur 24 km/h zuschnell außerorts kann ja ziehmlich schnell passieren...würd mich übrigens mal interessieren wer denn so hier von ner nachschulung mal betroffen war???
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Beste Grüsse!! |
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#12 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 08.10.2004
Alter: 39
Beiträge: 558
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Hi,
so wie Cadfael es schreibt stimmt das! Die Probezeit beginnt wenn du deine erste Führerscheinklasse bestanden hast. Egal ob das Auto Motorrad oder sonst was ist. (Außer Klasse M (Roller) und S soviel ich weiß. Ich habe z.B. mit 16 Jahren A1 gemacht und jetzt wo ich 18 bin hab ich keine Probezeit mehr obwohl ich gerade erst den Auto und Motorrad Führerschein habe. Mit 34 PS musste auch 2 Jahre fahren aber ab dem Datum wo du die Motorrad Prüfung bestanden hast (bzw. das was auf der Rückseite auf dem Führerschein neben Motorrad steht + 2 Jahre eben. Also wenn du heute vor 2 Jahren den Führerschein bekommen hast, (09. März 2003) dann kannste nix mehr wegen der Probezeit befürchten. MFG Waldi P.S. Ich hatte keine Nachschulung und werde auch nie eine machen! |
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#13 |
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Gast
Beiträge: n/a
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ich hab ne nachschulung besuchen dürfen! War zwar sehr lustig da ist aber auch nich gerade billig!
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#14 | |
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Gast
Beiträge: n/a
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#15 | ||
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Gast
Beiträge: n/a
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ich hatt ne nachschulung!!! konnt aber auch nix dafür, mir hat nur der zeuge gefehlt der bestätigt das der andere schon rot hatte. für die grünen wars einfach: Sie haben ihn in dem fall die vorfahrt genommen! punkt das wars. ca 450 euro(alles zusammen) 3 punkte in flensburg und zuguterletzt meine versicherungsprämie die um 30% im neuen jahr gestiegen ist! naja is aber vorbei gruß chris |
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#16 | ||
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 08.10.2004
Alter: 39
Beiträge: 558
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#17 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 08.10.2004
Alter: 39
Beiträge: 558
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Ach habe noch was hinzuzufügen. Also es ist nicht so das man nur ein Aufbauseminar bekommt wenn man zu schnell fährt.
Habe dazu folgendes gefunden: Wann muss man zur Nachschulung? Es gibt eine Faustregel: Ein Aufbauseminar wird fällig bei einem Verkehrsverstoß wegen falschen Verhaltens im Straßenverkehr, den man innerhalb der Probezeit begeht, und der ein Bußgeld von mindestens 40 Euro zur Folge hat. Ab 40 Euro gibt es mindestens einen Flensburger Punkt. Und wenn es Punkte gibt, muss man fast immer zum Aufbauseminar. Darunter fallen zum Beispiel: * Geschwindigkeitsmissachtungen ab 21 km/h über dem Limit, * Überfahren roter Ampeln, * falsches Überholen, * Vorfahrtverletzungen, aber auch * einige erhebliche technische Mängel am Fahrzeug. Aber was ich persönlich auch krass finde ist, wenn man nur einmal über ein STOP Schild rollt und von der Rennleitung gesehen wird (also der Wagen nicht 100 % steht) muss man auch eine Nachschulung machen. Also kann ich nur empfehlen wirklich in der Probezeit zu halten, denn sind 3 Sekunden, die man spart wirklich knappe 500 € Wert??? Nach der Probezeit kann man das ja verkraften, da es weit unter der hälfte kostet. MFG Waldi |
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#18 |
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Gast
Beiträge: n/a
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500 sinds zwar idR nicht, aber 300 sind für sowas auch unsinnig verpulvert.
Z.G. habe ich auch keine Probezeit mehr PS: @Waldi, ich hab gehört, für die Blinker die du an der GS hast, bekommt man die Probezeit auch verlängert wenn man nicht mehr in ihr ist |
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